4. Beweis dass die Person die das Wasserfahrzeug führt dazu befugt ist, in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien. Ausländische Personen die nach nationalen Bestimmungen des Staates dessen Fahne sie tragen keinen Fähigkeitsnachweis zur Wasserfahrzeugführung benötigen, müssen für Kroatien einen entsprechenden Nachweis oder Zeugnis führen, mit welchem sie beweisen, dass sie befugt und fähig sind das Wasserfahrzeug zu führen. Dieses Zeugnis ist nach gesetzlichen Vorschriften der Republik Kroatien spätestens bis 01. Januar 2006 einzuholen.
Ich denke mal, dass Ihr Euch auf o.g. Punkt 4 der Verordnung bezieht – dazu ist zu sagen, dass diese Neuregelung lediglich besagt, dass Personen, die im Heimatland keine Führerscheinpflicht haben (wie z.B. Österreicher) seit 01.01.2006 auch einen Befähigungsnachweis erbringen müssen!
D.h. – bisher konnten (zumindest theoretisch) Österreichische Staatsbürger in Kroatien auch ohne Führerschein Boote und Yachten führen, solange die Fahrten keine kommerziellen Zwecke erfüllten und auf eigenem Kiel erfolgten. Dies ist mit der Verordnung nun per kroatischem Gesetz nicht mehr so und auch österreichische Staatsbürger (oder andere, die daheim keine FS-Pflicht haben) brauchen für führerscheinpflichtige Boote in kroatischen Gewässern einen Befähigungsnachweis. Wichtig ist dabei auch noch zu sagen, dass die Befähigungsnachweise
amtlich sein müssen, und Scheine von div. Verbänden, Vereinen, Clubs etc. nicht anerkannt werden!
Dies bedeutet aber nicht, dass nun alle Boote führerscheinpflichtig sind – meinem Wissensstand nach, sind nach wie vor nur Boote ab 5 PS FS-pflichtig!
Neu hingegen ist, dass nun Boote schon ab einer Länge von 2.50m und/oder mehr als 5 kW anmeldepflichtig sind und somit eine Vignette brauchen, wie Fred ja schon weiter oben geschrieben hat!
Sollte sich in Sachen Führerschein/Küstenpatent etwas neues ergeben, werde ich freilich an dieser Stelle berichten!
L.G.
Edwin