Schlauchboot anmelden ohne eigenen Führerschein.

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Marius

Guest
Danke für das konkrete Beispiel, Sylvie, deswegen fragte ich ja, worum konkret es geht.
Es ist wichtig, erstmal zu unterscheiden zwischen Binnen und See.

Zu Binnen-Scheinen kann ich gar nichts sagen, also ob dein Freund mit einem schweizer Binnenschein in deutschen Binnengewässern fahren darf, ehrlich, keine Ahnung. Das wäre eine Frage fürs boote-forum.de
Da sitzen die Spezialisten für deutsche Binnengewässer.

Aber ganz sicher weiß ich, dass dein deutscher Freund, der in der Schweiz lebt, oder umgekehrt, egal, wenn er ein kroatisches Küstenpatent hat z.B. in Spanien mit seinem Boot herumfahren darf und dass die Haftpflichtversicherung keinerlei Chance hat, im Schadensfalle auszusteigen. :)

Warum? Weil er eine gültige Fahrerlaubnis besitzt die bilateral anerkannt wird! Würde ein kroatisches Küstenpatent z.B. in Deutschland nicht gelten, würde auch ein deutsches in Kroatien nicht gelten.

Ausnahme: Führerschein in einem der bilateralen Länder aberkannt, denn geht gar nix mehr, wie beim Auto.

Aber dass ich euch mal im Financa jemals versetzt hätte, daran kann ich mich nicht erinnern, und wenn es so war, dann bitte ich - spät aber doch - vielmals um Entschuldigung. Passiert garantiert kein zweites Mal. :)
 

tosca

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Hallo Mario,

meines Wissens war es ein Bootspatent für See und Binnen welches unser Freund in der Schweiz gemacht hatte. Er dachte deshalb ja auch, daß er mit diesem Führerschein die kroatische Adria unsicher machen dürfe, dem war aber nicht so.

Du weißt vielleicht noch, daß wir ein Boot auf dem Rhein haben. Wir sind immer auch auf der Schweizer Seite unterwegs, da die Staatsgrenze bei uns am Hochrhein mitten durch den Rhein geht. Umgekehrt fahren die Schweizer auch auf deutscher Seite.
Ob nun unser Freund als Deutscher mit seinem Schweizer Patent auf die deutsche Seite hätte rüberfahren dürfen? :yau:
Die Schweizer dürfen das natürlich. Aber deutsch mit Schweizer Schein und hat seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr in der Schweiz sondern in D. Das Thema wird immer interessanter. :happy2:
Die Wasserschutzpolizei überprüft auch die Führerscheine, vielleicht werde ich, falls wir mal wieder kontrolliert werden, und die gute Laune haben mal fragen.

Aber dass ich euch mal im Financa jemals versetzt hätte, daran kann ich mich nicht erinnern, und wenn es so war, dann bitte ich - spät aber doch - vielmals um Entschuldigung. Passiert garantiert kein zweites Mal. :)
Mario, Du hast uns nicht versetzt, es kam dann doch nicht zustande weil Du, wenn ich das noch richtig weiß, dann doch nicht zu der Zeit in Medulin warst. Also es gibt gar nix zu entschuldigen. Hat halt zeitlich nicht gepasst. :tennis: Alles gut.

Grüße von Sylvi

:bia:

Edit: ich habe eben bemerkt, daß ich vorhin geschrieben habe, unser Freund habe den SBF Binnen nochmal machen müssen. Natürlich meinte ich den SBF Binnen UND See. :wall: Sorry, mein Fehler, ich werde es im original Text verbessern.
da er Deutscher ist den SBF Binnen nochmals in Deutschland machen, um im Ausland fahren zu können.
 
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Marius

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Hihi, das ist halt kompliziert, aber eigentlich auch nicht. weil eine Fahrerlaubnis nicht an die Staatsbürgerschaft oder den Wohnort gekoppelt ist.
Gesetzlich ist alles recht klar. Diejenigen, die laufend sehr viele Unklarheiten in dieses Thema bringen wollen, sind „Fahrschulen“, aus nachvollziehbaren Gründen, und ich garantiere dir, Sylvie, dass in diesem Strang noch ein paar Gegenstimmen einiger Verkäufer auftauchen werden. ;-)
 
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Marius

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Ich glaube, ich mache da mal einen eigenen Strang dazu auf, mit dem Titel:

„Warum sollte man das kroatische Küstenpatent machen und wer sollte dies keinesfalls tun?“

;-)
 

rolandt64

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Das interessiert mich - hast Du dazu eine Quelle/ Link ? Gilt das auch für Ausländer? Nicht nur für Kroaten?
Guten Morgen ,
So ist das ist in Deutschland geregelt, deshalb habe ich nicht den Kroatischen Schein gemacht. Wer nur dort fährt ist es ok , aber ich fahre auch mal woanders deshalb würde ich immer den deutschen Bevorzugen, um jeglichen Ärger zu vermeiden.
https://www.adriaforum.com/kroatien/threads/bootfahren-ohne-führerschein.84333/post-927589
 
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Marius

Guest
Die Info ist falsch.
Sie ist ausschließlich für Deutsche, die in Deutschland fahren, gültig, aber wer von uns fährt denn schon in der Nord- oder Ostsee herum? Für Österreicher ist das hingegen völlig unerheblich, wir haben hier ja noch nicht mal ein Meer!!!
Das Märchen, dass das kroatische Küstenpatent für Deutsche oder Österreicher nur in Kroatien gelten würde, wird schon lange von öst. und dt. Fahrschulen verbreitet und dieses Gerücht hält sich wirklich hartnäckig.

In allen anderen für uns relevanten Ländern, also Slowenien, Italien, Griechenland, Frankreich, Spanien,... wird das kroatische Küstenpatent unabhängig von der Staatsbürgerschaft AUSDRÜCKLICH anerkannt, Innerhalb der EU sowieso und außerhalb auch in sehr vielen Ländern...

Also, nochmals, wer in der Nordsee oder Ostsee fahren will --> deutscher Schein, für alle anderen reicht das kroatische Küstenpatent.
 

balou

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Oh oh, ich glaube hier sind einige Gerüchte oder auch Meinungen unterwegs, die gut falsch sein könnten. Als ich meine Scheine vor vielen Jahren in Deutschland gemacht habe, wurde uns auch vermittelt und ich meine zu glauben mit Verweis auf einen Gesetzestext, das ausländische Scheine bei Deutschen in Deutschland nicht gültig sind. Aber ist auch schon sehr lange her und kann sich auch was geändert haben. Wenn man jedoch das ganze mal auf Autoführerscheine vergleicht, bin ich mir recht sicher das für Deutsche, im Ausland erworbene Führerscheine hier nicht gelten. War ja mal so ein Schlupfloch Tschechien usw. ein Bekannter Deutscher, der seinen Wohnsitz in der Dom Rep hatte und mit einer Staatsangehörigen Frau der Dom Rep verheiratet war und dort den Schein machte, wurde nach Umsiedlung in die BRD verklagt und verurteilt zu fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Ich glaube man sollte mit seinen Äußerungen hier vorsichtig sein und evt. sich die Mühe machen und nach Gesetzestexten recherchieren, bevor man etwas falsches voraus setzt, kann ja doch schon zu viel Ärger führen.
Gruß
Balou
 

dalmatiner

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Nach Telefonate mit dem Motoyachtverband und dem ADAC ist es so wie Roland beschrieben hat.Der kroatische Führerschein ist für Ausländische Bürger nur in Kroatien gültig. In den anderen Ländern wie ItalienGrichenland, Spanien ectr.muß man als Deutscher den deutschen Führerschein SBF See haben. Gruß Traudl
 

balou

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Hallo Traudl,
dann ist es ja immer noch genau so wie ich es mal gelernt habe. Danke für Deine Mühe dem mal nachzugehen.

Gruß
Balou
 

tosca

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Danke Traudl, genau das ist das was ich sage, und auch beschrieben habe.

Was mich interessiert ist, ob, wenn man den kroatischen Boots-Schein als Deutscher bzw. Österreicher oder andere Nationalität also als Ausländer in Kroatien gemacht hat, dieser tatsächlich auch überall auf der Welt oder meinetwegen nur in Europa für diese Person gilt.

Das war genau auch die Info die ich hatte. Ich dachte, es gibt vielleicht Neuerungen da Marius so sicher was anderes behauptete, deshalb meine Frage nach Link/ Quelle. Ich denke Traudl hat mit ihrem kurzentschlossenen Telefonat die Angelegenheit geklärt.
 

dalmatiner

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Hallo Tosca und Balou, so hab ich es auch gelernt, sonst hätte ich auch schon früher bei uns im Yachtclub was gehört,das sind keine Falschinformationen von Fahrschulen.Gruß Traudl
 
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tosca

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Wenn man jedoch das ganze mal auf Autoführerscheine vergleicht, bin ich mir recht sicher das für Deutsche, im Ausland erworbene Führerscheine hier nicht gelten.

man muss seinen Erstwohnsitz in dem "Aus"land haben, wo man den Autoführerschein erworben hat.

https://praxistipps.focus.de/fuehrerschein-im-ausland-machen-preise-und-rechtliches_99776

Zitat aus obigem Link:
"Möchten Sie Ihren Führerschein im Ausland machen, müssen Sie nachweislich ein halbes Jahr, genauer gesagt 185 Tage, Ihren ersten Wohnsitz im Ausland haben."
 

claus-juergen

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...War ja mal so ein Schlupfloch Tschechien usw. ein Bekannter Deutscher, der seinen Wohnsitz in der Dom Rep hatte und mit einer Staatsangehörigen Frau der Dom Rep verheiratet war und dort den Schein machte, wurde nach Umsiedlung in die BRD verklagt und verurteilt zu fahren ohne gültige Fahrerlaubnis...

hallo balou,

nun kommen wir zwar vom Thema Bootsführerschein ab. Da kenne ich mich überhaupt nicht aus.

Was die Fahrerlaubnis für den Pkw anbelangt ist das jedoch ganz klar in der EU geregelt. Alle nationalen Führerscheine gelten in allen Ländern der EU. Wer seinen Wohnsitz in ein anderes Land dauerhaft verlegt, muß natürlich die Führerscheinprüfung dort nicht erneut ablegen. Aber es muß ein nationaler Führerschein des Landes mit dem neuen Wohnsitz erworben werden. In der Regel ist das eine einfache Umschreibung. Den deutschen Führerschein darf man natürlich behalten, weil den eine ausländische Behörde nicht einziehen kann.

Tatsächlich kam es bis vor einigen Jahren in bestimmten Kreisen vor allem beim Entzug der deutschen Fahrerlaubnis vor, daß die Betroffenen in der benachbarten Tschechei eine tschechische Fahrerlaubnis erwarben und mit dieser in Deutschland ihren Pkw bewegten. Grundsätzlich ist der Erwerb des Führerscheins im Nachbarland oder im EU-Ausland für uns Deutsche möglich. Aber auch hier muß ein Wohnsitz in diesem Land für mindestens ein halbes Jahr bestehen um dort einen Führerschein erwerben zu können.

Es ist also nicht zulässig, nur zum Erwerb des Führerscheins ins EU Nachbarland zu reisen. Diese Wohnsitzverlegung nur zum Erwerb des tschechischen Führerscheins macht natürlich niemand, weil dies steuerrechliche Probleme nach sich zieht.

grüsse

jürgen
 
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balou

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Hallo claus-juergen,
das meinte ich ja. Für die meisten nicht kroaten trifft ja zu, dass sie ihren erst Wohnsitz nicht in Kroatien haben sondern den Schein im Urlaub erwerben. Mein Beispiel bezog sich übrigens ja auch auf die Dom Rep, die nicht zur EU gehört. Aber wie Du auch schon schreibst, lass uns nicht vom Thema Bootsführerschein abweichen. Ich denke Traudl hat das ja nun auch gut hinterfragt und geklärt.
Gruß
Balou
 
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Marius

Guest
Nein, nein, nein.
Es tut mir leid Leute.
Der ADAC oder der deutsche Staat entscheiden doch nicht darüber, wo ein kroatischer Schein gilt, außer natuerlich in Deutschland, da sagen doch wir alle das gleiche:

Also nochmals: Wer als Deutscher mit Eohnsitz ausserhalb Kroatiens in der Nord- oder Ostsee in deutschen Gewaessern (!!!) fahren will, der braucht einen deutschen Schein. Hier darf D selbst entscheiden.

Die von mir aufgezaehlten Laender erlauben das aber AUSDRUECKLICH, da haben Deutschland und der ADAC doch gar nichts zu melden. Wie stellt ihr euch das denn vor? :)

Abgesehen davon, dass ich genuegend oesterreichische Skipper mit kroatischem KP kenne, die ueberall auf der Welt schon herumgefahren sind und Yachten gechartert haben (die gibt‘s ohne gültige Fahrerlaubnis ganz sicher nicht), gibt es dazu etliche Aussagen spanischer, italienischer und anderer Behoerden. Die duerften ja schon genervt sein ob der dauernden diesbezüglichen Anfragen.

Wie kommt man denn ueberhaupt auf die Idee den ADAC zu fragen ob ein kroatisches KP in Spanien oder Italien gueltig ist? *kopfschuettel*

:)

Kinder, Kinder... ;-)
 
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Marius

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Uebrigens, die Gesetze fuer PKW- und Bootsscheine kann man nicht miteinander vergleichen. Wenn etwas beim PKW-Fuehrerschein so oder anders ist, heißt das fuer den Bootsschein genau gar nichts. :)
 
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Marius

Guest
Übrigens, die deutsche Regelung ist eh ein Standardfall, das ist ja nichts Besonderes.
Wenn man als Deutscher nach Spanien zieht, dort also lebt und in Spanien herumschippert, muss man nach einer gewissen Zeit auch den spanischen Bootsschein machen.
Wenn man das kroatische Küstenpatent hat, ist eine einfache Umschreibung möglich. Aber für 6 MOnate oder 1 Jahr kann man ganz normal als Deutscher mit seinem kroatischen Küstenpatent dort herum fahren.
Das ist nur ein Beispiel, es ist eh überall das Gleiche und eigentlich auch logisch und nachvollziehbar für mich.

Im Gegensatz zum PKW, wo es in der EU standardisierte Klassen gibt, ist das beim Boot halt leider nicht so, das ist der Grund, warum nicht immer eine Umschreibung möglich.
 

Heiko705

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Also, ich bin ja nun ebenfalls schon ein paar Tage hier im Forum. Ich interessiere mich durchaus dafür, da es vielleicht für mich in Frage kommt, mal einen Schein zu machen. Deswegen habe ich die Beiträge über all die Jahre mit Interesse verfolgt.

Sollte man tatsächlich als Deutscher mit dem in Kroatien erworbenen, kroatischen Küstenpatent auch in Spanien oder sonst wo fahren können, wäre mir das komplett neu und wurde hier auch noch niemals so kommuniziert. Das wäre zwar schön, aber ein Schock, da es - wie gesagt - ganz neue Töne wären.

Schon immer wurde darauf hingewiesen, als Deutscher gilt für mich das kroatische Küstenpatent lediglich in Kroatien. Will ich auch in anderen Ländern fahren, brauche ich den SBF See.

Auch ist mir noch nie aufgefallen, dass Mario hier widersprochen hätte. Mario, kann es sein, dass Du jetzt was verwechselst? Nicht einfach "nein" sagen, sondern bitte nachdenken!

Zu beachten ist vielleicht auch die Tatsache, dass ich z. B. in Griechenland oder auch Deutschland - meines Wissens nach - erst ab 15 PS einen Führerschein brauche. In welchen anderen Ländern das ebenso ist, weiß ich nicht. Wenn ich ein 12-PS-Boot in Griechenland miete, bekomme ich folglich auch keine Probleme, wenn ich lediglich das kroatische Küstenpatent habe.

Wenn der Motoryachtverband das nicht weiß, dann wäre das schon traurig.

Das wäre schlichtweg unfassbar, wenn das, was ich sieben Jahre lang hier gelesen habe, doch falsch sein soll. Wieviele hätten vollkommen umsonst den SBF See gemacht, wenn das kroatische Küstenpatent ebenfalls überall gilt?

Wir brauchen mehr Informationen. Es kann doch nicht sein, dass diese Frage in unserem Forum nicht geklärt ist!
 
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Marius

Guest
Ich widerspreche doch dauernd, und empfehle staendig jedermann und jederfrau, das kroatische Kuestenpatent zu machen.

Anfangs (vor Jahren) glaubte ich die Maerchen der oest. und dt. Bootsschulen ja auch. :)
 
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