Erstes Alter: Kindheits-/Jugendalter
Zweites Alter: Erwachsenenalter
Mit dem Begriff „Drittes Alter“ bezeichnen Alternsforscher einen Lebensabschnitt, bei dem Personen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind oder zumindest eine Altersrente oder Pension aus eigener Erwerbsarbeit beziehen, aber noch keinen schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen unterliegen, die eine Abhängigkeit von Dritten begründen (Carr/Comp 2011: 4; Weiss/Bass 2002: 3). Dieser Lebensphase liegt ein Altersbild zugrunde, das – entgegen den im sogenannten „Defizitmodell“ formulierten Vorstellungen vom gebrechlichen, abhängigen Altern – von relativer Gesundheit, einem selbstbestimmten Leben und gesellschaftlicher Teilhabe, ja sogar einer wirtschaftlichen und sozialen Produktivität geprägt ist. 2010).
Viertes Alter
In der wissenschaftlichen und öffentlichen Diskussion wird zunehmend zwischen "drittem" und "viertem Alter" unterschieden. Die so genannten jungen Alten (drittes Alter) leben weitgehend behinderungsfrei, während bei hochaltrigen Menschen altersbedingte körperliche Einschränkungen zu Anpassungen des Alltagslebens zwingen. Eine chronologische Definition ist wenig hilfreich, da die hohe interindividuelle Unterschiedlichkeit zwischen älter werdenden Menschen solche Altersgrenzen fragwürdig macht. Aus pragmatischen Gründen wird heute oft die Grenze bei 80 Jahren angesetzt.
Unter demografischen Gesichtspunkten kann der Beginn des vierten Alters (Hochaltrigkeit) als das Lebensalter definiert werden, bis zu dem 50 Prozent der Angehörigen eines Geburtsjahrgangs verstorben sind. Aus biologischer Sicht liegt eine klare Definition von Hochaltrigkeit bislang nicht vor. Mit Blick auf die Befunde zahlreicher Studien lässt sich das vierte Lebensalter durch die Kumulation von Risiken definieren (z.B. im Sinne der Multimorbidität). Bei den Risiken des hohen Alters haben demenzielle Erkrankungen einen besonders gravierenden Stellenwert.