Umschreibung alter Patente

Neptun

erfahrenes Mitglied
Hi,

eine Frage, die mir von einem Arbeitskollegen gestellt wurde, auf die ich aber leider keine Antwort wusste,
vielleicht könnt ihr ja helfen ;)
Ich gebe das einmal so wieder, wie er es mir so nebenbei erzählt hat.

Der Kollege hat noch ein jugoslawisches Küstenpatent, das er in Rijeka damals mit einem Wochenkurs (Theorie-/ + Praxisprüfung) gemacht hat.

Hat es denn noch Güligkeit, jetzt in Kroatien ?
Wie sieht es mit einer Umschreibung auf ein kroatisches Küstenpatent aus?

Der Kollege ist Deutscher, was aber beim HR-Patent ja keine Rolle spielt, wenn er in HR-Gewässern fährt.
Wäre ja nett, wenn ich da eine Info bekommen könnte, ich selber weiß zwar einiges über den HR-Schein, aber das eben nicht. :lol:
 

MArita Windisch

erfahrenes Mitglied
Hallo Neptun
Mit dieser Frage habe ich mich an das Schiffahrtsamt (ADAC) in München gewandt und man sagte mir das das Patent gültig bleibt aber wie gehabt nur in Kroatien gültig ist und nicht auf die EU umgeschrieben wird
Solltest Du noch fragen haben dann rufe dort einfach an die Nummer bekommst Du vom ADAC
Gruß Marita
 

Flo1

Mitglied
Für alle die das alte schon umgeschrieben haben, empfehle ich wenn an der Vorderen Seite nicht
in einem blauen Grund "Kategorija/Category B" steht, dieses noch einmal umzuschreiben, denn nicht alle Hafenkapitäne erkennen es an.
Mornar Motorist umschreiben geht nur mit ärztlicher Untersuchung, außer man steckt auf "Boat Skipper B" zurück.
Der Link im Beitrag #3 von Winetouu hilft weiter.
 

Neptun

erfahrenes Mitglied
Oki,

das hilft mir (meinem Kollegen ;) ) weiter,
Mir kann das ganze ja egal sein, da ich die deutschen Scheine habe, weil ich auch hier, v.a. auf dem Rhein, fahre.

Danke nochmal an alle, die geholfen haben!
 

Edwin

Mitglied
Mit dieser Frage habe ich mich an das Schiffahrtsamt (ADAC) in München gewandt und man sagte mir das das Patent gültig bleibt aber wie gehabt nur in Kroatien gültig ist und nicht auf die EU umgeschrieben wird

Uje, da ist/hat der ADAC aber ganz schlecht informiert!

"Jugopatente" (vor dem Krieg ausgestellt) haben in Kroatien keine Gültigkeit mehr, aber sie können auf den neuen Kategorie B umgeschrieben werden - vorausgesetzt, man hat seinerzeit auch die Funkprüfung absolviert. Hat man den Funk nicht gemacht, kann mit einer einfachen Funkzusatzprüfung ein neues Patent beantragen.

Das hat auch mit der EU nichts zu tun, da es keinen EU-einheitlichen Sportbootführerschein gibt!

@Neptun: Dein Kollege kann mir gerne mal Kopien seiner Ausweise mailen und ich gebe ihm dann Bescheid, ob sein Patent umgeschrieben werden kann.

L.G.

Edwin
 

Neptun

erfahrenes Mitglied
Danke für dein Angebot,
ich habs ihm weiter gegeben, auch den Link zu Deiner Seite,
damit ist für mich die Sache erledigt, was er draus macht, ist seine Sache ..... ;)
 
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