Anwaltspost / Parkverstoß

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Halbheimchen

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Du triffst den Kern. Der Vermieter des Parkplatzes hat in der Regel nur die Halterdaten. Wenn er vor Gericht seine Forderung geltend machen will, muss er Beweise vorlegen, die eindeutig den Halter als Mieter des Parkplatzes identifizieren.
 

hlubk

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Du triffst den Kern. Der Vermieter des Parkplatzes hat in der Regel nur die Halterdaten. Wenn er vor Gericht seine Forderung geltend machen will, muss er Beweise vorlegen, die eindeutig den Halter als Mieter des Parkplatzes identifizieren.
Das Kennzeichen reicht vermutlich nicht.
Ein Foto vom Auto auf dem Parkplatz?
Zeugen?
Hat man das Recht, die Beweise zu sehen?
Oder ein Anwalt?
Oder der Richter?
Gibt es eine Parkbelegaufbewahrungspflicht?
Wie lange, falls ja?
 
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