Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

N

nihil-est

Guest
Anbei?

......also ich sehe keinen Anhang, Datei oder sonstwas?!?


Gruss

Gerd
 

fred7

neues Mitglied
Registriert seit
16. Juli 2014
Beiträge
9
Punkte
3
Alter
64
Kroatienurlaube sind nunmal etwas nachhaltiger! Finanzielle Rückstellungen für die jahrelangen Gerichtsverfahren sind unbedingt erforderlich; dabei sind die Kosten schwer zu kalkulieren.

Nachdem der EUGH entschieden hat, dass die notariellen Vollstreckungsbescheide im EU-Ausland NICHT nach EU-Recht vollstreckbar sind, da der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens nicht gewahrt ist,
wird nunmehr der Klageweg mittels Antrags auf Erlass einer Zahlungsanordnung vor den zuständigen ordentlichen kroatischen Gerichten beschritten.

Zur Erinnerung noch einmal eine Darstellung der bisher typischen Vorgehensweise - am konkreten Fall:

1. Parken in Zadar im September 2012. Gelöst war ein Parkticket, befestigt an der Windschutzscheibe (Clip bei Volvo). Gleichwohl wurde ein Verwarnungsgeld ausgesprochen und der Wagen von hinten fotografiert.
2. September 2012: Schreiben an die Firma, dass es sich bei dem Verwarnungsgeld wohl um einen Irrtum gehandelt habe. Als Beweis wurde ein Scan des Parktickets und des Verwarnungsgeldbescheids beigefügt.
3. Keine Reaktion der angeschriebenen Firma.
4. Juli 2014: Anwaltsschreiben aus Berlin; Höhe der Forderung 162,22 EUR.
5. Brief an Anwalt nebst Scan des Parktickets.
6. Keine Reaktion.
7. Mai 2015: Vollsteckungsbeschluss - Notar aus Pula. Höhe 2679 Kn.
8. Einschaltung eines Anwalts um der Vollstreckung zu entgehen - europäisches Vollstreckungsrecht.
9. Beantragung einer kroatischen Steuernummer, um überhaupt parteifähig sein zu können.
10. November 2018: Beschluss des Gemeindegerichts Pula, wonach es aufgrund der EUGH-Entscheidung den Antrag auf Vollstreckung aus dem oben genannten Grund als unzulässig ablehnte.
11. März 2019: Zustellung einer Klage mit Antrag auf Erlass einer Zahlungsanordnung vor dem Gemeindegericht in Zadar. Höhe der Forderung 1981,76 Kn; Einspruchsfrist 8 Tage.
12. Beauftragung des Anwalts Einspruch einzulegen mit der Begründung, dass für die fragliche Zeit des angeblichen Parkverstoßes ein gültiges Parkticket gelöst und gut sichtbar an der Windschutzscheibe befestigt war. Gleichwohl riet der Anwalt dazu, einen Vergleich anzustreben! - Interessant!!!

Es bleibt festzuhalten: Selbst wenn man Parktickets löst, bleibt man vom vorstehenden Procedere nicht verschont. Die kroatische Seite nutzt die in Kroatien geltende fünfjähige Verjährungsfrist für private Forderungen in Verbindung mit den kurzen Einspruchsfristen und dem europäischen Vollstreckungsrecht, wonach Titel eines EU-Landes in anderen EU-Ländern vollstreckbar sind, aus.
Das europäische Zivilprozessrecht ist mittlerweile leider unglaublich kompliziert. Die Kroaten setzen genau dort an.

Zur anwaltlichen Vertretung: Ohne Rechtsschutzversicherung hat man zunächst mehrere hundert EUR Vorschuss zu zahlen. Die notwendige Beantragung der Steuernummer kostet ebenfalls.
Von dem Beschluss des Gemeindegerichts Pula mt einer für uns günstigen Kostenentscheidung haben wir lediglich über die neuerliche Klage vor dem Gemeindegericht in Zadar Kenntnis erlangt.
Die beauftragte Kanzelei hat bisher der Bitte, uns den Beschluss zukommen zulassen, nicht entsprochen. Eine selbständige Beurteilung dieses Beschlusses war daher bisher nicht möglich. Eine Erstattung der Kosten aufgrund der für uns günstigen Kostenentscheidung ist bisher noch nicht erfolgt.

Fazit:
Rechtmäßiges Verhalten schützt in Kroatien nicht vor jahrelangen zivilrechtlichen Streitigkeiten.
Die anwaltliche Vertretung neigt zur Intransparenz. Möglichwerweise ist man gezwungen, das rechtliche Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant in Kroatien zu klären.
Was bleibt sind Kosten und Ärger. Die Anzahl unberechtigt behaupteter Parkverstöße bei einem Kroatienaufenthalt ist dabei nicht kalulierbar.

Insofern gilt: NIE WIEDER KROATIEN!
 

snowflake

Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
20. Aug. 2018
Beiträge
1.395
Punkte
113
Alter
59
Ort
Stuttgart
Verkehrte Welt!

Die gegnerischen Parteien ignorieren deine Aktionen.
Stattdessen beantragst Du sogar eine kroatische Steuernummer?
Zudem gibst Du trotz der Entscheidung des EUGH für nix einen Haufen Geld aus?

Hat sich die Gesetzeslage verändert oder habe ich nur Bahnhof verstanden?
 

Sommer_Sun

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
28. Juli 2007
Beiträge
1.060
Punkte
113
Ja, gut und schön. Aber warum beachtest du nicht den Hinweis - Ignorieren...? In DE gibt es keine Halterhaftung.
Werden die Schreiben eigentlich auch ins nicht europäische Ausland verschickt?
 

fred7

neues Mitglied
Registriert seit
16. Juli 2014
Beiträge
9
Punkte
3
Alter
64
@snowflake und @Sommer_Sun
Zunächst meinen Glückwunsch: Ihr scheint noch nicht betroffen zu sein.
Stattdessen beantragst Du sogar eine kroatische Steuernummer?
Zudem gibst Du trotz der Entscheidung des EUGH für nix einen Haufen Geld aus?
Um in Kroatien in Rechtstreitigkeiten parteifähig zu sein, bedarf es einer dortigen Steuernummer. Sonst hast du von vornherein verloren.
EU-ausländische Gerichtsurteile sind in D zum einen nach der EuVTVO (das Gerichtsurteil wird zum Europäischen Vollstreckungstitel erklärt), zum anderen nach der Brüssel Ia VO (EuGVVO) vollstreckbar. Dies basiert auf dem Gedanken der Schaffung von Rechtseinheit in der EU. Unterstellt wird dabei, dass die Judikative der EU-Staaten den Grundsätzen der Rechtstattlichkeit verpflichtet ist und sich auch daran hält. Findige Leute sahen nun in diesen Verordnungen die Möglichkeit "günstig" an Geld zu kommen. Salopp gesprochen ist das Parkwesen in Kroatien privatisiert. Bei einem "Knöllchen" handelt es sich dann um eine Vertragsstrafe. (Deshalb wird man auch vom kroatischen Staat wegen dieser Sachen nicht behelligt.) Um diese Vertragsstrafe "vollstrecken zu können , bedarf es aber eines sog. "Titels" (bei uns in D werden Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und Urteile mit Erreichen ihrer 'Bestandskraft zu 'Titeln', aus denen man dann die Vollstreckung betreiben kann). In Kroatien ist es möglich, dass man eine Forderung behauptet, damit zu einem Notar geht, der dann einen Vollstreckungsbescheid ausstellt, aus dem dann vollstreckt werden kann. Der Witz ist nun, dass die Vertragsstrafen nach kroatischem Recht erst nach fünf Jahren verjähren. Also wartet man ein paar Jahre und macht dann mittels eines Anwalts die vermeintlich bestehende Forderung geltend. Wer hebt seinen Parkschein schon jahrelang auf? :) Wird nicht bezahlt, stellt ein Notar den Vollstreckungsbescheid aus. Nach beiden oben genannten EU-Verordnungen hatte man versucht, die "Notar-Titel" durchzusetzen. Beide Möglichkeiten hat der EuGH abgelehnt. - Und deshalb versucht man jetzt in einem zweiten Schritt, vollstreckungsfähige Titel von kroatischen Gerichten zu erlangen. Die EUGH-Entscheidung bezieht sich also nur auf die selbstausgestellten 'Titel' der Notare. Die kroatischen Gerichte haben es sich mit der EUGH-Entscheidung im Rücken einfach gemacht und sich mangels des Vorliegens eines rechtmäßigen Titels für unzuständig erklärt. In der Sache wurde also nie entschieden. Verjährungen sind auch nicht eingetreten, da der Lauf der Verjährung durch die Gerichtsverfahren unterbrochen wurde.

Aber warum beachtest du nicht den Hinweis - Ignorieren...? In DE gibt es keine Halterhaftung.
Werden die Schreiben eigentlich auch ins nicht europäische Ausland verschickt?
Ignorieren? - Weil ich diesem Hinweis aus juristischer Sicht eine gewisse Leichtfertigkeit unterstelle.
Gerichtsurteile aus Kroatien sind nach den beiden oben genannten VOs in Deutschland relativ unproblematisch anzuerkennen und auch zu vollstrecken. Zwar kann eine Gerichtsentscheidung nur zum
europäischen Vollstreckungstitel werden, wenn es um eine unbestrittene Forderung geht. Doch wird es erheblich komplizierter, sollten die kroatischen Gerichte behaupten, es handele sich um eine unbestrittene Forderung zB wegen Säumnis. Dann kann diese Voraussetzung vor einem deutschen Gericht zwar wiederum bestritten werden, doch dann bewegt man sich auf völlig unsicherem Boden. Es gibt in der deutschen Rechtsliteratur wenig Konkretes dazu. Die deutsche Justiz würde der kroatischen Justiz dann quasi die Sache aus der Hand nehmen. Wer folglich die achttägige Einspruchsfrist versäumt, hat nicht unbedingt die besten Karten.

Halterhaftung: Entscheidend ist, dass es in Kroatien die Halterhaftung gibt.

Nichteuropäisches Ausland: Das hängt von den jeweiligen zwischenstaatlichen Verträgen ab. Der Wohnsitz dürfte dabei keine untergeordnete Rolle spielen. Wie beschrieben: Bei den "Knöllchen" wird das EU-Recht ausgenutzt. Das Theater gibt es ja auch in anderen Ländern. Diese Praxis ist quasi eine Art individueller Reisebeschränkung mit dem PKW in der EU, wenn man sich jede Menge Geld und Ärger ersparen will.

Insofern: Nie wieder Kroatien!
 
M

Marius

Guest
Hihi, danke Fred, ich musste jetzt wirklich lachen, über deinen Bericht, tut mir leid.
Übrigens, die die unserem Rat folgen, und von Anfang an alles ignorieren, fahren alle weiterhin ganz normal nach Kroatien, das wäre ja auch absurd, wegen eines Strafzettels nicht mehr nach Kroatien zu fahren, so als hätten der kroatische Staat und deine Vermieter einen Komplott gegen dich geschmiedet. *kopfschüttel*
Aber gut, muss ja jeder selber wissen, was er tut. So wie es aussieht, ist dein Weg nicht der Allerbeste:
- Du fährst nicht mehr nach Kroatien.
- Du hast schon Unmengen an Zeit und auch ein bisschen Geld in die Sache versenkt.
- Du ärgerst dich immer wieder maßlos darüber.
- Du erwartest auch keine Beruhigung, sondern du erwartest, dass dich dieses Thema noch sehr lange beschäftigen wird.
- Uns so weiter...

Unser Tipp hier: Vom ersten Schreiben an IGNORIEREN --> Man hat seine heilige Ruhe für immer. :)

Und du musst nicht unter jedes Posting "Nie wieder Kroatien!" schreiben, wir haben schon verstanden. ;-)

Trotzdem natürlich weiterhin alles Gute bei dieser Sache.
 
M

Marius

Guest
Abgesehen davon, dass du auch rechtlich unter einigen Fehleinschätzungen leidest, z.B. das mit der Halterhaftung...
Aber das steht eh alles schon 17 Mal in diesem Strang, ich mag nimmer, vielleicht erklärt's ihm ja wer anderer :)
 

fred7

neues Mitglied
Registriert seit
16. Juli 2014
Beiträge
9
Punkte
3
Alter
64
Unser Tipp hier: Vom ersten Schreiben an IGNORIEREN --> Man hat seine heilige Ruhe für immer. :)
Viel Glück all denen, die diesem Ratschlag folgen, wenn die Vollstreckungsbescheide und Klageschriften ins Haus flattern!
Spätestens wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wird, dürfte mit dem "Ignorieren" Schluss sein.

Insofern haftet dem Vorschlag des "Ignorierens" schon nahezu etwas Boshaftes an.
Natürlich stellt die willkürliche "Knöllchenpraxis" ein Problem für den Individualtourismus dar. Dies dürfte aber kein Grund sein, unbedarfte Touristen ins 'offene Messer' laufen zu lassen.

Meint hier jemand ernsthaft kroatisches Recht und EU-Normen finden keine Anwendung, wenn man sie ignoriert? - Warum befasst sich wohl der EUGH mit solchen Sachen?
 
M

Marius

Guest
Ja, aber klar doch, Fred, was dachtest du denn? Soweit ich weiß, hat Kroatien Deutschland noch nicht okkupiert, in Deutschland gilt also immer noch deutsches Recht bzw. EU-Recht und nicht das Gesetz kroatischer, slowenischer oder deutscher Winkeladvokaten.

Mach dich mal locker. :)

Ignorier diese Witzschreiben einfach und geh schlafen.
 

Luppo

Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
15. Feb. 2004
Beiträge
4.776
Punkte
113
Ort
Unterfranken
Hallo Fred,

Selbst, wenn der PfÜB nach zig Jahren kommt, so what? Dann zahlt man halt die 300 Euro. Die bringen mich nicht um und ich habe mir für 1000 Euro Nerven gespart. Jedenfalls werde ich sicherlich kein „rechtsfähiger“ Staatsbürger Kroatiens nur wegen so einem Muckenschiss.
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
26.943
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
hallo Fred,

das Thema wird hier seit Jahren ausführlichst behandelt. Uns ist noch kein einziger Fall bekannt geworden, wo so eine Forderung in Deutschland vollstreckt wurde. Das einfach, weil es rechtlich unmöglich ist.

Nenne uns einen solchen Fall! Den gibt es definitiv nicht.

Ich bleibe wie Marius auch dabei. Jede müde Mark und jede Minute, die in diesen Schmarrn investiert wird, ist vergebens.

grüsse von jemandem, der über das Allgemeinwissen hinaus zivil- und strafrechtliche Kenntnisse hat. ;)

jürgen
 

fred7

neues Mitglied
Registriert seit
16. Juli 2014
Beiträge
9
Punkte
3
Alter
64
das Thema wird hier seit Jahren ausführlichst behandelt. Uns ist noch kein einziger Fall bekannt geworden, wo so eine Forderung in Deutschland vollstreckt wurde. Das einfach, weil es rechtlich unmöglich ist.
grüsse von jemandem, der über das Allgemeinwissen hinaus zivil- und strafrechtliche Kenntnisse hat. ;)
Sorry; aber eure Ausführungen sind unseriös. Hoffentlich glaubt ihnen keiner. - Wann und wo hast du deine juristischen Staatsexamina abgelegt?
Warum gilt das europäische Vollstreckungsrecht nicht in D? Das müsste hier schon ausgeführt werden.
Organisationen wie der ADAC und andere Automobilclubs erzählen ihren Mitgliedern also Unsinn?

https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/bussgeld-punkte/ausland/kroatien/
Nach Maßgabe des EU-Rechts gibt es für kroatische Gläubiger verschiedene Möglichkeiten, zivilrechtliche Forderungen in anderen EU-Staaten wie Deutschland durchzusetzen. Durch eine Klage kann z.B. ein Zivilprozessverfahren gegen einen deutschen Staatsbürger vor einem Gericht in Kroatien eingeleitet oder ein Europäischer Zahlungsbefehl beantragt werden.

Aus einem rechtskräftigen kroatischen Urteil oder Europäischen Zahlungsbefehl zu Lasten des deutschen Schuldners kann z.B. aufgrund EU-Rechts in Deutschland vollstreckt werden – und zwar ohne dass es einer weiteren Vollstreckbarerklärung durch ein deutsches Gericht bedarf.


Wichtig ist es deshalb, nach Erhalt gerichtlicher Schreiben/Urteile oder eines Europäischen Zahlungsbefehls aus Kroatien unverzüglich Rechtsrat einzuholen.

Die rechtlichen Grundlagen dafür habe ich in den vorstehenden Beiträgen genannt. Als einführender Literaturtipp kann auf Verena Pronebner, Wegweiser durch das europäische Strafinkasso-Labyrinth, DAR 2018, 2-5 verwiesen werden. (DAR = Deutsches Autorecht)

Vor allen Dingen würde ich auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) darüber aufklären, dass er sich unnütze Mühe gemacht hat.

Leute, was ihr hier macht, ist schlechteste Satire und kann im schlimmsten Fall zur Schädigung Unbedarfter führen. Ihr mögt es ja gut mit Kroatien meinen, aber so geht der Schuss voll nach hinten los: Man sollte mit den Abzockern nicht gemeinsame Sache machen.
 
M

Marius

Guest
Die Masche laeuft ja schon seit 10 Jahren, Fred, wo sind denn die vielen Opfer, die du da an die Wand malst.

Bisher haben ausschließlich die draufgezahlt, die sich ins Hemd gemacht haben und freiwillig gezahlt haben.

Vielmehr glaube ich, du gehoerst zu diesen Verbrechern und versuchst hier Verunsicherung zu streuen, immerhin geht es ja um zig- oder hunderttausende Euro...

Achja, zeigst du uns nach deinem Vorwurf mal DEIN Staatsexamen? :)
 
M

Marius

Guest
Aber es kann sich eh jeder sein eigenes Bild machen, vielleicht sollten wir die Tensionen ein bisschen zurueck nehmen.

Einfach zusammengefasst:

Fred, der wegen so einem Schreiben nie wieder nach Kroatien faehrt, raet zur dringenden Zahlung solcher Forderungen.

Andere, erfahrene Kroatienurlauber und Residenten in mehreren europaeischen Laendern, darunter zum Beispiel Polizisten und Unternehmer, die ihre eigenen Anwaelte permanent beschaeftigen, raten dazu, das Schreiben einfach zu ignorieren.

Da kann sich doch jeder selbst eine Handlungsanweisung herauspicken. Hier soll ja niemand missioniert werden. :)
 

Milan

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22. Feb. 2013
Beiträge
1.499
Punkte
113
Ort
am Rande des Schwarzwaldes

snowflake

Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
20. Aug. 2018
Beiträge
1.395
Punkte
113
Alter
59
Ort
Stuttgart
Leute, was ihr hier macht, ist schlechteste Satire und kann im schlimmsten Fall zur Schädigung Unbedarfter führen. Ihr mögt es ja gut mit Kroatien meinen, aber so geht der Schuss voll nach hinten los: Man sollte mit den Abzockern nicht gemeinsame Sache machen.
So einen ausgemachten Blödsinn habe ich hier noch nicht gelesen!
Wo sind deine kroatischen Gerichtsurteile dazu?
Mit welchem Recht beleidigst Du Menschen, die alles richtig machen und die unzulässigen Forderungen ignorieren?

Für mich persönlich ist klar: Du möchtest hier Zwietracht säen!

An alle anderen: Dieser Jeck ist das beste Beispiel dafür, dass wir alles richtig machen!
Um seinen falschen Standpunkt zu untermauern diskreditiert er alle, die die Gesetze befolgen und verteidigt die Verbrechen dieser Park-Mafia!

Pfui Deibel!

Hochachtungsvoll
snowflake
 

snowflake

Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
20. Aug. 2018
Beiträge
1.395
Punkte
113
Alter
59
Ort
Stuttgart
Können wir jetzt wieder einen Gang zurückschalten?
Selbstverständlich gerne, wenn keine User mehr diskreditiert werden! Das ist inakzeptabel!
Des weiteren werden hier Falschaussagen getätigt, welche bereits seit vielen Jahren widerlegt sind!

Mir ist gerade echt die Hutschnur geplatzt, da ich Ungerechtigkeiten zutiefst verabscheue!

An alle: Ich entschuldige mich hiermit öffentlich für meinen Ausraster!
Ich lasse meinen Text stehen, damit der Thread nicht verfälscht wird und sich jeder seine Meinung zu meiner Verfehlung bilden kann.

Gruß
Michael
 

burki

Administrator
Mitarbeiter
Registriert seit
24. März 2004
Beiträge
25.542
Punkte
114
Alter
69
Ort
Baden-Württemberg
Webseite
www.adriaforum.com
Michael
Wenn es in jeglicher Form hier einen "Verbrecher" gibt, sollte er verurteilt sein.
Das hier verschiedentlichen Standpunkte zu dem Thema dieser "Abzock-Masche" gibt ist gut so, mir geht es lediglich um die Wortwahl und wir bleiben hier bei einer guten Kinderstube, um nicht wieder die Forenregeln zu strapazieren.

Alles gut?

burki
 
Top Bottom