Der Croatische Bootsführerschein.......Ich habe gehört

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mr3

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Genau, das habe ich mir auch gedacht als 2005 die Seemeilen
für den FB 2 von 300 auf 500 raufgesetzt wurden.

Hab mal einen Österreicher gekannt, der war 1 Nacht weg von der Marina und hat dann seiner Mitfahrerin 300 sm bescheinigt. :biggrin:
Was so ein Logbuchauszug alles kann.
Bei 500 Meilen müsste er ja 2 Tage/Nächte wegbleiben.
mr3
 
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herbert

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Schein

mr3
:D :D
genau und das ist der Punkt.

Seien wir mal ehrlich 80% hat nicht wirklich interesse so einen 500 Meilen Törn zu fahren wenn es anders wär würde ja jeder SBF See Inhaber den SKS machen. :D
Vor der änderung machten alle den FB 3 (500SM jetzt 1.000SM ) nur der war das wahre Papier jetzt reicht den meisten Ösi auch der FB2 komisch
wollen die nix lernen. :D
 
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mr3

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Wenn das echte 300-500 Meilen sind, ist es vollkommen wurscht.
Denn 99% sind doch nur gradausfahrn.
Ich denke, wenn jemand den Bootsschein in KRO oder auch anderswo macht, sollte wenigstens 1-2 Tage auf "See" dabei sein.
Anlegen, ablegen, 2-3 Knoten beherrschen,
mal eine Untiefentonne (Lateral/Kardinalsystem) in echt zu sehen, hat noch keinem geschadet :biggrin: :biggrin:
Die ganze Lichterführung wird kaum jemand benötigen.
mr3
 
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herbert

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Schein

So ist es, man lernt Kurshalten und wer das nach 20 SM nicht schafft der braucht keine ?00 um das zu begreifen.

Es ist sehr schwer zu diesem Thema zu schreiben bzw. es zu durchblicken.
Ein Beispiel:
2 Personen am Meer, 1 Deutscher und 1 Österreicher
der Deutsche hat den SBF See, der Österreicher den FB 2
Beide die 1. Scheine die notwendig sind um mit einem heimatlichen Schein Boot zu fahren.
Wenn die beiden über die Patente reden wie sollen die sich über die Praxis verständigen obwohl beide behaupten sie hätten einen Internationalen Schein.

Wie soll sich da ein Anfänger zurecht finden, der denkt Praxis ja klar ist wichtg die braucht man unbedingt.
Nur welche die von den Deutschen oder die von den Österreichern. :D :D Das zwischen den beiden Ländern so große unterschiede in der Praxis bestehen vermutet kaum einer vor allem nicht die Deutschen :D
 
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herbert

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Schein

Nach so ielen Buchstaben schleuden haben wir uns ein Bier verdient :D
 
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mucici

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Eine Frage zur Ortsbestimmung:

Im Forum wird ein Ort mit 13.0347 und 47.7956 angegeben. (Dürfte GPS Angabe sein ??)

Im Programm "wisterer " muß ich jedoch 13 - 02 - bzw. 47 - 48 - ( lt Encarta Weltaltas ) für den Sonnen- Mond - auf - und Untergang eingeben.

Wie wird das eigentlich umgrechnet ???

Danke
Carl
 
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mucici

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Danke, Edwin !

(Komme leider mit der pn nicht klar) :oops: :oops:


Frohe Ostern!
Carl
 

simonesandra

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hallo,

wir haben unsere scheine auch in hr gemacht vor vielen jahren, und dazu folgende info: er wird überall anerkannt AUSSER in der brd.

wir haben ihn übrigens _extra_ da unten gemacht, denn was nützt mir die ganze wetterkunde der nord- und ostsee, wenn uns dann dann die bura zum kentern bringt??? so viel zum: "macht ihn zuhause"...

lg
simone
 
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Fred

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Zitat von simonesandra:
hallo,

wir haben unsere scheine auch in hr gemacht vor vielen jahren, und dazu folgende info: er wird überall anerkannt AUSSER in der brd.
Da bin ich aber jetzt richtig froh, daß uns da endlich mal jemand drüber aufklärt ......
e082.gif
c014.gif



Aber leider ist diese Auskunft so nicht ganz richtig !
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Kroatische Staatsbürger dürfen mit diesem Patent sehr wohl in Deutschland fahren.
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thomas700

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Das Problem ist sicherlich nicht der kroatische Schein als solcher. Der dt. Inhaber eines solchen, der in einen schweren Seeunfall verwickelt ist, könnte vielleicht Probleme mit seiner Versicherung bekommen. Denn diese wird sich auf das Gutachten der BUS / dem Seeamt in Deutschland abstützen. Und ob diese Behörden den kroatischen Schein anerkennen hat noch keiner getestet.
 
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Fred

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Zitat von thomas700:
Das Problem ist sicherlich nicht der kroatische Schein als solcher. Der dt. Inhaber eines solchen, der in einen schweren Seeunfall verwickelt ist, könnte vielleicht Probleme mit seiner Versicherung bekommen.
Fast alle deutschen Bootsversicherungen erkennen mittlerweile das kroatische Patent an ! (sogar die, welche vom ADAC vermittelt wird)
Um ganz sicher zu gehen empfiehlt es sich aber trotzdem, sich das schriftlich bestätigen zu lassen.

Wenn ein Unfall in Kroatien passiert sind die dortigen Behörden zuständig und nicht das deutsche Seeamt.
 

Manuel08

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Hallo zusammen,

bin selbst im Besitz der deutschen Scheine See und Binnen. Habe diese gemacht um in jedem Land in dem ich Urlaub mache legal mit meinem Boot fahren zu können.
Ich bin 15 Jahre nach Italien gefahren und hatte 10 Jahre(ohne Führerschein) keine Probleme mit der Polizei. Habe dann nach dem die Italiener vermehrt Kontrollen durchführten und nicht mehr mit sich reden ließen (Kostete bei einer Kontrolle damals 50,- Mark und alles war gut) die Scheine gemacht.
In Italien geltendes Recht: Für Italiener die unter Italienischer Flagge fahren sind 40 PS führerscheinfrei für alle anderen Nationen gelten die Bestimmungen des Herkunftlandes
Sprich für Deutsche gilt Deutsches Recht.

Für Führerscheine die in Kroatien gemacht wurden sofern kein Kroatischer Wohnsitz mit einem duchgehenden Aufenthalt von 180 Tagen in Kroatien gilt der Führerschein der in Kroatien gemacht wurde nur in Kroatien und wird von deutschen Versicherungen anerkannt sofern dies schriftlich niedergelegt wurde. Für alle die Ihren Schein im Urlaub in Kroatien gemacht haben besteht keine Möglichkeit diesen über irgendwelche Umwege auf einen deutschen Schein umschreiben zu lassen.
Ein deutscher kann seinen Kroatischen Schein nicht in Italien auf einen Italienischen umschreiben lassen wenn er nicht in Kroatien gelebt (min. 180 Tage) hat und nicht seinen neuen Wohnsitz in Italien gemeldet hat auch hier gilt, die Umschreibung ist erst nach Ablauf der 180 Tage möglich.

Falls ein deutscher tatsächlich 180 Tage in kroatien gelebt hat und in dieser Zeit sein Kroatisches Patent gemacht hat, dann umzieht nach Italien und dort auch min. 180 Tage durchgehend lebt (1. Wohnsitz) dann kann er tatsächlich seinen kroatischen Schein in einen Italienischen umschreiben lassen und kann dann wenn er zurückkehrt nach Deutschland seinen Schein in einen Deutschen Schein umschreiben lassen, das funktioniert übrigends mit allen Führerscheinen auch mit dem Autoführerschein.

Auch ein Freund von mir macht im August seinen Schein in Kroatien (Porec) aber nur aus einem Grund, er fährt nur nach Kroatien in den Urlaub.

Liebe Grüße

Manuel
 

trombone

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Aufgrund der Tatsache, daß ich nun Dauercamper bin und somit mindestens mal die nächsten Jahre in Istrien Urlaub machen werden habe ich mich natürlich auch mit diesem Thema beschäftigt.
Da ich auch noch in der Versicherungsbranche tägit bin, hab ich mich, auch im eigenen Interesse, mal schlau gemacht! :)

Die Sachlage ist ziemlich eindeutig:

Wer als Urlauber mal ein Motor- oder Segelboot mietet, kann dies bei den meisten Versicherern über seine Privathaftpflicht absichern.
Einzige Hürde: Laut Bedingungen muß die "behördlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis" vorliegen. In Kroatien muß ich also sogar für die kleinen TukTuks (Rent a boat) einen Führerschein haben, sonst gibts keinen Versicherungsschutz!! :cry:
Wenn in einem Urlaubsland dafür kein Führerschein vorgeschrieben ist, so ist Versicherungsschutz vorhanden, bei gleichem Vertrag.

Habe ich ein eigenes Boot, gilt die gleiche Regelung! Ich muß für das Land, in dem ich mit dem Teil rumfahre die "behördlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis" haben, dann bin ich versichert.

Es spielt also keine Rolle, ob diese Fahrerlaubnis dann nur im Urlaubsland gilt, oder auch in Deutschland, bzw. wo dieser gemacht wurde.
 

thomas700

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Zitat von Fred:
Zitat von thomas700:
Wenn ein Unfall in Kroatien passiert sind die dortigen Behörden zuständig und nicht das deutsche Seeamt.
Der erste Teil stimmt natürlich auch, nur dein zweiter Antwortteil ist nicht korrekt.

BSU und Seeamt werden immer tätig, wenn dt. Skipper in einen schweren Unfall auf See verwickelt werden, insbesondere auch dann, wenn dt. Staaatsbürger dabei zu Schaden kommen.
 
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Fred

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Zitat von Fred:
Zitat von thomas700:
Wenn ein Unfall in Kroatien passiert sind die dortigen Behörden zuständig und nicht das deutsche Seeamt.
Der erste Teil stimmt natürlich auch, nur dein zweiter Antwortteil ist nicht korrekt.

BSU und Seeamt werden immer tätig, wenn dt. Skipper in einen schweren Unfall auf See verwickelt werden, insbesondere auch dann, wenn dt. Staaatsbürger dabei zu Schaden kommen.
Sicher kannst Du Deine Behauptung aufgrund nachvollziehbarem Schrifttum belegen - also : Bitte !

Ich bin nach wie vor der Meinung, daß Deine Behauptung nicht richtig ist - es ist ganz einfach ein Gerücht, von denen leider immer wieder welche in Umlauf gebracht werden !
 

thomas700

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Zitat von Fred:
Sicher kannst Du Deine Behauptung aufgrund nachvollziehbarem Schrifttum belegen - also : Bitte !

Ich bin nach wie vor der Meinung, daß Deine Behauptung nicht richtig ist - es ist ganz einfach ein Gerücht, von denen leider immer wieder welche in Umlauf gebracht werden !

Wie erbeten:

"
Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen (Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz – SUG) vom 24. Juni 2002


§ 1 Zielsetzung und Geltungsbereich des Gesetzes
[...]
(3) Dieses Gesetz gilt für die gesamte Seefahrt.

[...]

§ 22 Öffentliches Untersuchungsinteresse
(1) Bestehen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass eine Berechtigung zu entziehen oder die Ausübung der mit ihr oder einem Befähigungszeugnis oder einer Fahrerlaubnis verbundenen Befugnisse zu beschränken ist, so führt die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest unverzüglich eine Prüfung des Untersuchungsinteresses durch.
[...]
"

Und dieser §22 ist der eigentliche Grund. Mit "Berechtigung" sind die Bootsführerscheine gemeint, die dir - wie auch im Strassenverkehr - entzogen werden können.

Wobei die BUS die objektive Tatsachenermittlung und Unfalluntersuchung durchführt - ggfs auch zur Unterstützung eines dt. Skippers vor Ort im Ausland (!) und das Seeamt, das subkektiv (auf das ggfs. schuldhafte Verhalten der Person) bezogenen Ermittlungen führt, ein Gutachten erstellt und dies dann der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zuleitet.

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Thomas
 
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Fred

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Zitat von thomas700:
Wobei die BUS die objektive Tatsachenermittlung und Unfalluntersuchung durchführt - ggfs auch zur Unterstützung eines dt. Skippers vor Ort im Ausland (!) und das Seeamt, das subkektiv (auf das ggfs. schuldhafte Verhalten der Person) bezogenen Ermittlungen führt, ein Gutachten erstellt und dies dann der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zuleitet.

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Thomas
Mit diesem Text ist Deine Behauptung nicht zu untermauern und meine "Ermittlungen" heute Nachmittag waren auch gegensätzlich !

Darüber hinaus möchte ich darauf aufmerksam machen, daß es sich bei dem von Dir zitierten Gesetz um ein reines Bundesgesetz handelt, dessen Gültigkeit sich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt !
 
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