Zitat von Zagorac:
Na ja Franto, dann hast du wohl auch gehört über die kurzlich in Kraft getretene EU regelung, das für solche Schadenregulierung in der EU nicht mehr in dem jeweiligen Land geklagt werden muß sonder es kann zB. auch in DE , oder A , egal wo geklagt werden....somit ist das mit der Triglav genau so möglich..........( siehe zB. Klage der Sparer der Ljubljanska Banka in Trieste) iat damit vergleichbar..........aber ich kenn mich doch nicht aus ......sag du es besser!
Geh, schreibe hier einmal, welche EU-Regelung denn das sein soll? Ich habe davon noch nichts gehört - höchstens davon, dass bei bestimmten Rechtsgeschäften mit Konsumenten auch der Wohnsitz des Konsumenten als Gerichtsstand geltend gemacht werden kann. Trifft aber im konkreten Fall unseres Users nicht zu und was du geschrieben hast, ist reine Fantasie.
Klagen der Sparer der Ljubljanska Banka in Triest? Abgesehen davon, dass das mit dem Kfz-Haftpflichtrecht, das keine EU-Angelegenheit, sondern noch immer nationales Recht ist, nichts zu tun hat: Viel Spaß und erzähle uns dann einmal, wie das ausgegangen ist.

Probieren werden die es ja können - nur nützen wird das denen nix. Außer, sie hätten damals vor 1991 bei einer konzessionierten Tochter der Ljubljanska Banka in Italien ihre Einlagen getätigt.
Ich empfehle dir wirklich dringend - bevor du in rechtlichen Belangen hier wieder dilettierst - gehe zur Rechtsabteilung oder dem Rechtsanwalt deiner Firma und erkundige dich einmal. "Von hören sagen" reicht nicht aus.
