verstärkt Kontrollen wegen wildem Campen

  • Ersteller des Themas Christl
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Julija

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Julia, ich kenne die Seiten alle.
Wie ich bereits schrieb, es geht um Wohnmobilstellplätze und nicht um Campingplätze.
Man kann nicht einfach auf einen Campingplatz fahren und dort entsorgen, das darf nur der dort campende.
Aber die Einrichtungen eines öffentlichen Wohnmobilstellplatzes darf ich nutzen.
Und deren Anzahl habe ich oben genannt.
Wenn du eine Nacht auf dem CP stehst, darfst auch du entsorgen. Du zahlst doch auch dafür, oder etwa nicht?! Das wäre ja doof. Du darfst doch auch die Sanitäranlage und die Waschmaschine benutzen.
 
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claus-juergen

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Hallo Jürgen am Donnerstag früh um 8Uhr 30 waren es mindestens 15 Wohnmobile da ich dort Blumen im Geschäft abholen.Gruss Traudl

Hallo Traudl,

und die hatten alle ihre Campingmöbel aufgebaut und die Markise ausgefahren, so dass du die als Wildcamper identifiziert hast? Das glaube ich nicht. Naheliegend ist doch, dass die ihre großen Fahrzeuge dort deshalb geparkt (!) hatten weil der Parkplatz gratis und übersichtlich ist und man von da schnell zu Fuß in die Altstadt kommt. Genauso machen es ja auch die Halter von Pkw.

Grüße

Jürgen
 
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Julija

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Ich finde diesen Film sehr interessant. Da muss man doch nicht wild campen. So ist es doch viel schöner. Man braucht auch keine Angst vor Kontrollen haben. Aber manche brauchen das halt.

 
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Luppo

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Wenn du eine Nacht auf dem CP stehst, darfst auch du entsorgen. Du zahlst doch auch dafür, oder etwa nicht?! Das wäre ja doof. Du darfst doch auch die Sanitäranlage und die Waschmaschine benutzen.
Wenn du auf dem CP stehst und zahlst darfst du natürlich auch die Entsorgung nutzen.
Es geht doch um die Wildcamper, die das nicht nutzen können. Die müssen eine der wenigen Wohnmobilstellplätze nutzen oder sie lassen es irgendwohin laufen.

@sven0403 ja klar, warum nicht. Aber das werden die wenigsten machen.
 
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mptuc

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In NO und S habe ich selbst schon erlebt, dass Durchreisende auf CPs ihr Grau,- Schwarzwasser gegen einen Obulus von 5,-€ entsorgen dürften. Finde ich persönlich gut so wird es ordentlich entsorgt und nicht einfach in die Pampa geschüttet.
Eine Ex Kollegin brüstete sich auch damit. 3 Monate durch Skandinavien und nie auf einen CP gewesen. Ich hab mir das Wort Schw... verkniffen.
Eine Unsitte die auch oft praktiziert wird ist, dass Ventil vom Grauwassertank nicht ganz zu schliessen. Tröpfelentsorgung. Nach 100km ist der Tank auch leer.
 

dalmatiner

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Hallo Jürgen ja die holen das Wasser von den Toiletten mit Flip Flop und Kanistern.Freilich fahren die dann weiter oder schauen sich Labin an.Abends stehen wieder eine für die Nacht dort.Gruss Traudl
 

claus-juergen

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Hallo Jürgen ja die holen das Wasser von den Toiletten mit Flip Flop und Kanistern.Freilich fahren die dann weiter oder schauen sich Labin an.Abends stehen wieder eine für die Nacht dort.Gruss Traudl

Hallo Traudl,

Ist das dann Wildcampen wenn das Wohnmobil über Nacht dort steht und die Passagiere drin schlafen? Ist es Wildcampen wenn das selbe jemand im Pkw hier macht?

Grüße

Jürgen
 

dalmatiner

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Hallo Jürgen,in einen PKW zu Übernachten ist nicht bequem und oft nur notwendig,wenn der Fahrer übermüdet ist und das Quartier nicht frei ist.Das mit den Wohnmobilien ist anders,die wollen oft nur die Champinggebühren sparen,Gruss Traudl
 
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claus-juergen

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Hallo Jürgen,in einen PKW zu Übernachten ist nicht bequem und oft nur notwendig,wenn der Fahrer übermüdet ist und das Quartier nicht frei ist.Das mit den Wohnmobilien ist anders,die wollen oft nur die Champinggebühren sparen,Gruss Traudl

Hallo Traudl,

Es stellt sich doch die Frage was man unter Wildcampen versteht. Ist es wirklich Wildcampen, wenn der Lenker eines Wohnmobils in seiner Karre auf einem Parkplatz in der Nacht schläft? Und ist es dann kein Wildcampen wenn der arme Student in seinem alten Pkw Kombi daneben steht und ebenfalls in der Karre übernachtet? Das kann doch in beiden Fällen nicht als Wildcampen ausgelegt werden.

Genauso sehe ich das, wenn der Lenker eines Wohnmobils sich mit dem Kanister am Friedhof von Labin in Flipflops wie du es beschreibst Frischwasser gratis holt. Zum Wildcampen gehört mehr dazu als irgendwo Wasser zu holen oder im Fahrzeug zu schlafen.

Wie jeder weis bin ich nicht im Besitz eines Wohnmobils oder Wohnwagens. Aber meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass jeder Besitzer eines Wohnmobils kriminalisiert wird, weil das Ding genauso wie ein Pkw viele Stunden am Parkplatz beim Friedhof in Labin steht und der Eigner dazu Frischwasser am Wasserhahn umsonst zapft.

Wildcampen ist für mich wenn jemand längere Zeit, also über Tage hinweg mit Pkw, Zelt, Wohnmobil oder Wohnwagen meist abseits in freier Natur verweilt und wiederholt dort übernachtet.

Grüße

Jürgen
 
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Julija

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Wildcampen, was ist das? Hier habt ihr eine Beschreibung.

 
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Luppo

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Zum Thema gibt es zum Glück, zumindest in D, klare Regeln und Definitionen, nachzulesen in der StVO und in den kommunalen Satzungen. Sie werden In HR nicht viel anders sein. Freistehen ist europaweit übrigens nur in einigen skandinavischen Ländern bzw. Schweden erlaubt, das sog. Jedermannsrecht.
Grundsätzlich ist öffentlicher Verkehrsraum zum vorübergehenden Aufenthalt und Fortbewegung vorgesehen, nicht zum darauf wohnen.
Ausnahme ist das Schlafen zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit (WdF), vorausgesetzt, man steht auf einer für das Fahrzeug zulässigen Parkfläche. Wohnmobile > 3,5 to. zulässige Gesamtmasse sind wie LKW zu behandeln, d.h. Parken nur auf ausgewiesenen Parkflächen und am Straßenrand innerorts mit dauerhafter Sicherungsbeleuchtung. Das Parken auf Gehsteigen ist nur bis 2,8 to. zGM erlaubt. Womos bis 3,5 to. dürfen auf PKW-Flächen parken, solange sie nicht über die Markierungen stehen (meist schwierig) oder das Zusatzschild 1048-10 unter dem blauen Parkschild („Wohnmobil“) erlaubt das explizit.
Schlafen heißt, keinerlei Campingverhalten, keine Markise, keine Campingmöbel. Jedoch darf man innen kochen, fernsehen, was trinken.
Streng genommen darf diese WdF nur auf dem Weg zu einem Ziel durchgeführt werden, also ich fahre von Hamburg nach Pula und mache in Salzburg Rast zur WdF.
Explizit nicht erlaubt ist das Tingeln von Location zu Location. Ebenso nicht erlaubt ist der vorsätzliche Verlust der Fahrtüchtigkeit, z.B. durch übermäßigen Alkoholkonsum oder Drogenkonsum.
Um zu Übernachten, auch mehrtägig, mit typischem Campingverhalten (Markise, Campingmöbel, Grill) sind ausschließlich Campingplätze und Wohnmobilstellplätze anzufahren. Natürlich auch jede private Fläche, wenn die Zustimmung des Grundstückseigentümers vorliegt.
Gespanne mit Wohnwagen dürfen nur auf Campingplätze und nicht auf Stellplätze, da die Stellflächen für Wohnwägen per Definition Campingplätze sind und baurechtlich völlig andere Anforderungen haben (Brandschutz z.B.)
Das geschilderte Verhalten in Labin und überall verstößt gegen die öffentliche Ordnung, wird jedoch, je nach Schwere der Störung, geduldet bzw. akzeptiert.
Zur Problematik der Entsorgung habe ich schon geschrieben.
Nun gibt es in HR wahrlich genug CPs und sogar einige Stellplätze, es gibt also keinen Grund, sich neben den Friedhof zu stellen und das Wasser zu klauen.
 
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Deutscher

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Zitat Jürgen

Freistehen ist europaweit übrigens nur in einigen skandinavischen Ländern bzw. Schweden erlaubt, das sog. Jedermannsrecht.

Genauso sollte es überall sein, und das "sogenannte" Jedermannsrecht gelten denn je mehr man den Menschen verbietet wird er um so mehr Wege und Auswege finden !

Leben und Leben lassen... und ich denke dann würden auch viele den "Freisteh" Platz verlassen so wie Sie Ihn vorgefunden haben?
 

Luppo

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Zitat Jürgen

Freistehen ist europaweit übrigens nur in einigen skandinavischen Ländern bzw. Schweden erlaubt, das sog. Jedermannsrecht.
Das ist nett zitiert, bzw. der Versuch eines Zitats, entspricht aber leider nicht ganz der Wahrheit.
Fakt ist, dass es das Jedermannsrecht in ganz Europa gibt. Es gestattet z.B. jemand festzunehmen, wenn er bei einer Straftat erwischt wurde.
Das Recht regelt auch die Benutzung der freien Landschaft in den nordischen Ländern.
Da es jedoch zum Zeitpunkt der Festsetzung keine Wohnmobile gab, wird die Rechtsauffassung vertreten, dass dieses Recht eben genau den Campern nicht zusteht, da sie nicht ausdrücklich erwähnt wurden. Anders als die Zelter, Beerenpflücker, Wanderer usw.
Hinzu kommt, dass in jedem Fall die Beschädigung des Untergrunds, des Bodens, aber auch der Flora verboten ist, was bei den Querfeldein-VanLife-Sabbatical-Sparbrenner-Anhängern, die grundsätzlich quasi mit den Vorderrädern im See stehen müssen, nur selten gelingt.
Man liest wohl heraus, dass ich kein Freund dieser Aktionen bin, zumal es in allen Ländern ausreichend präparierte Plätze gibt für die Nutzung als Abstell- und Parkplatz mit allen Annehmlichkeiten, die das rollende Apartment mit sich bringt.
Niemand würde dulden, dass der Landwirt sein Heu auf dem Parkplatz trocknet, oder die Baufirma ihr Material auf der Straße lagert oder der Hausbesitzer seine Gartengeräte im Schuppen auf dem Gehsteig unterbringt.
Langfristig ist das beste Auskommen der Mobilisten und Nichtmobilisten dadurch gewährleistet, dass jeder auf den anderen ausreichend Rücksicht nimmt. Die Freiheit des einen endet dort, wo die des anderen beginnt. Bei rund 1 % Wohnmobilfreunden bleiben nun mal 99% der Bevölkerung, die damit nichts am Hut haben. Die aufkeimende Abstell-Park-Diskussion in den Straßen der Wohngebiete landesweit, zeigt, was passiert, wenn sich eine Gruppe mehr Rechte heraus nimmt: Verbote und Gebote.
Leider nützt es auch nichts, wenn 90% der Freisteher sich soweit vernünftig verhalten und 10% glauben, ihnen gehört der öffentliche Raum und die Natur alleine und für lau.
 
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Das ist nett zitiert, bzw. der Versuch eines Zitats, entspricht aber leider nicht ganz der Wahrheit.
Fakt ist, dass es das Jedermannsrecht in ganz Europa gibt. Es gestattet z.B. jemand festzunehmen, wenn er bei einer Straftat erwischt wurde.
Das Recht regelt auch die Benutzung der freien Landschaft in den nordischen Ländern.
Da es jedoch zum Zeitpunkt der Festsetzung keine Wohnmobile gab, wird die Rechtsauffassung vertreten, dass dieses Recht eben genau den Campern nicht zusteht, da sie nicht ausdrücklich erwähnt wurden. Anders als die Zelter, Beerenpflücker, Wanderer usw.
Hinzu kommt, dass in jedem Fall die Beschädigung des Untergrunds, des Bodens, aber auch der Flora verboten ist, was bei den Querfeldein-VanLife-Sabbatical-Sparbrenner-Anhängern, die grundsätzlich quasi mit den Vorderrädern im See stehen müssen, nur selten gelingt.
Man liest wohl heraus, dass ich kein Freund dieser Aktionen bin, zumal es in allen Ländern ausreichend präparierte Plätze gibt für die Nutzung als Abstell- und Parkplatz mit allen Annehmlichkeiten, die das rollende Apartment mit sich bringt.
Niemand würde dulden, dass der Landwirt sein Heu auf dem Parkplatz trocknet, oder die Baufirma ihr Material auf der Straße lagert oder der Hausbesitzer seine Gartengeräte im Schuppen auf dem Gehsteig unterbringt.
Langfristig ist das beste Auskommen der Mobilisten und Nichtmobilisten dadurch gewährleistet, dass jeder auf den anderen ausreichend Rücksicht nimmt. Die Freiheit des einen endet dort, wo die des anderen beginnt. Bei rund 1 % Wohnmobilfreunden bleiben nun mal 99% der Bevölkerung, die damit nichts am Hut haben. Die aufkeimende Abstell-Park-Diskussion in den Straßen der Wohngebiete landesweit, zeigt, was passiert, wenn sich eine Gruppe mehr Rechte heraus nimmt: Verbote und Gebote.
Leider nützt es auch nichts, wenn 90% der Freisteher sich soweit vernünftig verhalten und 10% glauben, ihnen gehört der öffentliche Raum und die Natur alleine und für lau.
Zitat Luppo...gehört der öffentliche Raum und die Natur alleine und für lau.

Und genau da liegt "der Hase im Pfeffer"..denn die Natur sollte für jeden Menschen ich betone ausdrücklich "jeden" menschen zugänglich sein und das kosten und Ausnahmslos!

Und noch ein Zitat Luppo;

Die Freiheit des einen endet dort, wo die des anderen beginnt.

Freiheit hat keinen Anfang und kein Ende!
Genauso wie die Freiheit des andersdenkenden auch Freiheit bedeutet.

Aber die Zeit an und für sich schränkt die Bewegungsräume und somit auch die Freiheit ein!
 

Luppo

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Die Natur und der öffentliche Raum IST faktisch für JEDEN zugänglich, nur nicht mit Fahrzeugen zum Wohnen.
Für mich hat Freiheit ganz sicher ein Ende, nämlich da, wo ich einem anderen Freiheit nehme.
 

hannes99

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Die Freiheit hat da ein Ende wo mein Besitz anfängt!

Es gibt die APP https://park4night.com/de.
Dort gibt es seriöse Tipps, aber auch sehr viele unseriöse Tipps zum "kostenlosen" Duschen, Wasser abgreifen und Abfall entsorgen. Rundum: zum schmarotzen auf kosten anderer, nämlich den steuerzahlern des Gastgeberlandes.
Ich war selbst mit einem Waldgrundstück während Corona betroffen als das Wildcampen so richtig Fahrt aufnahm. Abfall, Masken, Slipeinlagen und Kondome sowie allgemeiner Müll im Wald. Nicht schön so etwas wegzumachen!
Auch der trockene Sommer mit extremer Waldbrandgefahr hinderte die Wildcamper nicht daran ein Lagerfeuer anzuzünden!
Der Waldweg ist als Privatweg deutlich gekennzeichnet und selbst Absperrbänder "Achtung Forstarbeiten" hinderten die Camper nicht daran, das lauschige Plätzchen aufzusuchen, es war damals in park4night eingezeichnet.
Ein Anwalt riet mir, die Fahrzeuge mittels Wildcamera zu indentifizieren und den Halter mit einer Abmahngebühr zur Unterlassung zu verpflichten.
Das war mir alles zu umständlich! Ich brauchte aber keine Flinte um die üblen Gäste wieder loszuwerden.. Mein Rezept: Wenn einer in die Fotofalle gegangen war, gab es Alarm aufs Handy. Dann mit dem Forsttraktor einen 5fm schweren Baumstamm quer auf den den Eingang des Weges legen und schon sitzt die Ratte in der Falle. Es wurde ja deutlich auf die Forstarbeiten aufmerksam gemacht!
Da nützt auch der Abschleppwagen des ADAC nichts mehr der mit seinem Kran den Baumstamm keinen cm bewegt.
2x habe ich jemand aus der misslichen Lage gegen eine entsprechende "Gebühr" befreit und mehrere Male die Nachbarn mit dem Traktor.
Wer nicht hören will muß fühlen!
In Österreich wird das mit Sicherheit teuer: https://www.anwaltfinden.at/ratgeber/verkehrsrecht/besitzstoerungsklage-kosten/

Gruß Hannes
 

Deutscher

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Die Natur und der öffentliche Raum IST faktisch für JEDEN zugänglich, nur nicht mit Fahrzeugen zum Wohnen.
Für mich hat Freiheit ganz sicher ein Ende, nämlich da, wo ich einem anderen Freiheit nehme.
Ich habe deswegen ja auch geschrieben "sollte"!
Die Freiheit hat da ein Ende wo mein Besitz anfängt!

Es gibt die APP https://park4night.com/de.
Dort gibt es seriöse Tipps, aber auch sehr viele unseriöse Tipps zum "kostenlosen" Duschen, Wasser abgreifen und Abfall entsorgen. Rundum: zum schmarotzen auf kosten anderer, nämlich den steuerzahlern des Gastgeberlandes.
Ich war selbst mit einem Waldgrundstück während Corona betroffen als das Wildcampen so richtig Fahrt aufnahm. Abfall, Masken, Slipeinlagen und Kondome sowie allgemeiner Müll im Wald. Nicht schön so etwas wegzumachen!
Auch der trockene Sommer mit extremer Waldbrandgefahr hinderte die Wildcamper nicht daran ein Lagerfeuer anzuzünden!
Der Waldweg ist als Privatweg deutlich gekennzeichnet und selbst Absperrbänder "Achtung Forstarbeiten" hinderten die Camper nicht daran, das lauschige Plätzchen aufzusuchen, es war damals in park4night eingezeichnet.
Ein Anwalt riet mir, die Fahrzeuge mittels Wildcamera zu indentifizieren und den Halter mit einer Abmahngebühr zur Unterlassung zu verpflichten.
Das war mir alles zu umständlich! Ich brauchte aber keine Flinte um die üblen Gäste wieder loszuwerden.. Mein Rezept: Wenn einer in die Fotofalle gegangen war, gab es Alarm aufs Handy. Dann mit dem Forsttraktor einen 5fm schweren Baumstamm quer auf den den Eingang des Weges legen und schon sitzt die Ratte in der Falle. Es wurde ja deutlich auf die Forstarbeiten aufmerksam gemacht!
Da nützt auch der Abschleppwagen des ADAC nichts mehr der mit seinem Kran den Baumstamm keinen cm bewegt.
2x habe ich jemand aus der misslichen Lage gegen eine entsprechende "Gebühr" befreit und mehrere Male die Nachbarn mit dem Traktor.
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Gruß Hannes
Der Hannes 99 ist ja ein ganz braver aufmerksamer Bürger...der ist auch ein "Befreier aus misslichen Lagen"
Richtig so!
 
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