hier also die Antwort des ADAC mit Stand Oktober 2008:
Merkblatt für Auslandsunfälle
KROATIEN
I. Unfallaufnahme
Nach einem Unfall sofort anhalten, die Unfallstelle sichern und Verletzten gegebenenfalls helfen. Unbedingt Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notieren. Außerdem Name und Anschrift von (möglichst neutralen) Unfallzeugen festhalten und die Unfallstelle fotografieren. Keine fremd-sprachigen Schriftstücke unterzeichnen, deren Inhalt nicht verständlich ist.
Die Polizei ist unter Tel. 92, die Rettung unter Tel. 94 erreichbar. Von der Polizei sollte man sich eine Unfallbestätigung (Potvrda) ausstellen lassen.
Die ADAC-Notrufstation in Kroatien hat folgende Rufnummer: Telefon (01) 3 44 06 66.
II. Abwicklungshinweise
Nach einem Unfall in Kroatien muss der Geschädigte seine Ersatzansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Kroatien geltend machen.
Wenn das den Unfall verursachende Kfz seinen gewöhnlichen Standort in einem EU-oder EWR-Land hat und dort versichert ist, besteht zusätzlich die Möglichkeit der Schadensabwicklung über einen Repräsentanten der ausländischen Haftpflichtversicherung in Deutschland, dessen Anschrift über den „Zentralruf der Autoversicherer“/GDV, Glockengiesserwall 1, 20095 Hamburg, Tel. 0180/25026, abgefragt werden kann.
Zum Zwecke der Beweissicherung sollten unbedingt Fotos vom beschädigten Fahrzeug vorgelegt werden. Außergerichtliche An-waltskosten werden in Kroatien selten erstattet. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen tritt nach 3 Jahren ein. Wegen der besonderen Schwierigkeiten von Auslandsschadensfällen ist insgesamt mit einer längeren Abwicklungs-dauer als in Deutschland zu rechnen.
III. Schadenspositionen
1. Sachschäden
Es werden ersetzt:
a) Reparaturkosten einer deutschen Werkstätte in voller Rechnungshöhe nur dann, wenn Übereinstimmung mit der Schadensbe-schreibung auf der polizeilichen Unfallbestätigung (Potvrda) oder der Schadensschätzung einer dortigen Versicherung besteht. In Bagatellfällen kann aufgrund eines Kostenvoranschlags abgerechnet werden. Bei Abwicklung auf Gutachtenbasis wird meist die Mehrwertsteuer nicht übernommen.
b) Bei Totalschaden Abrechnung nur gegen Vorlage eines Sachverständigengutachtens. Ist das Fahrzeug im Unfalland verblieben, erfolgt Erstattung nach Schwacke- oder Eurotax-Liste.
c) Abschleppkosten von der Unfallstelle zur nächstgelegenen Werkstatt.
d) Gutachterkosten, wenn der Schaden nicht anderweitig nachgewiesen werden kann oder die gegnerische Versicherung ein Gut-achten verlangt.
e) Wertminderung allenfalls in geringer Höhe bei schwerer beschädigten, wenige Jahre alten Fahrzeugen mit geringer Laufleistung.
f) Mietwagenkosten, wenn ein Mietauto zur Berufsausübung unbedingt erforderlich ist, für die technisch notwendige Reparaturdau-er bzw. im Totalschadensfall für die durchschnittliche Wiederbeschaffungsdauer. Von den Mietwagenkosten werden bis zu 20% als Eigenersparnis abgezogen.
g) Kaskoselbstbeteiligung gegen Vorlage einer Abrechnung der Vollkaskoversicherung.
h) Übernachtungs- und Verpflegungskosten (Mehrkosten).
i) Schadensfinanzierungskosten, aber nicht immer.
Es werden nicht ersetzt:
Nutzungsausfall, Entschädigung für Urlaubsbeeinträchtigung, allgemeine Unkostenpauschale.
2. Personenschäden
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Es werden ersetzt:
a) Arzt-, Heil- und Pflegekosten, soweit nicht bereits durch die eigene Krankenkasse erstattet.
b) Verdienstausfall
c) Schmerzensgeld, abgestuft je nach Schwere der Verletzung und deutlich niedriger als in Deutschland.
IV. Anwaltsadressen
Vorwahl aus Deutschland: 00 385
HR-20000 Dubrovnik
RA Zarko Ratković
Buniceva Poljana 3
Telefon 020-32 38 06, Telefax 020-32 38 06
HR-21000 Split
RA Srdan Brajevic
Kneza Višeslava 1
Telefon 021-36 17 64, Telefax 021-32 28 96
HR-10000 Zagreb
RAe Kresimir Anic u. Rudjer Anic
Gajeva Ulica 53/II
Telefon 01-4 92 21 48, Telefax 01-4 92 21 54
HR-10000 Zagreb
RA Augustin Lukačević
Petrinjska 47/II
Telefon 01-4 81 63 66, Telefax 01-4 81 63 67
HR-10000 Zagreb
RA Eugen Zadraveć
Petrinjska 2/I
Telefon 01-4 81 06 43, Telefax 01-4 81 06 42
Stand 10/2008
Gruß
Wolli