Preisentwicklung nach der Einführung des Euro

claus-juergen

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Zu den Speisekarten nochmal kurz.
Fotografieren und online stellen verstößt gegen das Urheberrecht. Die Karte ist zum informieren und nicht zum vervielfältigen...
hallo Michael,

da bin ich anderer Meinung. Nur in ganz speziellen Fällen ist eine Speisekarte urheberrechtlich geschützt. Die blose Auflistung von Speisen und Getränken mit Preisen fällt sicherlich nicht darunter.


grüsse

jürgen
 
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Luppo

Moderator
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Wie ich oben schon geschrieben hatte, Urheberrechtsinhaber ist nicht selten der Designer/Grafiker, nicht der Wirt. Dem Wirt wird ein Nutzungsrecht verkauft und zwar ausschließlich zum Zweck der Angebotspräsentation in Form einer Speisekarte.
Anders als das Firmenlogo, das Recht geht meist an den Besitzer über, damit er das vielfältig ohne weitere Genehmigung einsetzen kann.
Natürlich muss die Karte gewisse gestalterische Merkmale haben, also einen künstlerischen Anspruch erfüllen. Die Karte einfach mit Helvetica 12 Pkt. am Computer gedruckt erfüllt dies bestimmt nicht.
Das muss nicht immer so sein, aber wer will es darauf angekommen lassen?
Eine schöne Karte sorglos in FB eingestellt und drei Wochen später Anwaltsschreiben vom Grafiker wegen Unterlassung.
Dies ist übrigens eine andere Rechtslage als die Preisauskunft im Handel zu fotografieren (für Preisvergleich o.ä.), weil es nur privat verwendet und nicht veröffentlicht wird. Das ist zulässig, selbst wenn der Preis in Sütterlin in eine Goldplatte ziseliert wurde.
 
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alterego

erfahrenes Mitglied
selbst wenn der Preis in Sütterlin in eine Goldplatte ziseliert wurde.
Nur um die Dinge ins rechte Lot zu bringen:

Sütterlin ist eine Ausgangsschrift der deutschen Kurrentschrift und wurde von Konrad Sütterlin 1911
zur leichteren Erlernbarkeit der deutschen Kurrentschrift für Schüler, im Auftrag des preußischen Schulministeriums, entwickelt.
Diese Schrift enthält aber keine Ziffern!
Das Ziffernsystem kam von Indien über Arabien Anfang des 13. Jahrhunderts nach Europa, wurde von
Leonardo von Pisa (genannt Fibonacci) erstmals in einem Rechenbuch veröffentlicht und ist seither unverändert.

Genug der Korrinthenkackerei, zur Diskussion habe ich aber eine kleine Anekdote beizutragen:

Kurt Sowinetz und Helmut Qualtinger, zwei bekannte österreichische Schauspieler und Kabarettisten,
entwendeten einst im noblen und sehr teuren Salzburger Cafe Tomaselli eine Speisekarte.
Nur um sie in Wien bis auf ein kleines Detail identisch nachdrucken zu lassen.
Danach fuhren sie wieder nach Salzburg und legten die von ihnen nachgedruckten Karten auf allen Tischen des Cafes aus.
Die Karten waren, wie gesagt, identisch. Mit einer kleinen Ausnahme.
Ganz unten stand in kleiner Schrift der Satz:
"Auf Wunsch wird unseren Gästen Staubzucker in den Arsch geblasen."

Dieser Streich hatte übrigens keinerlei rechtliches Nachspiel für die beiden. :)
 
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