Vorschriften zum Küstenpatent - Infos vom Ministerium

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Marius

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Hallo zusammen,

ich finde grad den Strang nicht, in dem ich am Freitag darüber informierte, dass ich bzgl. Regelungen zum Küstenpatent beim kroatischen "Ministerium für Seefahrt, Verkehr und Infrastruktur" angefragt habe. Das Wort Katamaran kam im Titel vor, die Textsuche liefert aber kein Ergebnis, weil das Wort Katamaran im Titel vermutlich nicht allein stehend ist (tolle Suchfunktion). :)
Vielleicht kann jemand von jenem Strang einen Link hierher setzen, und dies ist ja auch ein Thema, das immer wieder auftaucht, daher ist ohnehin ein eigener Strang sinnvoll.

Egal, jedenfalls sind die Kolleginnen im MPPI da ganz schön flott beim Antworten. Am ersten Werktag erhielt ich schon die Antwort auf meine Mail und auch zwei weitere Detailfragen wurden schnell beantwortet! Bravo!

Die Gesetzestexte finden sich irgendwo hier: http://www.mppi.hr/default.aspx?id=32781
Sie hat mir direkt den Gesetzestext rauskopiert, der da zusammengefasst lautet:

  • Alles was keinen Motor hat, erfordert keinen Führerschein. Bei Segelbooten (ohne Motor) gilt aber ein Mindestalter von 12 Jahren.
  • Bis 5kW Motorleistung (keine Registrierung erforderlich) ist mindestens das Küstenpatent Kategorie A (ab 15 Jahren möglich) erforderlich oder eine diese Kategorie abdeckende und von Kroatien anerkannte Führererlaubnis eines ausländischen Staates.
  • 5kW-15kW Motorleistung (Registrierung obligatorisch) ist mindestens das Küstenpatent Kategorie A erforderlich (Rest wie oben)
  • Ab 15kW Motorleistung ist mindestens das Küstenpatent Kategorie B (ab 16 Jahren möglich) erforderlich oder eine diese Kategorie abdeckende und von Kroatien anerkannte Führererlaubnis eines ausländischen Staates. (Ab 15 kW ist übrigens auch eine Versicherung verpflichtend, vorher offenbar nicht (das ist meine Interpretation, Info ist nicht vom Ministerium!)
  • Wenn in einem Land wie z.B.: Deutschland kein Führerschein bis 5kW erforderlich ist, gilt diese Befreiung nicht für Kroatien! Es ist ein Führerschein erforderlich, der - je nach Boot - die Kategorie A oder B abdeckt.
  • Hier finden sich die in Kroatien anerkannten ausländischen Führerscheine: http://www.mppi.hr/UserDocsImages/TABLICA MoU-HR 7-10_15.pdf
Persönliche Anmerkung: DAS ist die Gesetzeslage in Kroatien, ich würde mich daher nicht auf den ADAC oder auf irgendwelche Skipperschulen in Deutschland verlassen. Ich würde auch keine Rückschlüsse daraus ziehen, ob man ein Segel-/Motorboot oder einen Jetski registrieren oder mieten kann, denn wenn etwas passiert ist man GARANTIERT der Dumme.

Edit: Eine Korrektur (bis 15kW Kat A, danke für den Hinweis, Jim) und Konkretisierungen bzw. Links ergänzt)
 
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jim

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Zur Info : Mein Küstenpatent Kategorie A erlaubt Motorisierung bis 15 KW .

LG Jim
 
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Marius

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Korrigiert, danke für den Hinweis, Jim.
 
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jim

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Muss korrigieren , Motorisierung bis 8 KW und Länge max. 6 Meter . Gemacht im Juli 20o6 in Senj ...
 
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Marius

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Aktuell gelten 15 kW und 7 Meter für Kategorie A. Das war wohl in den Änderungen von 2005 - 2009 enthalten.
Du könntest nachfragen, ob die neue Regelung für dich automatisch auch gilt oder ob du dafür den Schein neu ausstellen lassen musst, wo dann die aktuellen Grenzwerte drauf stehen.
 
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trombone

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Also, die "alte" Klebevignette?
Ich muß mein Boot aber auch immer angemeldet, obwohl ich nur 4,41KW habe. Aber es ist mit 3,35 m Länge 35 cm zu lang, um es ohne Anmeldung zu fahren.
 
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Hallo Marius,
vielen Dank für deine Mühe und für die umfangreiche Information.
Mein Eindruck ist, dass die Kroaten mit dem Begriff "Katamaran" die großen Tourenkats in Jachtgröße verbinden.
Den Sportkatamaranen, z.B. Topkat, Hobbie Cat, etc. wird eher im Wortsinn mit Unverständnis begegnet. Die können sich offenbar kaum vorstellen, dass jemand aus fun-sportlichen Beweggründen ohne Motorisierung segelt. Hat man dieses dem Hafenkapitän erfolgreich erklärt bzw. anhand von Beschreibungen/Bildern erläutert, folgt einem milden Lächeln die Erteilung der Vignette bzw. Anmeldung.

Gruß, Uli
 
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Marius

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Ja, das mit der Anmeldung ab 3 Meter stimmt, danke Uli.
Ich hatte das vergangene Woche mit der Pflicht für das Küstenpatent verwechselt.
Wir müssen also immer schön unterscheiden, Anmeldepflicht und Führerscheinpflicht.

Als Anmeldekriterium gilt also: Ab 5kW und/oder ab 3m Länge (Ausnahme Kajaks, habe ich irgendwo gelesen).
 
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Marius

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Ich glaube, es gibt die Klebevignette nicht mehr, bin aber nicht sicher, weil ich kein Boot mehr angemeldet habe.
 

jim

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Stimmt , es gibt die Klebevignette nicht mehr ...
 

Heiko705

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Ja, das mit der Anmeldung ab 3 Meter stimmt, danke Uli.
Ich hatte das vergangene Woche mit der Pflicht für das Küstenpatent verwechselt.
Wir müssen also immer schön unterscheiden, Anmeldepflicht und Führerscheinpflicht.
Aha, hast Du mich also zu Unrecht verbessert, als ich schrieb, dass man ohne Motor auch keinen Schein braucht.
 
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Marius

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Ja das stimmt. Ich war mir aber eh auch nicht sicher, drum habe ich das alles mal beim Ministerium ja angefragt.

Das Thema ist übrigens noch viel komplizierter, wenn man mal eine größere Yacht fährt, da muss dann teilweise einer mit Cat B dabei sein und mindestens einer mit Cat A und solche Sachen ;-)

Ist aber für uns jetzt nicht so wichtig, würde ich mal sagen.
Außer ich kaufe das Schiff von meinem Chef doch noch, haha, da machen wir dann ein Forumstreffen drauf! Und wer nicht spurt, der schwimmt! :)
 

freerider13

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Mir hat mal ein Vermieter bei Murter erklärt, woher der Irrglaube "5 PS - Führerscheinfrei" kommt.
Die meisten Vermieter von kleinen Tuckerbooten oder Jetskis behaupten das einfach, die Touristen glauben das. Problem: Im Falle eines Unfalls kann der Verleiher nicht zur Rechenschaft gezogen werden und hat nichts zu befürchten. Der Mieter hat sich selber bei offizieller Stelle zu informieren wie die Regeln sind. Oft drückt die lokale Polizei ein Auge zu was standardmäßige Kontrollen betrifft - um den Verleihern das Geschäft nicht zu verhageln. Wenn aber was passiert ist der Mieter fällig und hat richtige Probleme...
Schöne Grüße,
Jan


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Marius

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Das stimmt nicht. Der Vermieter muss sicherstellen, dass der Mieter eine Fahrerlaubnis hat. Mein Bootsvercharterer muss jedes Mal von Neuem die Nummer meines Küstenpatents auf den Mietvertrag schreiben, obwohl wir uns seit Jahren kennen.
Deine Information dürfte vielleicht einige Jahre alt sein, Jan.
Falls nicht, wird dein Vermieter für etwaige Schäden haftbar gemacht werden können.
Es ist wie bei einem Mietwagen, den bekommst du auch nicht ohne deinen Führerschein vorzulegen.
 

Heiko705

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Mario, Du weißt doch selbst, dass nicht alle Vermieter sich daran halten, oder? Sie wollen schließlich auch verdienen. Wenn sie eine hohe Strafe erwarten würde, würde sich das nicht getraut werden. Schau doch mal, ob Du ein Gesetz findest, in dem ausdrücklich steht "der Vermieter muss sich vor Übergabe von einer bestehenden Fahrerlaubnis überzeugen".
Ich denke auch, dass den Mieter dann jegliche Schuld trifft.
 
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Marius

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Das stimmt nicht, Heiko.
Der Bootsverleiher MUSS sich davon ueberzeugen, dass der Bootsmieter eine Fahrerlaubnis hat und er muss die FS-Nummer im Vertrag eintragen, da ist ein eigenes Feld dafuer vorgesehen und der Vermieter sowie auch der Mieter haben jeweils ein Exemplar davon mit sich zu fuehren!
Ob einzelne Vermieter sich daran halten oder nicht, entbindet sie nicht von der bestehenden Verpflichtung.
Die Strafen sind empfindlich, es ist also kein Bagatellvergehen.
 

Heiko705

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Na, die eine oder andere Geschichte hat man da aber schon gehört, aber Du sagst, auch der Vermieter macht sich in dem Fall mitschuldig, wenn etwas passiert?!
 
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