E-scooter Bestimmungen

Julija

erfahrenes Mitglied
In D mit ABE 20 +/- 2 km/h, also maximal 22 km/h. Und das läuft meiner, keinen km schneller. Das ist flott, dafür, dass man praktisch Fußgänger ist, aber nach kurzer Eingewöhnung kein Problem.
Alles, was auf öffentlichem Grund schneller fährt, braucht ein Gutachten und Einzelbetriebserlaubnis, in der Praxis unrealistisch.
In HR gibt es übrigens eine Helmpflicht, anders als in D, dafür ist 25 km/h erlaubt.
Und in HR juckt es auch keinen, wenn die Dinger frisiert sind;)
Wir haben in Vodice beobachtet, wie zwei Mädels versucht haben, genauso schnell zu fahren, wie das Auto neben ihnen. Es klappte ganz gut. Wenn die Polizisten jedes getunte Fahrzeug heraus holen müssten, hätten sie den ganzen Tag Beschäftigung.
 

Luppo

Moderator
Mitarbeiter
Das ist letztendlich nicht viel anders wie überall. Jeder muss für sich entscheiden, ob er ohne Zulassung und Versicherungsschutz unterwegs sein möchte und mit den Konsequenzen klar kommt.
Auch wenn ich die Regulierungswut der Deutschen nicht toll finde, manchmal hat sie schon einen Sinn.
 

DerReisende

erfahrenes Mitglied
Nochmal aktuelle Infos. Ich habe in meinem Urlaub fast keinen mit Helm gesehen, viele sind mit mehr als 25 km/h unterwegs gewesen. Die haben mich in Medulin mit 30 noch locker überholt. Sehr viele deutsche ohne Helm gesehen. Erkannt an dem Versicherungskennzeichen.

Zur Teilnahme am Verkehr zugelassene Elektroroller

Nicht alle Elektroroller dürfen am kroatischen Straßenverkehr teilnehmen. Eltern, aber auch alle anderen, die einen Roller kaufen, sollten dies berücksichtigen. Roller, die zu leistungsstark oder zu schnell sind, sind verboten. Für das Fahren eines solchen Verkehrsmittels droht eine Geldstrafe von 130 Euro. Zur

Teilnahme am Verkehr zugelassen sind Elektroroller mit Motor oder Elektroantrieb ohne Sitz, deren Hubraum 25 cm³ nicht überschreitet oder deren Dauerleistung des Elektromotors 0,6 kW nicht überschreitet und die auf ebener Straße keine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h erreichen.

Zur Teilnahme am Verkehr zugelassene Elektroroller

Nicht alle Elektroroller dürfen am kroatischen Straßenverkehr teilnehmen. Eltern, aber auch alle anderen, die einen Roller kaufen, sollten dies berücksichtigen. Roller, die zu leistungsstark oder zu schnell sind, sind verboten. Für das Fahren eines solchen Verkehrsmittels droht eine Geldstrafe von 130 Euro. Zur

Teilnahme am Verkehr zugelassen sind Elektroroller mit Motor oder Elektroantrieb ohne Sitz, deren Hubraum 25 cm³ nicht überschreitet oder deren Dauerleistung des Elektromotors 0,6 kW nicht überschreitet und die auf ebener Straße keine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h erreichen.
 
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Reaktionen auf meine Beiträge: Julija

Durran

erfahrenes Mitglied
Ich habe diese Jahr auch 2 E Roller mit dabei. Die sind mit deutschen Versicherungskennzeichen.
Die Hoffnung beruht auf einen entspannteren Urlaub ohne auf das Auto angewiesen zu sein. Reichweite ist etwa 60 km was auch völlig ausreicht und Steigungen bis 25 Prozent macht er auch.

Aber nur auf asphaltierter Strasse. Abends zum Essen und Bierchen trinken kann ich jedenfalls runter in den Hafen fahren.

Im übrigen sieht man ja auch sehr viele Motorrad oder Scooterfahrer ohne Helm. Interessiert kaum jemanden. Aber das muss jeder selber wissen. Ich stelle mir es jedenfalls sehr entspannt vor.
 
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