Heiko, ich glaube nicht, das das so stimmt.
Unter dem nachfolgenden Link findest du ganz unten auf der Seite die nötigen Informationen. Die sind eigentlich auch ganz leicht zu verstehen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
Gruß Arno
Auszug daraus:
... "Quarantänevorschriften
In Deutschland gilt eine Absonderungspflicht gemäß der
Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 28. September 2021.
Nach der neuen Einreiseverordnung gilt bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem
Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet innerhalb der letzten 10 Tage die Pflicht,
- sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben und
- sich dort häuslich absondern (Quarantäne). Nach einem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiete müssen sich Einreisende sich für 10, nach einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet für 14 Tage häuslich absondern.
Während dieser Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen oder Besuch zu empfangen.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht:
Die Absonderungspflicht gilt nicht für Personen, die
- lediglich durch ein Hochrisikogebiet (nicht Virusvariantengebiet) durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten,
- nur durch Deutschland durchreisen und das Land auf schnellstem Weg wieder verlassen, oder
- Grenzpendler oder Grenzgänger aus Hochrisikogebieten (nicht Virusvariantengebieten) sind und zum Zweck der Berufsausübung, Ausbildung oder Studium regelmäßig ein-/ausreisen müssen, aber mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückkehren.
Bei einem Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet (nicht aber Virusvariantengebiet) gilt:
Die Quarantäne endet vorzeitig, wenn ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis über das Einreiseportal (
www.einreiseanmeldung.de) übermittelt wird. Im Falle eines Tests, darf die Testung allerdings frühestens 5 Tage nach der Einreise erfolgen.
Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne auch ohne Nachweis 5 Tage nach der Einreise (statt 10 Tagen).
Bei einem Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet gilt:
Eine Verkürzung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn das entsprechende Land während der Quarantäne als Hochrisikogebiet eingestuft wird und somit kein Virusvariantengebiet mehr ist, greifen die Regelung für Hochrisikogebiete mir den oben genannten Ausnahmemöglichkeiten." ...