"Freistehen", die vielleicht begrifflich treffendere Bezeichnung, bedeutet das Übernachten auf öffentlichen und privaten Flächen, die dafür rechtlich nicht zugelassen sind. Dazu muss man wissen, dass Verkehrsflächen ausschließlich den fahrenden und parkenden Fahrzeugen aller Art vorbehalten sind und auf privaten Grundstücken das campieren zu einer nicht genehmigten baurechtlichen Nutzung führt (Wohnen).
Das geht an auf der Schotter- oder Sandfläche direkt am Wasser, die Miniparzellen in Spanien neben dem Tomatenfeld und endet auf dem Parkplatz hinter der Kirche.
Alles ist in ganz Europa nicht zulässig.
Die wenigsten werden Einwände haben, wenn jemand ausnahmsweise nach einem langen Fahrtag in Ermangelung eines zugelassenen Platzes (Camping- oder Stellplatz) müde sich auf einen Parkplatz quetscht, ohne andere zu behindern, und ein paar Stunden die Augen schließt.
Mit Freistehen ist jedoch in Fachkreisen das vorsätzliche, geldsparende Tingeln von Ort zu Ort gemeint, ohne jemals das Anfahren eines zulässigen (und kostenpflichtigen) Platzes mit vernünftigen Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen zu haben.
Ich fahre am Freitag nach Südtirol und werde eine Tour über den Mendelpass Richtung oberitalienische Seen (Como, Locarno, Lugano) bis zum Bodensee unternehmen.
Hierfür habe ich eine Planung ausgearbeitet mit Tagesstrecken, Stell- oder Campingplätzen, Ausweichplätzen usw. Das hat mich Stunden an Arbeit gekostet, aber ich bin mir sicher, ich werde überall mein Plätzchen kriegen, auch wenn ich nichts gebucht habe.
Anders als die Zeitgenossen, die glauben, sie sind überall daheim und können ihre Hinterlassenschaften als Geschenk dem Gastland vermachen.