Der Croatische Bootsführerschein.......Ich habe gehört

thomas700

neues Mitglied
Registriert seit
7. Juli 2008
Beiträge
23
Punkte
0
Alter
70
Auch da liegst du falsch nur der erste Teil ist korrekt (ein Bundesgesetzt) aber der zweite Teil (dessen Gültigkeit sich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt) ist falsch. Wenn du Recht hättest, dann würde auf hoher See, außerhalb der 12sm/30sm Zone ja nur das recht des Stärkeren gelten - also ein rechtsfreier Raum gelten. Das ist natürlich Quatsch, denn das SUG ergänzt die entsprechenden maritimen Vereinbarungen (z.B. SOLAS), die die Bundesrepublik unterschrieben hat.


Aber auch ein anderes allgemein verständliches, nachvollziehbares Beispiel soll es dir erläutern.
Wenn du in Kroatien als Dt. einen Verkehrsunfall mit Körperverletzung verursachst, werden nicht nur die kroatischen Behörden tätig, sondern auch die für dich als Dt. zuständige Staaatsanwaltschaft.

Und auch ein kroatischer Bootsführerschein "schützt" dich im Falle eines Falles nicht vor dt. Ermittlungen:

§ 20 Sachlicher Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt für die Ermittlung und Auswertung der Ursachen schaden- oder gefahrverursachender Vorkommnisse in Bezug auf Inhaber von
[...]
2. Fahrerlaubnissen für Sportboote oder sonstige Fahrzeuge, die im Rahmen des Seeaufgabengesetzes erteilt wurden, (Berechtigungen) sowie auf Inhaber von Befähigungszeugnissen oder Fahrerlaubnissen, die von einer ausländischen Behörde oder für die Binnenschifffahrt ausgestellt sind, [...]

Aber es bleibt dir unbenommen, deine Meinung auch zu glauben. Wir leben in einem freien Land.

----
Thomas
 
F

Fred

Guest
Zitat von thomas700:
Auch da liegst du falsch nur der erste Teil ist korrekt (ein Bundesgesetzt) aber der zweite Teil (dessen Gültigkeit sich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt) ist falsch.

Die tatsächlichen Fakten ohne weiteren Kommentar :

Basisdaten
Volltitel: Gesetz zur Verbesserung der
Sicherheit der Seefahrt durch die
Untersuchung von Seeunfällen und
anderen Vorkommnissen
Kurztitel: Seesicherheits-Untersuchungs-
Gesetz
Abkürzung: SUG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 9510-28
Datum des Gesetzes: 16. Juni 2002
(BGBl. I S. 1815, 1817)
Inkrafttreten am: 20. Juni 2002

Was SOLAS für uns Sportbootfahrer beinhaltet, darfst Du gerne hier nachlesen ===> SOLAS


Weiterhin zu angeblichen Verfahren / Ermittlungen vor Seegerichten :

Eine Seeamtsverhandlung ist eine Verhandlung des Seeamts. Das Seeamt untersucht und spricht Recht bei evtl. Rechtsverstößen, die in deutschen Hoheitsgewässern und auf hoher See bei Beteiligung von deutschen Befähigungen geschehen - beispielsweise verschuldeten Unfällen, Tod auf hoher See, Schiffbruch etc.

Die Verhandlung vor dem Seeamt ist kein Gerichtsverfahren, sondern ein behördliches Sachverständigenverfahren. Der Spruch des Seeamtes wird von Behörden und Gerichten als Gutachten zur Grundlage weiterer Entscheidung gemacht.


Fazit : bei Unfällen in kroatischen Hoheitsgewässern ist das dt. Seeamt nicht zuständig, zumal dieses auch erst nach Vorprüfung durch ein WSA tätig würde und nicht einmal durch eigene Initiative !



Zitat von thomas700:
Aber auch ein anderes allgemein verständliches, nachvollziehbares Beispiel soll es dir erläutern.
Wenn du in Kroatien als Dt. einen Verkehrsunfall mit Körperverletzung verursachst, werden nicht nur die kroatischen Behörden tätig, sondern auch die für dich als Dt. zuständige Staaatsanwaltschaft.

Das ist nun aber völliger Unsinn, den ich aufgrund eines eigenen Erlebnisses so nennen kann !
Ich hatte einen solchen Unfall, meine Versicherung hat den Schaden bereinigt, die Sache wurde vor einem kroatischen Gericht
in Pula verhandelt und keine deutsche Staatsanwaltschaft hat sich gemeldet !

Und nun wollen wir bitte wieder zurück zum Thema dieses Ordners kommen !

.
 
Top Bottom