Schildsker
erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 24. Nov. 2006
- Beiträge
- 644
- Punkte
- 63
Ein Beitrag gefunden bei der WDR2 Quintessenz für Vermieter:
Scheckbetrug beim Ferienhaus: Vorsicht Internetfalle!
Ein WDR 2 – Hörer wollte seine Ferienwohnung vermieten. Es meldete sich ein vermeintlicher Interessent aus Großbritannien, der mit einem überhöhten Scheck bezahlen wollte. Dahinter steckt ein typischer Internet-Betrug.
Die Methode
Betrüger mieten eine Ferienwohnung oder ein Zimmer in einer Pension. In einigen Fällen haben sie sogar gleich mehrere Zimmer für ein Unternehmen, das ihnen angeblich gehört, gemietet. Die gesamte Kommunikation läuft über E-Mail und das Internet. Sie bezahlen mit einem Scheck, der auf eine wesentlich höhere Summe als die vereinbarte ausgestellt wird. Sie bitten anschließend um eine Überweisung des zu viel gezahlten Betrags auf ein Konto im Ausland. Häufig werden dafür Konten bei der Western Union Bank benutzt. Manchmal bitten die vermeintlichen Urlauber aber auch, das Geld an einen Mittelsmann bar auszuzahlen.
Der Trick
Durch die Rücküberweisung ist das Geld, das möglicherweise aus einem Verbrechen oder aus Drogengeschäften stammt, „gewaschen“, die Verbrecher können es legal ausgeben oder anlegen. Doch es kann noch schlimmer kommen: Schecks können bis zu 180 Tage zurückgebucht werden. Das bedeutet: Der Betroffene hilft unbewusst beim Geldwaschen, geht selbst aber komplett leer aus.
Tipps der Polizei
Die Polizei rät, die Schecks auf Echtheit zu überprüfen. Häufig enthalten sie simple Rechtschreibfehler. Ist sich ein Vermieter unsicher, sollte er mit dem Scheck zur Polizei gehen und ihn dort überprüfen lassen. Fälle von Scheckbetrug sind bei den Behörden hinlänglich bekannt. Die Polizei warnte deshalb auch schon Vermieter von Ferienhäusern oder –wohnungen.
Vergleichbare Fälle auch bei Internetauktionen
Neben dem Mieten von Wohnungen und Zimmer versuchen die Täter, ihr Geld auch in Internetauktionshäusern zu waschen. Die Methode ist dieselbe. Die Betrüger schicken einen überhöhten Scheck für das ersteigerte Produkt und bitten um Rücküberweisung auf ein Konto im Ausland.
Achtung Strafe!
Wer einen Scheck eines Geldwäschers annimmt, macht sich unter Umständen selber strafbar. Polizei und Staatsanwaltschaft nehmen Ermittlungen auf. Es droht mindestens eine Geldstrafe, in schlimmeren Fällen sogar Gefängnis.
Scheckbetrug beim Ferienhaus: Vorsicht Internetfalle!
Ein WDR 2 – Hörer wollte seine Ferienwohnung vermieten. Es meldete sich ein vermeintlicher Interessent aus Großbritannien, der mit einem überhöhten Scheck bezahlen wollte. Dahinter steckt ein typischer Internet-Betrug.
Die Methode
Betrüger mieten eine Ferienwohnung oder ein Zimmer in einer Pension. In einigen Fällen haben sie sogar gleich mehrere Zimmer für ein Unternehmen, das ihnen angeblich gehört, gemietet. Die gesamte Kommunikation läuft über E-Mail und das Internet. Sie bezahlen mit einem Scheck, der auf eine wesentlich höhere Summe als die vereinbarte ausgestellt wird. Sie bitten anschließend um eine Überweisung des zu viel gezahlten Betrags auf ein Konto im Ausland. Häufig werden dafür Konten bei der Western Union Bank benutzt. Manchmal bitten die vermeintlichen Urlauber aber auch, das Geld an einen Mittelsmann bar auszuzahlen.
Der Trick
Durch die Rücküberweisung ist das Geld, das möglicherweise aus einem Verbrechen oder aus Drogengeschäften stammt, „gewaschen“, die Verbrecher können es legal ausgeben oder anlegen. Doch es kann noch schlimmer kommen: Schecks können bis zu 180 Tage zurückgebucht werden. Das bedeutet: Der Betroffene hilft unbewusst beim Geldwaschen, geht selbst aber komplett leer aus.
Tipps der Polizei
Die Polizei rät, die Schecks auf Echtheit zu überprüfen. Häufig enthalten sie simple Rechtschreibfehler. Ist sich ein Vermieter unsicher, sollte er mit dem Scheck zur Polizei gehen und ihn dort überprüfen lassen. Fälle von Scheckbetrug sind bei den Behörden hinlänglich bekannt. Die Polizei warnte deshalb auch schon Vermieter von Ferienhäusern oder –wohnungen.
Vergleichbare Fälle auch bei Internetauktionen
Neben dem Mieten von Wohnungen und Zimmer versuchen die Täter, ihr Geld auch in Internetauktionshäusern zu waschen. Die Methode ist dieselbe. Die Betrüger schicken einen überhöhten Scheck für das ersteigerte Produkt und bitten um Rücküberweisung auf ein Konto im Ausland.
Achtung Strafe!
Wer einen Scheck eines Geldwäschers annimmt, macht sich unter Umständen selber strafbar. Polizei und Staatsanwaltschaft nehmen Ermittlungen auf. Es droht mindestens eine Geldstrafe, in schlimmeren Fällen sogar Gefängnis.