Das gab es schon seit es in D die Wehrpflicht gab. Wurde mit Abschaffung der Wehrpflicht ausser Kraft gesetzt und nun, da sie wieder eingeführt wird, wird dieses Gesetz auch naturgemäß wieder in Kraft gesetzt.
Verwaltungsvorschriften besagen jedoch, dass es momentan nicht vollzogen wird.
Also nix Neues und kein Grund zum Aufregen.
Bundeswehr: Wirbel um Genehmigungspflicht für Auslandsreisen
Seit Jahresbeginn gilt: Männer ab 17 müssen sich Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen. Was das praktisch bedeutet, ist den meisten unklar. Die Grünen fordern Aufklärung.
Über dieses Thema berichtet: BR24 TV am 05.04.2026 um 18:30 Uhr.
Seit Januar ist das neue Wehrdienstgesetz in Kraft. Seitdem bekommen Deutsche ab 18 Jahren von der Bundeswehr einen Fragebogen per Post – Männer müssen ihn ausfüllen, Frauen dürfen. Ein anderer Punkt im Gesetz ist bisher kaum bekannt: Männer, die zwischen 17 und 45 Jahre alt sind, dürfen mit dem neuen Gesetz theoretisch nicht mehr einfach so länger als drei Monate Deutschland verlassen.
Keine Probleme, solange der Wehrdienst freiwillig ist
Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums erklärte aber auch: "Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sind entsprechende Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen." Durch neue Verwaltungsvorschriften solle künftig klargestellt werden, "dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist", betonte der Sprecher. Nähere Angaben könnten derzeit noch nicht gemacht werden.
Die Wehrdienstreform war zum 1. Januar in Kraft getreten. Beschlossen worden war eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung ganzer Jahrgänge. Ziel ist eine personelle Aufstockung der Truppe. Die Entscheidung für den Wehrdienst soll freiwillig bleiben, sofern angestrebte Personalziele erreicht werden. Hintergrund der Reform waren neue Nato-Vorgaben angesichts der erhöhten Bedrohung durch Russland.