Kroatien: Allgemeine Infos zu Reisestornos

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Marius

Guest
Hallo zusammen,

wir haben hier ja einige Vermieter, die ihre Wohnung oder ihr Haus auf diversen Plattformen und bei Brokern in Kroatien anbieten. Gleichzeitig haben wir noch viel mehr Leute hier, die selbst buchen, das Thema ist fuer beide Gruppen sehr wichtig.

Bitte beachten: Das ist kein zusaetzlicher Corona-Strang, deshalb bitte hier nicht ueber Corona diskutieren oder informieren, es geht hier ausschließlich um rechtliche Fragen. Die hier angesprochenen Themen sind nicht nur Corona-relevant, sondern gelten generell fuer diverse Ausnahmesituationen.

Ich hatte heute eine VK mit meinem Anwalt in Zagreb, da ich wissen wollte, wie das nun mit den gesetzlichen Vorgaben aussieht, weil ich da rechtlich auf der sicheren Seite sein moechte.
Nein, eigentlich nicht rechtlich auf der sicheren Seite, vielmehr wollte ich wissen, ob ich beim Gast mit meiner großzuegigen Kulanz punkten kann, oder ob ich ohnehin verpflichtet bin, ein kostenfreies Storno durch zu fuehren.

Allgemeines:

1. Buchung bei Hotels, Campingplaetzen, Yacht-Charter-Firmen, etc.): Diese muessen regulaere Stornobedingungen vorhalten, etwa bei Booking.com als Beispiel: Ein Hotel stellt kostenfreies Storno bis 2 Wochen vor Ankunft ein. Das ist frei definierbar aber es gelten natuerlich die Stornoregelungen zum Vertragsabschluss, auch wenn danach Änderungen in den Stornoregelungen durchgefuehrt werden.
2. Buchung bei einem Privatvermieter: Hier werden in den seltensten Faellen Stornoregelungen vereinbart. In der Regel kommt der Vertragsabschluss mit Ueberweisung der Anzahlung zustande. Wenn keine Anzahlung verlangt wird, geht der Vermieter das volle Risiko eines "No-show" ein, wie man in Fachkreisen eine Nicht-Ankunft des Gastes nennt.

Aktueller Sonderfall und das gilt jetzt fuer Privatvermieter gleichermaßen wie fuer Firmen:

3. Wenn ein Gast wegen Reiseeinschraenkungen nicht anreisen kann, weil es ihm gesetzlich untersagt ist, dann ist das ein klassischer Fall von "hoeherer Gewalt". Unabhaengig von jeglichen vereinbarten Stornoregelungen gilt hier: Kostenfreies Storno moeglich (natuerlich inklusive Rueckertattung evtl. geleisteter Anzahlungen)
4. Das Problem ist, dass man jetzt noch nicht weiß, ob solche Reiseeinschraenkungen am Tag der geplanten Anreise noch bestehen werden, das bedeutet, dass ein solches Storno erst am Tag vor der Anreise umgesetzt werden kann.
5. Sollte die Inanspruchnahme des Urlaubs zum gebuchten Zeitpunkt moeglich sein, ist keine "hoehere Gewalt" mehr im Spiel, die den Gast vom Antritt seines Urlaubes abhalten wuerde. Sollte der Gast also dennoch nicht erscheinen, kann der Vermieter die Anzahlung einbehalten oder sogar den vollen Buchungspreis verlangen. Hotels, CP, Yacht-Charter, etc. etwa werden das mit ziemlicher Sicherheit machen, was ja eigentlich auch ok ist.

Soviel zur rechtlichen Situation in Kroatien.

Wie ist nun also zu verfahren?

Als Gast:
6. Bei einem Stornowunsch sollte man unbedingt rechtzeitig den Vermieter (egal ob Firma oder privat) kontaktieren und versuchen ein kostenfreies Storno zu vereinbaren. Ich gehe davon aus, dass jeder weiß, dass ein persoenliches Gespraech (Telefon oder VK) immer besser funktioniert als eine unpersoenliche Mail. Sollte der Anbieter nicht bereit dazu sein, dann bleibt einem nichts anderes uebrig, als den Urlaub anzutreten. Sollte dies aufgrund von Reisebeschraenkungen in Kroatien, im Heimatland oder in einem Durchreiseland nicht moeglich sein, tritt Punkt 3 in Kraft und ihr koennt an diesem Tag die Rueckerstattung geleisteter Zahlungen einfordern.
7. Bitte bedenkt dabei, dass viele Privatvermieter in Kroatien mit Vermietungen Teile ihres Lebensunterhaltes finanzieren. Auch werden zwischen den Saisonen oft Investitionen in die Mietobjekte getaetigt, das Geld ist also evtl. schon ausgegeben. Eine Rueckforderung von Anzahlungen kann den Vermieter somit vor noch groeßere finanzielle Herausforderungen stellen, als er aufgrund der aktuellen Situation ohnehin schon zu bewaeltigen hat.

Als Vermieter:
8. Als Vermieter sollte man proaktiv seine Gaeste anrufen oder anschreiben und anbieten (so wie es einige Vermieter hier im Forum ja bereits gemacht haben), den gebuchten Urlaub zu einem spaeteren, noch zu definierenden Zeitpunkt anzutreten.
9. Sollte der Gast nicht einverstanden sein, tritt auch hier Punkt 3 in Kraft, sprich: spaetestens wenn zum Anreisetag noch Reisebeschraenkungen gelten, muss man das Geld ohnehin zurueck ueberweisen.
10. Als Vermieter sollte man sich ueberlegen, ob man in solchen Faellen, wo der Gast keinen spaeteren Urlaub antreten kann oder will, nicht einfach sofort das Geld zurueck ueberweist. Man will seine Gaeste ja nicht verkraulen. Evtl. ist der Gast auch mit einer Stundung der Rueckzahlung bis Saisonende einverstanden.


Das kroatische Recht ist hier also ohnehin nicht viel anders als das Deutsche:
https://www.verbraucherzentrale.de/...er-ihre-rechte-bei-krisen-am-urlaubsort-10380

Sollte jemand dazu noch Fragen haben, bitte gerne. Ich kontaktiere gerne auch meinen Anwalt, der kriegt sowieso eine monatliche Pauschale von mir, jetzt kann er wenigstens einmal etwas dafuer tun. ;-)
 

waldkauz

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Wir haben eine Fewo über eine Vermittlungsagentur in D für Juni gebucht incl. Reiserücktrittsversicherung. Jetzt kann man spekulieren, ob es im Juni noch Reisebeschränkungen gibt. Je später man von der Buchung zurücktritt, um so höher sind die Stornogebühren. In den Vertragsunterlagen der Versicherung wird darauf hingewiesen, daß man verpflichtet ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Da beißt sich die Katze in den Schwanz, wie man so sagt.
In den einzureichenden Unterlagen der Versicherung ist ein Pandemiefall nicht vorgesehen, sondern nur ärztlich bestätigte Individualerkrankungen. In diesem Fall sehe ich meine Anzahlung von 20% des Reisepreises als vorgesehene Stornokosten, unabhängig vom Termin des Rücktritts, schon dahingehen.
 
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Marius

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Reiseversicherungen zahlen normaler Weise bei „hoeherer Gewalt“ nicht.
Hast du denn keinen Arzt, der dich notfalls krank schreibt?
 

MaSaNaKi

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Wir haben unsere Anzahlung beim CP jetzt einfach in einen Gutschein umwandeln lassen. So ist unser Geld nicht weg, da wir ja sowieso wieder kommen wollen. Der CP kann das Geld jetzt in den Umbau stecken. Storno wären auch ca 20% gewesen. Das haben wir mit der Umwandlung in den Gutschein umgangen.
 

Heiko705

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Leider verhält es sich wohl so, dass viele Buchungsportale bzw. Firmen die Kosten nicht ohne weiteres erstatten.

Wie ich beim einem Gespräch unter Bekannten mitbekam, hatte die eine Seite über ein solches Portal eine Reise gebucht, die sie nun zu stornieren gedachte. Leider weiß ich nicht, wo sie die Reise gebucht hat. Doch bekam sie als Auskunft, dass sie ihre Anzahlung nur zurück erhalten würde, wenn es sich um eine Pauschalreise handeln würde. Und zu einer Pauschalreise gehöre Flug, Unterkunft plus eine weitere Leistung, wie z. B. Transfer zum Hotel.

Auch wir haben uns nach Durchsehen aller in Frage kommenden Ferienwohnungen für die erste Unterkunft für eine Ferienwohnung bei Casamundo entschieden. Auch dort bekamen wir die Auskunft, dass es lediglich bei einer Pauschalreise das volle Geld zurück geben würde. Für uns gelten dagegen die ganz normalen Stornierungsmodalitäten, wie sie bei Buchung der Unterkunft vereinbart wurden. Man könne da lediglich auf Kulanz des direkten Partners hoffen.

Aber ist eben so. Arm werden wir dadurch nicht.
 
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Barraquito

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Nein, das stimmt so nicht, bei einer Pauschalreise müssen lediglich 2 Komponenten beim gleichen Veranstalter gebucht werden, zB Flüge mit Unterkunft.

Auf diese Art bekommen wir den gesamten Betrag zurück.
 
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Marius

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So ist es, Heiko, derzeit, das habe ich weiter oben ja beschrieben.

Spaetestens aber zum Zeitpunkt des Urlaubsantrittes, wenn die Leistung nicht erbracht werden kann - und das ist ja eigentlich noch offen, ob das moeglich sein wird - muss der Anbieter ein Storno akzeptieren, weil es schlicht und einfach nicht moeglich ist, dass er die vertraglich vereinbarte Leistung erbringt. Ob es sich dabei um eine Pauschalreise oder separate Buchungen handelt, ist egal.

Das gilt im Uebrigen auch fuer Fluege, sprich, wenn der Flieger gar nicht geht, weil der Gesetzgeber mittels Reisebeschraenkungen es verbietet, dann kann die Leistung nicht erbracht werden und die Kosten muessen rueckerstattet werden.

Man darf das nicht mit einer Reiseruecktrittsversicherung in einen Topf werfen, die steigt bei sowas naemlich aus. Eine RRV ist ja dazu da, dass man aus persoenlichen Gruenden kostenfrei stornieren kann, z.B. weil man krank ist oder der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhaengt, obwohl man theoretisch den Urlaub antreten koennte! Dann zahlt die RRV.

Ich persoenlich wuerde deinen Bekannten jedenfalls empfehlen, hier unbedingt schriftlich taetig zu werden, damit die Kommunikation rechtlich verbindlich dokumentiert ist. Nur weil jemand (z.B. ein Reiseunternehmen) etwas behauptet, heißt das noch lange nciht, dass das vor irgendeinem Gericht auf dieser Welt haelt. ;-)

Hast mi? ;-)
 
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Marius

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Zusammengefasst:
  • Wenn ein Anbieter zu diesem Zeitpunkt, also heute, einem Gutschein oder gar einem Storno zustimmt, dann ist das Kulanz von Anbieterseite
  • Wenn zum Anreisezeitpunkt eine Anreise nicht moeglich ist, dann, ist der Kunde kulant, wenn er einem Gutschein zustimmt - denn er haette auch das Recht auf ein kostenfreies Storno
  • Wer jetzt einem Gutschein zustimmt, kann natuerlich zum urspruenglich geplanten Anreisetermin nicht ploetzlich seine Meinung aendern und das Geld zurueck verlangen, da ein neuer Vertrag zustande gekommen ist.
Aber wie gesagt, empfehle ich allen, wenn's finanziell nicht allzu sehr zwickt, von seinem Privatvermieter einen Gutschein anzunehmen, damit ist jedem Privatvermieter geholfen in dieser schwierigen Situation. Und so wie ich das sehe, handhaben das die meisten von euch auch so.
 

Heiko705

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Hm! Vielfach gibt es ja auch diese Staffelungen. Z.B. zahlt man nur 25 % der Reisekosten, wenn man bis 61 Tagen vor Reiseantritt storniert, danach dann 50 %, und diese Kosten steigen dann bis einige Tage vor Reiseantritt stetig weiter.

Storniert man also bis 61 Tage vor Reiseantritt, hat man wenigstens nur 25 % der Kosten zu zahlen, und wenn das Unternehmen nicht mit sich reden lässt, währe es ja fahrlässig, das Erreichen der weiteren Stufen in Kauf zu nehmen, da man auf diese Art und Weise bald 50, 60 % oder 80 % zu zahlen hat, und es zurzeit eher unwahrscheinlich ist, dass es Anfang Sommer mit der Reise noch klappt.

Und Du willst allen Ernstes empfehlen, nicht zu stornieren, die steigenden, zu zahlenden Prozentsätze in Kauf zu nehmen und mit dem Storno bis ein paar Tage vor Reisenantritt zu warten, weil das Unternehmen dann zur Erstattung des kompletten Betrages verpflichtet ist? Bedenkst Du dabei auch, dass nicht jeder einen Anwalt zur Hand hat, den man sowieso bezahlt - so wie Du - oder eine Rechtschutzversicherung hat?
 
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Marius

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Nein, ich empfehle das nicht!

Ich habe nur die rechtliche Lage geschildert.

Es kommt ja immer darauf an, hat man privat gebucht oder bei einer Firma? Wie sehen die Standard-Stornoregelungen aus, bzw. gibt es ueberhaupt welche? Will ich meinen Urlaub antreten, falls die Grenzen schon wieder geoeffnet sind oder will ich fix stornieren? Kenne ich meinen Vermieter persoenlich und vertraue ihm? Das alles beeinflusst die Auswahl der Vorgehensweise.
 
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Marius

Guest
Was ich aber auf jeden Fall empfehle, und zwar Vermietern und Gaesten, ist moeglichst baldige Kontaktaufnahme, wenn‘s geht per Telefon, das ist immer besser, zumindest, wenn man halbwegs sympathisch ist oder so tun kann. ;-)
 

claus-juergen

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...Das gilt im Uebrigen auch fuer Fluege, sprich, wenn der Flieger gar nicht geht, weil der Gesetzgeber mittels Reisebeschraenkungen es verbietet, dann kann die Leistung nicht erbracht werden und die Kosten muessen rueckersattet werden...

Hallo Marius,

Das stimmt leider nur teilweise. Eine Rückerstattung mag es geben, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Kroatien wird jedoch hauptsächlich von sogenannten Billigfliegern wir Ryanair, Wizzair oder Easyjet angeflogen. Ob die nicht genau aus solchen Gründen ihren Sitz außerhalb der EU verlegen, sei mal dahingestellt.

Normalerweise würde ich am kommenden Freitag mit Wizzair von Memmingen nach Podgorica fliegen. Der Flug wurde storniert. Bisher hat Wizzair nur eine Gutschrift angeboten.

Grüsse

Jürgen
 
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Marius

Guest
Mit Gutschrift meinst du einen Gutschein fuer einen anderen Flug, nehme ich an.

Naja, anbieten dürfen sie ja, was sie wollen. So ein Angebot habe ich weiter oben ja auch fuer Vermieter empfohlen.
Du hast aber bei einer Flugstornierung sowieso auch jetzt schon ein Recht auf eine volle Rueckerstattung. Einfach einfordern oder notfalls, falls sie sich zieren, eine der vielen Plattformen fuer die Rueckerstattung nuetzen.
 

claus-juergen

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Mit Gutschrift meinst du einen Gutschein fuer einen anderen Flug, nehme ich ...

Nein, Gutschrift exakt in der Höhe der Kosten des stornierten Fluges. Kostet ein künftiger mehr, ist natürlich ein Aufpreis zu zahlen. Ryanair macht es wohl genauso wie ich von einem Betroffenen Bekannten erfahren habe. Ich habe derzeit jedoch keine Ahnung, wann diese Gutschrift verfällt.

Noch einmal zur Klarstellung. Erstattung in Form von Geld dürfte EU Recht sein. Befindet sich jedoch der offizielle Sitz der Fluggesellschaft außerhalb der Union, schaut der Kunde in die Röhre. Mir ist das aktuell bei Etihad so passiert. Rückflüge storniert, Kohle weg. Klage mal in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegen die. Da bist du schon vor Klageeineinreichung zweiter Sieger. In diesem Fall geht's auch um Geld und nicht um einen Kleckerlesbetrag für einen Flug nach Hrvatska.

Grüsse

Jürgen
 
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Marius

Guest
Nein, Gutschrift exakt in der Höhe der Kosten des stornierten Fluges. Kostet ein künftiger mehr, ist natürlich ein Aufpreis zu zahlen. Ryanair macht es wohl genauso wie ich von einem Betroffenen Bekannten erfahren habe. Ich habe derzeit jedoch keine Ahnung, wann diese Gutschrift verfällt.

Ja, selbstverstaendlich, das waere ja noch schoener, wenn du als Ersatz irgendeinen Flug buchen koenntest. :)
Ich habe nachgefragt, weil eine Gutschrift uebelicherweise eine Ueberweisung nach sich zieht, naemlich an dich. Bei einem Gutschein ist dies nciht der Fall. ;-)

Noch einmal zur Klarstellung. Erstattung in Form von Geld dürfte EU Recht sein. Befindet sich jedoch der offizielle Sitz der Fluggesellschaft außerhalb der Union, schaut der Kunde in die Röhre. Mir ist das aktuell bei Etihad so passiert. Rückflüge storniert, Kohle weg. Klage mal in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegen die. Da bist du schon vor Klageeineinreichung zweiter Sieger. In diesem Fall geht's auch um Geld und nicht um einen Kleckerlesbetrag für einen Flug nach Hrvatska.

Naja, die EU kann nicht die ganze Welt retten, bleiben wir doch in Europa.

Kroatien wird jedoch hauptsächlich von sogenannten Billigfliegern wir Ryanair, Wizzair oder Easyjet angeflogen. Ob die nicht genau aus solchen Gründen ihren Sitz außerhalb der EU verlegen, sei mal dahingestellt.

Aber wie kommst du denn darauf, dass Ryanair (Irland), Wizzair (Ungarn) und Easyjet (UK) Fluglinien waeren, die sich nciht an EU-Recht halten muessten?
 
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Marius

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Bitte bleib beim Thema (Etihad??), Juergen, ich versuche in diesem Strang ein bisschen Beratung anzubieten fuer Forumsmitglieder, die (außer Ben) hpts. aus DACH nach Kroatien in Urlaub fahren oder fliegen oder dort selbst Zimmer vermieten.

Da hilft es wenig, wenn du sagt: "Das stimmt nur teilweise, weil in Timbuktu ist das ganz anders." ;-)
 

Sven1812

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Hallo zusammen,
Wizzair hat den für Dienstag, 7. April geplanten Flug nach Tuzla gecancelt und uns angeboten, entweder den vollen Flugpreis erstattet zu bekommen oder einen Gutschein (2 Jahre gültig) zu akzeptieren. Der Gutscheinbetrag würde über 120% des Flugpreises lauten. Da wir ja öfters nach Tuzla fliegen, haben wir die zweite Option gewählt. Den ursprünglich für den 2.Juni geplanten Flug nach Zadar hat Ryanair noch nicht storniert. Mal sehen was kommt. Aber innerlich haben wir den geplanten Urlaub schon abgehakt...

Beste Grüße aus Nordbaden und bleibt gesund
 

waldkauz

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Ich hänge euch mal die aktuelle Information der Union-Reiseversicherung an, die ich auf meine Anfrage bezüglich Reiserücktritt für gebuchte Ferienwohnung wegen Corona erhalten habe. Vielleicht interessiert es diesen und jenen. In meinem Fall konnte ich mir schon denken, daß ein Versicherungsfall möglicherweise erst ab dem Reisetermin eintritt und bei vorheriger Stornierung Kosten anfallen. Aber auch zum Reisetermin ist eine Rückerstattung der Reisekosten mehr als fraglich. Da hält sich die Versicherung sehr bedeckt. Etwas anderes hätte ich persönlich von einer Versicherung auch nicht erwartet.
 

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Marius

Guest
Danke euch, Sven und Waldkauz, fuer die konkreten Bestaetigungen aus der Praxis.

Schoen, wenn man dann auch konkrete anschauliche Faelle hat.

Wenn jemand Fragen hat, helfe ich gerne, sofern ich die Frage beantworten kann, aber auch wenn ich das nicht kann, werden wir eine Antwort finden.

Nur bitte keine "Die Freundin von meinem Arbeitskollegen sagt aber..." - Themen ;-)
 
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Marius

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Ich hätte übrigens das Geld genommen, man weiß in Tagen wie diesen ja nie, welche Fluglinie als erste in Insolvenz geht und damit ist der Gutschein auch weg.
 
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