Darf ich das so interpretieren, dass es herzlichst wurscht ist, solang nix passiert?
Nach meiner Auskunft beim Ministerium für See..... muß ich leider bestätigen, dass es so ist.
ES GIBT KEINE REGELUNG, DIE ALKOHOLKONSUM FÜR DIE SPORTBOOTFAHRER VERBIETEN WÜRDE, wie das der Fall ist im Strassenverkehr. Es ist sogar auch KEINE GELDSTRAFE VORGESEHEN.
Für die gewerbliche SKIPPER und SCHIFFSKAPITÄNE ist das natürlich anders, sie dürfen keinen TROPFEN probieren.
ABER!!!!!!!!!!!!
Weitere Information, die ich erhalten habe ist die, dass wenn etwas passiert, sitzt man in der Tinte.
Gruß
Mato