Verkehrsunfall in Kroatien > Wie geht es danach weiter?

burki

Administrator
Mitarbeiter
Stand 31.12.2025:

Die gegnerische Versicherung hat den Wiederbeschaffungswert abzgl. des höchsten Restwertgebotes laut Gutachten gezahlt.
Desweiteren wurden die Abschleppkosten in Kroatien sowie die Abschleppkosten nach Deutschland gezahlt.


Die Anwaltskanzlei hat nach Rücksprache mit mir Einspruch eingelegt, da die Versicherung die Kosten für die Erstellung des Gutachtens nicht zahlen will, mit der Begründung, das Gutachten hätte ja auch in Kroatien gemacht werden können...................


Viele Grüße, Daniel.
Das ist schon mehr als man erwarten konnte :zustimm:
Mit den Kosten für das Gutachten muss man in Betracht ziehen, dass kleinere Kfz-Gutachten schon mal bei rd. 700 EUR liegen...bei Schäden von etwa 25.000 EUR kommen schon mal Kosten von über 1000.- EUR zusammen.*
*sagt jemand, der an der Quelle sitzt und den einige Foris gut aus einem Forumstreffen oder privaten Zusammenkünften kennen :)
burki
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
...Ich denke mir aber fast, dass, wäre das Gutachten in Kroatien gemacht wurden, und womöglich noch von einem Gutachter der gegnerischen Versicherung (was man ja grundsätzlich nicht machen soll), der Wiederbeschaffungswert niedriger ausgefallen wäre...
hallo Daniel,

somit gehts eigentlich gar nicht um die Kosten für das Gutachten sondern darum, dich über den Tisch zu ziehen. Das ist nun für den kroatischen Saftladen gründlich in die Hose gegangen. Nun versuchen die das halt auf dem Weg des angeblich zu teuren Gutachtens. Es wäre also interessant zu erfahren was so ein Unfallgutachten in Hrvatska kostet. Für n Appl und n Ei bekommt man das dort sicherlich auch nicht.

grüsse

jürgen
 
  • Like
Reaktionen auf meine Beiträge: jadran

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter

Daniel_567

Forum-Guide
Mitarbeiter
das Gutachten in HR - hätte das nicht auch der ADAC anschieben müssen?
Das ist eine gute Frage.
Wie es weitergegangen wäre, wenn ich mein Auto angemeldet und samt Zulassung in der vom ADAC festgelegten Werkstatt zurückgelassen hätte, kam in meinem Fall nicht mehr zum Tragen, da ich ja meinen Rücktransport und dann zu Hause das Gutachten selbst organisiert hatte.


Viele Grüße, Daniel.
 

DerReisende

erfahrenes Mitglied
Als Geschädigter hast du erstmal in jedem Fall freie Gutachterwahl, in keinem Fall musst du einen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Was passieren kann, dass dir was abgezogen wird, da Kroatien vielleicht "billiger“ ist, muss aber nicht sein. Ich würde dazu den ADAC kontaktieren, der wollte ja kein Gutachten und das Fahrzeug gleich verschrotten. Dann soll der den Gutachter bezahlen!
 

DerReisende

erfahrenes Mitglied
Als Geschädigter hast du erstmal in jedem Fall freie Gutachterwahl, in keinem Fall musst du einen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Was passieren kann, dass dir was abgezogen wird, da Kroatien vielleicht "billiger“ ist, muss aber nicht sein. Ich würde dazu den ADAC kontaktieren, der wollte ja kein Gutachten und das Fahrzeug gleich verschrotten. Dann soll der den Gutachter bezahlen!
da steht auch was zu Gutachten

Ein Unfall im Ausland und schon denkt man an Papierkram, Sprachbarrieren und am Ende womöglich nur ‚Auslands-Preise‘. Dieses Urteil macht glasklar: Ein deutsches Auto bleibt ein deutsches Auto, selbst wenn es im Ausland einen Knacks abbekommt. Wer mit einem hier zugelassenen Wagen verunfallt, hat Anspruch auf Reparaturkosten nach deutschen Maßstäben, denn der Wert des Fahrzeugs orientiert sich am Heimatmarkt. Das gilt auch für die Kosten eines deutschen Gutachters, der den Schaden hier passend bewertet. Für deutsche Geschädigte ist das eine klare rote Linie: Die ausländische Versicherung kann sich nicht einfach auf lokale Billigpreise berufen, wenn es um die volle Wiederherstellung geht.
 

jadran

erfahrenes Mitglied
Hallo DerReisender

In der Regel hast Recht.

Willst 10 Jahre einen Prozess führen, wegen Gutachter kosten ?

Vergiss nicht den Balkan, da sind andere Regeln.

Jadran
:mad: o_O:)

ich weis wovon ich spreche , habe 12 Jahre einen Prozess in Kroatien geführt , war eine klare Sache.
Urkundenfälschung
Nach 12 Jahren ca. 6 Gerichtsterminen wurde einem Vergleich zugestimmt, da weitere 10 Jahre möglich waren.
Es gab nie ein sprachliches Problem. Nur die Streitsumme war eine andere.
 
Zuletzt bearbeitet:

DerReisende

erfahrenes Mitglied
Hallo jadran, er hat ja schon das Geld, jetzt geht es um den Feinschliff. Den würde ich mit dem ADAC als Abschlepper, der Rechtsschutz und dem Anwalt schon einfordern.
 

jadran

erfahrenes Mitglied
wie ich gerade von meinem bekannten in Sachen Unfall in Rovinj erfahren habe, wurden alle Kosten erstattet.

5000,00 € Kosten Krankenhaus von seiner Krankenkasse mit Op. Beinbruch zusätzlich Fahrt von Rovinj, ins Krankenhaus Pula 900,00 €
übernommen.

nur es hat seine Zeit gedauert

Jadran
 
  • Like
Reaktionen auf meine Beiträge: gaula

jadran

erfahrenes Mitglied
scheinbar wird hier nicht alles übertragen

neuer versuch, ich musste das auch suchen
 
Zuletzt bearbeitet:

Daniel_567

Forum-Guide
Mitarbeiter
Hallo Zusammen.

Abschließend möchte ich nun noch berichten, wie die ganze Sache für mich weiterging.

> Ende Februar 2026 erhielt ich von meiner Anwältin die Nachricht, dass der Einspruch abgewiesen wurde und sie nun erneut Einspruch einlegen wird.

> Letztendlich erhielt ich im Mai 2026 die Nachricht, dass auch der 2. Einspruch abgewiesen wurde. Ehrlich gesagt, hatte ich das schon fast erwartet.



Der nächste Schritt wäre jetzt ein Gerichtsverfahren.

Die ausführliche Beratung durch meine Anwältin ergab folgendes:

> Es bestehen Erfolgsaussichten, diese können natürlich nicht garantiert werden.

> Selbst bei solchen einfacheren Fällen dauert das Verfahren bis zu 3 Jahre.

> Voraussichtlich muss ich 1x zur Anhörung nach Kroatien reisen, abhängig von der Entscheidung des Richters.

> Diese Reisekosten werden mir nicht erstattet, da ich als Kläger ein rechtliches Interesse am Ausgang des Verfahrens habe und während der Dauer des Verfahrens den Anordnungen des Gerichts Folge leisten muss.

> Die Partei, die den Rechtsstreit verliert, ist verpflichtet, der Gegenseite die Kosten des Gerichtsverfahrens zu ersetzen.

> Für das Gerichtsverfahren benötige ich eine OIB-Nummer (kroatische ID-Nummer), diese muss für mich beantragt werden.

> Die Kostenübernahme für das Gerichtsverfahren und die Beantragung der OIB-Nummer muss mit meiner Rechtsschutzversicherung geklärt werden.


Da gegenwärtig unter dem Strich mehr oder weniger eine schwarze Null steht, habe ich mich entschlossen, nicht zu klagen. Einerseits will ich unter die ganze Sache nun endlich einen Schlussstrich ziehen und andererseits, wenn ich vor Gericht erscheinen muss, würden die Reisekosten, je nachdem, welches Gericht zuständig ist, in etwa in der Höhe der Summe liegen, die eingeklagt werden soll.


Das ist nun der Endstand nach etwas mehr als 10 Monaten am 13.05.2026.


Der Übersicht halber habe ich alle Informationen zusätzlich im Eröffnungsbeitrag zusammengefasst.




Viele Grüße, Daniel.
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Hallo Daniel,

Zusammenfassend kann man also sagen, dass ein Unfall im Ausland, trotz aller Varianten von Schutzbriefen oder einer Rechtschutzversicherung immer blöd ist und zum Nachteil des Betroffenen ausgeht. Natürlich stellt sich jetzt die Frage, ob man dem schlechten Geld noch Gutes Geld hinterher werfen soll? Ich glaube deine Entscheidung ist richtig.

Was die OIB Nummer angeht, ist die so etwas ähnliches wie bei uns in Deutschland die persönliche individuelle Steuernummer. Die bekommt man bei jedem Finanzamt in Kroatien innerhalb weniger Minuten. Sie ist kostenfrei und die behältst du dein Leben lang. Da kannst du auch als Ausländer zum Finanzamt hingehen und die beantragen. Du brauchst also weder einen Anwalt noch sonst jemanden dazu. Ich habe auch seit vielen Jahren eine OIB. Die ist allerdings aktuell lediglich bei meiner kroatischen Bank hinterlegt. Jeder Hauseigentümer benötigt eine solche.

Folglich könntest du theoretisch bei deinem kommenden Urlaub entweder in Dubrovnik oder in Split im Finanzamt diese OIB beantragen.

Allerdings ist nach wie vor trotz aller Widrigkeiten das allerwichtigste, dass ihr beim Unfall nicht verletzt worden seid. Ich kenne andere die mit schweren Verletzungen nach einem Verkehrsunfall in ein kroatisches Krankenhaus in Zagreb eingeliefert wurden. Das war die Behandlung anscheinend nicht so optimal. Deshalb ging es mit dem Rettungsflug nach Deutschland. Das war ein enormer Aufwand und dazu ziemlich kostenträchtig. In dem Fall hat allerdings der ADAC die dicke Rechnung bezahlt.

Grüße

Jürgen
 
Top