Kroatien kündigt eine große Steuerreform an

claus-juergen

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Dabei gehts nicht nur um den Punkt der Neugestaltung der regional unterschiedlichen Grundsteuer. Künftig soll nicht mehr eine Obergrenze von 5 €, sondern von 10 € pro qm gelten. Es geht dabei auch um die künftige Besteuerung der Mieteinkünfte. Bekanntlich ist die Bettensteuer die private Vermieter abgeben müssen wenn sie an Touristen vermieten sehr niedrig. Auch sollen Einkommensgrenzen für die Besteuerung Geringverdiener angehoben werden. Ganz wichtig ist auch eine zeitweise Aussetzung der Steuerpflicht für Rückkehrer ins Land wenn die eine Arbeit aufnehmen und geringe Einkünfte erzielen. Näheres zu den Änderungen aus diesem Artikel von Glas Istre.


grüsse

jürgen
 
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jadran

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Jetzt muss man das nur mehrfach lesen, aber auch verstehen.

Warten wir mal nächste Woche ab, dann soll ja mehr kommen.

jadran
 

claus-juergen

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Ehrlich gesagt kann ich aus diesem aktuellen Artikel von Glas Istre nichts konkretes herauslesen, sieht man von der Tatsache ab, daß sich die Lobby schon mal in Stellung bringt und Argumente gegen die künftige Immobilien- oder Grundsteuer oder Zweitwohnungssteuer anführt. So ein Satz ist natürlich völliger Blödsinn. Auch Kroatien wird definitiv nicht eine Immobilie in einer teuren Wohngegend genauso besteuern wie am Ende der Welt in diesem kleinen Land.

"Das Problem ist, dass ein wohlhabender Mensch für eine 150-Quadratmeter-Wohnung mitten in der Stadt vielleicht 1.500 Euro Steuern pro Jahr zahlen muss, während ein älterer Rentner in Sesvete den gleichen Betrag zahlen muss. Die Miete für eine 150 Quadratmeter große Wohnung in einem Neubaukomplex in Zagreb beträgt rund 3.000 Euro pro Monat, während in Sesvete eine solche Wohnung etwa 1.200 Euro kosten würde."


grüsse

jürgen
 

claus-juergen

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Glas Istre berichtet über die künftige Grundsteuer in Pula. Allerdings widerspricht sich dieser Artikel. Einmal ist von 10 Euro pro qm die Rede, dann wiederum von maximal 10 Euro pro qm.

"...Der Bürgermeister von Pula, Filip Zoričić, war zu Gast im „ Otvoreno “ und erklärte, dass die Steuer auf Immobilien in Pula maximal zehn Euro pro Quadratmeter betragen werde...Deshalb werden wir diese Steuer von 10 Euro einführen und sehen, was passiert, sagte Zoričić..."


grüsse

jürgen
 

Koromacno

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Ich lese und deute es so: 10 Euro/m2 werden als staatliche Vorgabe ab 2025 maximal möglich. Die Entscheidung über die Festlegung der genauen Höhe ist den Städten und Općinas überlassen. Pula möchte genau diese maximal möglichen 10 Euro festlegen.

Und mit der "Grundsteuer" (richtig und verständlicher übersetzt wäre es "Immobiliensteuer") im Artikel ist die Steuer pro m2 Wohnfläche auf Zweit- oder Ferienimmobilien und leerstehende Immobilien gemeint.

Gruß
Branco
 
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claus-juergen

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"Die Grundsteuer soll ab Anfang nächsten Jahres vor allem für Wohngebäude gezahlt werden und 0,6 bis 8 Euro pro Quadratmeter betragen, kündigte Vizepremierminister und Finanzminister Marko Primorac am Montag an. Seiner Meinung nach sollen in erster Linie Wohngebäude besteuert werden, während landwirtschaftlich und nicht für Wohnzwecke genutzte Immobilien steuerfrei sein sollen. Die Steuer wird ab dem Tag der tatsächlichen Nutzung gezahlt. Um von der Steuer befreit zu sein, muss der Eigentümer einen langfristigen Mietvertrag mit dem Nutzer über mindestens zehn Monate im Jahr abgeschlossen haben...Für dauerhaft bewohnte und langfristig vermietete Immobilien wird die Steuer nicht erhoben."

Mir stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob diese neue Grundsteur neben der bisherigen komunalna naknada erhoben wird oder ob die bisherige dann wegfällt.


grüsse

jürgen
 

claus-juergen

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Der Artikel aus Glas Istre ist nicht leicht zu verstehen. Dazu hat sich bei der automatischen Übersetzung ein Fehler eingeschlichen wenn ich das richtig erkannt habe. Statt Mieter sollte da Vermieter stehen. Und dabei geht es glaublich nur um Vermietung als Ferienwohnung oder Ferienhaus und nicht um die dauerhafte Vermietung einer Wohnung. Fakt ist nun wohl, daß die bisher sehr niedrige Bettensteuer stark erhöht wird. Wie hoch bleibt den Gemeinden überlassen wobei es verschiedene Zonen der touristischen Nutzung gibt die mehr oder weniger hoch besteuert werden.


grüsse

jürgen
 
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Kastela

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Der Artikel aus Glas Istre ist nicht leicht zu verstehen. Dazu hat sich bei der automatischen Übersetzung ein Fehler eingeschlichen wenn ich das richtig erkannt habe. Statt Mieter sollte da Vermieter stehen. Und dabei geht es glaublich nur um Vermietung als Ferienwohnung oder Ferienhaus und nicht um die dauerhafte Vermietung einer Wohnung. Fakt ist nun wohl, daß die bisher sehr niedrige Bettensteuer stark erhöht wird. Wie hoch bleibt den Gemeinden überlassen wobei es verschiedene Zonen der touristischen Nutzung gibt die mehr oder weniger hoch besteuert werden.


grüsse

jürgen
Deshalb sollte dein Artikel in diesem Strang besser aufgehoben sein.

Oder einen daraus machen mit neuem Titel.:)
 

claus-juergen

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Der Einfachheit halber habe ich den Glas Istre Artikel auch noch in den von dir Angelika genannten Strang eingestellt. Den Strang lassen wir weil sicherlich noch andere Neuerungen im Rahmen der Steuerreform zu erwarten sind.

grüsse

jürgen
 

Kastela

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claus-juergen

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Hallo Angelika,

im Umkehrschluss bedeutet das doch, dass diese neue Grundsteuer eine Art Ferienhaus-Steuer ist. Sie wird erhoben für alle Wohnungen und Häuser, die nur zeitweise und nicht ganzjährig an Urlauber und nicht an eine einzige Mietpartei dauerhaft vermietet werden. Sie ersetzt folglich die bisherige Bettensteuer, die von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch ist. In der Summe wird diese neue Grundsteuer natürlich höher als die relativ geringe Bettensteuer sein.

Wenn ich es richtig verstanden habe, müssen aber auch Eigentümer von Ferienwohnungen und Häusern diese Grundsteuer zu bezahlen egal ob diese Immobilien vermietet werden oder nicht.

grüsse

jürgen
 

Kastela

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Ja Jürgen,so habe ich es auch verstanden. Wenn du selber im Haus wohnst den Teil nicht,aber alles zur Kurzzeitvermietung ist und nicht einen Dauermietvertrag hat zahlt.
Also zahlen fast alle. Abwarten,momentan sind alle verunsichert.
Ich kenne einen Vermieter auf der anderen Straßenseite von uns,er hat seine Unterkünfte abgemeldet.
 
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Das muss man 3 x Lesen, um das zu verstehen.

In Ruhe werde ich das, mit der deutschen Übersetzung vergleichen.
Unstrittig wird sich für den Kroaten, im selbst bewohntem Haus nichts ändern, wenn er nichts vermietet.
Im Augenblick verstehen das, die wenigsten Kroaten, mir ist keiner bekannt.
Alles wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Die Preise für Immobilien, glaube ich werden fallen.

Bin gespannt.

Jadran
 

Kastela

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Es kommt ein Bericht nach dem anderen.:gruebel:

Das soll jetzt einer verstehen.

Strafen sind gepfeffert!​

Auch der Eigentümer einer anderen Immobilie, in der jemand aus der Familie wohnt, muss keine Grundsteuer zahlen. Beispielsweise wohnen die Eltern in einer Wohnung und ihre Töchter oder Söhne in einer anderen, die ihnen gehört. Sie müssen für diese andere Immobilie keine Steuern zahlen. Wenn jedoch die Eltern im Erdgeschoss eines Einfamilienhauses wohnen, Söhne oder Töchter im ersten Stock wohnen und im zweiten Stock Wohnungen im Eigentum der Eltern liegen, müssen sie für diese Wohnungen Grundsteuer zahlen.

Hier der ganze Link: https://www-jutarnji-hr.translate.g..._sl=hr&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=hr&_x_tr_pto=wapp
 
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Angelika,

so habe ich das auch verstanden.

Es nennt sich Familien Wohnsitzrecht. Hier arbeite ich daran, Scheinbar, wenn eine Wohnung, aus der Familie geerbt, möglich verschenkt wird.

Aber ich habe es nicht geschafft, einen Anwalt zu fragen.
Es ist alles zu neu.

In Arbeit ist, wenn ein Kroate eine Wohnung oder ein Haus besitzt, darf er auch ein Wochenendhaus oder Wohnung ohne Grundsteuer besitzen dürfen, wenn er diese nicht vermietet.

Der kroatische Staat rechnet mit ca. 2 Milliarden zusätzlichen Steuereinnahmen, diesen betrag lässt er sich nicht entgehen.

jadran
 
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hier mal wieder etwas in puncto steuer"reform" in kroatien.

auszug aus dem folgenden artikel;

Gleiche Regeln für alle

Während die Bürger auf ein neues Immobiliengesetz warten, sagen viele: Das Gleiche solle auch für die Kirche und für Ausländer gelten
26.10.2024 15:30 | Autor: Dražen Katalinić


 

Kastela

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Vor 2 Tagen wurde auch in den Nachrichten über die Änderungen berichtet.

Ein PAKET mit Änderungen der Steuergesetze, die Anfang nächsten Jahres in Kraft treten sollen, wurde heute von der Regierung nach der regulären Sitzung in die zweite Lesung des Parlaments geschickt.

Hier der Link:

 

claus-juergen

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Wenn ich es richtig verstanden habe bleiben unbebaute Grundstücke, egal ob Wald oder landwirtschaftlicher Grund oder auch Bauland von der Grundsteuer wie bisher auch befreit. Hat jemand andere Informationen?

grüsse

jürgen
 
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