Wer hat Erfahrungen zu Autounfall in Kroatien

C

Christl

Guest
Ich bin eben von Bekannten, die zur Zeit in Kroatien sind, zur Vorgehensweise bei einem Autounfall in Kroatien gefragt worden.
Da wir ( gottseidank ) damit keine Erfahrungen haben, bitte ich um eure Hilfe:

Zum Hergang:
Ein Kroate fuhr beim Ausparken in das Fahrzeug unseres Bekannten, die Polizei nahm den Unfall auf, stellte auch eine Bescheinigung für Versicherung / Grenze aus, rückten aber die Versicherungsdaten des Unfallgegners nicht raus. Der Unfdallgegner gab aber freiwillig die persönl Daten raus

Mich würde interessieren, wie man die Versicherung des Unfallgegners
rausbekommt, wie man am besten vorgehen soll ( Protokoll der Polizei liegt
vor),
ob jemand Erfahrung hat, wie viel Monate/Jahre es dauert, bis die kroatische
Versicherung bezahlt und ob man das auch ohne Anwalt schafft. Und wenn: Anwalt
in D oder in HR?
Mich würden Erfahrungen von anderen interessieren.


könnt ihr helfen?
 

Velvet-Tiger

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Hallöchen,
also wir hatten vor ca. 6 Jahren im Sommer einen Auffahrunfall in Kroatien, allerdings mit einem Slowener. Wir haben auch die Polizei gerufen und diese hat wie oben auch, den Unfall aufgenommen und man bekam die Bescheinigung für die Grenze. Ob wir jetzt nun die Versicherungsdaten vom Slowener bekamen weiß ich nicht, aber ich glaube auch nicht. Wenn ihr einen Anwalt einschalten wollt, dann müßt ihr das IN Kroatien machen. Wir haben es damals auch gemacht, über den ADAC wurde uns ein deutschsprachiger Anwalt empfohlen. Wir haben ihn allerdingsdeshalb zu Rate genommen, weil wir noch ein leichtes Schleudertrauma hatten und evtl. auf Schmerzensgeld klagen wollen (Haben wir aber dann doch nicht gemacht). Das finanzielle haben wir dann von Deutschland aus geregelt. Allerdings weiß ich wie gesagt nicht wie das mit der Versicherung genau war. Jedenfalls haben wir uns mit der Versicherung des Unfallverursachers in Verbindung gesetzt, Rechnung eingeschickt und die hat das dann irgerndwann überwiesen. Ein wenig hat es schon gedauert, aber wie lang....hmmm???? Probleme hatten wir aber keine :), war aber auch eine Slowenische....
Wünsche jedenfalls das es bei euch keine Probleme gibt....

Gruß Silvi
 

Titanius Anglesmith

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Da Kroatien noch nicht in der EU ist gestaltet sich die ganze Sache sicher etwas verwaltungsintensiver. :(
 

trombone

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Also wir hatten auch mal einen kleinen Crash. Das lief aber alles super ab. Die Polizei hat alle Daten aufgenommen und mir auch alle Daten des Schadenverursachers gegeben. Sie meinten dann, daß wir doch nach Pula fahren sollten, um dort den Rest zu erledigen. Der Gegner war nämlich bei der Croatia Osiguranja versichert. Das ist das große Gebäude mit den blauen Fenstern beim großen Parkplatz in Pula (nähe Markt). Dort wurden gleich Fotos meines Schadens und ein Gutachten gemacht. Danach ging alles relativ zeitnah über die Bühne.

Was ich nicht verstehe ist die Tatsache, daß die Polizei die Versicherungsdaten nicht herausrückt!
Die u.a. Adresse ist das zuständige Versicherungsbüro der grünen Karte. Vielleicht können die weiterhelfen.

HRAVATSKI URED ZA OSIGURANJE,
Croatian Insurance Bureau
Marticeva 73
HR-10000 Zagreb
Tel.: +385 14 61 67 55
Fax: +385 14 41 47 7
 
C

Christl

Guest
Hallo Armin, wir persönlich haben ja eine Auslandsschadenschutz Versicherung, die ca 3,50 € per Monat kostet.

Beschreib doch hier mal die Vorzüge, die sicher gerade für Öfter-Kroatienfahrer interessant ist
 

wallbergler

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.... wir persönlich haben ja eine Auslandsschaden Versicherung, die ca 3,50 € per Monat kostet.

Hallo Christl,

hab gestern mal nachgesehen, es handelt sich genau um das sperrige Wort "Auslandsschadenschutzversicherung"

Versicherung

Hier wird auch deutlich auf eine Rechtsschutzversicherung eingegangen, damit keine Verwechslungen entstehen.

Auch nicht zu verwechseln mit der "Mallorca Police"

Danke für den Tipp.

Lieben Gruß
Helmut
 

trombone

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Die Auslandsschadenschutzversicherung hat den Sinn, daß Schäden im Ausland nach deutschem Recht durch den eigenen Versicherer abgewickelt werden. Das hat den Vorteil, daß man sich u.a. nicht in einer fremden Sprache auseinandersetzen muß. Auch wir im Ausland oft viel weniger gezahlt, als bei uns, z.B. Nutzungsausfall, Leihwagen usw.

Das Problem ist aber hier ja grundsätzlich, die Versicherungsdaten zu bekommen. Ich check das immer noch nicht! Wieso hat denn der Unfallgegner nicht alle Daten angegeben? Hat er sich absichtlich geweigert? Was ist die Begründung der Polizei für die Nichtherausgabe? Wurde ein europäischer Unfallbericht ausgfüllt?
 

schneckerico

Mitglied
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Hallo,

wenn dein Bekannter einen deutschen Anwalt mit der Regulierung des Schadens beauftragt, kann dieser über das Büro Grüne Karte den Versicherer erfragen.
Über das Büro Grüne Karte werden meines Wissens "Auslandshaftpflichtschäden" abgewickelt.
Wenn die persönlichen Daten und auch das amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges vorliegen, dürfte das kein Problem sein.
Das Büro Grüne Karte benennt dann den kroatischen Regulierer u. der Schaden kann abgewickelt werden.

Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt u. der kroatische Fahrer die Alleinschuld trägt, dürften wohl auch die Kosten der Regulierung vom kroatischen Regulierer übernommen werden.

Grüße
Schneckerico
 
C

Christl

Guest
Mittlerweile sind die Versicherungsdaten bekannt, ein kroatischer Bekannter telefonierte mit dem Verursacher, der gab die Daten dann raus
 

iTom

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Ich hab für solche Fälle (Gott sei dank noch nie benötigt) einen europäischen Unfallbericht und diesen auch in kroatischer Sprache dabei, hier sind auch die Versicherungsdaten des "Gegners" anzuführen und damit sollte dann die Versicherung zu Hause alles in der Hand haben um das abwickeln zu können.

Unfallbericht zum Downloade

LG, Thomas
 

Habur

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Was ich nicht verstehe ist die Tatsache, daß die Polizei die Versicherungsdaten nicht herausrückt!

Ich gehe mal davon aus, dass die Aufgaben der Polizei in Kroatien die gleichen sind wie bei uns in Deutschland.
Die (deutsche) Polizei hat grundsätzlich nichts mit der Schadensregulierung zu tun!
Sie ist in erster Linie bei Verkehrsunfällen für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständig.
Die Schadensregulierung ist Sache der Unfallbeteiligten untereinander. Als "Freund und Helfer" kann sie die Unfallbeteiligten hier durchaus unterstützen;
dies ist aber nicht zwingend. Hat der Unfallbeteiligte eine grüne Versicherunskarte dabei, kann man davon ein Doppel abreisen und hat somit alle Daten zur Hand.
Hat er es nicht dabei, sollte man peinlichst genau das Kennzeichen, die Fahrzeugmarke und den Typ mit den korrekten vollständigen Personalien des Unfallgegners und des Fahrzeughalters (falls dieser nicht identisch ist) aufschreiben, um ggf. im Nachhinein die Daten zu ermitteln. Bei uns gibt es hierfür den Zentralruf der Autoversicherer: 0180 - 25026.
Für alle im Ausland versicherten Fahrzeuge ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland.
Hier noch ein interessanter Link dazu: http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html

Hier ein Auszug daraus -Unfall im Ausland-:

Schnelle Schadenregulierung auch bei Auslandsunfällen



Jährlich geraten 150.000 Deutsche in einen Unfall im Ausland. Eine schnelle Schadenregulierung ist in solchen Situationen besonders wichtig. Dennoch sollten Sie den Urlaub in Ruhe beenden und die Schadenregulierung anschließend von zu Hause aus einleiten. Rufen Sie dazu nach dem Urlaub den Zentralruf der Autoversicherer unter 0180 – 25 0 26 an (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen) oder unter 040 - 300 330 300.




Notwendige Angaben zur Schadenregulierung


Für die Schadenregulierung von Auslandsunfällen machen Sie bitte folgende Angaben:

  • Kennzeichen des Unfallgegners

  • Herkunftsland des Unfallgegners

  • Schadentag

  • Unfallland

  • Alle europäischen Versicherungen haben in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Spanien Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich nach dem Urlaub in Deutschland an den Beauftragten der spanischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfahren Sie durch einen Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer.

  • Anschließend wenden Sie sich an den Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung. Der zuständige Beauftragte schickt einen Fragebogen an den Anspruchssteller und fordert sachdienliche Dokumente, wie den Europäischen Unfallbericht, die Grüne Karte, Belege über entstandene Schäden, Fotos des Unfallortes etc. an.

  • Der Beauftragte nimmt mit der ausländischen Versicherung Kontakt auf, um sich die Deckung durch die Versicherung bestätigen zu lassen und eine Schadenanzeige des ausländischen Beteiligten zu erhalten.
Deckung und Haftung der berechtigten Ansprüche werden auf der Grundlage des jeweilig geltenden Rechts des Unfalllands reguliert. Innerhalb einer Frist von drei Monaten muss der Schadenregulierungsbeauftragte entweder den Schaden reguliert oder eine Stellungnahme erteilt haben. Diese Frist beginnt erst, wenn dem Beauftragten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Reagiert der Schadenregulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe in Hamburg.

Hier ein weiterer Link zum "Deutschen Büro Grüne Karte": http://www.gruene-karte.de/home.html




Habur
 
E

ELMA

Guest
Es ist sehr hilfreich, wenn man außer dem kroatischen Exemplar aus dem Downloadbereich (s#11 im Posting von Christl)
auch noch den entsprechenden Unfallbericht in deutscher Sprache bei sich hat
( Danke Armin für den Link zu gdv in #12 !! )

http://www.gdv-dl.de/fileadmin/shop/EU_Unfallbericht.pdf

So weit ich es beurteilen kann, stimmen die Texte der deutschen und der kroatischen Formulare überein. In der Aufregung eines Unfalls ist es gut, wenn man nicht nur den kroatischen Text vor sich hat.

Gruß,
ELMA
 
M

Marius

Guest
Habur, vielen Dank für diese vollständige Info!
Dein Posting (und natürlich die folgenden Links zu den Schadensberichten) sollte man hier irgendwo festnageln, wo es leicht zu finden ist.
Vor allem das mit der Drei-Monats-Frist gefällt mir. :)
 

Habur

aktives Mitglied
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Ich muss leider eine Ergänzung zu meinem Posting machen; habe ich eben beim nochmaligen Überfliegen der Seite erst entdeckt:
Quelle: http://www.gdv-dl.de/faq.html FAQ

In welchen Staaten kann der Zentralruf der Autoversicherer die gegnerische Versicherung ermitteln?

Die Versicherung des Unfallgegners kann der Zentralruf der Autoversicherer in allen Staaten der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz ermitteln.

Kroatien ist also (noch) nicht dabei, wenn die Seite aktuell ist.:(

Habur
 
E

ELMA

Guest
Kroatien ist also (noch) nicht dabei, wenn die Seite aktuell ist

Danke Habur für diesen Hinweis!
Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch ergänzen, dass Kroatien ( zumindest bei unserer Auslandsschadenversicherung) dabei ist, obwohl HR nicht aufgeführt wurde.

Wir haben den ADAC Schutzbrief- wenn wir mit dem PKW unterwegs sind. Der ist ok u.

Aber unser Wohnmobil ist 3,40 hoch - beim ADAC Schutzbrief gilt das Limit von 3,20.
Zusammen mit der KFZ Versicherung des Wohnmobils bei der KRAVAG gibt es dort einen Schutzbrief ohne dieses Höhenlimit.

Und: Es gibt den Schutzbrief plus ( mit Auslandsschadenversicherung)
https://online.ruv.de/kravag/conten...are/Exklusiv-Papier_Schutzbriefe_20110617.pdf

Diese Zusatzversicherung hat uns in den letzten 3 Monaten viel Ärger gespart. ( Obwohl Kroatien in dem o.g. Link nicht aufgeführt wird, gilt die Versicherung auch für unverschuldete Unfälle in HR)
Zitat:
Schadenregulierung nach deutschem
Schadensersatzrecht (als wäre der Schädiger bei der KRAVAG-ALLGEMEINE versichert) – und nicht nach
ausländischem Recht.

Wir hatten im März in Kroatien mit dem Wohnmobil einen unverschuldeten Unfall mit einem Sachschaden von rund 8000 Euro.

Hätten wir den Schaden über unsere Vollkaskoversicherung abgewickelt, dann hätten wir Selbstbeteiligung bezahlen und Rückstufung hinnehmen müssen.
Wir hätten zwar den Schaden bei der ausländ. Versicherung selbst einklagen können und dann evtl auch bei unserer Versicherung den Vertrag wie vorher wieder "zurückkaufen" können - aber was für ein Aufwand - wie lange hätte es wohl gedauert, bis die ausl. Versicherung bezahlt hätte, wie viel Ärger, evtl. mit Rechtsanwalt, wie viel Schreibereien hätten wir wohl gehabt?

Mit der Auslandsschadenversicherung ging es ganz einfach: Wir haben alle Unterlagen ( Polizeiprotokoll, Fotos, Name, Adresse des Unfallverursachers, seine Versicherung) an die KRAVAG geschickt.
Sie haben einen Gutachter beauftragt ( und bezahlt), der zu uns nach Hause kam und nach wenigen Tagen hatten wir grünes Licht für die Reparatur.

Die Reparatur unseres Womos dauerte zwar etwas länger ( das war aber das Problem der Werkstatt)- aber die KRAVAG Auslandsschadenversicherung hat die Kosten innerhalb weniger Tage problemlos bezahlt. Ob es es jetzt Probleme mit der kroatischen Versicherung gibt, interessiert mich nicht mehr.
Dieses "Plus " hat sich gelohnt!

Ich will jetzt keine Werbung nur für KRAVAG machen (obwohl die Erfahrungen, auch mit der Service-Hotline, positiv waren) Man kann dort den Schutzbrief nur abschließen, wenn das Fahrzeug auch dort versichert ist. ( Tarife s. Link oben)
Ich gehe davon aus, dass es auch noch bei anderen Versicherungen diese Auslandsschadenversicherung ( für unverschuldetete Unfälle) gibt.
Oft ist sie beim Schutzbrief als "Plus" für wenige Euro dabei.

Für uns hat sich das "Plus" gelohnt!

Noch was:
Ich habe seither immer diese Vordrucke im Fahrzeug:
http://www.gdv-dl.de/fileadmin/shop/EU_Unfallbericht.pdf
Da wir viel in Kroatien unterwegs sind , das gleiche in Kroatisch
http://www.adriaforum.com/kroatien/ftp/users/Dokumente/Unfallbericht.pdf

Ich hoffe, dass wir es nie mehr brauchen!

Gruß,
Elke
 
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