Weil anscheinend beim Thema Hauptwohnsitz geschummelt wird um die Grundsteuer zu vermeiden überprüft das Finanzamt die Wohnsitzeigenschaft anhand bestimmter Kriterien genauer.
"Um nachzuweisen, dass eine Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird, muss der Steuerpflichtige dies auf Verlangen des Finanzamts belegen. Die bloße Eintragung des Wohnsitzes in die Grundbucheintragung gilt dabei nicht als Nachweis. Das Finanzamt ist berechtigt, die zum Nachweis des Hauptwohnsitzes erforderlichen Daten von Dritten, insbesondere von Personen mit Daten zur Nutzung von Teilen der Infrastruktur, einzuholen. Ich möchte außerdem betonen, dass das zuständige Finanzamt bei der Prüfung des Hauptwohnsitzes alle Indizien berücksichtigt, die auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen hinweisen. Bei einem Steuerpflichtigen mit Familie (Ehepartner und/oder Kinder) gilt als Mittelpunkt der Lebensinteressen der Ort, an dem sich seine Familie aufhält und wo sie alle für den täglichen Lebensbedarf notwendigen Einrichtungen nutzt (Arbeitsplatz, Arzt, Schule, Kindergarten usw.). Bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen gilt hingegen der Ort als Mittelpunkt der Lebensinteressen, an dem er sich üblicherweise länger als 183 Tage im Jahr aufhält. Hat ein Steuerpflichtiger beispielsweise seinen Wohnsitz in Zadar, sein Arbeitsplatz und seine Kinder besuchen einen Kindergarten in Zagreb, so gilt sein Wohnsitz in Zadar nicht als Nachweis dafür, dass die Immobilie dort sein Hauptwohnsitz ist und berechtigt ihn somit nicht zur Befreiung von der Grundsteuer. Immobilieneigentümer sind verpflichtet, bis zum 31. März des jeweiligen Steuerjahres lediglich Änderungen der für die Grundsteuerberechnung relevanten Daten zu melden. Dies betrifft Änderungen der Berechnungsfläche und der Nutzung der Immobilie, die sich auf die Steuerberechnung auswirken, sowie die Meldung von Nachweisen, die die Voraussetzungen für eine Grundsteuerbefreiung beeinflussen. Allein die Tatsache, dass sie Eigentümer der steuerpflichtigen Immobilie sind, reicht nicht aus."
Und auch gegen Unternehmer die Leistungen erbringen und keine Rechnungen ausstellen soll vorgegangen werden. Ich bin gespannt ob das im Bereich der Gastronomie klappt.
"Beauftragte Beamte des Finanzministeriums, der Steuer- und Zollverwaltung werden die Kontrollen der Steuererhebung und -verarbeitung sowie die Überwachung der Rechnungsstellung und -erfassung verstärken. Die verstärkten Aktivitäten beginnen während der Osterfeiertage und werden im gesamten Gebiet der Republik Kroatien fortgesetzt, mit besonderem Fokus auf Regionen mit erhöhter Wirtschaftstätigkeit.
Zur sorgfältigen Auswahl der zu überwachenden Steuerpflichtigen wird eine umfassende und detaillierte Risikoanalyse durchgeführt. Zusätzlich zu den gezielten Prüfungen, die sich aus dieser Risikoanalyse ergeben, ist eine bestimmte Anzahl von Stichprobenprüfungen geplant, um die Einhaltung der Vorschriften durch die übrigen Steuerpflichtigen sicherzustellen. Die Korrektheit der Softwarelösungen für die Fiskalisierung von Kassenkonten wird ebenfalls überprüft, und je nach Ergebnis werden weitere Maßnahmen ergriffen. Die Erfahrungen aus der verstärkten Fiskalüberwachung der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass einige Steuerpflichtige nach wie vor keine Rechnungen ausstellen und ihre Umsätze nicht vollständig erfassen. Dies führt zu unlauterem Wettbewerb für diejenigen, die sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Es wurde festgestellt, dass die verhängten Sanktionen oft keine abschreckende Wirkung auf die Zuwiderhandelnden hatten, da die verhängten Bußgelder im Verfahren häufig sogar unter das gesetzliche Minimum reduziert wurden – fast so, als wären die Bußgeldbeträge bereits als Reserve in den Geschäftsmodellen eingeplant. Im Falle von Verstößen werden wir zusätzlich zu den Sanktionen wegen Ordnungswidrigkeiten die Anwendung von Verwaltungsmaßnahmen verstärken, die ein Arbeitsverbot vorsehen, indem die betroffenen Einrichtungen für einen Zeitraum von mindestens 8 Tagen und bis zu 6 Monaten versiegelt werden."
Porez na nekretnine, fiskalizacija, kao i pripreme za pokretanje Središnjeg registra stanovništva neke su od tema o kojima smo razgovarali s Božidarom Kutlešom, ravnateljem Porezne uprave.
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grüsse
jürgen