Schlauchboot anmelden ohne eigenen Führerschein.

rolandt64

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Nur zur Info, ich hatte es klipp und klar geschrieben das es für Deutsche gilt , das hat Marius auch so bestätigt. Über Österreicher und Schweizer nicht. Da aber diese nur Berge haben gilt bei diesen eine Sonderregelung. Wo sie jetzt den Schein machen ist Wurscht, da diese 2 Länder eine Ausnahme sind. Aber entscheidend ist nicht nur der Schein, sondern auch die Flagge unter der Gefahren wird. Das Bedeutet das jeweilige Abkommen muss eingehalten und nachgefragt werden in den jeweiligen Ländern. Für Österreich gilt das
https://www.bmvit.gv.at/themen/schifffahrt/seeschifffahrt/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung.html
Für Schweizer gilt das

In der Schweiz wird zum Führen von Booten und Yachten auf See (=am Meer) nur der Erwerb des schweizerischen Hochseescheins angeboten.
Für all jene Skipper, die keinen Törn über den Atlantik planen bietet sich der Boat Skipper B Yachtführerschein als kostengünstigere Alternative an.
Abschliessend kommt aber noch hinzu, dass viele Länder für das eigene Hoheitsgewässer (12 Meilen Zone) spezielle Vorschriften erlassen
z.B.
Griechenland: auf MY muss ein 2. Skipper (vergleich 2. Offizier) an Bord sein
Kroatien: der Skipper muss zumindest eine UKW Seesprechfunkberechtigung
zum Führen von Charteryachten besitzen

So erwerben auch viele deutsche Staatsbürger zusätzlich zu einem deutschen Sportbootführerschein den kommerziell gültigen Grundschein der kroatischen Handelsmarine inkl. Funk,
den Boat Skipper B da dieser die UKW Seesprechfunkberechtigung enthält
oder absolvieren die kroatische Funkzusatzprüfung zu ausländischen Bootsührerscheinen.
Lg Roland

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Marius

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Ok, bei all den Links, wo steht, dass Deutsche auf der ganzen Welt ausschließlich mit deutschem Seeschein oder einem Schein des Heimatlandes fahren dürfen, bin ich blind?
Bitte um einen konkreten Screenshot dieses Satzes.
 

claus-juergen

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hallo Seebären,

nur mal zur Auflockerung die Info, daß die Schweiz immerhin eine nicht ganz unbedeutende Handelsflotte unterhält.

"Im Jahr 2016 betrieben sechs Reedereien insgesamt 49 Schiffe mit 1'031'713 BRZ (Bruttoraumzahl) unter Schweizer Flagge. Die schweizerische Handelsflotte hat eine Tragfähigkeit von insgesamt 1,7 Mio. Tonnen, dies entspricht ca. 1 Promille der Welttonnage. Damit liegt die Schweizer Handelsflotte etwa auf dem 70. Rang der Welthandelsflotte.[10] Aufgeteilt nach Schiffstyp: 30 Massengutfrachter, 12 Mehrzweckfrachter, 7 Tankschiffe. Diese Schiffe sind im Durchschnitt sechs Jahre alt.

Im November 2017 umfasste die Schweizer Flotte 36 Handelsschiffe mit einer Ladekapazität von ca. 1.5 Mio Tonnen (DWT). Sie setzt sich zusammen aus 29 Massengutfrachtern, 4 Mehrzweckfrachtern, 3 Asphalt- und Produktetankern. Die Flotte wird durch sechs Reedereien betrieben.[11]

Seit dem 8. Oktober 2019 umfasst die Schweizer Flotte noch 27 Schiffe, welche von vier Reedereien betrieben werden.[12]"

https://de.wikipedia.org/wiki/Schweizer_Hochseeschifffahrt#Hochseeflotte

Österreich hat die zwar nicht, aber dafür einen Seehafen. Es handelt sich um den neuen Yachthafen von Novigrad in Istrien. Der wurde bekanntlicherweise von der Pleitebank Hypo Alpe Adria finanziert. Nachdem die Kredite fällig gestellt und uneinbringbar waren fiel der Hafen als Sicherheit an eine Bad Bank, die wiederum eine 100 %ige Tochter des österreichischen Staats ist. ;)

grüsse

jürgen
 
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Marius

Guest
Wir sind völlig locker, Jürgen, da braucht‘s nun wirklich keine Themenabschweifung. ;-)
 
M

Marius

Guest
Ich versuche es ein letztes Mal aus einer anderen Richtung, da ihr mir die Frage ja nicht beantworten wollt, WER denn eigentlich Deutschen verbietet, mit FREMDEN Scheinen in FREMDEN Gewässern herumzufahren.

Deutsche dürfen in Deutschland nicht mit fremden Scheinen fahren, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in D haben, da sind wir uns ja hoffentlich einig?

Nun, wenn du als Deutscher mit kroatischem Schein in Spanien einen Tagesausflug mit einem gecharterten Boot machst, hast du dann immer deinen Reisepass UND eine aktuelle Meldebestätigung mit, damit derjenige auch weiß, wo du wohnst?

Das ist doch absurd, Leute.
 

balou

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Puh, es ist doch eigentlich ganz einfach, Tosca hat doch die Texte eingestellt. Diese sagen doch alles ganz klar aus. Marius lies doch noch einmal ganz konzentriert. Grob zusammengefasst kann man z.B. sagen:
Deutscher in Kroatien, entweder Kroatischer oder Deutscher Schein
Deutscher in Spanien, entweder Spanischer oder Deutscher Schein, aber nicht Kroatischer Schein da Deutsche Staatsangehörigkeit.
Niederländer in Deutschland entweder Deutscher oder Niederländischer Schein, Aber nicht Kroatischen Schein da Niederländische Staatsbürgerschaft.
Österreicher mit Kroatischem Schein in allen Ländern ok.
Ist doch gut verständlich.
Marius, Du als Kroate oder Österreicher darfst natürlich mit Deinem Kroatischen oder auch mit dem spanischen in Spanien fahren. Steht ja auch im Text. Zu Deiner Erklärung , dass viele mit irgendeinem Schein irgendwo laufend fahren, möchte ich nur kurz bemerken, das dass dadurch nicht automatich legal ist. Ich bin auch schon oft zu schnell gefahren und nicht erwischt worden, deshalb ist es aber lange noch nicht legal.
Ich finde es schon wichtig, hier nur richtige Auslegungen zu verbreiten, da es genug User hier gibt die sich auf die Richtigkeit verlassen. Es wäre nicht schön, wenn diese im Schadensfall dadurch auf einen Versicherungsschutz verzichten müssten.


Gruß
Balou
 
M

Marius

Guest
Balou, darf ich auch dich fragen, WER das vorschreibt? Die Spanier oder Italiener und alle, mit denen Kroatien ein bilaterales oder internationales Abkommen hat (so wie ALLE Mittelmeerstaaten) jedenfalls nicht.

UndHand aufs Herz, würdest du als spanischer Yachtvercharterer jemandem der keine Fahrerlaubnis hat eine Yacht im Wert von mindestens einer halben Mille anvertrauen, wissend, dass die Versicherung nicht zahlen wird, wenn was passiert? Wohl kaum. :)

Das Argument „nur weil es einfach gemacht wird, ist es nicht legal“ ist somit kein Argument, weil das bei Yachten schlicht und einfach nicht passiert.

Die Staatsbürgerschaft oder die Wohnadresse stehen am Schein ja noch nicht mal drauf, weil das keinen interessiert, außer eben in Deutschland selbst, aber da muss es ja auch nicht draufstehen, weil der deutsche Polizist innerhalb von 5 Minuten nachprüfen kann, ob man einen Wohnsitz in D hat.
 

Heiko705

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Wenn davon die Rede ist, dass das kroatische Küstenpatent in allen EU-Staaten anerkannt wird, wird auch davon ausgegangen, dass der Mieter Kroate ist. Auch Skipper Klaus1963 weiß das:

https://www.adriaforum.com/kroatien/threads/bootfahren-ohne-führerschein.84333/page-3#post-927589

Als Deutscher brauche ich in Spanien den deutschen Schein oder den spanischen, aber nicht den kroatischen Schein. Bei Österreichern ist dies erlaubt, da sie keinen eigenen Zugang zu einem Küstengewässer haben, wie wir ja festgestellt haben. Dazu muss ich einfach Texte richtig verstehen können.
 

balou

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Marius, dies fällt in die nationale Gesetzgebung der einzelnen Staaten. Du hast Deine Sichtweise leider noch gar nicht belegt, da sind die anderen eingestellten Auszüge doch wohl schon erheblich Aussage kräftiger. Auch ob ein Vercharterer an wenn mit welchem Schein und Nationalität etwas verchartert hat ist doch nicht belegbar und nur hörensagen.
In Deutschland ist man ab 14 oder 16 verpflichtet sich mit Wohnsitz ausweisen zu können (Personalausweis), ich weiß es zwar nicht, könnte mir aber vorstellen , dass es EU weit so die Regel ist. Allerdings auch egal, da spätestens bei einer Anklage die Nationalität und der Wohnsitz heraus kommt.

@ Luppo
alles Gut, wir diskutieren doch nur. Dazu gehören nun auch unterschiedliche Meinungen. Hier wird und wurde keiner angegangen oder Beleidigt.
 
M

Marius

Guest
Ich poste ein Schreiben der zuständigen italienischen Behörde, aber das wird nicht geglaubt, schon irgendwie lustig. :)

Aber ok, gehen wir zum nächsten Land, hier aus einem Schreiben der slowenischen Behörde:

„Schriftliche Bekanntgebung von Slowenien

Wir haben uns für Sie direkt mit der slowenischen nautischen Verwaltung Kontaktperson: Hr. Dir. Capt. Davorin FANTULI in Verbindung gesetzt. Dort hat man uns bei der Abteilung für Bescheinigungen und Dokumente (+386 5 663 21 32) erklärt, dass es zwischen den einzelnen Ländern (in diesem Fall Slowenien, Österreich und Kroatien) kein eigentliches Abkommen gibt. Es wird von Reziprozitätsgrundsatz ausgegangen was bedeutet, dass so lange slowenische Dokumente in Kroatien anerkannt werden, gilt das auch für kroatische in Slowenien. Die Skipper B Bezeichnung kommt dem slowenischen "voditelj čolna"- Bootsführer gleich. Es handelt sich hierbei um eine nichtkommerzielle Lizenz (sprich Segelbote, Segeljachten, Motorbote und Motorjachten bis zu 24m Länge). Daher sollte das Anmieten einer Segeljacht in Slowenien durch einen Österreicher mit kroatischer Lizenz nicht problematisch sein.“

Nun, bevor jetzt jemand wegen Österreich mit seinen angeblichen Sonderrechten kommt, hier erfolgt die Begründung AUSDRÜCKLICH NICHT über die österreichische Staatsbürgerschaft, sondern, dass das Reziprozitätsprinzip gilt, sprich, solange ein slowenischer Schein in Kroatien gilt, gilt auch der Kroatische in Slowenien, ganz unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

Und nochmals, auch Österreicher können in Österreich einen Seeschein machen, also warum sollte es da irgendwelche Sonderregeln geben? Die gäbe es ja dann auch für die Schweiz, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Serbien, Rumänien, Weissrussland und was weiß ich für wen noch alles. :)

Oder Frankreich:

„Schrifliche Bekanntgebung von Frankreich

Sehr geehrter Herr xxx,

Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 11. Juli betreffend der Gültigkeit kroatischer Bootsführerscheine in Frankreich.

Wir haben mit dem hiesigen Transportministerium Kontakt aufgenommen und wurden informiert, dass ausschließlich gültige kroatische Bootsführerscheine in Frankreich anerkannt werden. Jedoch gilt dies nur unter der Voraussetzung, dass der Schein mehrsprachig (zwingend auch Französisch) ausgestellt ist. Ist dies nicht der Fall, so muss eine beeidete Übersetzung in französischer Sprache mitgeführt werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit, den kroatischen Bootsführerschein in einen französischen umzuwandeln.“

Auch hier keinerlei Einschränkung bzgl. des Wohnsitzes...

Achtung, das gilt immer für Nichtkommerzielle! Ich gehe davon aus, dass wir eh nur solche da haben. :)
 
M

Marius

Guest
Abgesehen davon, wenn wir schon so schön ins Detail gehen: Wir sollten nicht von „Deutschen“ sprechen, sondern von „Personen mit Wohnsitz in Deutschland“.

Denn Deutsche, die ihren Wohnsitz z.B. in HR haben, dürfen in D mit dem kroatischen Schein fahren, andersherum darf ein Kroate, der schon lange in D lebt, also seinen Hauptwohnsitz dort hat NICHT mit dem kroatischen Schein in D fahren.

Das ist doch alles völlig logisch, Menschenskinder.
 
H

hiking & biking

Guest
Nun, die Diskussion ist ein wenig fragwürdig ;)

Es könnte Personen geben, die haben mehrere Staatsangehörigkeiten und verschiedene Wohnsitze. Aus dieser Perspektive dürfte diese Personengruppe niemals ein Boot mieten/fahren/versichern dürfen.

Ein international anerkannter Bootsführerschein wird immer die rechtliche Gültigkeit behalten. Egal ob die Lizenz in den USA, Croatia oder Timbuktu ausgestellt wurde. Dafür gibt es bilaterale Abkommen ;)

Ahhh... Bitte glaubt Mario doch einfach, Es ist so wie er schreibt.
 
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balou

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@hiking &biking
klar gibt es Personen mit mehreren Wohnsitzen und Staatsangehörigkeiten, aber hier sind wir uns glaubig einig, dass es dabei um den Hauptwohnsitz geht.
Nur mal so neben bei, ein internationaler Bootsschein, ist kein Führerschein und hat auch mit diesem nichts zu tun.
 
M

Marius

Guest
Bootsfuehrerschein heißt das, ist aber egal, wir wissen ja, wovon wir reden. :)
 

balou

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Ich poste ein Schreiben der zuständigen italienischen Behörde, aber das wird nicht geglaubt, schon irgendwie lustig. :)

Auch hier keinerlei Einschränkung bzgl. des Wohnsitzes...

. :)
Aber auch keine Erwähnung, dass dies egal ist. Nun gut, auch wenn hier nicht auf Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit eingegangen wird, scheint es ja anscheinend in diesen Ländern so zu sein. Aber es gibt genau so andere Länder in denen es trotzdem anders geregelt ist, z.B. BRD so wie Du ja auch selber schreibst. Wenn wir mal von diesem Stand ausgehen, so müßte ja für jedes Land einzeln recherchiert werden um sich sicher zu sein.
 

claus-juergen

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Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
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