Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

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Halbheimchen

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Wenn´s dir hilft, hab ich das sehr gerne gemacht. Ich hoffe. Dass das für dich verständlich war.
 

ShibaInu

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Schönen Sonntag zusammen.

Um die Sache nun erstmal abzuschließen und euch über meine Entscheidung zu informieren.
Werde mit folgendem Schreiben Widerspruch einlegen:

Sehr geehrte Damen und Herren,


in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom [DATUM], in dem Sie von mir eine Zahlung von 167,32€ verlangen.

Hiermit bestreite ich die Rechtsmäßigkeit der geltend gemachten Hauptforderung als auch der anderweitig ausgelegten Kosten sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Ich fordere Sie zudem auf, mir den Vertragsschluss in verständlicher und gerichtstauglicher Art und Weise zu beweisen.

Ich war zum genannten Zeitpunkt, dem [DATUM], nicht in Pula, geschweige denn in Kroatien und kann somit keinen Vertrag mit Ihnen geschlossen haben. Mir wird also ein Vertragsschluss auf Nutzung der Parkfläche unterstellt, obwohl ich gar nicht anwesend war. Eine derart fingierte vertragliche Halterhaftung existiert im deutschen Zivilrecht nicht. Ausländische Vorschriften, die einen Vertragsabschluss des Halters fingieren, würden deshalb gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts verstoßen und wären deshalb auch nicht anzuwenden (§ 6 EGBGB).
Zeugen, die mir dies bestätigen können, liegen vor.

Da das Fahrzeug zu oben genannten Zeitpunkt von mehreren Personen genutzt wurde, kann die Frage nach dem Fahrer nach 3 Monaten nicht mehr eindeutig beantwortet werden.

Vielen Dank für eure zahlreichen Vorschläge und Hilfestellungen. Hat mir sehr geholfen.
Danach werde ich vermutlich den Rat des Forums folgen und das Ignorieren anstreben. :)

Grüße euch,

ich habe heute eine Antwort erhalten und informiere euch daher über meinen aktuellen Stand. :D

Mein oben zitiertes Schreiben wurde dabei komplett ignoriert. Stattdessen habe ich nun die zweite und letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung vor der Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens erhalten.
Das erhaltene Schreiben scheint mir eher mit einer automatisierten Übersetzungssoftware übersetzt worden zu sein.
Es fängt an wie folgt: "Ich kontaktiere Sie immer wieder im Namen und Auftrag der PULA PARKING D.O.O., ein städtisches Unternehmen öffentlichen Rechts für Garagen und Stellplätze ... "

Ist die PULA PARKING D.O.O. wirklich ein Unternehmen öffentlichen Rechts? Dachte bisher sei das Zivilrecht anzuwenden?

Da mein Schreiben vom letzten Mal, indem ich der Gegenpartei klar erklärt habe, dass der Halter des Fzg. nicht in Kroatien war, komplett ignoriert wurde, werde ich dieses Schreiben nun komplett ignorieren. Bringt ja nix zu antworten.
Die Kosten sind zudem von knapp 170€auf solide 220€ gestiegen.

Eine interessante Entwicklung in Sachen Kosten hat dabei der ADAC aufgedeckt:
Wie kann man noch auf ein Schreiben eines Inkassobüros/Anwaltskanzlei reagieren?
Sollte man generell zahlungswillig sein oder den Streit außergerichtlich beilegen wollen, kann man mit dem Inkassobüro/Kanzlei Kontakt aufnehmen und einen Betrag zur Beilegung der Sache anbieten. Hier empfiehlt sich ein Vergleichsvorschlag in Höhe von 50 Euro.

Hintergrund für diese Empfehlung: Das AG Pula hat in einem aktuellen Beschluss vom 8.1.2019(Geschäftszeichen: 11 P1-3/2019-2) eine bemerkenswerte und möglicherweise richtungsweisende Entscheidung getroffen. Es hat sich neben der Parkforderung intensiv mit den von den Parkplatzbetreibern (hier: PULA PARKING d.o.o.) beantragten und sehr hohen Nebenkosten auseinandergesetzt und diese weitgehend als unbegründet abgewiesen. Insgesamt wurden PULA PARKING zwar die ursprüngliche Parkforderung (100 Kuna/14 Euro), Rechtsanwaltskosten (156,25 Kuna/21 Euro) sowie die Gerichtsgebühren (100 Kuna/14Euro) zuerkannt. Die hohen Nebenkosten für die Halterermittlung, Übersetzungskosten zuzüglich weiterer Gerichtskosten (für insgesamt 1.669,45 Kuna/ 225 Euro) wurden aber als unbegründet abgelehnt.

Ich bin noch am überlegen ob ich die 50€ vorschlagen möchte oder ich die Sache einfach nüchtern aussitze.

Liebe Grüße
 

claus-juergen

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hallo Shibalnu,

bei dem Fall aus meiner Verwandtschaft geht es um einen Parkverstoß aus 2011. Alle oben genannten beteiligten Mafiosi haben Schreiben verfaßt. Bezahlt wurde bisher nichts. Ich gehe davon aus, daß in den kommenden Jahren immer wieder mal Post kommt, versehen mit vielen Stempeln und Unterschriften und allem möglichen Nippes. Da bisher schon Deutschland, Kroatien, Austria und Slowenien in ein und der selben Sache beteiligt waren, wartet meine Verwandtschaft nun auf Post aus einem exotischen Land. Da kleben dann vielleicht bunte selte Briefmarken auf dem Kuvert.

Also mein Tipp: Lochen, Abheften, Aufheben und sich über gar nichts wundern. Aber in keinem Fall bezahlen!!!

grüsse

jürgen
 

claus-juergen

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hallo,

es hat zwar nur indirekt mit dem Thema zu tun. Aber vielleicht sollte ich hier doch etwas Aufklärung betreiben.

Vor einiger Zeit ist mir eine Zahlungsaufforderung für einen angeblichen Geschwindigkeitsverstoß in Bella Italia ins Haus geflattert. Auch dieses Schreiben beeindruckt den Laien und wird wohl die meisten zur schnellen Begleichung der Forderung veranlassen. Allerdings erkennt der Fachmann an wenigen Kleinigkeiten, daß es auch in diesem Fall schlicht und einfach um Betrug geht. Aber dazu müsste ich mir erst einmal Zeit nehmen. Vielleicht ist es ja mal schlechtes Wetter und ich nehme mir die Zeit dazu...;)

grüsse

jürgen
 
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Marius

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D.O.O. ist nichts anderes als eine GmbH, es ist also grundsätzlich schon mal keine Behörde, egal, wie die Besitzverhältnisse sind.

Behörden und Gerichte bedienen sich auch nicht irgendwelcher Winkeladvokaten, um Forderungen einzutreiben, die machen das selber.
 

Neustadt26

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Hallo Shibalnu,

wir haben exakt die gleiche zweite Zahlungsaufforderung erhalten, sogar im Text identisch mit den gleichen Übersetzungsfehlern. Bzgl. dieses Vergleichsangebotes vom ADAC kann ich nur reinkopieren, was in einem anderen Forum zu diesem Vergleichsangebot geantwortet wurde seitens des kroatischen Notars:

"Die Gerichtentscheidung, auf die Sie sich beziehen, stellt keine rechtskräftige Gerichtsentscheidung dar, da der Beklagte gegen dieselbe Widerspruch erhoben hat und der Kläger gegen den Kostenfestsetzungsbeschuss Beschwerde eingelegt hat. Über die Höhe der dem Kläger zuerkannten und demselben gehörenden Kosten wird daher das höhere Gericht entscheiden, und es ist zu erwarten, dass die Beschwerde des Klägers in Bezug auf alle Kosten des Verfahrens angenommen wird, unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung der Gerichte in der ganzen Republik Kroatien in tatsächlich und rechtlich gleichartigen Fällen. In der Anlage erlahten Sie einen Teil der zahlreichen Gerichtsentscheidungen, in denen die oben genannte Stellungnahme deutlich dargestellt ist."

Wenn gewünscht, kann ich diese Gerichtsentscheidungen, welche vom Notar erwähnt wurden, gerne mal hier reinsetzen. Sind aber logischerweise auf kroatisch.
 

Neustadt26

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Hallo Neustadt26,

Hier in diesem Strang ist alles schon gesagt worden, nur noch nicht von allen. Aber weil ich in Neustadt arbeite, werde ich dir die Sach- und Rechtslage nochmal erläutern. Es handelt sich bei den Forderungen NICHT um ölffentlich-rechtliche Forderungen der öffentlichen Hand sondern um rein privatrechtliche Forderungen. Die Kommunen in Kroatien haben ihre öffentlichen Parkplätze an private Firmen verpachtet, die die Bewirtschaftung nach privatrechtlichen Rechtsgrundlagen betreiben. Ich gehe davon aus, dass du als Prokurist weißt, dass eine zivilrechtliche Forderung nachgewiesen werden muss. Die Parkplatzbetreiberfirma muss also nachweisen können, wer der Vertragspartner ist, dass heißt, wer konkret sein Auto auf dem Parkplatz abgestellt hat und konkludent einen Mietvertrag über die Parkplatznutzung abgeschlossen hat. Ausschließlich an den ist die Forderung zu richten. Den Fahrzeughalter geht das grundsätzlich nichts an, sofern er nicht den Parkplatz tatsächlich in Anspruch genommen hat ohne die Nutzungsgebühr zu zahlen. Teilweise wird von den kroatischen Parkplatzbetreiberfirmen behauptet, in den Allgemeinen Geschäfts- Bedingungen wäre geregelt, dass der Halter der Parkplatzbewirtschaftungsfirma nachweisen müsste, wer den Parkplatz genutz hat. Es gibt aber eine europäische Richtlinie, dass eine Beweislastumkehr nur durch ein Gesetz erfolgen kann und keinesfalls durch eine AGB. Beweislastumkher bedeutet, dass nicht der Forderer seinen Anspruch nachweisen muss, sondern der Schuldner.


Kurz gesagt: Wer als Fahrzeughalter von einer privaten kroatischen Parkplatzbetreiberfirma mit einer Forderung konfrontiert wird, muss nur entgegnen, dass er den Parkplatz nicht in Anspruch genommen hat (sofern das auch tatsächlich zutrifft). Dann musss die Parkplatzbetreiberfirma das Gegenteil beweisen, was aber in der Regel nicht möglich sein wird.

Hier nochmal zwei kurze Fragen von mir.

1. Frage Das Schreiben war mit Fotos versehen vom Fahrzeug. Insofern ist ersichtlich, dass das Fahrzeug dort geparkt war. Also wurde der Parkplatz in Anspruch genommen, oder nicht?
2. Frage Bei einer Gerichtsverhandlung gilt doch dann kroatisches Recht, wo es eine Halterhaftung durchaus gibt, oder?
 

claus-juergen

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Hier nochmal zwei kurze Fragen von mir.

1. Frage Das Schreiben war mit Fotos versehen vom Fahrzeug. Insofern ist ersichtlich, dass das Fahrzeug dort geparkt war. Also wurde der Parkplatz in Anspruch genommen, oder nicht?
2. Frage Bei einer Gerichtsverhandlung gilt doch dann kroatisches Recht, wo es eine Halterhaftung durchaus gibt, oder?

hallo,

wie stellst du dir so eine Gerichtsverhandlung vor? Meinst du, es wird ein internationaler Haftbefehl gegen dich erlassen. Du wirst dann in Deutschland festgenommen und ans Ausland ausgeliefert um bei dieser Verhandlung anwesend zu sein.

Wir sprechen hier von nichts anderem als einer zivilrechtlichen Forderung. Das ist praktisch das gleiche, wenn du deine Cevapcici in der Konoba nicht bezahlt hast und der Wirt dich auf Bezahlung der Zeche verklagt.

Nochmal zur Klarstellung. Es geht hier weder um Straftaten noch eine Ordnungswidrigkeit nach dem kroatischen Verkehrsrecht.

grüsse

jürgen
 
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Halbheimchen

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Hallo Neustadt26,

Es gibt ein Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRS). Danach können Geldbußen, die von ausländischen Behörden aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften im Ausland festgesetzt wurden, auch in Deutschland eingezogen werden, wenn ein vergleichbarer Tatbestand auch bei uns geahndet wird. Gemäß § 87b Absatz 3 Nr. 2 IRS muss die Geldbuße mindestens 70 € betragen. Gemäß § 87f Absatz 3 Nr. 2 IRS zieht die Bundeskasse das Bußgeld ein. Es wird also NICHT ins Ausland überwiesen. Das könnte eine mögliche Begründung für den kroatischen Sonderweg einiger Kommunen sein, die zivilrechtliche Schiene zu verfolgen.

Zu deinen Fragen:
Das Foto des Autos beweist eigentlich nichts. Es muss ja bewiesen werden, wann und wo das Auto gestanden hat, ob ein gültiges Ticket oder keins sichtbar im Auto lag und vor allen Dingen wer das Auto abgestellt hat.

Die kroatische Gerichtsbarkeit endet an der Grenze. Ich gehe davon aus, dass du keine ladungsfähige Anschrift in Kroatien hast. Wohin soll das Gericht seine Schriftsätze an dich zustellen? Nach Deutschland geht nur nach den Vorschriften der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO). Das Verfahren ist so aufwändig, dass sich niemand wegen 20€ Parkgebühr das antut.

Auch wenn du freiwillig an einer kroatischen Gerichtsverhandlung in Kroatien teilnehmen würdest und die Parkfirma einen vollstreckbaren Titel erwirken würde, könnten sie damit nicht anfangen. Gemäß § 137 Absatz 1 ZRHO sind Ersuchen ausländischer Behörden, ausländische vollstreckbare Titel im Weg der Rechtshilfe in Deutschland zu vollstrecken, unzulässig.

Also coolbleiben und den Foristen vertrauen.
 
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Marius

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Halbheimchen kann nicht nur wunderschoene Geschichten erzaehlen, sondern findet sich auch im Paragraphendschungel zurecht.

Der Mann ist ein Traum. :)
 

Luppo

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Ich habe ja schon mehrfach meinen Senf unisono dazu gegeben, aber was mich doch etwas erstaunt, ist der Umstand, welche Wirkung Schreiben mit amtliche Touch aus dem Ausland bewirken können.
Ich bin nun weder Hasardeur noch Jurist, aber dieser Schriftverkehr sollte einem nun wirklich keinen Blutdruck machen.
Was kann denn schlimmstenfalls passieren? Aus den 10 Euro werden in ein paar Jahren gerichtlich angeordnete 200 Euro. Das wird, obwohl ärgerlich, kaum jemand in die Insolvenz treiben.
Das sollte doch der Spaß wert sein, zu erleben, was so in den Jahren alles passiert.
 
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Halbheimchen

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Halbheimchen scheint vom Fach zu sein. Gute, fundierte Begründung. Gefällt mir mit und ohne Daumen hoch.

Ich war halt auch schon Betroffener. Vor ein paar Jahren wollten wir in Opatija zum Mittagessen. Meine Frau saß ausnahmsweise am Steuer und wollte unbedingt in der ersten Reihe am Meer parken. Das waren aber Kurzparkzonen mit einer maximalen Parkzeit von einer Stunde. Ich habe vorgeschlagen, einen weiter entfernt gelegenen Parkplatz zu suchen und einige Schritte zu gehen. Wer eine Frau hat, der weiß, dass solche Vorschläge nicht akzeptiert werden. Also wurde in der Kurzparkzone gehalten und für eine Stunde ein Ticket gezogen.


Nach dem Essen kamen wir mit 10 Minuten Überschreitung der Parkzeit ans Auto. Unter dem Scheibenwischer hing ein Wisch in kroatischer Sprache. Wir haben nur soviel verstanden, dass man ein Tagesticket haben müsse. Da wir aber nicht mehr länger parken wollten, sind wir in gutem Glauben weitergefahren.


Irgendwann habe ich als Fahrzeughalter ein Schreiben eines Anwalts aus Deutschland erhalten. Er hat mir neben vielen Androhungen mitgeteilt, dass ich als Halter die Rechnung zu zahlen hätte. Das würde so in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parkplatzbetreiberfirma stehen. Der Halter müsse beweisen, dass er den Parkverstoß nicht begangen habe. Jetzt weiß ich noch aus meinen Studientagen, dass nach einer europäischen Richtlinie in den Mitgliedsländern eine Beweislastumkehr nur durch ein Gesetz möglich ist, nicht durch eine AGB. Da bin ich dann der Sache auf den Grund gegangen. Ich habe mir die aktuelle Parkordnung der Stadt Opatija besorgt. Dort ist geregelt, dass der Benutzer des Parkplatzes die Parkgebühr und etwaige Strafen zu zahlen hat. Vom Halter stand da nichts.

Der Rest war eine Recherche bei JURIS.
 
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HeimchenimWald

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Um das mal klarzustellen: so eine faule Socke, dass ich nicht ein paar Schritte laufe, bin ich nicht. Wenn ich aber schon mal einen Parkplatz direkt "vor der Haustür " finde - ein Privileg, von dem sonst nur das Halbheimchen profitiert - dann nehm ich den auch, ist doch klar. Und dann diskutier ich auch nicht. So.
 

Zeus

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Leute, regt euch nicht umsonst auf! Auch nach der dritten "Ermahnung" per Post durch den dubiosen österr./slov. RA habe ich immer noch nicht reagiert und bis heute nach über 10 Monaten keinerlei weitere Reaktion mehr bekommen. Sowohl Kohl als auch Merkel sind unsere besten Lehrer/innen: Einfach kommentarlos aussitzen!
Es gibt keine öffentlich-rechtliche Handhabung = Justizibialität, solange nicht die Behörde (Stadt Pula, Opatjia etc.) als solche direkt eine Forderung erhebt. Auch dann könnte man noch die ursprüngliche Forderung von ca. 5,- bis 10,- Euro plus Verwaltungs"honorar" locker bezahlen. Nochmals an alle: Scheißt euch nicht selbst in die Hosen, das bringt nur mehr Arbeit als nichts tun!!!!
Also: Stillehalten und Abwarten!
 

abenteurerin

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Hallo ihr lieben,
ich haben mir jetzt so ziemlich alles durchgelesen und weiß die Antwort ist immer ‚ignorieren und aussitzen‘. Da ich aber leider schon den E-Mail Kontakt mit der netten ‚Kanzlei’ von diesem M. Kuzmanovic bzw wohl eher mit seinen Empfangsdamen angefangen habe, muss ich jetzt doch leider noch eine Frage stellen...
Mein Fall: Ich habe im April in Split ohne Parkschein geparkt. Jetzt kam das nette Einschreiben von Herrn K., welcher im Namen der Split Parking völlig überteuerte Kosten eintreiben möchte. Das Schreiben ist wohl notariell beurkundet und als Betreff steht ‚Zahlungsaufforderung vor der Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens‘ (oder sowas). Also dass die wohl jetzt automatisch gerichtliche Wege einschlagen, wenn ich nicht bezahle (was ich nicht gemacht habe). Bild von meinem Auto + Windschutzscheibe mit Strafzettel + Rechnung zum Parkticket ist mitgeschickt worden.
Hab denen wegen diesem ADAC Artikel per Mail ein Vergleich angeboten und alle rechtlichen Grundlagen dargelegt, gegen die sie sprechen, allerdings kam darauf ein eher freche ablehnende Antwort. Damit ist der Emailverkehr wohl auch beendet.
Nun ist aber meine Frage, da ich mich ja fataler Weise als ‚lebend‘ bei denen zu erkennen gegeben habe, ob ich schon gegen diese Zahlungsaufforderung schriftlichen Widerspruch einlegen muss oder erst wenn wirklich was von einem kroatischen Gericht kommt?
Ach und da fällt mir dann doch noch eine Frage ein: auf den letzten paar Seiten habt ihr jemandem geraten, einfach nur die Strafe und evtl Verwaltungsgebühren direkt an das Parkplatzunternehmen zu überweisen. Sollte ich das tun oder sein lassen?
Wichtige Info: ich bin eine arme Studentin ;)
Vielen Dank schon mal!
 

claus-juergen

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hallo abenteurerin,

gar nichts bezahlen und nur eine kurze mail an Kuzmanivic mit dem Hinweis, daß du nur Halter und nicht Fahrer bist. Vermutlich wirst du noch viele Jahre lang Zahlungsaufforderungen in dieser Sache von wem auch immer aus welchem Land auch immer bekommen. Mach dir keine Sorgen und fahre weiterhin mit ruhigem Gewissen nach Kroatien in den Urlaub.

grüsse

jürgen
 
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