Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

Schildsker

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Hallo,
immer mal wieder Thema hier, kurz zusammengefasst:


WDR 2 Quintessenz - Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

Von Martin Rapp

Andere Länder, andere Regeln: Wer mit dem Auto im Sommer ins Ausland fährt, sollte sich vorher mit den dort geltenden Vorschriften vertraut machen. Selbst einfache Verkehrsvergehen können teuer werden. Und die Flucht nach Hause schützt vor Strafe nicht.

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Polizistin in Italien stellt Knöllchen aus

Üppige Strafen
Bußgelder sind in anderen Ländern oft deutlich höher als in Deutschland. Laut ADAC kostet beispielsweise das Telefonieren am Steuer in den Niederlanden 230 Euro, während hierzulande nur 60 Euro fällig wären. Wer dort 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss mit 160 Euro Strafe rechnen, in Deutschland lediglich mit 35 Euro. In einigen Ländern macht man sich zudem schneller strafbar als in der Heimat. So gelten etwa in Schweden und Norwegen deutlich geringere Promillegrenzen, und in osteuropäischen Staaten ist oft gar kein Alkohol am Steuer erlaubt.

Neben den auch in Deutschland üblichen Vergehen können Autofahrer im Ausland aber auch in ganz besondere Fallen tappen. So müssen etwa in Griechenland, der Türkei, Bulgarien und Rumänien Feuerlöscher mitgeführt werden. In Kroatien sind sogar Ersatzglühbirnen für Front- und Heckscheinwerfer vorgeschrieben. In vielen Ländern ist auch tagsüber das Fahren mit Licht Vorschrift. Generell gilt: Jeder Autofahrer, der ins Ausland aufbricht, sollte sich vorher zum Beispiel bei Autoclubs über die spezifischen Regeln informieren.

Zahlung sofort
Werden Autofahrer im Ausland beim Verstoß gegen Verkehrsregeln erwischt, werden sie oft direkt zur Kasse gebeten. Und eine schnelle Zahlung kann in einigen Ländern sogar die Geldstrafe verringern. Eine Übersicht über die Rabatte für Bußgelder hat der ADAC veröffentlicht.

Keine Punkte
Außer einer Geldstrafe müssen deutsche Autofahrer nach der Rückkehr keine weiteren Konsequenzen für Verkehrsvergehen im Ausland fürchten. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht. Im Ausland ausgesprochene Fahrverbote gelten nur dort. Selbst wenn der Führerschein nach schwereren Delikten zur Durchsetzung eines Fahrverbots einbehalten wird, muss er anschließend an die zuständige Ausstellungsbehörde in Deutschland zur Rückgabe geschickt werden.

Bußgeldbescheid von auswärts
Wer hofft, durch die Heimkehr den ausländischen Behörden zu entgehen, wird immer häufiger enttäuscht. Seit 2010 können Bußgelder aus anderen EU-Ländern ab einem Betrag von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Zu diesem Betrag gehören auch Gebühren, so dass ein relativ geringer Verstoß etwa durch Kosten für die Übersetzung und Zustellung des Bescheids im Ausland diese Grenze schnell überschreiten kann. Dabei müssen die ausländischen Behörden den Bußgeldbescheid in deutscher Sprache zustellen. Außerdem muss der Beschuldigte die Möglichkeit bekommen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Aber selbst wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, sollte man den Bescheid nicht einfach ignorieren oder gar wegwerfen, sondern einen Fachmann zu Rate ziehen – also entweder beim Autoclub nachfragen oder einen Anwalt kontaktieren.

Zahlen oder nicht?

Grundsätzlich können nur Bußgelder aus EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden und dabei auch nur für Delikte im fließenden Verkehr. Bei Parkverstößen kommen die ausländischen Behörden durch Amtshilfe nicht an die Adresse des Halters, anders als etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkoholdelikten. Wenn der Vollstreckungsbescheid Fehler wie einen Zahlendreher beim Kennzeichen aufweist oder Tempoverstöße durch Radarbilder belegt werden, auf denen der Fahrer nicht erkennbar ist, kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Die deutschen Behörden verzichten dann auf die Vollstreckung.

Nachtragende Behörden


Uneinsichtige Verkehrssünder müssen sich allerdings bewusst sein, dass es beim Verzicht auf die Vollstreckung nur um das Eintreiben durch deutsche Behörden geht. Wer einen Strafzettel im Ausland nicht bezahlt und bei einer späteren Reise etwa bei einer Verkehrskontrolle auffällt, muss mit der sofortigen Vollstreckung rechnen, meist mit hohen Strafgebühren. Diese Gefahr droht Nichtzahlern auch in den Ländern, die als Nicht-EU-Mitglied ohnehin keine Geldstrafen in Deutschland vollstrecken lassen dürfen. Und dieses Schicksal kann einen noch lange nach dem eigentlichen Vorfall ereilen. In Italien beispielsweise kann die Geldbuße bis fünf Jahre nach dem Vergehen eingetrieben werden. Und die nachträgliche Verfolgung droht dann auch bei Parktickets.
 

berno

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Hallo, eins muss ich doch da zu beitragen .
Auch parktickets in kroatien können mittlerweile verfolgt werden .

Wir haben es am eigenen Leib gespürt oder sagt man lieber am Geldbeutel?

100kuna Ticket in pula bekommen vor 2 Jahren und vor 2 Monaten dann ein schreiben eines Anwaltes ais Berlin der fur ddn Staat kroatien die säumige Summe eintreibt mit gehörigen Aufschlag .
Das waren es auf einmal circa 160 Euro

Gruss berno
 

jadran

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berno, über diese Art von Forderungen hab ich schon einiger gelesen, nur vor dieser Zahlung wird gewarnt. Dem soll man das Handwerk gelegt haben, kannst dieses Schreiben nicht hier veröffentlichen ?

Jadran
 

berno

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Ja hatte auch über diverse schreiben dann gelesen nur leider ist genau dieser Anwalt als Geschäftspartner fur die private parking Firma in pula tätig.

Da nicht die Stadt pula selber die knollchen verteilt sondern eine private Firma.

Und leider ist es wohl genau einer der Nachteile das kroatien seit letzten Jahr in der EU ist .

Dieses ist mit einem schmunzeln gemeint ( der EU Beitritt )
 

jadran

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berno,

genau das ist es, der Rechtsanwalt ist für eine private parking Firma in pula tätig.

ich sag es noch mal, das schreiben hier veröffentlichen. deine privaten angaben machst unleserlich.

liegt ja an dir ob du es machst.

Jadran
 

Neptun

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Tickets, die von staatlichen Stellen ausgestellt worden sind - kein Zweifel, die muss man bezahlen,

aber

das oben genannte Pseude-Ticket ist von einer Privatperson/Privatfirma ausgestellt!
Die hoffen darauf, dass sich die Leute ins Bockshorn jagen lassen und bezahlen!
 
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Sommer_Sun

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Eher wechsele ich das Kennzeichen, bye bye Abzocker...
 
V

vn15biker

Guest
[...]Grundsätzlich können nur Bußgelder aus EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden und dabei auch nur für Delikte im fließenden Verkehr. Bei Parkverstößen kommen die ausländischen Behörden durch Amtshilfe nicht an die Adresse des Halters[...]

Stimmt leider nicht. Ein Parkticket aus Italien erreichte mich nach ca. 9 Monaten per Einschreiben !
Woher hatten die Italiener die Adresse, wenn nicht von deutschen Behörden ??
Für diesen Aufwand waren die Gebühren allerdings recht moderat. Aus 25,00 EUR Parkticket wurden etwa 50,00 EUR insgesamt.
Ich hätte das Ticket ja normalerweise direkt im Urlaub bezahlt. Es war nur leider direkt am Ende des Urlaubs , es gab keine Gelegenheit mehr.
 

burki

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Tickets, die von staatlichen Stellen ausgestellt worden sind - kein Zweifel, die muss man bezahlen,

aber

das oben genannte Pseude-Ticket ist von einer Privatperson/Privatfirma ausgestellt!
Die hoffen darauf, dass sich die Leute ins Bockshorn jagen lassen und bezahlen!

Mir erschließt sich der Zusammenhang nicht!
Alles was vom "Amt" (z.B. Finanzamt,Tourismusbehörde...) kommt muss man zahlen, was von Privatfirmen an Rechnungen kommt kann man ignorieren?

Mal schauen wie das unser Online-Shop- Besitzer Peter Held sieht :)

Gerade in Pula ist das so, dass unten am Hafen der Parkraum privatwirtschaftlich bewirtschaftet wird, also mit allen Befugnissen, Parkgebühren zu erheben, Parksünder zu bestrafen und auch Autos mit einer Parkkralle zu versehen oder abzuschleppen!

Ich habe mich letztes Jahr im September dort umgesehen und ein kostenfreien Parkplatz für meinen Tagesausflug mit dem Katamaran nach Mali Losinj am Hafen von Pula gesucht und gefunden.
Das Tages-Park-Tiket kostet da 100 Kuna, welches ich umgehen wollte ;)

Wer bei seinem nächsten Urlaub nicht die Parkkralle am Auto haben will (und mit Sicherheit hohe Strafgebühren, nicht vergessen der Frust und Ärger im Urlaub) sollte sich überlegen die Vergleichsweisen geringen Gebühren / Strafen auch zu zahlen.

Es ist sicher nicht der beste Tipp und Rat hier im Forum, solche Ereignisse zu ignorieren, auch Kroatien ist kein rechtsfreier Raum für uns Urlauber!

Schönen Sonntag

burki
 

berno

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Danke Burki,

Recht hast du und wir hätten es ja auch sofort gezahlt , wen wir zu dem Zeitpunkt gewusst hätten wo und es nicht unser vorletzter Tag gewesen wäre. So haben wir halt nach 1,5 Jahren die Rechnung serviert bekommen .
Lg
Berno
Ps.
Und anbei für alle ungläubigen das schreiben des Anwaltes20140622_113354.jpg20140622_113354.jpg
Im letzten Jahr haben wir immer wieder schön brav die Parkgebühr sofort bezahlt smile.
 
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berno

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Ich wei ss nicht ob es lesbar ist und wen jemand die Parkgebühr bzw Forderungen des Anwaltes auch noch möchte lade ich die gerne auchnoch hoch .

Ich denke das sollte aber trotzdem genügen und wer jährlich nach Kroatien fährt sollte im voraus bzw sofort seine Tickets bezahlen genauso wie hier.
Lg
Und in 5 wochen sind wir wieder da smile
 

maluicia

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Zum Thema "Knöllchen" hatten wir dieses Jahr zu Ostern eine nette Begegnung auf Losinji:

Auf der Straße von Mali Richtung Osor, die schon etwas "hügelig" ist, nahmen wir - wie immer ;-) mit unserem alten 50PS starken VW T3 Bulli Anlauf bergab. Wir kamen sage und schreibe auf 70km/h und übersahen geflissentlich die Kilometerbegrenzung von 60 km/h.
Uups - zu schnell, und schon wurden wir rausgewinkt...
Die beiden Polizisten betrachteten unser Auto, ihr Ergebnis auf der Radarpistole, unser Auto, ihr Ergebnis...
Einer der beiden kam dann kopfschüttelnd auf uns zu mit den Worten "Altes Auto fährt sooo schnell?!?"

Es war ihm schier peinlich, uns Geld abnehmen zu müssen! Er erließ uns - da Barzahlung? - einen großen Teil der Strafe.
Wir bezahlten strahlend 100 Kuna - das Knöllchen ziert unser Fotoalbum!

Hat nix mit dem Thema "Zahlen oder nicht" zu tun, sollte nur etwas auflockern...

Liebe Grüße von Mona
 

Neptun

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Mir ist es im Grunde genommen egal, ob ihr bezahlt oder nicht,
aber diese Anwaltskanzlei ist bekannt
(in anderen Foren wird ebenfalls über diese "Anwalts"kanzlei berichtet)
für Abzocke und dieser Anwaltskanzlei würde ich einen "netten" Brief schreiben im Sinne von "sie können mich mal" in Ruhe lassen ....

Dann würde ich nur nicht mehr in Pula oder wo das war, parken,
aber sonst würde gar nichts passieren!

Aber das ist schließlich und endlich eure Sache, eure Entscheidung .....
 

claus-juergen

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Ich wei ss nicht ob es lesbar ist und wen jemand die Parkgebühr bzw Forderungen des Anwaltes auch noch möchte lade ich die gerne auchnoch hoch .

Ich denke das sollte aber trotzdem genügen und wer jährlich nach Kroatien fährt sollte im voraus bzw sofort seine Tickets bezahlen genauso wie hier.
Lg
Und in 5 wochen sind wir wieder da smile

hallo berno,

meine Mutter hat im Vorjahr auch von diesem "Küchentischanwalt" aus Berlin Post für einen angeblichen Parkverstoß zwei Jahre zuvor bekommen. Ich habe mit dem Anwalt telefoniert und daraufhin entschieden, nicht zu bezahlen. Bis heute kam kein weiteres Schreiben oder ähnliches in dieser Sache an. Die Gebühr für den Parkverstoß beträgt übrigens nur einen Bruchteil der Anwaltskosten. Was bitte versteht man eigentlich unter dem Wort "Abzocke"?

grüsse

jürgen
 

Sommer_Sun

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Solche Anwälte klagen höchstwahrscheinlich nicht, das ist für die viel zu unsicher...
Hätte da ebenfalls keinen Cent bezahlt.
 

claus-juergen

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hallo,

habe eben die Unterlagen meiner Mutter durchgesehen. Die Frechheit ist, daß für ca. 2 Stunden Parken am Straßenrand der Straße "Istarska" in Pula, Hausnummer nicht bekannt, ein Tagesparkschein in Höhe von 21,40 € plus Anwaltsgebühren von 84 € plus Auslagen von 5,10 €, somit insgesamt 110,50 € verlangt wird. Man stelle sich zum Vergleich mal vor, die Politesse käme in München an einem in der Leopoldstraße ohne Parkschein abgestellten Pkw vorbei und würde auf dem Zettel vermerken, daß irgendwo (!) auf der ellenlangen Leopoldstraße den ganzen Tag (!) der Pkw verbotswidrig abgestellt worden wäre. Vor keinem bayerischen Gericht ginge das durch. Die genaue Örtlichkeit sowie die exakte Zeit müssen angegeben werden.

Wer sich also durch so ein Schreiben der Kanzlei Kraft aus Berlin beeindrucken lässt, ist selbst schuld zumal dieser Schrieb zweieinhalb Jahre nach dem vermutlich ohne Lösen eines Parkscheins und somit verbotswidrig abgestellten Pkw, das muß wohl so eingeräumt werden, im Briefkasten landete. Wer meint, daß an der Grenze bei der Ausreise ein Datenabgleich mit der zwangsweisen Beitreibung des Ordnungsgeldes stattfindet oder daß die Parküberwacher über ein vernetztes mobiles Gerät verfügen, welches offene Gebühren der vergangenen Jahre anzeige, der glaubt auch an den Storch als Kinderbote.

grüsse

jürgen
 
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Mexem

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Hier eine Übersetzung des Artikels aus Glas Istre, mithilfe von google Übersetzer und eigenen Sprachkenntnissen (die im Kindesalter stehen geblieben sind). Ich finde den Text ganz verständlich bis auf den letzten Abschnitt, da habe ich mir die Zähne fast ausgebissen. Vielleicht kann da jemand weiterhelfen:

Auch 4,5 Tausend Italiener haben Parken in Kroatien nicht bezahlt​

Tausende nicht bezahlter Strafen für das Parken kommen dieser Tage an die Adressen von Italienern und Deutschen, welche in den letzten drei Jahren in Kroatien waren und ihre Fahrzeuge auf Parkplätzen ohne Zahlticket abgestellt haben.​

Wie es für „Udine Today“ der italienische Anwalt Mauro Corbo aus Palmanova bestätigt, können mindestens 4.500 Italiener in diesen Tagen Briefe von seinem Büro erwarten mit der Aufforderung, die Forderungen für das Parken während der Sommerferien in Kroatien zu begleichen. Es geht um nichtbezahlte Strafen aus Opatija, Pula, Dubrovnik, Zadar, wo ausländische Touristen ihre Fahrzeuge geparkt haben an ausgewiesenen Parkplätzen, ohne dass sie den Vertragspartnern die Karte bezahlt haben.​

Es wurde bestätigt im „Parkplatz Liburnija“ und im zadarschen Unternehmen „Obala i Licice“, dass für die nicht bezahlten Strafen eine Anwaltskanzlei aus Pula engagiert wurde für die Eintreibung der Ansprüche, welche Millionenbeträge erreicht.​

„Unsere Anwaltskanzlei, in Zusammenarbeit mit ausländischen Kanzleien, bewältigen die Ansprüche nichtbezahlter Parktickets (wie auch anderer Ansprüche) der letzten Jahre in Kroatien und in den europäischen Ländern. Die Grundansprüche sind in der Regel unbezahlte Tagesparktickets gemäß den Entscheidungen der lokalen Behörden, also Städten und Gemeinden über die Erhebung von Parkgebühren. Über die tatsächlichen Beträge der Ansprüche können wir nicht sprechen unter Berücksichtigung des laufenden Prozesses, in dem in regelmäßigen Abständen neue Ansprüche erscheinen und die alten geschlossen werden, aber jährlich sicherlich mehrere hunderttausend Kuna erreichen und mehr“ offenbart uns der Pulaer Anwalt Shain Lou Pacheco-Vinkovic , der gesteht, dass ausländische Fahrer immer öfter die unbezahlten Parktickets bezahlen, nachdem ihnen eine Warnung zugesandt wurde. Dies gilt als das beste Ergebnis von Jahren der Arbeit zu diesem Thema.​

Was folgt, wenn die ausländischen Fahrer den Parkschein des Unternehmens „Obala i Lucice“ nicht bezahlen, wird deutlich auf der Webseite des Unternehmens. Dort sind auf italienischer und deutscher Sprache erklärt, dass diese Firma die Konzession für die Parktickets in der Stadt Zadar hat sowie dass die Nichtzahlung Strafe bedeutet, die durch die engagierten Kanzleien realisiert werden. Eine davon ist die erwähnte aus Palmanova, deren Einbeziehung in die Erhebung der Ansprüche aus Kroatien offensichtlich einen großen Sturm ausgelöst hat unter den lokalen Fahrern. Das heißt, die Journalisten des Portals „Udine Today“ haben in den lokalen Foren Informationen von der Abrechnung der Parkgebühren aus Kroatien gefunden und danach den Anwalt Corbu kontaktiert für weitere Erläuterungen.​

Nach seinen Worten werden jetzt 4.500 Fahrer, die die Parkgebühren nicht gezahlt haben, mit Strafen konfrontiert, welche bereits seit drei Jahren in Slowenien erhoben werden.​

Der Anwalt Corbo bestätigt, dass Dutzende kroatischer Parkplatz-Konzessionäre diesen Weg beschlossen haben, wegen der beträchtlichen Höhe der Schulden für das Parken in Anbetracht der großen Zahl ausländischer Gäste, die während des Sommers kroatische Städte besuchen.​

„Ein solches Verhalten von ausländischen Fahrern behindert den Verkehr von Fahrzeugen auf Parkplätzen im Zentrum der Städte, die in der Regel die teuersten sind und das Ignorieren unbezahlter Geldstrafen häuft zusätzliche Kosten an“ fügt Corbo hinzu und erklärt, dass die kroatischen Park-Konzessionäre sein Büro engagiert haben für die außergerichtliche Erhebung der Ansprüche.​

„Wir schicken den Fahrern Briefe per Post und fordern sie auf, dass sie ihre Schulden begleichen. Etwa ein Drittel der Ansprüche wird durch diesen friedlichen Weg beglichen“ folgert Corbo, mit dessen Büro, wie aus den verfügbaren Daten abgeleitet, auch Pulaparking kooperiert.​

„Wenn sie nicht auf dem friedlichen Weg beglichen werden, wird in den Warnhinweisen aufgeführt, welche in unserem Namen die Anwaltskanzlei zusammengestellt hat, jedes Subjekt wird weitergeleitet an die Ausländer, welches das Recht zur Einleitung von entsprechenden Gerichtsverfahren beinhaltet, lieber bezahlen sie die vom kroatischen Gesetz vorgesehene Forderung, welche sich zu diesem Zweck wenden an lokale Anwälte“ sagt aus „Parkplatz Liburnia“.​
 
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