Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

claus-juergen

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Die Chance, dass vorher dieser Strang geschlossen wird ist mittlerweile größer

Hallo Jochen

Nun dauert diese Lumperei durch verschiedene Beteiligte schon seit Jahren an. Auch tauchen immer wieder neue Varianten und Schlitzohren auf.

Somit wäre es für ein Urlaubsforum wie unseres nicht zielführend diese Diskussion abzuwürgen. Einige neue User sind gerade deshalb hierher gekommen. Bei uns gibts eben nicht nur Preisvergleiche betreffend die Kugel Eis. Mittlerweile stellen die gesammelten Infos hier all das Gesabber der Automobilclubs weit in den Schatten.

Der Strang bleibt bis auf weiteres offen. Ich gehe von einer langen Halbwertszeit aus weil anscheinend mit solchen Knöllchen für alle Beteiligten immer noch eine Menge Geld zu verdienen ist. Diese Missstände gehören angeprangert wenn sie schon nicht beseitigt werden können

Grüße vom Strand in Liznjan sendet euch

Jürgen
 

perenospera

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Hallo Jürgen

Das freut mich!!!!!
Ich bin voll und ganz deiner Meinung
Aber weiß das der Michael auch?

Gruss Jochen
 

waldkauz

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Diese ADAC-Antwort ist allerdings genau so vorsichtig wie die anderen seit dem EuGH-Urteil von 2017: (Zitat aus der vorgenannten Quelle)

"Was notarielle Vollstreckungsbescheide aus dem Ausland angeht, könnte man diese – dem EuGH-Urteil sei Dank – tatsächlich einfach in den Papierkorb werfen. Das Gleiche gilt für Schreiben von deutschen Inkassofirmen; diese können zwar drohen, aber keinen Gerichtsvollzieher schicken und auch keinen Schufa-Eintrag in Deutschland erwirken.

Warum sprechen Sie im Konjunktiv?

Weil auch das nur die halbe Wahrheit ist. So können Inkassofirmen durchaus Druck machen, wenn sie im Auftrag ausländischer Amtsträger – etwa der Verkehrspolizei oder im Namen lokaler Behörden – auftreten.

Worum handelt es sich bei den Forderungen der kroatischen Parkraumbewirtschafter?

Das sind zivilrechtliche Mahnungen."

Unsere Beispiele hier im Forum scheinen jedoch wirklich nur zivilrechtliche Forderungen zu sein. Also -- Rundablage, sprich Papierkorb.
 

hrhefi

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Anfang März 2017 erhielt ich per Postzustellung von dem Rechtsanwalt / Notar „Marko Kuzmanovic“ „Ivan Kukacka“ aus Pula einen „Antrag auf Vollstreckung auf Grundlage der beglaubigten Urkunde“ verbunden mit der Aufforderung insgesamt 506 € zu zahlen.
Grund: „…nicht bezahlte Tagesparkscheingebühr“ in Höhe von 185 Kuna Anfang August 2016. Zu dem Ort und dem Kostenpflichtigen Parkplatz, auf welchem das Auto ohne Zahlung der Parkgebühr, geparkt worden sein sollte wurden keine Angaben gemacht bzw. Nachweise vorgelegt.

Betreffend der Zahlungsaufforderung habe ich fristgeecht Widerspruch eingelegt; bisher ohne Antwort Seitens der v.g. RA / Notar.

Offenbar wurden nun die „Vollstreckung“ von dem Rechtsanwaltbüro „MST & Partner“ Ljubljna übernommen von dem ich dieser Tage (einfache) Post erhielt mit dem Vorschlag zu einer „einvernehmlichen Lösung“ zu kommen bei einer Zahlung von 300 € meinerseits.

Siehe das nachstehende Schreiben.

Wie ist nun diese Aktion zu bewerten / zu behandeln?



HR 2016 Parkgebühr RA MST S1-W.jpg

HR 2016 Parkgebühr RA MST S2-W.jpg
 
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Marius

Guest
Steht eh schon alles im Strang, tut mir leid, wir fangen hier jetzt nicht mehr von vorne an, nicht böse sein, bitte! :)
 

hrhefi

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Ich dachte es wäre hilfreich den Inhalt des Schreibens hier allgemein bekannt zu machen.

Die Forderungen nach der Methode des Notars "Kukacka" aus Pula einzutreiben sind schon mal gescheitert "... nicht rechtskräfig wurde". RA "MST &Partner" aus Slowenien geben ebenfalls das Mandat zurück ..."in weiterer Folge beendet wird".

Die kroatische Gerichtsbarkeit soll nun weiter agieren, warten wir es ab.

Irgendwo habe ich gelesen, dass nach kroatischem Recht die Verjährungsfrist wegen zivilrechlichen Forderungen 3 Jahre beträgt.
 
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claus-juergen

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hallo,

die Lumpenadvokaten finden immer wieder neue Opfer. Dieses Schreiben des slowenischen Anwalts Tischler wegen eines drei Jahre alten Parkverstosses in Biograd na moru (Kroatien) ging neulich bei einem Bekannten ein. Wie üblich will der Herr die "Beute" nach Austria überwiesen haben. Ein Schelm wer böses dabei denkt...;)

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Nett ist meiner Meinung nach die Grußformel "mit europäischen Grüßen" was glaublich übersetzt bedeutet "wenn du zahlst bist du ein Depp". :(

grüsse (keine europäischen)

jürgen
 
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Marius

Guest
Die Masche laeuft, solange sich genuegend Leute finden, die wirklich zahlen.

Kennt denn wirklich niemand von uns hier im Forum einen Politiker oder noch besser einen Medienmenschen, der das ganze Thema mal nach oben hievt? Dann waere das ganz schnell erledigt.
 

Zeus

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Die unendliche Geschichte ist ja eine Sternschnuppe gegenüber diesem "Strang". Apropos "Strang": Der Magister spricht immer von "Exekution". Ich bin ja gespannt, wann einer der Betroffenen mal über eine solche an ihm nachdenkt. Außerdem hat er sich im o.a. Schreiben vertippt, es muss heißen: Ich sehe daher im eigenen Interesse der fristgerechten Überweisung entgegen ... :hungry::troll:
 

SL55

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Ich bin beruflich Zeit meines Lebens in fremden Ländern unterwegs, habe auch jede Menge Strafverfügungen nachgeschickt bekommen, aber ich wusste jedes mal wofür. ;)
Deshalb habe ich, bis auf wenige Ausnahmen, stets bezahlt und bin deshalb auch nicht arm geworden.
Jedenfalls habe ich mir jede Menge Ärger dadurch erspart.
 
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SL55

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Ich erinnere mich an eine Strafverfügung wegen Geschwindigkeitsübertretung, welche ich an meine Adresse in Rabac bekam. Ich war natürlich auf Arbeit und der Brief wurde am Postamt hinterlegt.
Als ich mit der Benachrichtigung am Postamt erschien um das Schriftstück zu holen wurde ich von der freundlichen Beamtin gefragt, ob ich allen Ernstes diesen "bösen Brief" haben möchte.
Auf meine Gegenfrage, "Was ist wenn ich den nicht haben will" wurde er mit einem Lächeln in der Rundablage abgelegt.
Wohlgemerkt das hat sich 1999 zugetragen und damals haben sich die Uhren in HR wirklich noch anders gedreht.
 
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Marius

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Die Nachtannahme schützt dich heute nicht mehr vor der Bezahlung. Wenn du ein Konto in Kroatien hast, buchen die das einfach über die FINA von deinem Konto ab. Wenn keine ausreichende Deckung vorliegt, wird das Konto gesperrt bis das Geld abgebucht werden kann. :)
 

SL55

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Ist mir schon klar dass das heutzutage nicht mehr funktioniert, aber ich bezweifle dass irgendjemand von meinem Konto Geld abbuchen kann um ein Verkehrsvergehen damit zu begleichen.
Das wäre Raubrittertum und keinesfalls rechtens.
 
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Marius

Guest
HP, du kannst mir ruhig glauben, dass das in Kroatien rechtens und taeglich tausendfacher Usus ist. :)
 

SL55

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Da wünsche ich jetzt schon viel Glück, Auto läuft mit deutschen Kennzeichen, Wohnung auf den Namen der Frau und wenn die FINA sich um Parkstrafen oder Geschwindigkeitsübertretungen kümmert müssen die aber ordentlich Personal aufstocken. :D:rolleyes:
 

claus-juergen

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