Kroatien erweitert Radarkontrollen

Tommi&Caro

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"Kroatien erweitert Radarkontrollen"
Auf meinen regelmässigen Fahrten von und nach Pula war bisher von Polizeipräsenz auf den Strassen nicht viel zu sehen, mag es an der Tageszeit liegen oder schlicht an fehlenden Einsatzkräften? Es liegt aber doch auf der Hand wenn, der politische Wille vorausgesetzt, ein Land innerhalb der EU seine Verkerhsüberwachung den Gepflogenheiten anderer Staaten nachfolgt. Das muss angesichts zunehmender Verkehrsdichte wohl auch so sein!?!
Mein Golf 1 GTI 1985 war sauschnell aber im Vergleich zu meinem jetzigen Auto eine lahme Krücke während sich die gesetzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeiten seit dieser Zeit nicht verändert haben. Da heißt's beim fahren aufmerksam bleiben und nicht übertreiben - und ich habe in meinem Autofahrerleben schon einiges an die Executive überwiesen.
 

SL55

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claus-juergen

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Das Frontphoto ist nur in DE relevant, in anderen Ländern wird eine Lenkererhebung ausgesandt und dafür gibt es eine Auskunftpflicht.

Hallo Hans-Peter,

Im betreffenden Land vielleicht für den Inländer. Nicht jedoch bei uns in Deutschland gegenüber der anfragenden ausländischen Stelle. Eine gesetzliche Grundlage dafür fehlt.

Grüße

Jürgen
 

SL55

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Hallo Hans-Peter,

Im betreffenden Land vielleicht für den Inländer. Nicht jedoch bei uns in Deutschland gegenüber der anfragenden ausländischen Stelle. Eine gesetzliche Grundlage dafür fehlt.

Grüße

Jürgen
Ich, mit Wohnsitz in DE, mit DE Kennzeichen wurde in Österreich von hinten geblitzt. Nach drei Wochen bekam ich vom Straßenverkehrsamt die Lenkerethebung für Österreich zugeschickt. Nix da mit "geht mich nichts an", da nicht von vorne geblitzt, entweder Lenkererhebung wahrheitsgetreu ausfüllen, oder die Anonymverfügung zahlen.
 
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claus-juergen

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Hallo Hans-Peter,

Dann mach das. Ich habe das in den letzten zwanzig Jahren ein paar mal nicht gemacht obwohl es halt gelegentlich in verschiedenen Bundesländern in Austria vorgekommen ist, dass „irgendjemand“ mit meinem Pkw etwas zu schnell gefahren ist. ;) In allen Fällen habe ich nicht bezahlt und wurde auch nicht eingekastelt obwohl ich als Vielfahrer immer wieder mal von der Polizei in der Alpenrepublik kontrolliert wurde.

So ganz nebenbei habe ich in Deutschland vor mehr als vierzig Jahren Straf- und Ordnungswidrigkeiten-, Verkehrs- und Zivilrecht an einer Bayerischen Hochschule studiert. Sicherlich mögen sich manche Vorschriften geändert haben. Andererseits ist Austria nun mal seit 1945 ein eigenständiges Land und aus diesem Grund hat es drüben nun mal andere Rechtsnormen als in „Restdeutschland“.

Weitere Fragen beantworte ich gerne per pn. Hier würde das zu weit führen.

Grüße

Jürgen
 
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SL55

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So ganz nebenbei habe ich in Deutschland vor mehr als vierzig Jahren Straf- und Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrecht an einer Bayerischen Hochschule studiert. Sicherlich mögen sich manche Vorschriften geändert haben. Andererseits ist Austria nun mal seit 1945 ein eigenständiges Land und aus diesem Grund hat es drüben nun mal andere Rechtsnormen als in „Restdeutschland“.
Vor vierzig Jahren hat es auch keine Stratvergügungen aus dem Ausland gegeben die irgendjemanden beunruhigt hätten.
Aber seit in der EU Anonymverfügungen und oder Strafbescheide grenzüberschreitend zugestellt so2ie exekutiert werden haben sich die Zeiten halt grundlegend geändert.
Ich persönlich zahl lieber mal einige Euronen bevor ich mich mit den Behörden anlege und habe meine Ruhe.
 

Luppo

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Ich streite gerne mit Behörden und Winkeladvokaten, schlage ich sie nicht selten mit ihren eigenen Waffen (Bestimmungen).
 

Milan

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Hallo Hans-Peter,



Weitere Fragen beantworte ich gerne per pn. Hier würde das zu weit führen.

Grüße

Jürgen

Da Hans-Peters und deine Meinung hier aber grundsätzlich gegensätzlich sind, ihr das hier öffentlich macht und du immer wieder betonst die einzig richtige Lösung zu kennen wäre es für alle Leser gut wenn du es auch öffentlich begründen würdest. Verordnung? Paragraphen?
Hier wird über so viele Themen so weit abgewichen das eine zuverlässige Auskunft über die Strafverfolgung im Thema Radarkontrollen sicherlich noch direkt zum Thema passt.

Denn ihr seid nicht die einzigen die in A und D geblitzt werden.
 

claus-juergen

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Hallo Markus,

Blätter mal ein paar Beiträge zurück. Oben habe ich die entsprechenden Vorschriften der ZPO und des IRG zitiert. Selbiges übrigens seit Jahren wiederholt in diesem Strang.


Grüße

Jürgen
 
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Milan

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Hallo Markus,

Blätter mal ein paar Beiträge zurück. Oben habe ich die entsprechenden Vorschriften der ZPO und des IRG zitiert. Selbiges übrigens seit Jahren wiederholt in diesem Strang.


Grüße

Jürgen

Hallo Juergen

Das kenne ich doch alles. Allerdings hat @SL55
Zumindest für Österreich andere Erfahrungen gemacht
 

claus-juergen

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…Das kenne ich doch alles. Allerdings hat @SL55
Zumindest für Österreich andere Erfahrungen gemacht

Dann musst du aber auch Hans-Peter nach den Erfahrungen in Austria fragen. Da seit 1945 Österreich wieder ein von Deutschland unabhängiger Staat ist gelten dort halt andere Vorschriften als bei uns und im Beitrittsgebiet. Sollte irgendwann einmal erneut der Anschluss kommen ist zwar denkbar, dass österreichische Gesetze dann auch in Deutschland gelten. Wahrscheinlich ist jedoch eher der umgekehrte Fall genauso wie beim letzten Mal im Jahr 1938. Auch wir in der Bundesrepublik haben nach dem Beitritt der DDR nicht DDR Recht übernommen sondern die DDR hat unsere Rechtsnormen bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Naturschutz) im Beitrittsvertag akzeptiert.

Fakt ist, dass österreichisches Recht in Deutschland keine Anwendung findet. Beim Thema Verkehrsrecht gibt es in Austria die Halterhaftung und bei uns nicht. Dazu gibt es eine finanzielle Grenze ab der in Deutschland vollstreckt werden kann. Kann bedeutet nicht „muss“! Diese Grenze unterscheidet sich von Land zu Land in der EU.


Vielleicht hilft dir dieses Zitat aus dem link weiter:

„Da in Österreich Halterhaftung gilt, wird die Organstrafverfügung sozusagen gegen „Anonym“ verhängt (daher die Bezeichnung Anonymverfügung) – der tatsächliche Fahrer wird nicht ermittelt. Dies ist ein Verfahren, das in Deutschland so nicht praktiziert wird, denn hierzulande muss nur der Fahrer (!!!) aber nicht der Halter eines Kfz für damit begangene Ordnungswidrigkeiten haften.“

Grüße

Jürgen
 
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Dann musst du aber auch Hans-Peter nach den Erfahrungen in Austria fragen. Da seit 1945 Österreich wieder ein von Deutschland unabhängiger Staat ist gelten dort halt andere Vorschriften als bei uns und im Beitrittsgebiet. Sollte irgendwann einmal erneut der Anschluss kommen ist zwar denkbar, dass österreichische Gesetze dann auch in Deutschland gelten. Wahrscheinlich ist jedoch eher der umgekehrte Fall genauso wie beim letzten Mal im Jahr 1938. Auch wir in der Bundesrepublik haben nach dem Beitritt der DDR nicht DDR Recht übernommen sondern die DDR hat unsere Rechtsnormen bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Naturschutz) im Beitrittsvertag akzeptiert.

Fakt ist, dass österreichisches Recht in Deutschland keine Anwendung findet. Beim Thema Verkehrsrecht gibt es in Austria die Halterhaftung und bei uns nicht. Dazu gibt es eine finanzielle Grenze ab der in Deutschland vollstreckt werden kann. Kann bedeutet nicht „muss“! Diese Grenze unterscheidet sich von Land zu Land in der EU.


Vielleicht hilft dir dieses Zitat aus dem link weiter:

„Da in Österreich Halterhaftung gilt, wird die Organstrafverfügung sozusagen gegen „Anonym“ verhängt (daher die Bezeichnung Anonymverfügung) – der tatsächliche Fahrer wird nicht ermittelt. Dies ist ein Verfahren, das in Deutschland so nicht praktiziert wird, denn hierzulande muss nur der Fahrer (!!!) aber nicht der Halter eines Kfz für damit begangene Ordnungswidrigkeiten haften.“

Grüße

Jürgen

Hallo Juergen

Dann hoffen wir dass es auch so ist, obwohl Hand-Peter in #86 schrieb das „in der EU Anonymverfügungen und Strafbescheide grenzübergreifend zugestellt und exekutiert werden“
Meines Wissens ist Deutschland EU-Mitglied…
 

SL55

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Zur allgemeinen Info, ich bin weder gelernter Jurist, Historiker noch selbst ernannter Rechtswissenschaftler, ich berichte nur meine persönlichen Erfahrungen als in Deutschland gemeldeter Österreicher mit Aufenthaltstitel in Kroatien. (keine Meldeadresse in AT)
Bisher habe ich keine einzige Strafverfügung aus Kroatien an meine Meldeadresse in NRW zugestellt bekommen.
Aus Österreich jedoch schon zwei mal. Jedesmal wegen überhöhter Geschwindigkeit.
Zugestellt wurde das Schreiben offiziell als Anonymverfügung nach Auskunft vom Straßenverkehrsamt meines Hauptwohnsitzes in DE.
Ich habe es jedes mal vorgezogen die Anonymverfügung ( 1x 70 €, 1x100€) zu überweisen bevor ich mich auf ein "ewiges Verfahren" einlassen.
Diese Vorgehensweise ist natürlich jedermanns eigene Entscheidung, für mich jedenfalls einfacher als mit irgendwelchen schwindligen Beamten ewigen Schriftverkehr zu führen und eventuell höhere Zahlungen zu riskieren.
Wer Autos jenseits der 500 PS fährt sollte doch nicht kleinlich sein und etwas für die Staatskasse übrig haben. ;)
 
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oliwink

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Zur allgemeinen Info, ich bin weder gelernter Jurist, Historiker noch selbst ernannter Rechtswissenschaftler, ich berichte nur meine persönlichen Erfahrungen als in Deutschland gemeldeter Österreicher mit Aufenthaltstitel in Kroatien. (keine Meldeadresse in AT)
Bisher habe ich keine einzige Strafverfügung aus Kroatien an meine Meldeadresse in NRW zugestellt bekommen.
Aus Österreich jedoch schon zwei mal. Jedesmal wegen überhöhter Geschwindigkeit.
Zugestellt wurde das Schreiben offiziell als Anonymverfügung nach Auskunft vom Straßenverkehrsamt meines Hauptwohnsitzes in DE.
Ich habe es jedes mal vorgezogen die Anonymverfügung ( 1x 70 €, 1x100€) zu überweisen bevor ich mich auf ein "ewiges Verfahren" einlassen.
Diese Vorgehensweise ist natürlich jedermanns eigene Entscheidung, für mich jedenfalls einfacher als mit irgendwelchen schwindligen Beamten ewigen Schriftverkehr zu führen und eventuell höhere Zahlungen zu riskieren.
Wer Autos jenseits der 500 PS fährt sollte doch nicht kleinlich sein und etwas für die Staatskasse übrig haben. ;)
...oder sich einfach an die (Geschwindigkeits-) Vorschriften halten!!!

Gruß
Oliver
 

SL55

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...oder sich einfach an die (Geschwindigkeits-) Vorschriften halten!!!

Gruß
Oliver

Hallo Oliver,
das ist natürlich der richtige Ansatz, aber mit einem schnelleren Auto ist die Wahrscheinlichkeit mal etwas schneller als erlaubt unterwegs zu sein halt wesentlich größer. Dann muss man aber auch die Konsequenzen tragen und ab und an mal den "Mitgliedsbeitrag" überweisen.
 
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Ich finde so einfach sollte man es sich nicht machen, wo kommen wir denn da hin :eek:;)
Warum nicht? Ich fahre jetzt seit über 40 Jahren nach Kroatien. Und meine Karre läuft auch über 220 km/h, wenn ich es denn will. Bisher habe ich noch kein einziges Ticket bekommen in der ganzen Zeit. Und ich bin immer hin und her gekommen bis jetzt. Aber wer meint, dass er sich nicht an die Verkehrsvorschriften halten muss, der muss halt zahlen. Und wenn er es zu schlimm (bzw. viel zu schnell) macht, der muss halt seinen Führerschein abgeben! Dann gibt es einen Verkehrsrowdy weniger und die anderen Verkehrsteilnehmer können sich sicherer fühlen...
 

sven0403

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Warum nicht? Ich fahre jetzt seit über 40 Jahren nach Kroatien. Und meine Karre läuft auch über 220 km/h, wenn ich es denn will. Bisher habe ich noch kein einziges Ticket bekommen in der ganzen Zeit. Und ich bin immer hin und her gekommen bis jetzt. Aber wer meint, dass er sich nicht an die Verkehrsvorschriften halten muss, der muss halt zahlen.
Kuck mal den Zwinkersmilie.

Ich habe in den ganzen Jahren nie ein Knöllchen aufgesammelt...dafür hats mich letztes Jahr zu Weihnachten in einer Umleitung im Harz erwischt, ich hab die 30 einfach nicht gesehen und schwubb 150€ inkl.Bearbeitungsgebühr , 1 hübsches Pünktchen und knapp am Fußgänger vorbei.

Passiert und kann jedem passieren, ärgerlich ist es trotzdem.
 

claus-juergen

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Hier habe ich ein Beispiel eines mit einem in Deutschland zugelassenen Pkw begangenen Geschwindigkeitsverstosses in Istrien. Dieses Schreiben hat der Halter vor etwa drei Jahren erhalten.

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Seite 2 ordentlich mit Unterschrift und Siegel versehen.

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Anscheinend existiert weder ein Front- noch ein Heckfoto vom Pkw. Der angehängte Anhörbogen wurde ausgefüllt und per email an die Behörde in Labin übersandt.

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Interessant finde ich, daß die Behörde die kroatische Steuernummer OIB wissen will. Kaum ein Ausländer hat eine solche Nummer. Es sein denn, er verfügt über ein Bankkonto oder Grundbesitz in Kroatien.

Ein weitergehender Schriftverkehr existiert in diesem Zusammenhang nicht. Weder irgendein schwindliger Rechtsanwalt aus welchem Land auch immer noch eine Inkassofirma hat bisher irgendwelche Forderungen geltend gemacht. Vielleicht kommt ja noch mal was woher auch immer und von wem auch immer.

Das betreffende Fahrzeug wurde in der Folgezeit wiederholt in Kroatien bewegt. Weitere Verkehrsverstösse wurden mit diesem Pkw meines Wissens bis dato nicht in Kroatien begangen. Inländische Kontrollen erfolgten bisher ebenfalls nicht. Ob das Kennzeichen an der Grenze gescannt wurde weis ich nicht. Die Pässe der Insassen wurden bis Ende 2022 regelmäßig von den kroatischen Grenzbeamten bei der Ein- und teilweise bei der Ausreise kontrolliert.

grüsse

jürgen
 
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