Was tun, wenn´s im Urlaub kracht

Mick

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Nach einem Unfall gilt im Ausland, wie auch im Inland: sofort anhalten, die (gegebenenfalls im Urlaubsland vorgeschriebene) Warnweste anlegen, die Unfallstelle absichern und unter Umständen Verletzten helfen. Danach sollten Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notiert werden. In einigen Urlaubsländern, etwa in Italien, Frankreich und Irland finden sich die Angaben zur Haftpflichtversicherung auf einer Plakette an der Windschutzscheibe. Zur Erleichterung der Unfalldokumentation ist es ratsam auf Reisen neben der Grünen Versicherungskarte mit dem Geltungsbereich des Urlaubslandes auch einen Europäischen Unfallbericht mitzuführen. Darin können alle Angabe zu Unfallhergang und den Unfallbeteiligten eingetragen werden.

Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Uneinigkeit zwischen den Beteiligten, Unfallflucht oder wenn kein Versicherungsnachweis vorgelegt werden kann, sollte die Polizei verständigt werden. Darüber hinaus rät der ADAC, möglichst keine unverständlichen oder fremdsprachigen Schriftstücke zu unterschreiben und auch bei geringfügigen Verletzungen einen Arzt im Unfallland aufzusuchen. Ein Attest kann die Durchsetzung möglicher Schmerzensgeldansprüche erleichtern.
 
E

ELMA

Guest
Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Uneinigkeit zwischen den Beteiligten, Unfallflucht oder wenn kein Versicherungsnachweis vorgelegt werden kann, sollte die Polizei verständigt werden
Nicht nur "sollte", auf jeden Fall die Polizei rufen! ( Protokoll)

u.a. auch deshalb
1. Zur Abwicklung des Schadens bei der Versicherung
2. Bei großen ( sichtbaren) Schäden braucht man u.U. an der Grenze den Nachweis, dass man keine Unfallflucht begeht.

Das Thema ist im Forum nicht neu.

Hier ein Thread im Forum mit konkreten Hinweisen, auf Kroatien bezogen ( 2012)

http://www.adriaforum.com/kroatien/...-zu-autounfall-in-kroatien.69634/#post-684383


Zur Erleichterung der Unfalldokumentation ist es ratsam auf Reisen neben der Grünen Versicherungskarte mit dem Geltungsbereich des Urlaubslandes auch einen Europäischen Unfallbericht mitzuführen


Unfallberichte zum Ausdrucken

hier im Downloadcenter des Forums auf Kroatisch

http://www.adriaforum.com/kroatien/ftp/users/Dokumente/Unfallbericht.pdf

Europäischer Unfallbericht ( in Deutsch)

http://www.kfz-auskunft.de/info/unfallbericht.html

oder hier

http://www.gdv-dl.de/details.html?&...uct]=4&cHash=f32d0d5e9853bb4713db5153417ba3f0

oder hier in verschiedenen Sprachen

http://www.unfallskizze.de/formularcenter.html#download

Hoffentlich braucht niemand das Formular!

Allen eine gute Fahrt
wünscht

Elke
 

sonnesand&meer

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Vielen Dank für den Beitrag. Ich werde mir auf jeden Fall den europ. Unfallbericht ausdrucken, daran hatte ich nicht gedacht.

Bei dem Beitragstitel hatte ich zuerst an einen Ehekrach gedacht und hier gibt es Tipps, falls es im Urlaub eben mal "kracht". :D
 
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Sommer_Sun

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Genau - und bei sonstiger Begleitung, diese in den nächsten Flieger setzen. ;-)
 
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Hallo zusammen!

Die polizeiliche Aufnahme sollte in jedem Fall erfolgen. Nach meinen Kenntnissen kann die Ausreise aus Kroatien mit einem unfallbeschädigten Fahrzeug an der Grenze verweigert werden, wenn man nicht nachweisen kann, dass evtl. Ansprüche eines Unfallgegners/Geschädigten geklärt sind.
Mir ist 2009 durch einen unvorsichtigen Kontakt mit einer Pinie die Heckscheibe geplatzt. Was sich an dieses ohnehin schon ärgerliche Ereignis anreihte, war unbeschreiblich.

Der ADAC empfahl, den Vorfall polizeilich zu melden, aus oben genannten Gründen.
Der freundliche Polizist in Mali Losinj war zwar grundsätzlich bereit, eine entsprechende Bescheinigung auszustellen, verwies jedoch auf das offizielle Verfahren.
Nach Aufnahme der Anzeige müsse ich mit einem Bußgeld rechnen, da die Pinie keine Schuld träfe. Ein evtl. Schaden an der Pinie müsse dann von mir sofort ersetzt werden.
Weiterhin müsse ich mich zum Arzt begeben, zwecks Blutabnahme/Alkoholkontrolle (ca 20 Std. nach dem Schadensereignis...!), welche Vorschrift sei und ich natürlich vor Ort bezahlen müsse.
Danach kann ich eine amtliche Bescheinigung bekommen, dass ich nicht alkoholisiert gefahren sei - natürlich wieder gegen eine entsprechende Gebühr.
Anschließend erhielte ich dann die Bescheinigung (natürlich gegen Gebühr), dass keine Ansprüche aus dem Unfall gegen mich gestellt würden und ich könne die Heimreise antreten.
Alternative: Ich lasse den Schaden vor Ort instand setzen und kann ohne Probleme ausreisen...

Die Kfz-Versicherung bestand auf unverzügliche Instandsetzung, da durch Abdecken mit Folie Gefahr bestand, dass der Schaden durch evtl. Diebstahl größer werden könne.
Die nächste (Ford-)Werkstatt war in Rijeka - also dorthin abschleppen lassen.
Eine Heckscheibe war nicht in der verbleibenden Zeit zu besorgen, so dass ein Provisorium verbaut werden musste.
Dieses Provisorium war eine grob ausgeschnittene, ziemlich zerschrabbelte Plexiglasscheibe, welche mit reichlich Dichtmasse/Kleber aufgepappt wurde - für die Kleinigkeit von EUR 500,00!
Als mein Auto wieder zurückgebracht wurde, glaubte ich meinen Augen nicht zu trauen.
Die bis dahin unversehrte Heckklappe war ein Fall für eine Vollrevision.
Die Werkstatt hat die Reste der alten Scheibe sowie den Kleber offensichtlich mit einem scharfkantigen Werkzeug entfernt. Es waren um die Scheibe herum tiefe Kratzer und Riefen im Lack erkennbar, teilweise bis auf´s Blech. Die Unterkannte der Heckklappe sah aus, als hätte man diese ausgebaut und in Schotter gestellt. Oben auf dem Dachspoiler waren Kratzspuren, vermutlich von abgelegtem Werkzeug o.ä.
Die Innenverkleidung der Heckklappe war an den Aufnahmepunkten herausgerissen, die Befestigungsklammern hielten nicht mehr.
Auf Rückfrage, wie die Werkstatt sich diesen desolaten Zustand erkläre, wurde sowohl mir, als auch dem ADAC erklärt, das Fahrzeug wäre so angeliefert worden.
Dazu kam, dass der Wagen mit entleerter Batterie per Abschleppwagen zurückgebracht wurde.
Laut ADAC hätte sich ein juristisches Vorgehen nicht gelohnt, da Kroatien 2009 kein EU-Staat war.
Soviel zum Thema Unfall im Ausland - und wir reden hier von einem Bagatellschaden.

Fortsetzung der Geschichte: Nach Ankunft daheim bestellte der Autoglaser umgehend die neue Scheibe, die benachbarte Karosseriewerkstatt setzte innerhalb von 2 Tagen die Heckklappe instand - und Ford brauchte 9(!!!)Wochen, um eine neue Heckscheibe zu liefern, aufgrund des Produktionszyklus des Zulieferers.
Immerhin gab´s einen Gutschein über EUR 50,- für den nächsten Werkstattbesuch - juchuh :troll:

Irgendwie war ich danach urlaubsreif...

Gruß, Uli

Übrigens: Die Kfz-Versicherung hatte mir zum Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung geschickt - nach jahrelangen, schadensfreien Beitragsjahren.
 

*Adriana*

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Hallo!

Grundsätzlich ist so ein Unfall im Inland ja schon nichts schönes. (Wir haben übrigens auch mal 6 Wochen auf unsere Heckscheibe von Chevrolet bzw. GM gewartet obwohl sie die ganze Zeit im Werk in Ungarn lagernd war...)
Aber im Ausland... Davon träum ich jetzt schon schlecht...

Nun aber zu meiner Frage.
Wir hatten im Winter einen Unfall. Davon sind jetzt noch Dellen bzw leichte Kratzer auf der Hintertüre der Beifahrerseite. Kann es da zu Problemen kommen? Sollte ich sicherheitshalber den Polizeibericht mitnehmen um beweisen zu können dass der Unfall schon im Dezember war?

Lg Adriana
 
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Hallo!

Nun aber zu meiner Frage.
Wir hatten im Winter einen Unfall. Davon sind jetzt noch Dellen bzw leichte Kratzer auf der Hintertüre der Beifahrerseite. Kann es da zu Problemen kommen? Sollte ich sicherheitshalber den Polizeibericht mitnehmen um beweisen zu können dass der Unfall schon im Dezember war?

Würde ich empfehlen und ggf. am Grenzübergang bei Einreise bestätigen lassen.
 

sonnesand&meer

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Da kann man nur hoffen, dass wirklich gar nix in HR passiert!
Kurze Frage von mir: ist die Unfallabwicklung nach dem EU-Beitritt besser bzw. einfacher geworden?

Nach dem Beitrag direkt über mir, fällt mir ein, dass mein Mann (ich war's mal nicht :D) mit der Stoßstange an einer Mauer beim Ausparken entlang geschliffen ist. Meine Güte, kann's dann hier Probleme geben?? Also an sowas denkt man ja nicht. Einen Polizeibericht gibt's natürlich nicht, weil das unser Ding ist und die Mauer das ohne Schaden überstanden hat.
 
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ELMA

Guest
Nachdem das mit dem Ehekrach jetzt in #4 mit einem Tipp geklärt ist.....

zurück zum Thema Autounfall:

Mit Problemen an der Grenze ist es so wie bei vielem anderen:
Es kann sein, aber es muss nicht sein - hängt sicher von den Grenzbeamten ab.

Bei größeren, deutlich sichtbaren Schäden ist es sinnvoll, ein Polizeiprotokoll dabei zu haben.
Um Kratzer, ein paar kleine Dellen oder Beulen an Stoßstangen wird sich kaum jemand kümmern.

Wir hatten an unserem Wohnmobil einen nicht übersehbaren Schaden von etwas mehr als 8000 Euro und der Polizist in Novalja, der den Unfall aufnahm, empfahl uns, das Papier (Protokoll) an der Grenze griffbereit zu haben.

Aber keiner wollte es sehen. Auch nicht die Slowenen.

Übrigens : ob schuld oder nicht schuld: Zur Alkoholkontrolle müssen beide Fahrer, auch wenn es "nur " Sachschaden ist.

Zur Abwicklung mit Versicherungen:
Ich weiß nicht, ob es nach dem EU Beitritt schneller geht.

Aber wenn der Unfall unverschuldet ist, so bewährt sich die sog. "Auslandsschadenschutzversicherung", die bei den meisten Versicherungen für ein paar Euro zu haben ist und die sich lohnt.

Hier nachzulesen:

http://www.adriaforum.com/kroatien/...-zu-autounfall-in-kroatien.69634/#post-684383

Trombone hat es dort in #7 auf einen Nenner gebracht
Die Auslandsschadenschutzversicherung hat den Sinn, daß Schäden im Ausland nach deutschem Recht durch den eigenen Versicherer abgewickelt werden.

dort in #16 habe ich auch beschrieben wie problemlos mit dieser Zusatzversicherung der finanzielleTeil des 2012 unverschuldeten Unfalls (ohne Personenschaden) abgewickelt wurde .

Man hat mit der Versicherung des Unfallgegners nichts zu tun und muss sich nicht drum kümmern, dass Reparaturkosten bezahlt werden. ( Gilt nur für's EU Ausland - nicht für D)

Wir haben für unser neues Fahrzeug jetzt im März sofort wieder diese ( freiwillige) Auslandsschadenschutzversicherung abgeschlossen.
Uns hat sie 2012 viel Ärger erspart.
(Ich hoffe allerdings, dass wir sie nicht brauchen werden)

Noch ein Tipp: Selbst mehrere Fotos machen ( von beiden Fahrzeugen als Ganzes und in Details-), auch wenn die Polizei das auch macht.

Gruß,
Elke
 

*Adriana*

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Danke euch, dann nehme ich den Polizeibericht sicherheitshalber mit.

Habe mir heute die Reiseinformationen vom ÖAMTC abgeholt. Da habe ich noch was interessantes gefunden!

Lg Adriana
 

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Nehumi

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Hallo,

Ich hatte im Urlaub Anfang Februar auch einen Unfall. Ich habe direkt die Polizei angerufen damit ich etwas in der Hand habe für die Versicherung. Es hat dann aber trotzdem etwas gedauert bis die Versicherung den Fall übernommen hat. War nicht ganz so einfach.

Grüße

Mark
 
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