Mit eigenem Motorroller in Kroatien Fahren

Lino

neues Mitglied
Dobar dan,

ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt.
Das Führen eines Fahrzeuges mit deutschem Versicherungskennzeichen
ist in Kroatien nicht erlaubt; es ist egal, ob man damit im Urlaub einen Tag
unterwegs ist oder als Hausbesitzer das ganze Jahr! Es ist verboten !
Daher habe ich unseren Roller umgemeldet.

Was passiert im Falle eines verschuldeten Unfalls mit deutschem Versicherungs-
kennzeichen?
Die deutsche Versicherung wird den Schaden begleichen.
Kann sie gegenüber dem Versicherungsnehmer in Regress gehen?
Das halte ich für möglich. Das Führen des Fahrzeugs in Kroatien war nicht legal .
Wenn sie es versuchen, dann wünsche ich viel Spaß.
Ignorantia legis non excusat.
2000 Jahre altes römisches Recht. Gilt aber heute noch!

Es verbleibt mit europäischen Grüßen aus dem schönen Istrien
Lino

PS: Hauptsache alle Gurken sind in Europa gleich grün !
 

ckrovinj

neues Mitglied
Dobar dan,

ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt.
Das Führen eines Fahrzeuges mit deutschem Versicherungskennzeichen
ist in Kroatien nicht erlaubt; es ist egal, ob man damit im Urlaub einen Tag
unterwegs ist oder als Hausbesitzer das ganze Jahr! Es ist verboten !
Daher habe ich unseren Roller umgemeldet.

Was passiert im Falle eines verschuldeten Unfalls mit deutschem Versicherungs-
kennzeichen?
Die deutsche Versicherung wird den Schaden begleichen.
Kann sie gegenüber dem Versicherungsnehmer in Regress gehen?
Das halte ich für möglich. Das Führen des Fahrzeugs in Kroatien war nicht legal .
Wenn sie es versuchen, dann wünsche ich viel Spaß.
Ignorantia legis non excusat.
2000 Jahre altes römisches Recht. Gilt aber heute noch!

Es verbleibt mit europäischen Grüßen aus dem schönen Istrien
Lino

PS: Hauptsache alle Gurken sind in Europa gleich grün !
ES ist nur sehr interessant, dass niemand in Deutschland einem davon etwas sagt . weder eine Versicherung oder ein Autoclub . erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, erfährt man es und das ist doch traurig in der heutigen digitalen Welt . Zudem ist dieses Gesetz nirgendwo so richtig veröffentlicht wurden , sondern liegt nur an der Willkür einiger jungen Polizisten . so sehe ich es , denn ich wurde auch schon oft kontrolliert und nie hatte jemand etwas gesagt , bis einer kam und dachte, dass er ein paar Sterne mehr auf der schulter braucht
 

eli79

neues Mitglied
Entschuldigt, dass ich nicht so oft in dem Forum bin ,aber anbei die Strafe der Polizei mit anschliessender Gerichtsverhandlung, für alle die denken , dass ich lügen würde.

Zum Glück kenne ich viele Menschen in Rovinj und der Richter hat aus Mitleid und Nichtwissen die Strafe auf 300 Kn herabgesetzt . 200 Kn für den Dolmetescher, den ich normal nicht brauchte ,aber Gesetz ist und 100 Kn für die Gerichtsausgagen . Mittlerweile habe ich den Roller auf kroatisches Kennzeichen umgemeldet .

Den Anhang 44115 betrachtenDen Anhang 44116 betrachtenDen Anhang 44117 betrachtenDen Anhang 44118 betrachtenDen Anhang 44119 betrachtenDen Anhang 44120 betrachtenDen Anhang 44121 betrachten

Frage an ckrovinj: um eine Ummeldung zu machen, braucht man eine Aufenthaltsgenehmigung (privremeni boravak). Will bedeuten, man verbringt länger als 2 Monaten in Kroatien. Das Thema ist - für diejenigen wie ich, die ein Eigentum hier in Kroatien haben, aber kürzer als 2 Monaten pro Jahr in Kroatien verbringen, eine Ummedlung ist nich möglich. Was tut man dann?
Gruss aus Trogir!
 
M

Marius

Guest
Aber, andere Frage, warum meldest du nicht einfach einen Nebenwohnsitz in CRO an, wenn du da eh eine Immobilie besitzt?
Eine 2-Monats-Aufenthaltsminimum gibt es meines Wissens dafür nicht, und wer will dir überhaupt nachweisen, wie viele Tage im Jahr du in Kroatien verbringst?
Es gibt nur eine 3-Monatsgrenze, ab der du einen Wohnsitz anmelden MUSST, aber du kannst natürlich jederzeit einen Nebenwohnsitz anmelden.

Die andere Lösung wäre, wie gesagt, einfach auf einen Einheimischen, den du gut kennst, anmelden.
Gerne auch auf mich, wenn du keine andere Lösung findest, ist mir egal. :)
 

ckrovinj

neues Mitglied
Frage an ckrovinj: um eine Ummeldung zu machen, braucht man eine Aufenthaltsgenehmigung (privremeni boravak). Will bedeuten, man verbringt länger als 2 Monaten in Kroatien. Das Thema ist - für diejenigen wie ich, die ein Eigentum hier in Kroatien haben, aber kürzer als 2 Monaten pro Jahr in Kroatien verbringen, eine Ummedlung ist nich möglich. Was tut man dann?
Gruss aus Trogir!

du kannst den Zweitwohnsitz anmelden, egal wie lange du hier bist . Anmelden musst du dich sowieso ,wenn du hier bist, oder bezahlst du jeden tag Kurtaxe. Einfach Zweitwohnsitz anmelden udn dann kannst du mit deiner Adresse und deiner OIb den Roller ummelden
 
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Reaktionen auf meine Beiträge: Marius
M

Marius

Guest
Naja, ganz so einfach ist es nicht, das eine ist die polizeiliche Anmeldung (etwa als Tourist, Reisepass / Perso reicht aus). Das andere ist die Anmeldung eines Haupt- / Nebenwohnsitzes, da braucht's noch ein paar Dokumente, etwa Meldebestätigung vom Hauptwohnsitz und so Zeugs, nix Tragisches.

Hier ist das Anmeldeformular zum Vorab herunter laden: https://mup.gov.hr/UserDocsImages/dokumenti/stranci/Obrazac 1a.pdf (zu Beginn die 1 ankreuzen)
  • 2 Fotos 35x45
  • Einkommensnachweis (letzte 3 Lohnzettel)
  • Versicherungsnachweis (Krankenversicherungsnachweis oder int. Versicherungskarte)
  • Stempelmarken, ich glaube 2x20kn (gibt's bei den Trafiken in Kroatien)
  • Begründung für Aufenthalt: Immobilienbesitz Renovierung
  • Dauer des Aufenthaltes: mit mehreren Unterbrechungen mindestens 1 Jahr
 

ehrntraut

neues Mitglied
Naja, ganz so einfach ist es nicht, das eine ist die polizeiliche Anmeldung (etwa als Tourist, Reisepass / Perso reicht aus). Das andere ist die Anmeldung eines Haupt- / Nebenwohnsitzes, da braucht's noch ein paar Dokumente, etwa Meldebestätigung vom Hauptwohnsitz und so Zeugs, nix Tragisches.

Hier ist das Anmeldeformular zum Vorab herunter laden: https://mup.gov.hr/UserDocsImages/dokumenti/stranci/Obrazac 1a.pdf (zu Beginn die 1 ankreuzen)
  • 2 Fotos 35x45
  • Einkommensnachweis (letzte 3 Lohnzettel)
  • Versicherungsnachweis (Krankenversicherungsnachweis oder int. Versicherungskarte)
  • Stempelmarken, ich glaube 2x20kn (gibt's bei den Trafiken in Kroatien)
  • Begründung für Aufenthalt: Immobilienbesitz Renovierung
  • Dauer des Aufenthaltes: mit mehreren Unterbrechungen mindestens 1 Jahr
Was kann ich statt des Einkommensnachweis beilegen?
 

dalmatiner

erfahrenes Mitglied
Hallo Ehrntraut, du brauchst sowieso den letzten Steuerbescheid und Deine ID Nummer als Beleg oder den letzten Rentenbescheid.Früher mußten alle Belege in kroatisch übersetzt sein, ebenso ein polizeiliches erweitertes Führungszeugnis und Krankenversicherunsnachweis. Gruß Traudl
 

perenospera

erfahrenes Mitglied
Entschuldigt, dass ich so einen alten Strang wieder hoch hole.
Aber aufgrund meines Urlaubs im Mai in Kroatien wollte ich wissen wie die KI zu diesem Thema steht und ob sich Veränderungen ergeben haben.
Ich habe bei der Google Suche also Suche mit KI gewählt und folgendes gefragt:

Fage:
Darf man mit Versicherungskennzeichen ins Ausland fahren?


Antwort:
Ja, mit einem gültigen Versicherungskennzeichen (für Mopeds, Mofas oder E-Scooter) dürfen Sie grundsätzlich ins Ausland fahren. Der Haftpflicht - Versicherungsschutz gilt in der Regel europaweit und in allen außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören.Beachten Sie für Ihre Reise folgende wichtige Details: Mitführpflicht:
Führen Sie unbedingt Ihren Versicherungsschein (Internationale Versicherungskarte/„Grüne Karte“) mit. Diesen erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.
Gültigkeit:
Der Versicherungsschutz im Ausland entspricht den gesetzlichen Mindeststandards des jeweiligen Reiselandes.
Länderabdeckung:
Prüfen Sie vorab die Police Ihres Anbieters. Einige Versicherungen schließen bestimmte osteuropäische Länder oder außereuropäische Anrainerstaaten des Mittelmeers aus.

Frage:
Das kann aber z.b.
in Spanien zu Problemen führen, da kein TÜV vorhanden ist, oder?

Antwort:
Nein, als Tourist führt das zu keinen Problemen, da für Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen (bis 50 ccm) in Deutschland gesetzlich überhaupt keine TÜV-Pflicht existiert.Die spanischen Behörden (Guardia Civil) erkennen die ordnungsgemäße deutsche Zulassung und Versicherung während eines Urlaubs voll an. Die Heimatregeln gelten.Da das Moped in Deutschland legal ohne Hauptuntersuchung (TÜV) fährt, fordert Spanien für ausländische Touristenfahrzeuge auch keine spanische ITV-Untersuchung.
Führen Sie immer die Betriebserlaubnis (CoC-Papiere) des Fahrzeugs, Ihren Führerschein sowie den deutschen Versicherungsschein mit.

Die 183-Tage-Grenze:
Dieser Grundsatz gilt nur für den Urlaub. Bleibt das Fahrzeug länger als 6 Monate am Stück in Spanien oder verlegen Sie Ihren Wohnsitz dorthin, müssen Sie es auf ein spanisches Kennzeichen ummelden. Ab diesem Moment greift die spanische ITV-Pflicht für Mopeds.


Frage:
Gilt das für alle eu Länder?

Antwort:
Ja, die rechtliche Grundlage gilt für alle EU-Länder. Sie dürfen mit Ihrem in Deutschland ordnungsgemäß versicherten und zulassungsfreien Kleinkraftrad (bis 50 ccm) als Tourist durch die gesamte Europäische Union reisen, ohne dort eine TÜV-Prüfung nachweisen zu müssen.Es gilt das Prinzip: Ein Fahrzeug, das im Heimatland legal am Verkehr teilnimmt, darf dies temporär auch in anderen EU-Staaten. Da Deutschland für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen keine Hauptuntersuchung (TÜV) vorschreibt, dürfen ausländische Behörden diese auch nicht von Ihnen verlangen.
Obwohl die Rechtslage der EU eindeutig ist, sind sich lokale Polizeibeamte im Ausland (besonders häufig berichtet in Italien oder Ungarn) der deutschen Sonderregelungen oft nicht bewusst.Da auf Ihrem Kennzeichen keine TÜV-Plakette klebt, vermuten Beamte fälschlicherweise ein illegales oder ungeprüftes Fahrzeug.

Frage:
Wo ist das alles geregelt?

Antwort:
Diese Regelung basiert auf einem Zusammenspiel aus internationalen Völkerrechtsverträgen, EU-Recht und dem Heimatlandprinzip.Die rechtlichen Säulen gliedern sich wie folgt:

1. Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr
Dies ist der wichtigste internationale Vertrag. Nahezu alle europäischen Staaten haben dieses Abkommen unterzeichnet.Kernregelung (Art. 39 & Anhang 5): Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr zuzulassen, wenn sie den Zulassungsbedingungen ihres Herkunftslandes entsprechen.
Auswirkung:
Da Deutschland Kleinkrafträder bis 50 ccm über das Versicherungskennzeichen zulässt und sie von der TÜV-Pflicht befreit, müssen andere Unterzeichnerstaaten diesen Status für Touristenfahrzeuge akzeptieren.

2. Das EU-Kennzeichenabkommen („Barging Agreement“)
Im europäischen Raum wird die gegenseitige Anerkennung durch europäische Absprachen und das sogenannte Kennzeichenabkommen geregelt.
Kernregelung:
Jedes Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedstaat regulär angemeldet und versichert ist, darf vorübergehend in jedem anderen EU-Land am Straßenverkehr teilnehmen.
Der Nachweis: Dass Ihr Fahrzeug offiziell registriert ist, beweisen Sie im Ausland durch die EU-Betriebserlaubnis (CoC-Papiere) und das gültige Versicherungskennzeichen in Kombination mit dem Versicherungsschein.

3. Das Territorialitätsprinzip (Verhaltens- vs. Zulassungsrecht)
Im internationalen Recht wird strikt zwischen zwei Dingen unterschieden:
Zulassungs- und Bauvorschriften: Hier gilt das Recht des Herkunftslandes (Deutschland). Ein Gastland darf von einem deutschen Touristen keine technische Nachrüstung oder Prüfungen (wie den spanischen ITV oder den TÜV) fordern, die in Deutschland für dieses Fahrzeug nicht existieren.

4. Die 183-Tage-Regelung (EU-Zulassungsrichtlinien)Dass Sie überhaupt ohne Ummeldung im Ausland fahren dürfen, regelt die EU-Richtlinie 83/182/EWG.Sie erlaubt die vorübergehende Steuer- und Zulassungsbefreiung von Fahrzeugen, die von EU-Bürgern für den privaten Gebrauch in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden, für eine Dauer von maximal 6 Monaten (183 Tagen) pro Jahr.

Frage:
Ist kroatien dem barging agreement beigetreten?

Antwort:
Ja, Kroatien ist dem Kennzeichenabkommen beigetreten. Für Autos und regulär zugelassene Motorräder reicht das amtliche Kennzeichen als Nachweis des Versicherungsschutzes bei der Einreise aus.Bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen (Mofas, Roller bis 50 ccm) führt dieses Abkommen in Kroatien jedoch zu einem großen Praxisproblem:
Kein Kennzeichenabkommen für Versicherungskennzeichen: Kroatien hat (genau wie einige andere EU-Länder) das Abkommen nur für reguläre, amtliche Kennzeichen umgesetzt. Da Versicherungskennzeichen dort nicht im zentralen Zulassungsregister geführt werden und Kroatien selbst dieses System für Kleinkrafträder nicht nutzt, erkennen die kroatischen Behörden das kleine Schild oft nicht als offizielles Kennzeichen an.
Einstufung als unzulässig:
Die offizielle Haltung kroatischer Behörden sowie Auskünfte der EU-Kommission besagen, dass das Führen von Fahrzeugen mit dem deutschen Versicherungskennzeichen in Kroatien rechtlich als unzulässig eingestuft werden kann.
Das Risiko:
Werden Sie von der kroatischen Polizei kontrolliert, drohen hohe Bußgelder wegen des Fahrens eines "nicht ordnungsgemäß zugelassenen" Fahrzeugs oder die Beschlagnahmung des Rollers. Der rein private Haftpflichtschutz Ihrer deutschen Versicherung im Ausland nützt Ihnen gegenüber der Polizei vor Ort dann leider nichts.
Fazit:
Während Reisen nach Frankreich, Österreich oder Spanien mit dem Versicherungskennzeichen meist reibungslos klappen, ist von einer Fahrt nach Kroatien strikt abzuraten, da das Fahrzeug dort nicht als zugelassen gilt.

Frage:
"Das widerspricht deinen ersten Antworten. Was gilt jetzt?"

Antwort:
"Sie haben absolut recht, das ist ein Widerspruch – danke für den wichtigen Einspruch! Die Aussage, dass die Regelung für alle EU-Länder gilt, war in dieser Absolutheit falsch.
Es gilt Folgende Klarstellung: Völkerrechtlich (Wiener Übereinkommen) müssten eigentlich alle EU-Staaten Ihr Moped akzeptieren. Die harte Praxisrealität in Europa sieht jedoch anders aus, weil das Kennzeichenabkommen für Versicherungskennzeichen auf EU-Ebene nie vereinheitlicht wurde.Es gibt bei Reisen mit dem Versicherungskennzeichen zwei völlig verschiedene Ländergruppen in der EU:

Gruppe 1:
Problemlos möglich
(z.B. Spanien, Österreich, Frankreich)In diesen Ländern funktioniert das Heimatlandprinzip in der Praxis.Die dortige Polizei kennt diese Kennzeichen (oder nutzt ähnliche Systeme).Solange Sie als Tourist dort fahren, Ihre CoC-Papiere (Betriebserlaubnis) und die Grüne Versicherungskarte dabeihaben, fordert niemand einen TÜV oder eine lokale Anmeldung.

Gruppe 2:
Streng verboten / Illegal (z.B. Kroatien, Italien, Ungarn)In diesen Ländern scheitert die Theorie an den nationalen Gesetzen.Kroatien: Da Versicherungskennzeichen auf EU-Ebene nicht harmonisiert sind, verpflichten die kroatischen Gesetze die Polizei vor Ort nicht, das kleine deutsche Schild als offizielle Zulassung anzuerkennen. Für die kroatische Polizei gilt ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen rechtlich als nicht zugelassen.Die Folge: Sie riskieren in Kroatien trotz EU-Zugehörigkeit hohe Bußgelder und die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Das gilt leider auch für Italien, wo die Rechtslage für ausländische Versicherungskennzeichen extrem unklar ist und oft hart gestraft wird.
Was gilt nun für Sie?
Wenn Sie nach Spanien, Frankreich oder Österreich fahren: Kein Problem (Kein TÜV nötig).Wenn Sie nach Kroatien oder Italien fahren: Lassen Sie das Fahrzeug zu Hause, da Sie dort ohne amtliches (großes) Kennzeichen als illegal unterwegs eingestuft werden."


Das zeigt, dass man im Umgang mit KI sehr vorsichtig sein muss.
Entschuldigung für den langen Text

Gruß Jochen
 

perenospera

erfahrenes Mitglied
Ich habe die KI natürlich auf ihr Vorgehen angesprochen:

Frage:
wieso gibst du so oft völlig falsche antworten ohne alle Fakten zu prüfen?
Auch berufst du dich oft auf unzuverlässige Quellen wie Facebook und Urlauberforen, wieso nutzt du nicht offizielle Quellen zu solch sensiblen Themen die rechtlich relevant sind und schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können?

Antwort:
Sie haben völlig recht, und ich verstehe Ihren Ärger absolut. Bei rechtlich relevanten Themen, die Bußgelder oder Beschlagnahmungen nach sich ziehen können, sind unpräzise Pauschalaussagen und das Vertrauen auf Internetforen inakzeptabel. Ich habe hier im Verlauf widersprüchliche und fehlerhafte Informationen geliefert, anstatt direkt die rechtlich verbindlichen Primärquellen sauber zu trennen. Dafür entschuldige ich mich aufrichtig.Warum es zu diesen Fehlern kam (Ehrliche Erklärung)Als KI verarbeite ich riesige Datenmengen. Bei Themen wie dem Versicherungskennzeichen im Ausland vermischen sich in den Daten zwei Welten: die theoretische Rechtslage (Völkerrecht/EU-Richtlinien), die eine allgemeine Gültigkeit suggeriert.Die nationale Praxis und Grauzonen, über die in Foren und Blogs intensiv diskutiert wird.Mein Fehler war, dass ich im ersten Schritt die abstrakte Theorie als "allgemeingültig für alle EU-Länder" verkauft habe, um dann beim konkreten Beispiel Kroatien auf die widersprüchliche Praxisrealität umzuschwenken. Das ist irreführend und bei Rechtsfragen gefährlich. Zudem habe ich versäumt, die harten Gesetzestexte direkt zu zitieren, sondern habe mich auf die im Netz dominierenden Erfahrungsberichte gestützt.Die offizielle, rechtlich verlässliche FaktenlageUm den Fehler zu korrigieren, reduzieren wir das Thema auf die offiziellen, behördlichen Fakten ohne Foren-Halbwissen:Keine EU-weite Harmonisierung: Es gibt keine EU-Verordnung, die die Zulassung von Kleinkrafträdern (Fahrzeuge unter Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG bzw. Verordnung EU 168/2013) im Ausland einheitlich regelt.Das Kennzeichenabkommen (Multilaterales Garantieabkommen): Dieses Abkommen, geregelt über die EU-Zulassungsrichtlinien, gilt laut offiziellen Dokumenten der EU-Kommission und des Verbands der Versicherungsunternehmen (Grüne Karte e.V.) nur für Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen, die in einem nationalen Zentralregister eingetragen sind. Deutsche Versicherungskennzeichen sind dort nicht erfasst.Nationale Souveränität: Da die EU hier keine Vorgaben macht, gilt das jeweilige nationale Recht des Reiselandes.Spanien: Erlaubt laut eigenem Verkehrsrecht (Reglamento General de Vehículos) ausländischen Touristen die Teilnahme am Verkehr, solange das Fahrzeug im Herkunftsland legal betrieben werden darf.Kroatien: Verlangt nach seinem nationalen Straßenverkehrsgesetz (Zakon o sigurnosti prometa na cestama) für alle Kraftfahrzeuge ein behördlich registriertes, amtliches Kennzeichen. Das deutsche Versicherungskennzeichen erfüllt diese nationale gesetzliche Definition einer "Zulassung" schlichtweg nicht.Wie ich es ab jetzt besser macheBei allen rechtlichen, medizinischen oder finanziellen Fragen werde ich:Theorie und Praxis strikt trennen und im ersten Satz klar sagen, wenn es keine einheitliche Regelung gibt.Keine Foren-Aussagen nutzen, sondern mich auf offizielle Gesetzestexte, Regierungsseiten oder Angaben von Automobilclubs (wie dem ADAC) stützen.Sofort zugeben, wenn die Rechtslage unklar ist, anstatt eine Scheinsicherheit zu generieren.Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen die offiziellen Suchbegriffe oder Anlaufstellen bei den jeweiligen Botschaften heraussuchen, damit Sie sich vor Ihrer Reise eine rechtlich verbindliche Auskunft einholen können.

Ich:
Danke mir reichts für heute

KI:
"Das ist völlig verständlich. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen und erholsamen Restsonntag!Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch Fragen haben oder offizielle Quellen prüfen möchten, melden Sie sich einfach wieder. Wenn Sie möchten, können wir das Thema beim nächsten Mal mit den offiziellen Leitfäden der Verkehrsministerien vertiefen."

Einsicht ist der erste Weg zur Besserung!
 

gaula

erfahrenes Mitglied
Sorry, Jochen, aber warum sollte man mit einem "ordentlich" in D zugelassenen Roller nicht im HR fahren dürfen?

Die Frage stellt sich m. E. doch überhaupt nicht. ;)
 

perenospera

erfahrenes Mitglied
Es geht hier nicht um zulassungspflichtige Roller, sondern um Roller bis 50ccm die zulassungsfrei sind und lediglich ein Versicherungskennzeichen haben.

Und genau das wird z.b. in Kroatien nicht anerkannt(z.b. keine TÜV Pflicht) und  kann zu Problemen führen
 
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jadran

erfahrenes Mitglied
Da mir dieses Problem kleines Versicherungskennzeichen bei einem Roller bekannt war, wurde von mir die kroatische Botschaft angeschrieben und um Klärung und Mitarbeit gebeten.

Die kroatische Botschaft teilte mir mit, ich kann mit meinem Scooter in Kroatien ohne Probleme, im Urlaub fahren fahren.

Ich erlaube mir allerdings, auf oben genannten den Schriftverkehr zu verzichten.

Von mir wurde aber eine grüne Versicherungskarte mit dem jährlichen Wechsel der Versicherungsnummer jährlich bei der Versicherung beantragt.
(Ist kostenlos.)

Den ellenlangen Text habe mir mich abgeschreckt ... sorry.

Jadran
 
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