Anreise nach Kroatien, durch Österreich und Italien/Maut

Naddl

neues Mitglied
Hallo alle Zusammen,

ich hoffe, dass diese Frage nicht schon allzu oft gestellt worden ist. Ich bin nach längerer Suche jedenfalls nicht fündig geworden.
Wir fahren seit einigen Jahren nach Kroatien und wollen uns dieses Jahr zb. die Vignette für Österreich im Vorfeld vom ADAC zuschicken lassen. Nun stellt sich uns die Frage bei der Gebühr für die beiden Tunnel (Tauerntunnel/Katschbergtunnel). Lohnt es sich dort, die Gebühr im Vorfeld zu entrichten? Oder "reiht" man sich dort dann, genauso wie alle Bar-Zahler, in die Schlange? Also was für einen Vorteil bietet uns das?
Genauso bei der Autobahnmaut in Italien. Dort kann man ja die Vignette mit 25 EUR oder 50 EUR Guthaben im Vorfeld kaufen. Was bringt mir das? Ich kann doch in dem Moment genauso gut meine Kreditkarte in das Gerät stecken?!
Ihr seht, wir suchen den möglichst schnellsten Weg und endlich wieder auf der schönsten Insel der Welt zu sein, Insel KRK 8)
Vielen Dank schonmal für eure Antworten und einen schönen Sommer wünscht Nadine
 

Naddl

neues Mitglied
Wie funktioniert denn die Video Maut? Du meinst an den Tunneln oder? Kann ich dann wirklich an allen vorbei fahren die in Bar zahlen? Also haben die da extra so eine Spur an den Tunneln??
Danke!!!
 

Jungefamilie

aktives Mitglied
es is nur die tauernautobahn die mit der v-maut geht da wird dein kennzeichen angeben und dan fährt man links vorbei und kennzeichen wird gescannt !
 

Naddl

neues Mitglied
Danke für die vielen Antworten!
Eins ist mir aber noch nicht klar: Was bringt mir das die Gebühr für die Tunnel im Vorfeld zu zahlen? Hat das eine Zeiterspanis?
 
E

ELMA

Guest
Genauso bei der Autobahnmaut in Italien. Dort kann man ja die Vignette mit 25 EUR oder 50 EUR Guthaben im Vorfeld kaufen. Was bringt mir das? Ich kann doch in dem Moment genauso gut meine Kreditkarte in das Gerät stecken?!

Hallo Naddl!

Hier kannst Du Dich über die Vorteile von Telepass und Viacard auf italienischen Autobahnen informieren.


http://www.tolltickets.com/country/italy/telepass.aspx

tollbake_it.gif


• Gelbe Fahrspuren (ohne Personal!):
Nutzung ausschließlich für Telepass.
• Blaue Fahrspuren (ohne Personal!):
Automat nur für Kreditkarten und VIAcard
• Weiße Fahrspuren (ohne Personal!):
Automat für Bargeld, Kreditkarten und VIAcard
• Weiße Fahrspuren mit Personal:
Bargeld, Kreditkarten und VIAcard

Bei hohem Verkehrsaufkommen kann es schon von Vorteil sein , wenn man die gelbe oder auch blaue Spur benützen kann.
Die gelbe Spur ist fast immer frei.

Gruß, ELMA
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Genauso bei der Autobahnmaut in Italien. Dort kann man ja die Vignette mit 25 EUR oder 50 EUR Guthaben im Vorfeld kaufen. Was bringt mir das? Ich kann doch in dem Moment genauso gut meine Kreditkarte in das Gerät stecken?!

hallo nadine,

für italien hast du dir die antwort schon selbst gegeben. die via-card ist eine art prepaid-card für die italienischen autobahnen. mit dem ding fährst du genauso wie mit der maestro-card (ec) oder einer kreditkarte auf die rechten spuren, die für kartenzahlung gekennzeichnet sind und bezahlst den automaten damit. das geht wesentlich schneller als die kleingeldklauberei auf den anderen spuren. also spar die den vorabkauf der via-card.

grüsse

jürgen
ps: ich mache es mehrere male im jahr beim benutzen der route über udine so.
 

gaula

erfahrenes Mitglied
Ich hole mal diesen alten Strang aus der Versenkung, da diese Info hier m. E. am besten hinpasst und evtl. für Leute, die über Österreich anreisen und nicht nur die Autobahnen dort benutzen, durchaus interessant sein könnte:

"Besitzstörung​

Neues Gesetz in Österreich beendet Abzocke​

Wer in Österreich nur kurz in einer Einfahrt hält, musste bislang mit happigen Strafen rechnen. Jetzt kippt die Regierung diese Praxis und setzt klare Grenzen für Besitzstörungsklagen.​

Einmal kurz zum Wenden auf Privatgrund – und schon flattert ein Anwaltsschreiben ins Haus: In Österreich war das jahrelang möglich. Wer mit dem Auto nur wenige Minuten auf fremdem Gelände hielt, konnte auf Besitzstörung verklagt werden. Die Kosten dafür lagen oft zwischen 300 und 800 Euro. Seit dem 1. Januar 2026 ist damit Schluss. Eine Gesetzesreform setzt dem bisherigen Vorgehen enge Grenzen.​

Was sich ändert und warum​

Das neue Gesetz reagiert auf eine rechtliche Grauzone, die lange bestand. Viele Kanzleien nutzten diese Regelung aus – gestützt durch eine Tarifordnung, die hohe Gebühren erlaubte.​

Künftig gilt: Wer beim Wenden, kurzen Absetzen von Mitfahrern oder schnellen Beliefern einer Adresse mit seinem Fahrzeug auf Privatgrund hält, begeht keine Besitzstörung, solange dabei kein Schaden entsteht und niemand behindert wird.​

Wen die neue Regel schützt​

Profitieren sollen vor allem Touristen und ortsunkundige Fahrer, aber auch Handwerker, Lieferdienste oder Pflegedienste. Gerade in Städten oder Ferienorten führte das bisherige Recht immer wieder zu Missverständnissen und überhöhten Forderungen. Viele Grundstücke waren nicht eindeutig gekennzeichnet, Zufahrten schlecht beschildert.​

Auch für Eigentümer schafft die Neuregelung Klarheit. Denn viele Verfahren, die bislang selbst Bagatellen vor Gericht brachten, verlieren nun ihre Grundlage – und damit auch ihren finanziellen Anreiz. Klagewütige Eigentümer wissen also, dass sich unangebrachte Klagen nicht mehr lohnen.​

Weniger Kosten, weniger Verfahren​

Ein zentraler Punkt der Reform: Besitzstörungsverfahren werden ab sofort gedeckelt. Für Kfz-Fälle gilt nun eine Sonderbemessung. Der Anwaltstarif ist auf maximal 107,76 Euro begrenzt. Kommt es zu einer ersten Gerichtsverhandlung, beträgt die zusätzliche Gerichtsgebühr 70 Euro – oder nur 35 Euro, wenn die Klage vorher zurückgezogen wird.​

Auch der Streitwert, die Basis für Anwaltskosten, wird auf 40 Euro festgelegt. Zum Vergleich: In der Vergangenheit wurden häufig Werte von bis zu 1.000 Euro angesetzt, wodurch sich die hohen Forderungen erst ergaben.​

Zum ersten Mal können Besitzstörungsklagen nun auch vor den Obersten Gerichtshof gebracht werden. Diese Möglichkeit ist auf fünf Jahre befristet und soll helfen, eine einheitliche Rechtsprechung zu etablieren. Danach wird geprüft, ob die Regelung dauerhaft übernommen wird.​

Nicht mehr einklagbar sind Bagatellen ohne Folgen. Weiterhin möglich bleibt die Besitzstörungsklage bei echten Eingriffen, etwa bei längeren Blockaden, mutwilligen Zufahrtsversperrungen oder Beschädigungen.​

Für Autofahrer bedeutet das: Wer nur kurz hält, muss künftig weder mit hohen Kosten noch mit juristischem Ärger rechnen. Und für Eigentümer heißt es: mehr Klarheit im echten Streitfall."​

QUELLE:

 
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