Hallo zusammen!
Die polizeiliche Aufnahme sollte in jedem Fall erfolgen. Nach meinen Kenntnissen kann die Ausreise aus Kroatien mit einem unfallbeschädigten Fahrzeug an der Grenze verweigert werden, wenn man nicht nachweisen kann, dass evtl. Ansprüche eines Unfallgegners/Geschädigten geklärt sind.
Mir ist 2009 durch einen unvorsichtigen Kontakt mit einer Pinie die Heckscheibe geplatzt. Was sich an dieses ohnehin schon ärgerliche Ereignis anreihte, war unbeschreiblich.
Der ADAC empfahl, den Vorfall polizeilich zu melden, aus oben genannten Gründen.
Der freundliche Polizist in Mali Losinj war zwar grundsätzlich bereit, eine entsprechende Bescheinigung auszustellen, verwies jedoch auf das offizielle Verfahren.
Nach Aufnahme der Anzeige müsse ich mit einem Bußgeld rechnen, da die Pinie keine Schuld träfe. Ein evtl. Schaden an der Pinie müsse dann von mir sofort ersetzt werden.
Weiterhin müsse ich mich zum Arzt begeben, zwecks Blutabnahme/Alkoholkontrolle (ca 20 Std. nach dem Schadensereignis...!), welche Vorschrift sei und ich natürlich vor Ort bezahlen müsse.
Danach kann ich eine amtliche Bescheinigung bekommen, dass ich nicht alkoholisiert gefahren sei - natürlich wieder gegen eine entsprechende Gebühr.
Anschließend erhielte ich dann die Bescheinigung (natürlich gegen Gebühr), dass keine Ansprüche aus dem Unfall gegen mich gestellt würden und ich könne die Heimreise antreten.
Alternative: Ich lasse den Schaden vor Ort instand setzen und kann ohne Probleme ausreisen...
Die Kfz-Versicherung bestand auf unverzügliche Instandsetzung, da durch Abdecken mit Folie Gefahr bestand, dass der Schaden durch evtl. Diebstahl größer werden könne.
Die nächste (Ford-)Werkstatt war in Rijeka - also dorthin abschleppen lassen.
Eine Heckscheibe war nicht in der verbleibenden Zeit zu besorgen, so dass ein Provisorium verbaut werden musste.
Dieses Provisorium war eine grob ausgeschnittene, ziemlich zerschrabbelte Plexiglasscheibe, welche mit reichlich Dichtmasse/Kleber aufgepappt wurde - für die Kleinigkeit von EUR 500,00!
Als mein Auto wieder zurückgebracht wurde, glaubte ich meinen Augen nicht zu trauen.
Die bis dahin unversehrte Heckklappe war ein Fall für eine Vollrevision.
Die Werkstatt hat die Reste der alten Scheibe sowie den Kleber offensichtlich mit einem scharfkantigen Werkzeug entfernt. Es waren um die Scheibe herum tiefe Kratzer und Riefen im Lack erkennbar, teilweise bis auf´s Blech. Die Unterkannte der Heckklappe sah aus, als hätte man diese ausgebaut und in Schotter gestellt. Oben auf dem Dachspoiler waren Kratzspuren, vermutlich von abgelegtem Werkzeug o.ä.
Die Innenverkleidung der Heckklappe war an den Aufnahmepunkten herausgerissen, die Befestigungsklammern hielten nicht mehr.
Auf Rückfrage, wie die Werkstatt sich diesen desolaten Zustand erkläre, wurde sowohl mir, als auch dem ADAC erklärt, das Fahrzeug wäre so angeliefert worden.
Dazu kam, dass der Wagen mit entleerter Batterie per Abschleppwagen zurückgebracht wurde.
Laut ADAC hätte sich ein juristisches Vorgehen nicht gelohnt, da Kroatien 2009 kein EU-Staat war.
Soviel zum Thema Unfall im Ausland - und wir reden hier von einem Bagatellschaden.
Fortsetzung der Geschichte: Nach Ankunft daheim bestellte der Autoglaser umgehend die neue Scheibe, die benachbarte Karosseriewerkstatt setzte innerhalb von 2 Tagen die Heckklappe instand - und Ford brauchte 9(!!!)Wochen, um eine neue Heckscheibe zu liefern, aufgrund des Produktionszyklus des Zulieferers.
Immerhin gab´s einen Gutschein über EUR 50,- für den nächsten Werkstattbesuch - juchuh
Irgendwie war ich danach urlaubsreif...
Gruß, Uli
Übrigens: Die Kfz-Versicherung hatte mir zum Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung geschickt - nach jahrelangen, schadensfreien Beitragsjahren.