Es ist genauso, wie es ELMA schreibt!
Hier kannst du nochmal einiges nachlesen
http://www.mein-kroatien.info/Praktische_Reisetipps
zur Kfz Versicherunge habe ich den Text noch mal rauskopiert:
Jeder Urlauber, der nach Kroatien mit dem Pkw reist, sollte sich vorher in den Bestimmungen (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung - AKB) versichern, ob überhaupt für sein Kfz Versicherungsschutz in der Voll- bzw. Teilkasko besteht. Man findet die Aussagen im Geltungsbereich seiner jeweiligen Versicherungsgesellschaft. So bestehen z.B. bei vielen Gesellschaften ab der Typklasse 29 des jeweiligen PKW in der Teil- bzw. Vollkaskoversicherung kein Versicherungsschutz mehr in den Ländern wie: Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Jugoslawien, Mazedonien, Slowenien...
Tipp: vorher mit der Gesellschaft telefonieren und eine Zusage für den begrenzten Urlaubszeitraum bestätigen lassen!
burki