Wissenswertes rund um die Fernseh und Rundfunkgebühr HRT in Kroatien

claus-juergen

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Ähnlich wie bei uns die GEZ gibt es in Kroatien eine Gebührenpflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk HRT. Jeder, der eine Immobilie dauerhaft bewohnt oder besitzt ist gebührenpflichtig. Das gilt auch für Ferienhausbesitzer. Wie auch bei uns sind bestimmte Personengruppen von der Gebühr befreit.

"Die monatliche Gebühr an den Kroatischen Rundfunk (HRT), die derzeit 10,62 Euro beträgt, ist für alle Einwohner Kroatiens, die ein Empfangsgerät besitzen, mit dem sie Radio- oder audiovisuelle Programme empfangen können, gesetzlich vorgeschrieben. Laut dem Kroatischen Rundfunkgesetz zählen zu den Empfangsgeräten nicht nur klassische Fernsehgeräte und Radios, sondern auch Computer, Laptops, Smartphones, Tablets und Autoradios. Es genügt, wenn ein Haushalt eines der genannten Geräte besitzt, um als beitragspflichtig zu gelten. Die eingenommenen Gelder werden hauptsächlich zur Finanzierung der Arbeit und Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet. Neben dem HRT fließen die Gelder auch in die Finanzierung des Fonds zur Förderung von Pluralismus und Vielfalt der elektronischen Medien, des Kroatischen Audiovisuellen Zentrums sowie in Gebühren an Organisationen, die Urheberrechte und verwandte Schutzrechte schützen, wie beispielsweise HDS ZAMP, berichtet Poslovni.hr."


grüsse

jürgen
 
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