Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

claus-juergen

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Tja, Trittbrettfahrer nennt man das wohl.
....
Das man solchen " Anwälten " übrigens auch die Zulassung entziehen kann sei einmal erwähnt. ( D: Rechtsanwaltkammer )
Ein Massenbriefversender wegen angeblicher Verstösse Internet-Nutzungsangebote beispielsweise ist es so ergangen...

Hallo Gerd,

Das ist die Theorie, nicht jedoch gängige Praxis. Du kennst doch das Sprichwort von der einen Krähe, die der anderen kein Auge aushackt.

Ich kenne Fälle von Veruntreuung von Mandantengeldern durch Rechtsanwälte, die selbst nach Verbüßung ihrer Haftstrafe die Anwaltszulassung zurückerhalten haben. Was soll so ein Winkeladvokat auch anderes machen als weiterhin das Recht in seinem Sinne zurecht zu biegen? Er hat ja nichts anderes gelernt und für den Staatsdienst als Staatsanwalt oder Richter oder Volljurist in einer Behördenverwaltung war das Examen halt zu schlecht. So lebt mancher von Beratungsscheinen des Sozialamtes oder durch das Versenden von Abmahnschreiben.

Trotz allem sind diese Typen Ausnahmen, die jedoch das Image des Anwaltsberufs in schiefes Licht stellen. Offensichtlich gibt es in den Nachfolgestaaten der Tito-Diktatur noch einige solcher Typen.

Grüße

Jürgen
 

claus-juergen

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Kann man denn nicht wie in D-Land eine Ltd. gründen, mit Büro in Kroatien?

Hallo Martin,

Meines Wissens kann man in Deutschland keine Ltd. gründen. Die Firmen, die hier ansässig sind und diese Rechtsform gewählt haben, sind offiziell Tochterunternehmen einer irischen oder englischen Firma, die auf einer der beiden Inseln lediglich über einen Briefkasten verfügen.

Für ein britisches Pfund kann man auf der Insel so ein Firma gründen, von einem "Rechtsanwalt" betreuen lassen und über dieses Unternehmen in Deutschland ein Tochterunternehmen anmelden und Rechtsgeschäfte tätigen. Hierzulande genügt die Anmeldung beim Gewerbeamt der Heimatgemeinde des "Firmeninhabers". Diese Rechtsform wird meist von Menschen gewählt, die bereits eine Eidesstattliche Versicherung, früher Offenbarungseid abgelegt haben und nun weiter Handels oder gewerberechtlich tätig sein wollen. In solchen Fällen haftet dann nicht der Betroffene sondern die Ltd. Auch das ist Europa....

Grüße

Jürgen
 

teleskopix

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Hallo Jürgen,
bei uns gibt es jetzt die UG, damit braucht es den Umweg über die Ltd. nicht mehr.
Meine Frage ist ob man eine haftungsbeschränkte Gesellschaft als 1 Mann mit sagen wir 100€ Einlage in Kroatien gründen kann, ggfs. ohne Rechtsanwalt. Bei uns geht das inzwischen.
 
N

nihil-est

Guest
Nein, @claus-juergen , gängige Praxis ist es leider nicht. Das stimmt schon.

RA Thomas Urmann hat seine Zulassung verloren ( den meinte ich, kann jetzt meinetwegen jede/r im Internet suchen )
Die Masche an sich - Massenabmahnung - darf keine Chance haben. Im Einzelfall klappt das schon so nicht wenn nur die Medien mitziehen.

Jetzt nennst Du einen neuen Anwaltsnamen. Warum sollte es diesem besser ergehen?!? National/international?
Ich könnte nun weitere Namen von RA´s nennen. Auch diesen - und vor allem deren Geschäftsmodell - wurde die Zulassung entzogen. Das sollte m.E. Vorbild sein.

Den Berufsstand ( freier Beruf ) will ich nicht in Misskredit bringen. Wohl aber das man dortig " schwarze Schafe " eher nicht ausreichend und vor allem früh genug angeht.


Gruss


Gerd
 

claus-juergen

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Hallo Gerd,

Für mich ist klar, dass die Namen der Avokaten die bei dem hier gegenständlichen Abzockespiel zum Nachteil von Pkw Haltern, wir reden ausdrücklich nicht vom Fahrer, mitmachen auch genannt werden dürfen. All diese Geldforderungen sind ja an die Halter adressiert. Somit kann jeder sich über Tante Google kundig machen.

Wenn zudem noch seitens der Justiz wie im Fall von Patrick Kraft wegen Betruges ermittelt wird, so ist auch diese Tatsache offen zu benennen. Leider erfährt man halt oft hinterher nicht, wie so ein Strafverfahren ausgegangen ist.

Grundsätzlich sollten wir uns hier jedoch auf Advokaten beschränken, die bei der Gebührenschinderei im Zusammenhang mit angeblichen oder tatsächlichen Parkverstössen in Kroatien begangen wurden und immer noch werden mitmachen.

Grüße

Jürgen
 
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Mick

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++++Update++++

Forderungsschreiben wegen Parkverstößen

Bild.aspx


Seit einiger Zeit versuchen Anwaltskanzleien Forderungen aus Parkverstößen in kroatischen Städten bei Autofahrern in Deutschland einzutreiben. Die Kanzleien berufen sich auf notarielle Vollstreckungsbeschlüsse. Aktuell werden etliche Fälle gemeldet, bei denen Betroffene eine entsprechende Aufforderung der slowenischen Anwaltskanzlei Tischler erhalten haben.

Die Kanzlei Tischler behauptet, dass Rechtskraft eingetreten sei, weil entweder gegen die Entscheidung (notarieller Vollstreckungsbescheid) nicht rechtzeitig innerhalb von acht Tagen Einspruch eingelegt bzw. überhaupt kein Einspruch erhoben wurde. Somit sei – so die Aussage der Kanzlei – die Entscheidung vollstreckbar und eine Weigerung der Bezahlung mit hohen Kosten verbunden. Der „vollstreckbare Titel“, auf den Bezug genommen wird, ist dem Schreiben nicht beigefügt. Der geforderte Betrag ist lediglich pauschal ausgewiesen.

Das sagt der ADAC

Laut Aussage der ADAC Juristen widerspricht dies im Wesentlichen den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Dieser hat in einem vom ADAC geführten Musterprozess am 9. März 2017 (Rechtssache C-484/15 und C-551/15) entschieden, dass derartige Notariatsentscheidungen keinen Europäischen Vollstreckungstitel darstellen, wenn der Schuldner die darin genannte Forderung nicht ausdrücklich anerkannt hat (mit explizitem Vermerk im Vollstreckungsbeschluss). Dies bedeutet, dass in Deutschland nicht vollstreckt werden kann.

Die Schreiben sind aus Sicht der ADAC Juristen vermutlich nur als Versuch zu werten, die Betroffenen mit einer Androhung der damit verbundenen hohen Kosten doch noch zur Zahlung zu bewegen.

Empfehlung der Clubjuristen

Laut Aussage der ADAC Juristen sollten Betroffene unverzüglich nach Erhalt einer solchen notariellen Zahlungsaufforderung die Kanzlei auf die oben genannte EuGH-Entscheidung hinweisen, insbesondere darauf, dass es für die Frage der Vollstreckbarkeit hier nicht auf die Einlegung eines Widerspruchs ankommt.

Zudem sollte der Vollstreckungsbeschluss angefordert werden, wenn auf einen solchen im Schreiben Bezug genommen wird und dieser nicht beigefügt ist.

ADAC Rechtsberatung für Clubmitglieder

ADAC Clubmitglieder können dabei eine kostenlose Rechtsberatung nützen, entweder telefonisch (089 / 7676 2423; MO bis FR: 08:00 bis 18:00 Uhr) oder per E-Mail (Kontaktformular auf der Seite der ADAC-Rechtsberatung).

Quelle: https://www.adac.de/reise_freizeit/...eBfIMvtNQvtNNpUu.2AZ,vGqnpfuevnymF05,EGELwA__
 
C

Christl

Guest
Danke Mick für deine aktuellen Hinweise !

Aber eine Frage hab ich noch, wie ist es im Falle einer Wiedereinreise nach HR. Befasst sich die HR_Polizei mit solchen Parkverstössen usw ?
 

claus-juergen

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hallo Mick,

so ein "Tischler Schreiben" habe ich in Posting Nr. 450 dieses Threads bereits vor einiger Zeit eingestellt. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, daß der Bazi Tischler das Geld auf ein österreichisches Konto überwiesen haben will. Logisch, sonst müßte dieser das ergaunerte Geld ja zuhause in Laibach versteuern und das ist doch wohl nicht im Sinne des Erfinders solcher Lumpereien. ;)

Hier noch mal zur Erinnerung

MST1.jpg


MST2.jpg


Im übrigen gehe ich davon aus, daß diejenigen, die von den Lumpen Kraft, Tischler und Kuzmanovic angeschrieben wurden auch weiterhin in den nächsten Jahren ähnliche Zahlungsaufforderungen erhalten. Die Adressen werden doch sicherlich weiterverkauft.

grüsse

jürgen
 

claus-juergen

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Danke Mick für deine aktuellen Hinweise !

Aber eine Frage hab ich noch, wie ist es im Falle einer Wiedereinreise nach HR. Befasst sich die HR_Polizei mit solchen Parkverstössen usw ?

hallo Christl,

das hat doch überhaupt nichts mit der Polizei zu tun. Die Forderungen stammen meist von der Pula Parking d.o.o. oder ähnlichen privatwirtschaftlich geführten Unternehmen die Parkräume in Pula, Opatija, Zadar oder wo auch sonst bewirtschaften. Das sind rein zivilrechtliche Forderungen. Somit ist eine Speicherung der Kennzeichen oder Halterdaten im Polizeicomputer nicht denkbar und jede Angst unbegründet, von der Polizei diesbezüglich belangt zu werden.

grüsse

jürgen
 
N

nihil-est

Guest
Für vor allem Neuleser hier im Forum.

Ein aktueller Link: http://www.berliner-zeitung.de/pano...m-ausland--pruefen-und-zuegig-zahlen-28222350

Textauszug:
Einspruch sollten Autofahrer einlegen, wenn die Post aus Kroatien von einem Notar aus Pula stammt. Der verschickt laut ADAC unbefugterweise Geldbußen in Höhe von mehreren Hundert Euro für Parkvergehen. (dpa/tmn)


Liebe Neuleser, Freunde des Urlaubs in Kroatien, wie im Strang ersichtlich gibt es gar ein EUGH-Urteil. Betrifft aktuelle wie auch Jahre alte Fälle. Bitte zuerst den Strang lesen, dann fragen stellen. Diese " Masche " hat ein Ende.

Gruss in die Runde


Gerd
 
M

Marius

Guest
Der ADAC soll schreiben, was er will, lieber Neuleser, du brauchst auch nicht den ganzen Strang zu lesen, wie Gerd es fordert, der hat selber meistens keinen Tau, vertraue einfach einem notorischen Falschparker:

IGNORIEREN!!!!

IGNORIEREN!!!!

IGNORIEREN!!!!
 

claus-juergen

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hallo Gerd,

der Artikel der Berliner Zeitung strotzt im übrigen vor Falschaussagen. Mit keinem Wort wird da drin erwähnt, daß der Fahrer seitens der ausländischen Behörde festgestellt sein muß weil es hierzulande nun mal keine Halterhaftung gibt.

grüsse

jürgen
 

claus-juergen

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nihil-est

Guest
Es gibt ein bindendes und höchstrichterliches EU-Urteil vom EuGH.
Der EuGH hat sich mit Details wie Halter oder Beweisphoto - mangels Beweiskraft im Verfahren - doch gar nicht befassen müssen.....weil das ganze System Schwindel ist.

Soweit, Strangthema, die veralterte Version.

Längst haben auch " findige " Winkelakrobaten in Kroatien neue Maschen etabliert. Versuchen ungerechtfertigt an Kohle zu kommen.

Wer - wo auch immer - ein Knöllchen hat, der sollte immer den Fall ( mit Photo´s, Handy, Smartphone etc ) dokumentieren. Damit hat man - neue Version der Masche - eine gute Ausgangslage ein ungerechtfertigtes Knöllchen zu auch ignorieren.


Kleener Tipp: So ihr ein Pickerl am Scheibenwischer habt.....auch notorische Falschparker!!!...... zu 90% habt ihr ganz simpel ( und @Marius gar absichtlich #473 ) falsch geparkt. Nur die restlichen 10% sind " Abzocke ", illegal obendrein.

Immer erst einmal an die eigene Nase fassen ( Redewendung ). Wer gar absichtlich falsch seinen PKW abstellt........und auf die EU/EuGH baut....der hat auf Holz gebaut. Geht ja sowas von gar nicht! Habe ich Null Mitleid mit, nennt man hier Verkehrsrüpel.

Wer hingegen sich nach reiflicher Überlegung zu den 10% meint zählen zu können: Nix zahlen ist die Devise. Ja. Stimmt.


Gruss in die Runde


Gerd
 

Marly68

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hallo Mick,

so ein "Tischler Schreiben" habe ich in Posting Nr. 450 dieses Threads bereits vor einiger Zeit eingestellt. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, daß der Bazi Tischler das Geld auf ein österreichisches Konto überwiesen haben will. Logisch, sonst müßte dieser das ergaunerte Geld ja zuhause in Laibach versteuern und das ist doch wohl nicht im Sinne des Erfinders solcher Lumpereien. ;)

Hier noch mal zur Erinnerung

MST1.jpg


MST2.jpg
 

Marly68

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Hallo Claus-Jürgen,
Ich (Österreicherin) habe heute einen Brief von der RA-Kanzlei MST&Partner, Mag. Dr. Tischler erhalten.
Parkgebührenverstoß in Kroatien, Sommer 2016, mit Fotodokumentation meines Autos. Aufforderung der Zahlung von 174,57 Euro. Bei Nichtbezahlen folgen gerichtliche Schritte inkl. eines europäischen vollstreckbaren Zahlungsbefehls.
Wahrscheinlich hab ich keine Parkgebühr entrichtet (kann mich nicht mehr erinnern), habe aber sicher kein "Knöllchen" erhalten, da bin ich gewissenhaft.
Nach erstem Schreck bin ich durch Recherche auf dieses Forum gekommen.
Kannst du mir einen Rat geben?
Das wäre ganz nett;)))
Danke!
Claudia
 
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