Probleme mit EU Kennzeichen bzw Zulassungsbescheinigung in Österreich und Italien

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sven0403

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Unruhig wie mich das Thema nunmal machte (wir fahren schließlich Montag) habe ich mich heute Morgen mal ans Telefon geklemmt....örtliche Zulassungsstelle erklärt sich für nicht zuständig, www.bmvbs.de das Bürgertelefon gewählt...eine freundliche Dame gibt mir zu verstehen das dies für Österreich, Italien und man höre und staune auch für Kroatien bekannt wäre, allerdings ist wohl noch niemand direkt auf das Verkehrsministerium zugekommen der wirklich abkassiert wurde.

Sie gab mir den Rat zur Zulassungsstelle zu fahren und mit dem nötigen Nachdruck auf der Änderung zu bestehen.....was ich dann auch tat.....nötiger Nachdruck wie bringt man einen Beamten zum arbeiten wenn der nicht so kann da seine Richtlinien ihm etwas anderes vorschreiben und man selbst nichts in der Hand hat um ihn zu zwingen...?

Mit Freundlichkeit und jeder Menge Hartnäckigkeit hat es dann funktioniert.

Am Tresen bin ich dann erst mal abgewimmelt worden, war ja klar ich habe dann auf eine Gespräch mit dem Leiter der Zulassungsstelle bestanden und der hat mir die Sache ganz freundlich erklärt...auch wie der Bindestrich trotz gegenteiligen Softwarestand verschwinden kann....wir mussten beide laut lachen obwohl die Sache mehr als traurig ist

Ich bin meinen Bindestrich los....mit dem Erfolg das mich jetzt bitte kein deutscher Polizist kontrollieren möge, da diese Schreibweise in D nicht zulässig ist. Wenn der Amtsschimmel wiehert hat man am Ende im eigenen Land ungültige Papiere damit man im Ausland von keinem misslaunigen Ösie oder Kroaten in Uniform angemacht werden kann, mal schaun was die sich dann als nächstes einfallen lassen. Die Geldnot wird ja nicht so einfach verschwinden!

Unter dem Strich fehlt es wieder mal an einer klaren Richtlinie...obwohl es die ja eigentlich EU-weit gibt und dort beide Schreibweisen zulässig sind...doch wenn Behördenwillkür will dann kann sich der Bürger schlecht wehren, entweder zahlt man Zähneknirschend oder das Auto ist beschlagnahmt.

Ich finde es schlimm das so etwas in fast vereinigten Europa noch möglich ist! Mich würde auch mal interessieren was mit der zu Unrecht kassierten Strafe passiert 500€ sind ja viel Geld.
 
P

perovuk

Guest
Betrifft: Antwort auf meine Anfrage v. 07.08. bei der jur. Abteilung des ADAC /Heute

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Auch bei uns gehen derzeit vermehrt Anfragen von besorgten Mitgliedern ein, welche von hohen Bußgeldern in Österreich und Italien gehört haben, wenn das Kennzeichen nicht mit den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung übereinstimmt. Dabei soll gerügt worden sein, dass in den Zulassungsbescheinigungen vereinzelt ein Bindestrich eingetragen ist, obwohl die Kennzeichen ohne Bindestrich geprägt wurden. Hierbei ist anzumerken, dass der Juristischen Zentrale des ADAC keine konkreten Fälle von einschlägigen Beanstandungen aus dem Ausland bekannt sind.

Die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeugs steht auch im Falle der Eintragung eines auf dem Kennzeichen nicht vorhandenen Bindestrichs nicht infrage, so dass eine derartige Beanstandung durch ausländische Behörden unberechtigterweise erfolgen würde. Sollte es wider Erwarten im Ausland zu Problemen mit der örtlichen Polizei kommen, sollten Sie dies direkt der Juristischen Zentrale des ADAC mitteilen.

Der Bund-Länder-Fachausschuss für Zulassungsfragen hat sich gleichwohl des Problems angenommen und beschlossen, dass die Entfernung des angesprochenen Bindestrichs in der Zulassungsbescheinigung von Amts wegen bei der nächsten behördlichen Befassung erfolgt; dies ist beispielsweise bei einer Ummeldung oder Adressänderung der Fall.

Sollte ein betroffener Fahrzeughalter vor einer Fahrt ins Ausland Bedenken wegen des eingetragenen Bindestrichs haben, so kann er jederzeit bei der örtlichen Zulassungsstelle eine entsprechende Änderung der Zulassungsbescheinigung beantragen. Diese Änderung ist grundsätzlich kostenpflichtig und kostet 10,20 Euro. Auf Anfrage des ADAC haben einige Bundesländer erklärt, für diese Änderung keine Gebühren zu erheben; ein Rechtsanspruch auf Kostenfreiheit besteht jedoch nicht. Mitglieder sollten daher direkt bei der für sie zuständigen Kfz-Zulassungsstelle abklären, inwieweit dort hierfür eine Gebühr erhoben wird.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Kai Thiele
Juristische Zentrale - Internationales Recht
ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München
Tel. 0 89/76 76 - 36 78, Fax 0 89/76 76 - 90 866

.........da ich beim Club Verkehrsrechtschutz habe, wäre ich im Ernstfall aus dem Schneider ;)
Grüße
Peter
 
F

Franto

Guest
...Unter dem Strich fehlt es wieder mal an einer klaren Richtlinie...obwohl es die ja eigentlich EU-weit gibt und dort beide Schreibweisen zulässig sind...doch wenn Behördenwillkür will dann kann sich der Bürger schlecht wehren, entweder zahlt man Zähneknirschend oder das Auto ist beschlagnahmt.

Ich finde es schlimm das so etwas in fast vereinigten Europa noch möglich ist! Mich würde auch mal interessieren was mit der zu Unrecht kassierten Strafe passiert 500€ sind ja viel Geld.

Bitte dramatisiere nicht!
Wie ich oben - zumindest für Österreich - geschrieben habe: Zahle ganz einfach nicht! In Österreich wird dir sicher nicht die Karre beschlagnahmt und das übereifrige dunkelblau kostümierte Amtsorgan (brav genderneutral!) :) darf dann eine Anzeige pinseln, diese an die Bezirksverwaltungsbehörde weiter schicken - und spätestens dort sitzen die rechtskundigen Bürokraten und kübeln das Schriftwerk. Eben weil es keine Ordnmungswidrigkeit geschweige denn eine strafrechtliche Dokumentenfälschung ist.


Auch die sagenhaften 500 Euro, die hier herum geistern, sind, zumindest was Österreich angeht, blanker Mumpitz!

Noch einmal: Es darf nur nicht selbständig am Kennzeichen herum gezimmert oder durch kunstvollen Abrieb :) das Kennzteichen nur mehr schwierig zu lesen gemacht worden sein.
 

sven0403

erfahrenes Mitglied
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@Franto

lies meinen ganzen Beitrag da wirst du erkennen das es nicht nur um Österreich geht. Ich will in Ruhe den Urlaub fahren und mich nicht mit übereifrigen ausländischen Polizisten herum streiten. In Österreich hat man wenigstens kein Sprachproblem...doch was passiert in Kroatien oder Italien?

Ich denke doch das ich sachlich aufgeschrieben habe was ich heute erlebt hab....es muss solche Vorkommnisse gegeben haben, zumindest weiß man überall (sogar im Bundesverkehrsministerium) bescheid, meine Zulassungsstelle hat nur genervt reagiert weil von uns wieder einmal verlangt wird das wir uns auf die Wehwehchen der ausländischen Polizisten einstellen müssen.....wer weiß womit wir diese verärgert haben?

Das man keinerlei Manipulationen am eigenen Kennzeichen vornehmen soll das dürfte ja wohl klar sein....
 
F

Franto

Guest
@Franto

lies meinen ganzen Beitrag da wirst du erkennen das es nicht nur um Österreich geht. Ich will in Ruhe den Urlaub fahren und mich nicht mit übereifrigen ausländischen Polizisten herum streiten. In Österreich hat man wenigstens kein Sprachproblem...doch was passiert in Kroatien oder Italien.

Genau w e i l ich deinen Beitrag gelesen hatte, habe ich noch einmal versucht, klar zu stellen, dass im Falle Österreich, den ja du auch angesprochen hast, das ganze ein Mumpitz ist. Angefangen von den phantasievollen 500 Euro bis eben hin zum Organmandat, das angeblich irgend ein/e Polizist/in wegen dieser Kennzeichensache abkassieren wollte oder will. Da braucht man erst gar nicht "herum streiten" - sondern unaufgeregt und nicht rechthaberisch es ablehnen, die Organverfügung zu bezahlen. Punktum.

Was da irgend welche deutschen Behörden einschlägig an mehr oder weniger richtigen Auskünften zu erteilen scheinen - hmmm. Dass dort anscheinend zuständige Beamte selbst nicht zu wissen scheinen, wie diesbezüglich die gesetzlichen Bestimmungen in den Nachbarstaaten sind - na ja, nicht mein Bier.

Mir ist es wirklich wurscht, wenn sich Deutsche wegen eines solchen - in Österreich - Nichtdelikts abkassieren lassen. SSKM :-(
 

Georg2

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Am Ammersee, im Sommer zu kurz auf Ulika
Was da irgend welche deutschen Behörden einschlägig an mehr oder weniger richtigen Auskünften zu erteilen scheinen - hmmm. Dass dort anscheinend zuständige Beamte selbst nicht zu wissen scheinen, wie diesbezüglich die gesetzlichen Bestimmungen in den Nachbarstaaten sind - na ja, nicht mein Bier.

Die Beamten kennen sich doch teilweise mit den Vorschriften im eigenem Land nicht mehr aus, was wollen die von Nachbarstaaten wissen.
 

Fiete

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Hallo,
der KFZ-Zulassungstelle in Hannover ist dieses Problem bekannt.
Neue KFZ-Scheine werden schon ohne Bindestrich gedruckt.
Ich bekomme am Montag einen neuen KFZ-Schein.
Also alles völlig problemlos.

Fiete
 

auli

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Wisst ihr was das Beste ist: in meinem ÖSTERREICHISCHEN Zulassungsschein ist auch ein Bindestrich :lol: :lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol:
 
C

Croatienfan

Guest
@ auli....dann pass mal auf...nicht das du als eigener Landsmann in Österreich... auch dein Sparschwein plündern musst wenn in eine Kontrolle kommst. :lol::lol::lol:

War jetzt gemein...gell.. :oops:
 

catusse

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aber einer Frau haben österreichische Polizisten das Auto beschlagnahmt, weil sie die Strafe von 500 Euro nicht bezahlen wollte.


das auto wurde beschlagnahmt, weil irgendein strich am kennzeichen nicht gepasst hat? das kann nur eine weitere urban legend sein.
sorry, das ist unmöglich, österreich ist kein land im nahen oder fernen osten.

lg sigi
 

sven0403

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In jedem Land kann es einem passieren auf einen Polizisten zu treffen der es mit den Gesetzen nicht so genau nimmt und wenn man bedenkt wie der Amtsschimmel schon gewiehert hat erscheint mir die Posse schon glaubhaft. Ich glaube auch nicht das eine Anfrage im Bundesverkehrsministerium zur Erzeugung von Gerüchten führt, das Problem ist bekannt wie ich schon schrieb für Kroatien, Österreich und auch verstärkt für Italien.

Ich bin mir sicher das es nur Einzelfälle sein können, doch auch so ein Einzelfall kann einem den Urlaub schon versauen bevor er überhaupt begonnen hat. Ich bin in den letzten 3x nicht ein einziges Mal kontrolliert worden.....doch wer weiß?

Stutzig macht es mich aber dann schon wenn hier Österreicher schreiben das bei ihnen der Bindestrich auch in den Papieren steht.....das diese Ganze Aktion absolut lächerlich ist steht ja wohl außer Frage.
 
F

Franto

Guest
das auto wurde beschlagnahmt, weil irgendein strich am kennzeichen nicht gepasst hat? das kann nur eine weitere urban legend sein.
sorry, das ist unmöglich, österreich ist kein land im nahen oder fernen osten.

lg sigi

Danke! Genau solcher Blödsinn, übers Internet ohne nähere Angabe der Umstände - damit es niemand nachprüfen kann :-( - in die Welt gesetzt, verursacht ja die panischen Reaktionen. Ich brauche erst gar nicht Näheres zu wissen, um die 500 Euro-Saga und Beschlagnahme der Karre als blanken Mumpitz zu erkennen.

1. Eine solche Strafhöhe kann erst gar nicht "ein/e Polizist/In " auch nicht ein Inspektions- oder Bezirkskommandant verhängen, nur die Bezirksverwaltungsbehörde in einem Verfahren nach dem Verwaltungsstrafgesetz. Die Höhe eines "Organmandats", das ein "Organ der Straßenaufsicht" (oder wie das jetzt heißt) örtlich wegen Ordnungswidrigkeit ausstellen kann, ist max. 50 Euro.

2. "Beschlagnahme" eines Kfz erfolgt (leider - Anm.) nicht einmal bei schweren Übertretungen der StVO oder des KFG, allenfalls eine Abnahme des Kennzeichens wenn die Karre schon augenscheinlich als verkehrsuntauglich erkennbar oder in einem Zustand ist, der durch grobe Veränderungen nicht mehr dem Zustand der Typengenehmigung entspricht bzw. die Änderungen nicht in den ZUlassungspapoieren vermerkt sind. (Es gurken ohnedies viel zu viele herum verzangelte und gemotzte Karren herum)

Nur wenn die betreffende Karre international als gestohlen/gesucht ausgeschrieben oder im Zuge einer Großfahndung nach Straftaten angehalten wird und die Besitzverhältnisse usw. erst geklärt werden müssen erfolgt eine Beschlagnahme. Sogar wenn einmal rechtskräftig verhängte (Verwaltungs-)Strafen nicht bezahlt wurden und das Kfz dann zufällig wieder in Österreich erwischt wurde kann nur ein Jurist in der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine zeitweilige "Sicherstellung" anordnen.

Aber nicht wegen eines Formalumstandes eines "Bindestrichs" in einem deutschen Kennzeichen...

Auch der "Einzelfall" hat in der Wirklichkeit zu 99,9999 Prozent nicht statt gefunden. Die sagenhafte "Frau", der eine solche 500 Euro-Strafe und gar Drohung mit Beschlagnahme der Karre widerfahren wäre, hätte bei der herrschenden hysterischen Rechthaberei wohl längst die Medien ebenso "mobilisiert" wie sie zum ADAC, ÖAMTC usw. gerannt wäre. Nur: Gestern Nachmittag war beim ÖAMTC ein solcher Vorfall, wie er hier hartnäckig als "Einzelfall" unterstellt wird, unbekannt bzw. nicht nachvollziehbar. Eben.
 
W

Wuppi1009

Guest
Hallo an Alle,
kann man das Thema nicht mal beenden?
Es kommt doch nichts dabei heraus.
Danke.
Gruß
Wuppi
 
P

perovuk

Guest
Gestern Nachmittag war beim ÖAMTC ein solcher Vorfall, wie er hier hartnäckig als "Einzelfall" unterstellt wird, unbekannt bzw. nicht nachvollziehbar. Eben.

....und wie aus dem Schreiben des ADAC (siehe#22) hervorgeht auch nicht:
Zitat
: Hierbei ist anzumerken, dass der Juristischen Zentrale des ADAC keine konkreten Fälle von einschlägigen Beanstandungen aus dem Ausland bekannt sind.
Damit dürfte klar sein, dass es mit größter Wahrscheinlichkeit so nicht stattgefunden hat, um weiteren Spekulationen vorzubeugen schliesse ich jetzt.
Gruß
Peter
 
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