Schlauchboot anmelden ohne eigenen Führerschein.

rolandt64

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Es sollte vielleicht auch unterschieden werden, ob mit eigenen Boot , Wohnsitz, Land, welchen Bootsschein , und Flagge gefahren wird, in EU oder nicht EU da gibt es eben Differenzen, genau so ist es mit dem Verchaterer, die können auch variieren. Merken tut man es erst, wenn die WSP euch kontrolliert und ihr Blechen müsst. Zumindest weiß ich, dass ich mit dem deutschen Schein, überall fahren darf, ohne Einschränkungen, außer Bodensee. Die anderen Bürger aus anderen Ländern, sollten vielleicht mal alles Durchspielen, damit man Genauer darauf eingehen kann
Lg Roland

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hiking & biking

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Hallo Roland,

jawohl, du hast Recht - jedes Land hat eigene Regeln. Ein kurzes Telefonat mit dem Hafenmeister ist oft besser als google zu fragen ;)

Zum Glück gibt es bereits einen Ansatz für einen international gültigen Bootsführerschein. Gemäß der UN Resulution #40, kann ein Bootsführerschein das "International Certificate of Competence (ICC)" beinhalten. Das Zertifikat gilt für Binnengewässer und die mediterrane Küste.

Obwohl nur wenige Länder die Resolution #40 fest eingebunden haben, wird bei einer Kontrolle oft nur nach einem ICC Führerschein gefragt.

Eigene Erfahrung: Auch Ordnungshüter aus Spanien oder Malta haben sich nur für den Satz "International Certificate of Competence" auf dem Führerschein interessiert. Alles gut, weiterfahren ;)
 
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rolandt64

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Genau das hatte ich gesucht, habe das auch irgendwo abgespeichert gehabt, Danke schön, aber leider stehen dort nicht die Situation, wie oben genannt drinnen, aber eben weil die Flaggen und Wohnsitze wie auch Büeger mit anderen Scheinen gesondert behandelt werden, aber Grundsätzlich ist dies anzuwenden.

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Heiko705

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Und liest man den Bericht von perenospera, findet man für Italien z. B. die Bestimmungen zur Gültigkeit des kroatischen Küstenpatentes, in denen drei Punkte aufgeführt werden, wann es gültig ist. In allen drei Punkten ist der Betreffende österreichischer Staatsbürger. Fertig.

Das heißt, für andere (außer natürlich Kroaten) ist es nicht gültig! Genau das haben wir gesagt.


Ich hatte nun noch nicht die Zeit, die kompletten 30 Seiten zu lesen, aber das wäre nun schon einmal die Regelung für Italien.

P. S.: Bin mal gespannt, wie das jetzt wieder widerlegt wird.
 

Heiko705

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Anerkennung des kroatischen Küstenpatentes in Italien:


1) Der Inhaber des kroatischen Küstenpatentes ist ein österreichischer Staatsbürger und steuert Boote mit österreichischer Flagge


In diesem Fall ist das kroatische Küstenpatent auch in Italien gültig, da es von der Republik Österreich als EU-Land anerkannt wird. Wenn das Boot in Österreich eingeflaggt ist, gelten die Berechtigungen des kroatischen Führerscheins: 12 sm von der Küste (3 sm für gewerbliche Fahren), keine PS-Begrenzung. Bei Booten über 10 Mt. Länge, die in einem italienischen Hafen fest stationieren, ist lediglich eine Meldung an die zuständige Hafenbehörde (Capitaneria di Porto) verpflichtend.


2) Der Inhaber des kroatischen Küstenpatentes ist ein österreichischer Staatsbürger und steuert Boote mit italienischer Flagge


Das kroatische Küstenpatent wird für das Führen von Vergnügungs- und Freizeitbooten und nicht für kommerzielle Zwecke anerkannt (Art. 34 Gesetzesdekret N. 146 vom 29.7.2008).


D.h.: ein österreichischer Staatsbürger mit kroatischem Patent darf auch ein Boot in Italien ohne Erwerbszweck mieten und führen.


3) Der Inhaber des kroatischen Küstenpatentes ist ein österreichischer Staatsbürger und steuert Boote mit einer Flagge aus einer anderen EU-Land


Es gelten die Berechtigungen des jeweiligen EU-Landes, wo das Boot eingeflaggt ist und solange das kroatische Küstenpatent von jenem EU-Land anerkannt wird.
 

Heiko705

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In den Bestimmungen für Griechenland wird nicht genau darauf eingegangen. Es heißt wie folgt:

Anerkennung ausländischer Küstenschifffahrtspatente


Ausländische Küstenschifffahrtspatente werden in Griechenland anerkannt, sofern sie von staatlichen Stellen ausgegeben oder anerkannt werden. Unter Umständen ist eine eidesstattliche Erklärung über die Richtigkeit der Angaben bzw. eine Übersetzung der wesentlichen Passagen notwendig.


Es wird wohl davon ausgegangen, dass ein Bootsführer mit einem kroatischen Küstenpatent auch Kroate ist. Detailliertere Unterscheidungen werden deshalb nicht angesprochen.
 
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Marius

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Heiko, das ist doch nur, weil der Anfragende Österreicher ist, also wurde seine Anfrage so beantwortet. Dort steht nirgend, "das gilt aber nur, weil du Österreicher bist", oder? Wenn du also als Deutscher die gleiche Frage stellst, bekommst du genau die gleiche Antwort.

Also, ich habe jetzt mal mit meinem Freund Rafa gesprochen, er ist Hafenkapitän und Chef in der Marina Rubicon auf Lanzarote (Spanien). Meine Frage lautete (ich übersetze): "Ich habe einen deutschen Freund mit Wohnsitz in Deutschland. Er besitzt einen kroatischen Skipper Schein. Darf er damit in Spanien fahren?" - Antwort: "Why not?"
Zwei Minuten später kam noch (sein Englisch ist jetzt nicht soooo…): "But if he stays long he needs transfer on Spanish license"

Weiter: Soeben habe ich mit dem Hafenamt in Pula gesprochen, meine Frage war: "Ich habe einen deutschen Freund mit Wohnsitz in Deutschland, der in Spanien mal einen Bootsführerschein gemacht hat. Darf er als Deutscher mit dem spanischen Schein in Kroatien fahren?" - Antwort: "Ja, wir erkennen den spanischen Schein an. Wichtig ist, dass es sich um ein "International Certificate of Competence" handelt."
Dazu hat mir die freundliche Dame folgenden Link (kroatisches Innenministerium) mitgegeben: https://mmpi.gov.hr/UserDocsImages/dokumenti/MORE/More 9_19/TABLICA_HR_rujan2019 17-9_19.pdf

Da kann jeder nachschauen, ob sein Schein überhaupt in Kroatien gilt, auch hier gilt, ganz unabhängig von seinem Wohnort oder seiner Staatsbürgerschaft.

Die einzige Einschränkung, so sagte sie, gibt es für Kroaten, die in Kroatien leben und in Kroatien fahren wollen, die müssen einen kroatischen Schein machen. Also identisch wie in Deutschland. Oder siehe oben, iwe in Spanien.
 

Heiko705

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Hhm, der Länderreport ist natürlich auch schon wieder von einer österreichischen Organisation ausgestellt. Das kann dann natürlich sein, dass sie deshalb nur Österreicher erwähnen.

Beinhaltet das kroatische Küstenpatent denn überhaupt das "International Certificate of Competence"?

Ich mein', ich wär' froh, wenn es wirklich überall gelten sollte. Da bräuchte ich mir um andere Scheine dann ja keine Sorgen machen.

Ich möchte, das diesbezüglich Klarheit herrscht, auch im Sinne der anfragenden User. Sie sollen schließlich eine korrekte Antwort erhalten, wenn sie fragen. Bislang war man immer anderer Auffassung.
 
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hiking & biking

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Beinhaltet das kroatische Küstenpatent denn überhaupt das "International Certificate of Competence"?
Jawohl. Kroatien erkennt die UN Resolultion #40 an und ist somit auch Teil des ICC Programms (International Certificate of Competence).

Auf dem Führerschein steht dies auch gleich in der zweiten Zeile ;)

icc_large_HRV.jpg

Source: United Nations Economic Commission for Europe (https://www.unece.org)
 
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Reaktionen auf meine Beiträge: Heiko705

tosca

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Wichtig ist, dass es sich um ein "International Certificate of Competence" handelt."


Mario, guten Morgen Schlafmütze - das habe ich gestern schon in #43 gepostet:

Zitat:….Für Personen mit 1. Wohnsitz in Deutschland wird das kroatische Patent in deutschen Gewässern jedoch nicht anerkannt. Ausnahme: Der Inhaber ist im Besitz eines ICCs (International Certificate of Competence) Zitat Ende
 

Heiko705

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Wer weiß? Vielleicht war es falsch, dass mir die bisher allgemein gültige Annahme, dass das kroatische Küstenpatent für den Deutschen nur in Kroatien gilt, als schlüssiger vorkam. Aber wäre dies ein Wunder, wenn der Motoryachtclub und der ADAC es ebenfalls nicht wüssten? Wenn gestandene Bootsleute und Skipper, Männer, die seit 30 Jahren in der Adria fahren, ebenfalls das Falsche glauben, ja sogar Bestimmungen zu finden sind, in welchen die Rede davon ist, dass solche Küstenpatente in der Regel nur in diesem Land gelten?

Wenn es so ist, dann hätte ich auch keinerlei Problem damit, dies zuzugeben und müsste eingestehen, dass ich falsch lag. Schließlich geht es mir lediglich um die Wahrheitsfindung zum Wohle des Forums und der Nutzer. Und durch diese Diskussion wären wir dann der Wahrheit näher gekommen. Das ist es schließlich, was zählt.

Doch etwas unschlüssig bin ich noch immer. Kann man nicht noch mehr Beweise sammeln, damit hier endlich Klarheit herrscht?

Marios Argumentation war zu Beginn sehr schwammig. Sätze wie "Ich bin der Beweis" oder "Glaubt mir doch einfach" kann man selbstverständlich nicht gelten lassen. Und schlüssige Texte, in denen die Fakten beim Namen genannt werden, hatte er keine vorzuweisen. Er kannte sogar diese Sonderregelung nicht, nach der Österreicher nicht den Schein ihres Landes brauchen, da ihnen der Zugang zu Küstengewässern fehlt. Diese Regelung scheint es ja wirklich zu geben, nur ist sie für diesen Fall hier wahrscheinlich uninteressant.

Mario, hast Du wirklich heute Deinen Freund Rafa auf Lanzarote angerufen?
 

tosca

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Hallo Foris
für alle dies interessiert und die lesen können ein 30 Seiten PDF

AC Nautik Länderreport

Viel Spass beim Lesen
Gruss Jochen


DAnke Jochen, sehr informativer Link.
Hier stehts aber auch:

DEUTSCHLAND
Gem. unserer Rechtsauffassung bzw. unserer telefonischen Ru cksprache mit dem Bundesministerium fu r Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mu ssen Personen mit Wohnsitz in Ö sterreich im Zuge der Nutzung der deutschen Gastregelung einen o sterreichischen Bootsfu hrerschein nachweisen (dieser wird im Rahmen der Resolution ECE 40 auch in Deutschland anerkannt).
Das oben erwa hnte Gesetz stellt auf den Staat des Wohnsitzes ab, weshalb Personen mit Wohnsitz in Ö sterreich nur einen o sterreichischen und keinen kroatischen Bootsfu hrerschein in Rahmen der Gastregelung in Deutschland vorweisen ko nnen. Zwar wird der kroatische Bootsfu hrerschein im Rahmen der Resolution ECE 40 in Deutschland anerkannt, jedoch (laut unserer Information) nur dann, wenn dieser von Personen mit Wohnsitz in Kroatien vorgelegt wird.
 

Heiko705

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Ja, dann müsste doch ein Spanier mit dem kroatischen Küstenpatent auch in Deutschland fahren können! Doch dies ist anscheinend nicht zulässig.
 

tosca

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… Heiko, wenn der Spanier seinen Wohnsitz in Kroatien hat, dann schon. Jedenfalls an der Küste, nicht auf den Seen und Flüssen! so interpretiere ich das
 

perenospera

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....Auf dem Führerschein steht dies auch gleich in der zweiten Zeile.....
Hallo Ben,
das Bild zeigt nicht den kroatischen Bootsführerschein Kat. B.
Der sieht so aus:

20170816_182058_HDR-768x541.jpg

Quelle:sailprofessionals.com

Dort steht nirgends etwas von ICC !

Meines Wissens besteht die Möglichkeit
unter Vorlage des nationalen Bootsführerscheins Kat. B und gegen Bezahlung von 55 Kun. einen Internationalen Führerschein gem. ICC zu erhalten. Dies geht jedoch nur (wenn ich es richtig verstanden habe) bei den Büros der Hafenmeister für Binnenschiffahrt in Osijek, Vukovar, Sisak und Slavonski Brod.
Gruss Jochen
 

Heiko705

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...was ja wieder dafür sprechen würde, das die Nutzung außerhalb Kroatiens mit dem herkömmlichen Küstenpatent nicht möglich ist! Wer soll da noch durchblicken?
 

dalmatiner

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Es ist freilich ein Unterschied wann ich den Führerschein gemacht habe .Ab ca. 2017 ist er in Deutschland Internation in Scheckkartenformat und keine blauen und grüne mehr wie ich sie habe..Ab wann es in Kroatien automatisch ein Internationaler ausgestellt wird oder wurde weiß ich nicht..Gruß Traudl
 
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