Zollvorschriften und Reisebedingungen

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nihil-est

Guest
Damit es auch klappt mit dem Urlaub, hier einmal mehr 2 essentielle Links welche auch immer auf dem neusten Stand sind.

http://www.auswaertiges-amt.de/sid_...informationen/00-SiHi/KroatienSicherheit.html

Immer wieder, leider, meint manch Urlauber ein Führerschein oder eine Geburtsurkunde mag als Dokument ausreichen. Alternativ Kleinkinder bräuchten gar keinen Ausweis. Fataler Irrtum!
Hier erfährt man die Sachlage.

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Das man ( Pardon, ich könnt kotzen ) geschütze Arten als Urlaubsmitbringel eben nicht mitnehmen sollte hat sich weder weltweit noch bei Kroatienurlaubern wirklich ausreichend rumgesprochen.
Banaler hingegen, liebe Schmuggler, Freimengen beachten!
Textauszug Infokasten:
Hinweis
Bis zum 31. Dezember 2017 sind Zigaretten, die Privatpersonen in den Republiken Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn oder Rumänien im steuerrechtlich freien Verkehr für ihren Eigenbedarf erwerben und selbst in das deutsche Steuergebiet befördern, vorbehaltlich des vorzeitigen Erreichens der globalen Verbrauchsteuer im Sinne des Artikels 10 der Richtlinie 2011/64/EU durch einen der genannten Mitgliedstaaten, nur bis zu einer Menge von 300 Stück steuerfrei.

Hier der Link: http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...der-EU/Steuern/Genussmittel/genussmittel.html

Bitte auch weiterlesen, Cigaretten, Zitat: Tabakwaren der Marke "Jin Ling" sind immer vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht.
( Naja, um ehrlich zu sein sind Jing-Ling in Kroatien sogar teuer als hier in D auf dem Schwarzmarkt :):) )

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Dies wie gesagt einmal mehr als Reiseinfo


Gruss

Gerd
 
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nihil-est

Guest
Ja, solche Marken sind das. Egal wie viele, alle sind illegal und werden beim Zoll unabhängig einer Freimenge sofort eingezogen.

Gruss

Gerd
 

Julija

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Waaaaasssss???? Ich hätte jetzt gerne meine Millionen mitgenommen:wall:
 

snowflake

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Es dürfen nur 10000 Euro eingeführt bzw,ausgeführt werden schreibt heute Glasistre.
Bitte den Text nochmal prüfen, denn das stimmt leider nicht ganz!
Ab 10.000 € Barmittel gilt bereits Anmeldepflicht!
Hier der gültige Text vom Zoll: EU Barmittel.
Dazu gehören tatsächlich noch z.B.: Deutsche Mark oder Österreichische Schilling und einige andere Überraschungen.
Ich war selbst überrascht.

Gruß
Michael
 
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