Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

jadran

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hier die Antwort in der Streitsache von Google.

Ein Bußgeldbescheid aus Kroatien kann demnach auch hierzulande noch vollstreckt werden, da das Land Mitglied der EU ist, vorausgesetzt, es handelt sich bei den verhängten Sanktionen um: Geldbußen über 70 Euro: Beachten Sie, dass hierbei auch Verfahrenskosten hinzu kommen können.

Jadran

Ich hätte es nie so weit kommen, lassen bei so kleinen Beträgen ( 7,00 € )
 

claus-juergen

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Hallo Paul!

Immer wieder weise ich darauf hin, dass das nur geht wenn der Halter festgestellt ist! Das ist bei einem Parkverstoß im Allgemeinen nicht der Fall. Dazu scheut die ausländische Stelle in allen mir bekannten Fällen die Verfahrenskosten in Deutschland.

Grüsse

Jürgen
 

jadran

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Hallo Juergen,

einmal wird es auch mich erwischen, wenn der Betrag klein ist, werde ich zahlen.
Bei größeren Beträgen, mal schauen was ich mache.

paul
 

claus-juergen

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einmal wird es auch mich erwischen, wenn der Betrag klein ist, werde ich zahlen.
Bei größeren Beträgen, mal schauen was ich mache.
hallo Paul,

bei einem Parkverstoß der ein paar Euro kostet ist es für den Urlauber oft nicht einfach, den vor Ort zu bezahlen. Ich kenne einen Fall von alten Leuten die mit dem Knöllchen zur Polizeidienststelle in Pula gingen und abgewiesen wurden weil die Parkraumüberwachung ja die private Pula Parking d.o.o. macht. Als Sprachunkundiger hat man da sicherlich Probleme dies zu erkennen.

Nun gibts zwar auch in Kroatien den Euro und somit könnte jeder nach der Rückkehr aus seinem Urlaub den Strafzettel auch von zuhause aus bei seiner Hausbank zahlen. Aber manchem erscheint das halt zu kompliziert.

grüsse

jürgen
 

jadran

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Juergen,

im Problemfall werde ich dich informieren, dann schauen wir, was wir machen.
In der Regel werden alle Zahlungen in Kroatien, mit deutschen Banken nach der Umstellung in €. ausgeführt.
Kroatische Banken sind verrückt mit Ihren Überweisungsgebühren, bei anstehenden Zahlungen.

Vollkommen ohne Zeitverzug und ohne Probleme.

Paul
 

Kastela

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hallo Paul,

bei einem Parkverstoß der ein paar Euro kostet ist es für den Urlauber oft nicht einfach, den vor Ort zu bezahlen. Ich kenne einen Fall von alten Leuten die mit dem Knöllchen zur Polizeidienststelle in Pula gingen und abgewiesen wurden weil die Parkraumüberwachung ja die private Pula Parking d.o.o. macht. Als Sprachunkundiger hat man da sicherlich Probleme dies zu erkennen.

Nun gibts zwar auch in Kroatien den Euro und somit könnte jeder nach der Rückkehr aus seinem Urlaub den Strafzettel auch von zuhause aus bei seiner Hausbank zahlen. Aber manchem erscheint das halt zu kompliziert.

grüsse

jürgen
Wir hatten 3 mal den Fall das Gäste ein Parkknöllchen bekommen haben. Man kann ja seine Vermieter fragen wo man zahlen kann.
Bei jeder Post möglich. Beim Falschparken oder vergessen die Parkuhr zu bedienen ist es billiger vor Ort zu zahlen und den Fehler eingestehen.
 

Luppo

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Bei meinem Fall damals hat über den Monatswechsel und übernacht die Stellplatzreihe von kostenfrei auf kostenpflichtig gewechselt. Vermutlich haben die städtischen Bauarbeiter die Schilder im Morgengrauen getauscht. Mittags hatte ich das Knöllchen dran. Zu unrecht, wie ich meine, da ich schon am Tag vorher mittag mich dort hingestellt habe, zu dem Zeitpunkt kostenfrei und für mich auch nicht erkenntlich, dass es sich ändert. Deswegen habe ich den Zettel weg geworfen.
Ein zu recht erteiltes Knöllchen würde ich bezahlen. Kontoverbindung steht drauf, Dank Swift-Überweisung ist das kein großes Ding, außer, dass es ein paar Euro mehr kostet.
 
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Durran

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Dazu scheut die ausländische Stelle in allen mir bekannten Fällen die Verfahrenskosten in Deutschland.
Noch!

Wenn die problemlos in Deutschland vollstrecken können dann werden die auch die Verfahrenskosten nicht mehr scheuen. Aktuell ist sicher noch etwas schwierig.
aber es wird irgendwann in nicht zu ferner Zeit ein europäisches Vollstreckungsverfahren geben. Und wer weiß wie lange die Verjährungsfristen eines kroatischen Titels dann sind. Wenn die auch 30 Jahre haben dann wird das ein teurer Braten.

aber immer ruhig Blut. Soweit sind wir noch lange nicht.
 

SL55

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Bei meinem Fall damals hat über den Monatswechsel und übernacht die Stellplatzreihe von kostenfrei auf kostenpflichtig gewechselt. Vermutlich haben die städtischen Bauarbeiter die Schilder im Morgengrauen getauscht. Mittags hatte ich das Knöllchen dran. Zu unrecht, wie ich meine, da ich schon am Tag vorher mittag mich dort hingestellt habe, zu dem Zeitpunkt kostenfrei und für mich auch nicht erkenntlich, dass es sich ändert. Deswegen habe ich den Zettel weg geworfen.
Ein zu recht erteiltes Knöllchen würde ich bezahlen. Kontoverbindung steht drauf, Dank Swift-Überweisung ist das kein großes Ding, außer, dass es ein paar Euro mehr kostet.
An jedem Parkautomat stehen das Datum und die Zeiten ab wann Parkgebühren zu entrichten sind. Weiters gibt es Park Apps die einem über die Standortbestimmung genau zeigen wann und an welchem Parkplatz wieviel zu zahlen ist. Das Knöllchen wegwerfen ist zwar die einfachste, aber sicher nicht die klügste Lösung.
Ist halt gleich wie bei den Zollbehörden, informieren muss man sich selbst.
 
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Kastenauer66

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Also ich lese hier schon einige Zeit mit.
Wie unverfroren und arrogant muss man eigentlich sein, um ein Auslandsknöllchen einfach zu ignorieren bzw weg zu werfen. Zu Hause in D oder A würde sich das niemand trauen.
Ist HR ein Land zweiter Wahl?
Peinlich, peinlich.
 

jadran

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Alles in Ruhe betrachten, es sollte hier kein neuer Streit entstehen.

Vor Jahren konnte man den Gebührenzettel weg werfen, heute nicht mehr.

Bei einem solchen lächerlichen Betrag, würde ich keinen Rechtstreit anfangen, ob berechtigt oder nicht.

Jadran
 

Luppo

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An jedem Parkautomat stehen das Datum und die Zeiten ab wann Parkgebühren zu entrichten sind. Weiters gibt es Park Apps die einem über die Standortbestimmung genau zeigen wann und an welchem Parkplatz wieviel zu zahlen ist. Das Knöllchen wegwerfen ist zwar die einfachste, aber sicher nicht die klügste Lösung.
Ist halt gleich wie bei den Zollbehörden, informieren muss man sich selbst.
Hättest du meinen Beitrag gelesen, wüßtest du, es gab keinen Automat. Es war ein befestigter Streifen seitlich der Fahrbahn mit schräg befahrbaren Plätzen ohne jegliche Einschränkung, schätzungsweise 10 Plätze. Dort stand ich bereits 2 Wochen lang ohne Knöllchen, wie auch am Abend des Monatswechsels.
Am Vormittag des Monatsersten entdeckte ich zwei Schilder rechts und links der Reihe, die auf die Gebührenpflicht hinwiesen. Sowas hatte ich schon mal gesehen, wo ein Platz in der Hauptsaison auf einmal Geld kostet.
Wo hättest du dich denn da informiert? Beim Bürgermeister mit Termin? "Ist es geplant, den kostenlosen Parkstreifen während meiner Urlaubszeit gebührenpflichtig zu machen?" Lächerlich.
Es war nun mal schon nachmittags, ich stand bereits Stunden auf dem Platz und der/die nette Knöllchenverteilende konnte frische geparkte von längerstehenden nicht unterscheiden.
Wie du meinem letzten Satz entnehmen konntest, zahle ich zurecht verpasste Knöllchen natürlich. Also bitte nichts unterstellen.
Ich gehöre zur Fraktion, die sich an die Regeln halten, egal ob Geschwindigkeit oder Parken und das weltweit.
 

SL55

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Werter Luppo,
nichts liegt mir ferner als irgendjemanden etwas zu unterstellen. Sorry wenn du es so verstanden hast.
Mein Kommentar gilt vielmehr den Kroatien Besuchern die mit den Gegebenheiten hier nicht so vertraut sind und deshalb oft Parkknöllchen ausgestellt bekommen.
 
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ochsensepp

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Vielen Dank für die Reaktionen und Anregungen bzgl. des Themas!

Meine Entscheidung steht eigentlich zu 99 % fest .......... ich werde das NICHT bezahlen!

Ein paar Kommentare noch dazu ...........

Zu dem Zeitpunkt waren alle Parkautomaten defekt ==> ich konnte keinen Parkschein kaufen! Und ich bescheisse nicht bei 10 €!

Ein Versuch zur Einigung mit dem Parkplatzbetreiber (habe ihnen den 3-fachen Wert des Strafzettels angeboten) wurde vor Jahren schon von denen NICHT akzeptiert.

Der Rechtsanwalt ist ein Kroate, der mir vom ADAC empfohlen wurde.

Ich fahre seit dem auch noch jährlich nach Kroatien und bin bisher noch nie behelligt worden.

Jetzt stellt sich für mich allerdings nur die Frage, wie ich weiterhin am sinnvollsten vorgehe?
Wenn Briefe kommen einfach ignorieren bzw. falls per Einschreiben, die Annahme verweigern?
Was ist wenn jemand in Person bei mir vor der Tür steht (Inkasso / Gerichtsvollzieher) und die Kohle eintreiben will?
Kenne mich da überhaupt nicht aus, ob bzw. wie das so ablaufen kann!

Wäre für jeden Tipp dankbar und vielen Dank um voraus!
 
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claus-juergen

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Der Rechtsanwalt ist ein Kroate, der mir vom ADAC empfohlen wurde.

Ich fahre seit dem auch noch jährlich nach Kroatien und bin bisher noch nie behelligt worden.

Jetzt stellt sich für mich allerdings nur die Frage, wie ich weiterhin am sinnvollsten vorgehe?
Wenn Briefe kommen einfach ignorieren bzw. falls per Einschreiben, die Annahme verweigern?
Was ist wenn jemand in Person bei mir vor der Tür steht (Inkasso / Gerichtsvollzieher) und die Kohle eintreiben will?
Kenne mich da überhaupt nicht aus, ob bzw. wie das so ablaufen kann!
hallo Sepp,

nun wäre das mit dem RA ja geklärt. Ein kroatischer Rechtsanwalt hat natürlich wenig Ahnung vom deutschen Zivilrecht. Deshalb die Falschaussage "abwarten ob in Deutschland vollstreckt wird". In Deutschland wird nicht vollstreckt wenn der Fahrer unbekannt ist.

Lochen, abheften und für die Nachwelt konservieren. Ein Gerichtsvollzieher benötigt einen Titel den nur das Amtsgericht ausstellen kann. Den gibts in solchen Fällen nicht. Ein Inkassobüro kann auch für Mickey Mouse tätig werden wenn Mickey vorab Gebühren bezahlt. Die prüfen keinen Rechtsanspruch.

Weil du den Nickname Ochsensepp gewählt hast gehe ich davon aus, daß dir bekannt ist wer diese Bezeichnung einst hatte. Als Bayer sagt du einfach zum vor der Haustüre auftauchenden Mitarbeiter des Inkassobüros "Schleich di!" Allerdings wird da wohl keiner kommen.

grüsse

jürgen
 

Luppo

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Zivilrechtliche Forderungen werden nie vom Staat eingetrieben, in keinem Land.
Es ist mir kein Fall bekannt, bei dem ein Tourist bei der Einreise festgesetzt wurde.
Das sind Schauermärchen.
Schriftverkehr kannst du durchaus annehmen, aber halt nicht reagieren.
Ein Inkasso in Deutschland ist bisher auch nicht bekannt, aber sollte der GV vor der Tür stehen, musste den empfangen. Sonst kommt er mit den Blauen wieder.
Der hat dann einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dabei und nennt die den Betrag, den er jetzt gerne haben möchte.
Dann hieße es zahlen oder deine Frau verpfänden. Den Fernseher willst ja wohl behalten.
 

perenospera

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. In Deutschland wird nicht vollstreckt wenn der Fahrer unbekannt ist.
Ich glaube darauf kann man sich in diesem Fall nicht verlassen, denn :

Ein Versuch zur Einigung mit dem Parkplatzbetreiber (habe ihnen den 3-fachen Wert des Strafzettels angeboten) wurde vor Jahren schon von denen NICHT akzeptiert.
Das klingt für mich wie ein Schuldeingeständnis

Gruß Jochen
 

abgemeldet & gelöscht

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nun ja sobald man reagiert gibt man ja auch seinen namen und eventuell adresse bekannt,dies ist für den beitreiber ein hinweis dass derjenige irgend etwas damit zu tun hat und er wird versuchen an sein geld zu kommen ob mit gerichtsvollzieher oder nicht sei mal dahingestellt.
und sollte derjenige eventuell wieder mit dem auto motorrad oder irgendeinem vehicel was nummernschilder hat in das jeweilige land einreisen kann es passieren dass der oder auch diejenige zu fuss die reise fortsetzen muss!

und hier ein höchsrichterliches aktuelles urteil vom bvg...gilt aber anscheinend nur für deutschland

link und quelle adac


aber wie ich oben schon geschrieben habe gelten im ausland andere eigene verkehrs-gestzlichkeiten.
 
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