Autounfall in Kroatien

W

wolli.k

Guest
Eine Stellungnahme des ADAC oder/und AMV zu dieser Problematik wäre hier sicher sehr hilfreich.

Ich werde das mal zum ADAC nach München schicken und die Antwort dann hier einstellen.

L.G.
Wolli
 

jadran

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spec


lese mal genauer wer zuerst von vollkasko spricht

jadran
 

wereda

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Guten Morgen.
Das mit der Vollkasko ist schon richtig, ABER, der bezieht sich ja nur auf das Auto. Das uns lieb gewordenen Auto ist aber sicher leichter ersetzbar als zb. meine Invalitität. Ich bin 70% behindert und wer bzw. welche Versicherung ( ausser meiner gottseidank als jugendlicher abgeschlossenen Lebensversicherung ) übernimmt bei mir als Selbstständiger den lebenslangen Verdienstausfall???? So wie mir gehts leider viele Andere Personen bzw. Familien auch. UND für das sollte ja eine Cro. Versicherung, bei der, der Unfallgegner versichert ist übernehmen und da sein!!!
UND DAS TUN SIE NICHT!!!!!! So schön dieses Land auch ist und ich bin noch immer in diesem Land, aber da sollte die Cro. Regierung schön langsam die Reissleine ziehen und uns Turis, die sie ja haben wollen, eine wirkliche Sicherheit bieten!!!
# Aber vielleicht gibt,s noch Wunder.................
Schönen Tag noch.
Werner
 

jadran

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werner das ist alles bekannt was du da sagt

wenn hier geld von der versicherung bekommen willst also im schadenfall auch wenn du recht hast siehst alt aus.

in deinem falle noch schlimmer.


jadran
 
W

wolli.k

Guest
hier also die Antwort des ADAC mit Stand Oktober 2008:



Merkblatt für Auslandsunfälle
KROATIEN
I. Unfallaufnahme
Nach einem Unfall sofort anhalten, die Unfallstelle sichern und Verletzten gegebenenfalls helfen. Unbedingt Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notieren. Außerdem Name und Anschrift von (möglichst neutralen) Unfallzeugen festhalten und die Unfallstelle fotografieren. Keine fremd-sprachigen Schriftstücke unterzeichnen, deren Inhalt nicht verständlich ist.
Die Polizei ist unter Tel. 92, die Rettung unter Tel. 94 erreichbar. Von der Polizei sollte man sich eine Unfallbestätigung (Potvrda) ausstellen lassen.
Die ADAC-Notrufstation in Kroatien hat folgende Rufnummer: Telefon (01) 3 44 06 66.
II. Abwicklungshinweise
Nach einem Unfall in Kroatien muss der Geschädigte seine Ersatzansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Kroatien geltend machen.
Wenn das den Unfall verursachende Kfz seinen gewöhnlichen Standort in einem EU-oder EWR-Land hat und dort versichert ist, besteht zusätzlich die Möglichkeit der Schadensabwicklung über einen Repräsentanten der ausländischen Haftpflichtversicherung in Deutschland, dessen Anschrift über den „Zentralruf der Autoversicherer“/GDV, Glockengiesserwall 1, 20095 Hamburg, Tel. 0180/25026, abgefragt werden kann.
Zum Zwecke der Beweissicherung sollten unbedingt Fotos vom beschädigten Fahrzeug vorgelegt werden. Außergerichtliche An-waltskosten werden in Kroatien selten erstattet. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen tritt nach 3 Jahren ein. Wegen der besonderen Schwierigkeiten von Auslandsschadensfällen ist insgesamt mit einer längeren Abwicklungs-dauer als in Deutschland zu rechnen.
III. Schadenspositionen
1. Sachschäden
Es werden ersetzt:
a) Reparaturkosten einer deutschen Werkstätte in voller Rechnungshöhe nur dann, wenn Übereinstimmung mit der Schadensbe-schreibung auf der polizeilichen Unfallbestätigung (Potvrda) oder der Schadensschätzung einer dortigen Versicherung besteht. In Bagatellfällen kann aufgrund eines Kostenvoranschlags abgerechnet werden. Bei Abwicklung auf Gutachtenbasis wird meist die Mehrwertsteuer nicht übernommen.
b) Bei Totalschaden Abrechnung nur gegen Vorlage eines Sachverständigengutachtens. Ist das Fahrzeug im Unfalland verblieben, erfolgt Erstattung nach Schwacke- oder Eurotax-Liste.
c) Abschleppkosten von der Unfallstelle zur nächstgelegenen Werkstatt.
d) Gutachterkosten, wenn der Schaden nicht anderweitig nachgewiesen werden kann oder die gegnerische Versicherung ein Gut-achten verlangt.
e) Wertminderung allenfalls in geringer Höhe bei schwerer beschädigten, wenige Jahre alten Fahrzeugen mit geringer Laufleistung.
f) Mietwagenkosten, wenn ein Mietauto zur Berufsausübung unbedingt erforderlich ist, für die technisch notwendige Reparaturdau-er bzw. im Totalschadensfall für die durchschnittliche Wiederbeschaffungsdauer. Von den Mietwagenkosten werden bis zu 20% als Eigenersparnis abgezogen.
g) Kaskoselbstbeteiligung gegen Vorlage einer Abrechnung der Vollkaskoversicherung.
h) Übernachtungs- und Verpflegungskosten (Mehrkosten).
i) Schadensfinanzierungskosten, aber nicht immer.
Es werden nicht ersetzt:
Nutzungsausfall, Entschädigung für Urlaubsbeeinträchtigung, allgemeine Unkostenpauschale.
2. Personenschäden
2
Es werden ersetzt:
a) Arzt-, Heil- und Pflegekosten, soweit nicht bereits durch die eigene Krankenkasse erstattet.
b) Verdienstausfall
c) Schmerzensgeld, abgestuft je nach Schwere der Verletzung und deutlich niedriger als in Deutschland.
IV. Anwaltsadressen
Vorwahl aus Deutschland: 00 385
HR-20000 Dubrovnik
RA Zarko Ratković
Buniceva Poljana 3
Telefon 020-32 38 06, Telefax 020-32 38 06
HR-21000 Split
RA Srdan Brajevic
Kneza Višeslava 1
Telefon 021-36 17 64, Telefax 021-32 28 96
HR-10000 Zagreb
RAe Kresimir Anic u. Rudjer Anic
Gajeva Ulica 53/II
Telefon 01-4 92 21 48, Telefax 01-4 92 21 54
HR-10000 Zagreb
RA Augustin Lukačević
Petrinjska 47/II
Telefon 01-4 81 63 66, Telefax 01-4 81 63 67
HR-10000 Zagreb
RA Eugen Zadraveć
Petrinjska 2/I
Telefon 01-4 81 06 43, Telefax 01-4 81 06 42
Stand 10/2008

Gruß

Wolli
 
M

Mato

Guest
Jadran sagt:

mit nicht versicherten und nicht zugelassen fahrezeugen hast nicht nur in dörfern zu kämpen, die fahren auch in rovinj rum. denkst das stört einen hier?

Es ist nicht gerade so, als die kroatische polizei bei solchen Fahrzeugen den Kopf zur Seite drehen würde. Es ist aber ratsam, die polizei zu benachrichtigen, wenn man PKW-s oder Mofas ohne Kennzeichen sieht. Manche sind versichert, haben aber das Kennzeichen verloren.

Abgesehen davon, es stimmt nicht, dass: "DU NIE IM LEBEN DAS GELD BEKOMMST", wenn du einen Unfall hast mit einem nicht versicherten PKW.
Es gibt bei uns einen VERSICHERERVERBAND, der für solche Fälle geradesteht. Ich spreche aus Erfahrung. Arbeite seit 28 Jahren als staatlich anerkannter Dolmetscher.
Auch wenn es länger dauert, der Schaden wird bezahlt.

Noch ein Tipp. Man sollte (bevor man Kroatien mit einem beschädigten Auto verläßt) den Schaden von einem kroatischen Gutachter schätzen lassen und unbedingt bei der Polizei eine Unfallbestätigung verlangen. In der Regel wird diese zwangsläufig herausgegeben.

Gruß

Mato
 

jadran

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Mato

also das fahrzeug ohne kennzeichen wartet nicht auf mich oder die polizei es bewegt sich.

fein das sagst kennzeichenverlust, oft dann dauerverlust.

die polizei benachrichten? denkst ich würde die nachbarschaft anzeigen?

ich denke wir sprechen nicht von fahrzeugen mit der aufschrift - Proba -

auf inseln in kleinen dörfern sieht das noch ganz anders aus.

da fehlt das rechtsbewustsein, die sehen das nicht als strafbar dort an.

da du ja dort wohnst, sag ich mal kennst das doch alles viel besser noch.

wir sollten das hier so nicht weiter offen schreiben, Pn gerne

jadran
 

HÜGünni

Mitglied
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Hallo wolli.k!Hallo jadran!
Ihr habt sehr braubare Beiträge geliefert. Die vorgeschlagenen Verhaltensweisen
erscheinen sinnvoll. In meinem Fall passierte- zu der Komplikation in Deutschland zugelassenes Auto mit kroatischem Fahrer, Besitzerin auf dem Beifahrersitz, weil
fahruntüchtig- folgendes: der Fahrer mußte verkehrsbedingt anhalten vor einer
Kreiseleinfahrt, ein betrunkener Landsmann fährt auf, besieht sich den Schaden,
meint: das ist ja nichts und fährt einfach ohne Austausch von Daten weg. Die Polizei ermittelt über das Kennzeichen den Fahrer und zieht wegen des Alkohlmißbrauchs auch dessen Führerschein ein. Die Frau läßt sich auch ein kroatisches Gutachten erstellen, wartet aber nach über einem Jahr immer noch auf ihr Geld. Das Auto ist Gottseidank fahrbereit. Für Sie ist das ganze Verfahren mehr als ärgerlich.
Es grüßt Euch HÜGünni
 

jadran

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HÜGünni


das ist alles ein desaster da, wird sich auch so schnell nicht ändern dort

jadran
 
L

Lutz

Guest
Im September hatte ich in Pula unverschuldet einen Autounfall. Die Versicherung des Unfallverursachers ( Kvarner Vienna Insurance Group d.d.) hat mir zwischenzeitlich die volle Kostenübernahme auf Basis der Kostenvoranschlags meiner Werkstatt schriftlich zugesagt!

Die gesamte Abwicklung war per mail und telefonisch problemlos in deutsch möglich. alle Unterlagen, Bilder usw. wurden formlos per mail akzeptiert. Die lange Abwicklungsdauer kommt nur daher, dass ich den Schaden sicherheitshalber zuerst meiner Auslandschadenschutzversicherung ( Allianz :cry: mache ich nieee wieder ) gemeldet hatte und danach die Österreichische "Mutter" der gegnerischen Versicherung angeschrieben habe. Diese beiden Versicherungen haben länger für eine Absage benötigt als die kroatische Versicherung für die Regulierung! Man muss eben erst den richtigen Ansprechpartner finden.

Alles in allem bin ich mit der Regulierung durch die Kvarner Vienna absolut zufrieden!

Bei dieser Gelegenheit hier noch einmal der link zum Europäischen Unfallbericht in kroatischer Sprache: http://www.premantura.de/html/Land-Leute-Links/Unfallbericht_in_kroatisch.htm
 
M

Mato

Guest
Hallo Lutz,

das ist aber eine, objektiv gesehen, schöne Werbung für Kroatein.

Gruß

Mato
 
L

Lutz

Guest
Es heisst ja immer in Kroatien funktioniert nichts, nur Korruption und Schlamperei. Dabei frage ich mich manchmal ob es in Deutschland wirklich so viel besser ist. Ich darf garnicht daran denken welche Probleme ich hier schon mit Versicherungen hatte...

Zumindest in diesem Fall, andere kenne ich ja nicht, wurde der Schaden absolut problemlos und in voller Höhe reguliert! Wegen der Geringfügigkeit habe ich allerdings auch weder eine Wertminderung, Nutzungsausfall noch sonstige Kosten geltend gemacht.
 
J

JoJo40

Guest
Unfallregulierung mal etwas anders ...

ist zwar jetzt schon länger her ... ich hatte zwischen Bale und Rovinj mal einen eigenverschuldeten Unfall. Mit schwerem Bootsgespann bei sehr heißer klebriger Straße auf den Vordermann gerutscht. Zum Glück keinen Personenschaden. Unfallgegener war ein italienischer PKW der danach nicht mehr fahrbereit war.
Polizei kam ... Unfall aufgenommen... Führerscheine behalten ...mussten am nächsten Tag beide auf das Revier in Rovinj. Dort wurden dann Daten ausgetauscht, ich musste nur eine geringe Strafe zahlen.

Per Fax Unfall meiner Versicherung gemeldet, -- bis heute (5 Jahre) auf die Schadensregulierung gewartet. Hat sich keiner mehr bei mir oder der Versicherung gemeldet, obwohl Unfallgegner Kopie der grünen Karte hatte. Auch auf mein Schreiben an ihn hat er sich nicht gemeldet. Schon komisch, da es in meinen Augen ein größerer Schaden war, ausserdem Abschlepp oder Transportkosten vor Ort und nach Italien.

Die ersten Jahre nach dem Unfall hatte ich immer ein etwas ungutes Gefühl wenn ich nach Kroatien fuhr. War mir nie ganz sicher, ob dieser Unfall nicht als "unreguliert" irgendwo offen stand.
 
F

Franto

Guest
Na ja, vielleicht hatte der "Feind" die Karre samt den Dokumenten des Eigentümers gestohlen? :)
 
J

JoJo40

Guest
ähmm ... Franto

... ich bin hier schon mal wegen nicht ernst gemeinter Äusserungen betreff Länder und Autodiebstahl etwas "angemacht" worden ...

deshalb lasse ich mal deine Äusserungen (fast) unkommentiert stehen ... obwohl ich auch manche Gedankenspiele hatte ;-)
 
S

Soline

Guest
Nun möchte ich aus der Erfahrung einiger Freunde aus Deutschland, die mich um Hilfe gebeten haben, zu diesem Thema etwas hinzufügen.
Wenn ich Ausländer wäre und mit meinen Fahrzeug nach Kroatien fahren würde, würde ich für diese Zeit eine Vollkakskoversicherung abschliessen. Das ist nicht so teuer und macht sich im Schadenfall auf jeden Fall bezahlt. Das gilt für einen selbst verschuldeten Unfall und von einem kroatischem "Gegner" verursachten Unfall.
 
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