hallo,
das mit dem Grundbuch ist in Kroatien so eine Sache. Nach Gründung der Volksrepublik Jugoslawien wurden viele Grundbücher nicht mehr weiter geführt. Manche gingen sogar ganz verloren.
Erst nach der Unabhängigkeit Kroatiens wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, daß ein Grundbuch ähnlich dem deutschen eingeführt wurde. Genauso wie hierzulande gibt es drei Abteilungen. Nur nennt man die in Kroatien A, B und C, in Deutschland I, II und III. Im Prinzip ist es jedoch das Gleiche.
In Abteilung A steht die Flurnummer und die Art des Objektes, also z. B. ein landwirtschaftliches Flurstück oder ein Haus mit Garage. Aber auch Rechte wie Wegerechte oder Erbbaurechte, auch die Baugenehmigung ist dort verzeichnet.
In Abteilung B steht der Eigentümer drin. Ist der umgezogen, muß die Adresse nicht berichtigt werden.
In Abteilung C sind Hypotheken und Grundschulden verzeichnet.
Hier mal der Link zum Aufbau des Grundbuchs in Deutschland. Das kann praktisch eins zu eins ins kroatische übersetzt werden, weil das kroatische Zivilrecht sich an das deutsche anlehnt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Abteilung_(Grundbuch)
Nun ergibt sich in Kroatien jedoch das Problem, daß zum einen viele Eigentümer eine Eintragung ins Grundbuch nach der Unabhängigkeit erst gar nicht haben vornehmen lassen. Dann gibt es ungelöste Erbfälle. Tatsächlich ist es vorgekommen, daß Menschen Grundstücke notariell (!) verkauft haben, ohne Eigentümer zu sein. Logischerweise haben die dann auch den Kaufpreis eingesteckt.
Ein weiteres Problem ist das Grenzsteinrücken. Seltsamerweise sind eigene Grundstücke oft "gewachsen". Die logischerweise zum Nachteil von Nachbargrundstücken.
Fakt ist jedenfalls, daß bis heute noch nicht alle Grundstücke genau nach Größe, Rechten und Eigentümer in Kroatien erfaßt sind. Wer ein Objekt kauft, ist deshalb gut beraten, anwaltlich prüfen zu lassen, ob auch tatsächlich derjenige, der im Grundbuch steht, Eigentümer ist. Die Neuvermessung ist zwar nicht Pflicht. Ich würde jedoch nicht darauf verzichten.
Ein wichtiger Unterschied zum deutschen Recht ist jedoch die Öffentlichkeit des Grundbuchs in Kroatien. Jedermann kann selbst mit geringen Sprachkenntnissen im www alle drei Abteilungen des Grundbuchs einsehen. Traudl hat ja oben den link dazu bereits gesetzt. In Deutschland benötigt man hierfür ein sogenanntes "berechtigtes Interesse", sei es, daß der Eigentümer ein Schuldner in einem anhängigen Verfahren ist oder Kaufabsicht nachgewiesen wird.
Es ist also in Kroatien nicht einmal nötig, den Namen des möglichen Grundstücksinhabers zu wissen. Allein mit dem Flurstück im passenden Gemeindebezirk kommt man zum Ziel und kann diese Daten herauslesen.
grüsse
jürgen