Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

claus-juergen

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nun ja sobald man reagiert gibt man ja auch seinen namen und eventuell adresse bekannt,dies ist für den beitreiber ein hinweis dass derjenige irgend etwas damit zu tun hat und er wird versuchen an sein geld zu kommen ob mit gerichtsvollzieher oder nicht sei mal dahingestellt.
und sollte derjenige eventuell wieder mit dem auto motorrad oder irgendeinem vehicel was nummernschilder hat in das jeweilige land einreisen kann es passieren dass der oder auch diejenige zu fuss die reise fortsetzen muss!…
Hallo Robert,

“derjenige, der irgendetwas damit zu tun hat“ ist der Halter! Der bekommt aus dem Ausland eine Zahlungsaufforderung. Dies deshalb, weil auch ausländische Privatpersonen und natürlich auch Behörden vom Kraftfahrtbundesamt gegen Bezahlung die Adresse eines deutschen Fahrzeughalters erhalten. Das KBA kann jeder anschreiben und folglich beim Halter Forderungen geltend machen.

Es ist deshalb dem Halter sogar anzuraten auf so ein Anschreiben zu reagieren und klar darzulegen, dass man als Fahrzeughalter angeschrieben ist. Wenn man die Fahrereigenschaft für sich persönlich verneint und den Fahrer nicht benennen kann oder will, hat man nach wie vor in Deutschland nicht zu befürchten, dass man zu einer Zahlung verklagt wird. Das ist eindeutig im IRG geregelt.

Genauso wenig muss man Angst haben, dass der Fahrer eines Kraftfahrzeugs, der nach Kroatien und sicherlich auch in die meisten anderen EU Länder einreist wegen eines vergangenes Verkehrsdeliktes belangt wird. Es handelt sich hier um Ordnungswidrigkeitenrecht und nicht um Strafrecht. Dafür gibt es weder in Deutschland noch meines Wissens in den meisten anderen EU Staaten eine nationale Datei, wo alle diese Ordnungswidrigkeiten erfasst sind.

Beispielsweise nenne ich Deutschland. Hierzulande haben zig tausend private Einrichtungen, Kommunen, Behörden und Institutionen das Recht Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Dies teils im fließenden und teils im ruhenden Verkehr. Es gibt keine nationale Einrichtung, wo all diese Ordnungswidrigkeiten zentral bundesweit erfasst sind. Übrigens auch nicht in Österreich und Italien, um die wichtigsten Transitländer nach Kroatien zu erwähnen. Genauso verhält es sich in Kroatien und fast allen anderen EU Ländern. Nur die Niederlande stellen meines Wissens eine Ausnahme dar.

Es ist deshalb nahezu ausgeschlossen, dass jemand bei der Einreise nach Kroatien in den folgenden Jahren anhand seines Kennzeichens belangt wird, weil dieses Kennzeichen zu einem früheren Zeitpunkt bei einem Verkehrsdelikt erfasst wurde.

Das von dir angesprochene Thema Verfahrenskosten in Deutschland spielt hier keine Rolle.

grüsse

jürgen
 

abgemeldet & gelöscht

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ja und was soll uns nun dein beitrag sagen?

nichts anderes als das was ich geschrieben habe!

leider ist es fast auf der ganzen welt so dass irgendwer für irgendetwas geld möchte,zahlen oder nicht,das muss dann jeder für sich selbst entscheiden!

und natürlich dann auch mit den konsequenzen beim nicht zahlen oder nicht reagieren leben!

so einfach ist das!
 

Pulsatilla

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Hallo Jürgen,

also dann wird man nicht bestraft, sondern verdattert, verdonnert, verwirrt, um Ordnung zu schaffen. Endlich kapiere ich das!

Am Besten, man sucht solche Städte wie Pula nicht auf, dann passiert auch nichts unordentliches!

Grüßle und einen schönen Ewigkeitssonntagwochenende!
 

claus-juergen

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Hallo Jürgen,

also dann wird man nicht bestraft, sondern verdattert, verdonnert, verwirrt, um Ordnung zu schaffen. Endlich kapiere ich das!

Am Besten, man sucht solche Städte wie Pula nicht auf, dann passiert auch nichts unordentliches!...
hallo Setty,

es ist so wie ich es sage. Klar kannst du nach Pula fahren. Entweder du zahlst deine Parkgebühren wenn du gebührenpflichtige Parkplätze nutzt oder du läufst ein Stück ins Zentrum und nutzt die Gratis Parkplätze. Auch davon gibt es ja genug.


Ob du im Falle eines Falles dein Knöllchen vor Ort oder später von zuhause aus bezahlst bleibt dir überlassen. Auf keinen Fall würde ich ein paar hundert Euro einem Winkeladvokaten der angibt für Pula Parking d.o.o. tätig zu sein, in den Rachen werfen.

grüsse

jürgen
 

abgemeldet & gelöscht

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so claus-jürgen dann lies dir bitte einmal ganz genau den artikel hier durch.

quelle und link



oder den link zur quelle aus beitrag 1340

dann kannst du gerne weiter kommentieren!
 

Luppo

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Es geht ums vollstrecken. Das streitet niemand ab. Man könnte vollstrecken, wenn der Halter haftbar gemacht werden kann. Wenn der den Verstoß ablehnt, weil er nicht gefahren ist und sich auch nicht erinnert, wer gefahren ist, wird nicht vollstreckt.
Eine Vollstreckung ist ja auch nichts dramatisches, weil angekündigt usw.
Unangenehmer wäre, wenn hinter der Grenze die Blauen dich wegen eines nicht bezahlten Knöllchens anhalten.
Aber diese zivilrechtlichen Forderungen (Parkvergehen, Strafe von einer privaten Betreiberfirma) werden in keinem europäischem Land von den Blauen verfolgt.
Vorsichtiger wäre ich bei Blitzern durch die Polizei. Kein Zivildelikt, möglicherweise Stress bei Grenzübertritt.
 
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claus-juergen

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Hallo Michael,

vergiss es. Robert versteht den Unterschied zwischen Halter und Fahrer nicht. Das können wir nicht ändern. Ich kann doch nicht in jedem dritten Beitrag den entsprechenden Artikel des IRG zitieren. Dabei sollte es eigentlich jedem möglich sein, den Gesetzestext zu lesen.

Ich zahle jedem eine Maß Bier, der mir nur ein einziges Urteil eines deutschen Gerichts mit Aktenzeichen nennt, wo ein inländischer Fahrzeughalter wegen einer Verkehrs Ordnungswidrigkeit in Kroatien verurteilt wurde. Seit wie vielen Jahren diskutieren wir hier über das Thema? Wer ist hier bereits von einem dieser geldgierigen Winkeladvokaten rechtskräftig zur Zahlung verklagt worden?

grüsse

jürgen
 
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SL55

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Man kann über dieses Thema diskutieren wie man will, Knöllchen zahlen oder nicht.
Ich finde es äußerst peinlich wenn sich Touris mit ihren (teilweise sehr teuren) Autos einfach über alles stellen, parken und fahren wie sie wollen um sich im Falle eines Knöllchens dann wie ein Aal zu winden nur um einer Zahlung zu entgehen.
Ich sehe es auch als ein Zeichen des Respekts gegenüber des Gastlandes, dass ich eine erhaltene Strafe auch bezahle wenn ich etwas gemacht habe wofür auch der einheimische Bürger zur Kasse gebeten wird.
Ich war mein ganze Berufsleben lang in Ländern auf der ganzen Welt unterwegs (auch drei Jahre in Kroatien) und bin mit meiner Einstellung diesbezüglich immer gut gefahren.
 
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Luppo

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Da bin ich grundsätzlich bei dir. Zweifelsfreies Vergehen, da zahlt man.
Nun gibt es leider mehr als fragwürdige Situationen, in meinem Falle ein Parkverbot in der Nacht zum Monatswechsel, der nirgends angekündigt war. Da nehme ich mir das Recht heraus, die Gültigkeit anzuzweifeln und zahle nicht.
 

SL55

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Da bin ich grundsätzlich bei dir. Zweifelsfreies Vergehen, da zahlt man.
Nun gibt es leider mehr als fragwürdige Situationen, in meinem Falle ein Parkverbot in der Nacht zum Monatswechsel, der nirgends angekündigt war. Da nehme ich mir das Recht heraus, die Gültigkeit anzuzweifeln und zahle nicht.
Vollkommen richtig, da würde ich aber umgehend zur zuständigen Behörde gehen und das abklären.
Ist Vorort jedenfalls einfacher und zielführend als nicht zu reagieren und auf Post zu warten in der auch wieder Gebühren verrechnet werden.
 

Luppo

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Würde ich vermutlich heute so machen. Das ganze ist 6 Jahre her.
Damals habe ich halt einfach den Zettel in den Mülleimer und dachte, da kümmert sich sowieso keiner drum.
Ich hatte Jahre später ein Erlebnis in Pula. Da meinte der Ordnungshüter, ich hätte kein Ticket gezogen, was ich aber glücklicherweise per Foto nachweisen konnte. Da bin ich dann in die Geschäftsstelle und die nette Dame hat das Knöllchen entwertet.
 

hans-hansen

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Verkehrssünden im Ausland: Das ist neu​

Eine weitere EU-Richtlinie befasst sich mit der effizienteren Verfolgung von Verkehrsverstößen, die im Ausland begangen wurden. Ergänzt wird eine bestehende Richtlinie aus dem Jahr 2015.

Wichtige Änderungen: Alle behördlichen Schreiben im Bußgeldverfahren müssen künftig in einer für den Verkehrssünder verständlichen Sprache verfasst sein. Bislang galt das nur für den ersten Bescheid. Ein Bußgeldbescheid aus anderen EU-Staaten muss außerdem innerhalb von elf Monaten zugestellt werden.

Weiter wird künftig die Tätigkeit von privaten Inkassodienstleistern bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen verboten. Die Richtlinie wird voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten, die nationale Umsetzung in den jeweiligen Ländern muss dann innerhalb von 30 Monaten erfolgen.

Quelle ADAC
 

claus-juergen

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Verkehrssünden im Ausland: Das ist neu​


...Weiter wird künftig die Tätigkeit von privaten Inkassodienstleistern bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen verboten. Die Richtlinie wird voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten, die nationale Umsetzung in den jeweiligen Ländern muss dann innerhalb von 30 Monaten erfolgen...
Das finde ich eine gute Entscheidung. Mir stellt sich aktull nur die Frage, wie diese privaten Inkossodienstleister definiert werden. Sind es nur klassische Inkassofirmen oder auch diejenigen Winkeladvokaten aus mehren Ländern die sich auf das Eintreiben unbezahlter Strafzettel spezialisiert haben indem sie mit Listen von Kfz-Haltern handeln um diesen dann übrhöhte Rechnungen zu präsentieren? Eine Anwaltstätigkeit im eigentlichen Sinn üben die ja nicht aus.

grüsse

jürgen
 

hans-hansen

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Das finde ich eine gute Entscheidung. Mir stellt sich aktull nur die Frage, wie diese privaten Inkossodienstleister definiert werden. Sind es nur klassische Inkassofirmen oder auch diejenigen Winkeladvokaten aus mehren Ländern die sich auf das Eintreiben unbezahlter Strafzettel spezialisiert haben indem sie mit Listen von Kfz-Haltern handeln um diesen dann übrhöhte Rechnungen zu präsentieren? Eine Anwaltstätigkeit im eigentlichen Sinn üben die ja nicht aus.

grüsse

jürgen
Da müssen wir wohl warten bis die nationale Umsetzung erfolgt ist, um das zu erfahren.;)
 

claus-juergen

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Ich habe heute einmal wieder Post von RA Kuzmanovic aus Pula bekommen. Wie in #1276 und #1281 geschildert forderte er von mir als Halter ursprünglich 205,62 € und drohte bei einer Klage mit Minimalkosten von 739,93 €. Jetzt bietet er mir ein Sonderangebot an und will nur noch 135,62 €. Ich bin so frei und lehne auch diesen Rabatt ab. Sollte ich mich irgendwann nicht mehr hier melden, ist meine Rechnung nicht aufgegangen und ich muß kroatische gesiebte Luft atmen. Das allerdings dürfte unwahrscheinlich sein. Bislang gibt es immer noch keinen einzigen Präzedenzfall wo ein deutscher Halter rechtskräftig von einem kroatischen Gericht zur Zahlung verurteilt wurde.

full


grüsse

jürgen
 

Luppo

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Wie alt ist denn jetzt der Fall?
Mein Winkeladvokat hat sich seit fast 4 Jahren nicht mehr gemeldet. Entweder hat er das zeitliche gesegnet oder schlicht aufgegeben.
 

SuuSii

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Hallo Jürgen,

mein Bruder hat heute gleichfalls ein fast identisches Angebot zu deinem bekommen, also für seinen "Fall". Nun mehr geht das ganze bei ihm schon 2 Jahre und landet wie gehabt in die Ablage.

Grüße Susi
 

claus-juergen

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Wie alt ist denn jetzt der Fall?
Mein Winkeladvokat hat sich seit fast 4 Jahren nicht mehr gemeldet. Entweder hat er das zeitliche gesegnet oder schlicht aufgegeben.
Hallo Michael,

der Fall stammt vom Oktober 2022. Das wird wohl noch eine Weile so weiter gehen. Ich bin gespannt wann ich Post von anderen Winkeladvokaten aus anderen Ländern in der selben Sache erhalte.

grüsse

jürgen
 

Luppo

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Für mich ist das richtig faszinierend, mit welcher Energie da über lange Zeiträume versucht wird, den billigen Dollar zu machen.
Das ist eigentlich nur so zu erklären, dass die Forderungen für kleines Geld aufgekauft werden und dann versucht wird, die Forderung einzutreiben.
Gäbe es ein rechtssicheres Procedere müsste dies nur durchgezogen werden (eben bis zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit persönlicher Pfändung oder Lohnpfändung) und nicht mit fadenscheinigen Vergleichsangeboten, um wenigstens etwas Umsatz zu machen.
 
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claus-juergen

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Wie alt ist denn jetzt der Fall?
Mein Winkeladvokat hat sich seit fast 4 Jahren nicht mehr gemeldet. Entweder hat er das zeitliche gesegnet oder schlicht aufgegeben.
…der Fall stammt vom Oktober 2022. Das wird wohl noch eine Weile so weiter gehen. Ich bin gespannt wann ich Post von anderen Winkeladvokaten aus anderen Ländern in der selben Sache erhalte.
Für mich ist das richtig faszinierend, mit welcher Energie da über lange Zeiträume versucht wird, den billigen Dollar zu machen.
Das ist eigentlich nur so zu erklären, dass die Forderungen für kleines Geld aufgekauft werden und dann versucht wird, die Forderung einzutreiben...
Hallo Michael,

ich gehe nicht davon aus, dass dieses Anwaltsbüro eine Forderung aufgekauft hat. Ich gehe davon aus, dass dieses Anwaltsbüro im Rahmen einer Sammelliste hunderte Halterdaten vom Kraftfahrtbundesamt für 2-3 Euro pro Stück erworben hat. Nun werden die alle mittels in der EDV vorhandener Serienbriefe angeschrieben. Was kann das kosten, wenn man das Porto noch hinzu zählt? Nehmen wir mal an, dass fünf oder sechs solcher Mahnungen für 20 € zu erstellen und zu versenden sind. Wenn nun nur einer von zehn Adressaten mindestens circa 150 € bezahlt, dann geht die Rechnung doch schon fast auf. Ich habe dir doch weiter oben die ursprünglich geltend gemachte Forderung aufgezeigt. Ich wette, dass ein nicht unerheblicher Anteil der angeschriebenen Halter aufgrund der ersten Forderung bereits bezahlt hat.

Würde sich dieses Geschäftsmodell nicht rentieren, dann hätte sich die Anwaltskanzlei auf die eigentliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts konzentriert und nicht auf diesen modus Operandi.

grüsse

jürgen

PS: Dein neuer Avatar kommt mir bekannt vor. Kann es sein, das du einen Verwandten in den USA hast, der früher Filmschauspieler war und bekannt wurde als Partner eines anderen der etwas kräftiger war? :)
 
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