Propan-Butan Gasflaschen gefährlich?

Huberlinger36

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Flüssiggasflaschen im geschlossenen Kofferraum eines Pkw zu transportieren ist extrem gefährlich, weil eine Zwangsentlüftung fehlt (anders als bei WWA und WM).
Austretendes Gas (ganz geringe Mengen treten fast immer aus!) sammelt sich an der tiefsten Stelle, meist Reserveradmulde. Dort sind oft kleine Entwässerungsbohrungen, durch die Kontakt zum Kat oder Schalldämpfer möglich ist. Andere Zündmöglichkeiten sind reichlich vorhanden.
Das austretende Gas ist, sobald es die Flasche verlässt, nicht mehr flüssig. Nach dem Austreten fehlt der für die Verflüssigung notwendige Druck.
Tritt das Gas durch ein Leck in noch flüssiger Form aus, verdampft es mit Nebelwolke und großer Kälteentwicklung. Kann jeder nachvollziehen, wenn er mal kurz das Flaschenventil (bitte nur im Freien!) etwas aufdreht. Passiert so etwas wirklich mal im Pkw (Unfall o.ä.) besteht Explosionsgefahr. Außerdem wird die atembare Luft im Innenraum blitzschnell verdrängt.

Bei den Gasflaschen muß man unterscheiden, zwischen den grauen Eigentumsflaschen und den roten Leihflaschen.
Die roten Leih/Mietflaschen darf (legal) nur der Vermieter wieder auffüllen. Steht so auch eindeutig im Leihvertrag.
Der Vermieter ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand (Ventil, Druckprüfung pp.) der Gasflasche.

Die grün/grauen Eigentumsflaschen liegen in der Verantwortung des Erwerbers. Er kann sie beliebig nachfüllen lassen oder (wie eigentlich vorgesehen) überall leer gegen voll umtauschen. Er ist selbst für die Einhaltung der Prüffristen (10 Jahre /Fälligkeitsjahr auf dem Tragegriff oder auf besonderen Typschild) eingeschlagen) verantwortlich.
Beim Flaschentausch sollte man darauf achten, dass man keine abgelaufene Flasche angedreht bekommt. Das machen manche Vertreiber gern!
Die Vertreiber sind für die Überprüfung der von ihnen herausgegebenen Flaschen verantwortlich. Die Kosten sind im Gaspreis enthalten.

Dies nur mal zur Klarstellung für Anfänger. Alte Hasen wissen das natürlich längst.

Die Unterscheidung rot zu grau gilt nur für Deutschland. Ob es in anderen Ländern grundsätzlich anders ist, habe ich nicht überprüft.

Bei den Druckreglern ist ebenfalls Vorsicht geboten. Ältere Regler passen of nicht zu neueren Verbrauchsgeräten und umgekehrt. Die Normen für den geminderten Druck wurden vor einigen Jahren geändert.

MfG. Huberlinger36
(der Freitag Nacht für 6 Wochen nach Istrien fährt....)
 

WMenzel

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Hallo Huberlinger36,

gute und verständliche Zusammenstellung!

Du hast vergessen, dass die alten Regler + Geräte mit 50 miliBar und die neuen mit 30 miliBar arbeiten.
Man muss also genau prüfen, ob der Regler zu ALLEN angeschlosssenen Geräten passt und ob alle Geräte mit dem gleichen Gas-Druck arbeiten.

Darüber hinaus gibt es noch die Gefahr der Vereisung des Druckreglers bei niedrigen Umgebungstemperaturen. Bei einem vereisten Druckregler kann der volle Flachendruck (bis zu 5 Bar) zum Verbraucher kommen. Das ergibt eine meterlange Stichflamme.
Dagegen gibt es kleine Heizkörper für den Druckregler. Die Elektro-Heizkörper muss man natürlich fachgerecht anschließen, damit es keine Zündquellen gibt!

Früher gab es nur die schweren Eisenflaschen. Dann kamen die Alu-Flaschen. Heute gibt es Kunststoff-Flaschen.
 
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