WOMO Fahrer in AT aufgepasst!

snowflake

Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
20. Aug. 2018
Beiträge
1.395
Punkte
113
Alter
59
Ort
Stuttgart
Kurz vorab:
Die neue Regelung betrifft momentan nur Womos, die ab 01.12.2023 neu zugelassen wurden.
Ältere Womos haben noch bis 2029 Schonfrist.

Kurz erklärt:
Viele Hersteller teilen sich bei ihren Fahrzeugen dasselbe Fahrgestell.
Nicht selten sind diese für Gesamtmassen bis zu 7,5 Tonnen ausgelegt, werden aber teils abgelastet auf 3,5 Tonnen.
Diese Versionen müssen am Stichtag dann mit GO Box ausgerüstet sein, auch wenn sie nur 3,5 Tonnen zGG haben!
Statt dem höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzG) wird also die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) zur Mautberechnung genutzt.
Quelle: https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/ (etwas runter scrollen)
Wer hinten Zwillingsbereifung oder Doppelachsen hat, dürfte fast sicher in die LKW Maut rutschen.

Im Fahrzeugschein unter F.1 ist die technisch zulässige Gesamtmasse angegeben.

Gruß
Michael
 
Top Bottom