Neue Regeln für Langzeitaufenthalte in Kroatien für EU Bürger

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Christl

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Laut neuester Auskunft der Polizei kann man unangemeldet als EU Bürger 90 Tage im Kalenderjahr in Kroatien sein.

Wer länger bleiben will, muß sich anmelden und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen

PRIJAVA PRIVREMENOG BORAVKA ZA DRŽAVE ČLANICE EPG-a
Registration of temporary stay of EEA Citizens

Dazu braucht man Kopie vom Ausweis, 1 Passbild, Nachweis Einkommen und Nachweis Krankenversicherung und der Nachweis des Wohnorts ( Vlasnički list )


bei Touristen, die in FeWo Pensionen, Hotels absteigen, wird es vermutlich wie bisher gehandhabt, Anmeldung durch den Vermieter, schon wegen der Kurtaxe
 
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Krista

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Hallo Christl,

vielen Dank für die Auskunft. Meine Freundin hat mir das Ende
letzten Jahres auch erzählt, aber ich dachte sie hat etwas nicht
richtig verstanden.
Die Frage ist nun, wenn man sich nicht mehr anmelden muss,
woher wissen dann die Behöden wann die 90 Tage vorbei sind.
 
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Christl

Guest
genau Krista,

Mit mir war Zdenka bei der Polizei und sie unterhielt sich mit der Polizistin darüber. Diese meinte, da muß sich noch was ändern.

Aber wie soll dass passieren, nicht jeder hat einen RP. braucht man ja auch nicht mehr, da könnte man ja einen Stempel reindrücken. Aber wir wurden auch nur einfach durchgewunken.

Wir werden jedenfalls wie Dieter gleich die Genehmigung für 5 Jahre beantragen.
 
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Marius

Guest
Eine Anmeldung ist weiterhin erforderlich, auch innerhalb der EU.
Bis 90 Tage kann der Vermieter anmelden, darueber hinaus muss man persoenlich zur Polizei, man kann sich aber gleich fuer 5 Jahre anmelden.
Ich war heute selbst bei der Polizei, habe die Verlaengerung allerdings nicht ganz fertig gebracht. Ganz so einfach ist's dann halt doch nicht, weil die Polizei hier offenbar noch immer mit keiner einzigen anderen Behoerde vernetzt ist. :)
 
M

Marius

Guest
Krista, wie meinst du das mit den 90 Tagen? Du musst bei deiner Ankunft angemeldet werden. Ein Vermieter hat genau einen Kalendertag Zeit, einen Gast anzumelden.
 
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Christl

Guest
Mario, ich denke , es ist ein Unterschied, ob man im eigenen Haus wohnt, oder ob man als Tourist in eine FeWo / Hotel kommt
 

Krista

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Hallo Mario,

ich habe keinen Vermieter sondern selbst ein Häuschen.
Wer soll mich dann anmelden?
 
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Marius

Guest
Krista, wenn du unter 90 Tagen da bist, dann ein Touristbuero oder MUP (Polizei). Beide koennen Touristen (und das bist du ja, Krista) anmelden. Ab 90 Tagen nur die Polizei, weil du dann ja einen voruebergehenden oder dauerhaften Aufenthalt melden musst.
 
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Marius

Guest
Ihr muesst ja auch Kurtaxe bezahlen und euch somit auch im Touristbuero anmelden. Das Touristbuero nimmt dann automatisch die Anmeldung bei der TZ (Fremdenverkehrsbuero - turisticka zajednica) vor und gleichzeitig geht ein txt-File an das Innenministerium (Polizei). Davon bekommt man im Regelfall als Tourist nichts mit, nichtsdestotrotz muss man sich aber als Eigenheimbesitzer oder Festmieter, selbst darum kuemmern.
 
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perovuk

Guest
Ihr muesst ja auch Kurtaxe bezahlen und euch somit auch im Touristbuero anmelden. Das Touristbuero nimmt dann automatisch die Anmeldung bei der TZ (Fremdenverkehrsbuero - turisticka zajednica) vor und gleichzeitig geht ein txt-File an das Innenministerium (Polizei). Davon bekommt man im Regelfall als Tourist nichts mit, nichtsdestotrotz muss man sich aber als Eigenheimbesitzer oder Festmieter, selbst darum kuemmern.


Also de facto nichts neues, denn so wie oben beschrieben war es schon vor EU-Beitritt.
Gruß
Peter
 
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Marius

Guest
Nein, du kannst sich jetzt direkt gleich fuer 5 Jahre anmelden und danach gleich unbefristet.
Die erforderlichen Dokumentarionen haben sich auch stark verringert.
 
M

Marius

Guest
Hi Peter, auf der Innenministeriums-Seite www.mup.hr ist dazu nichts zu finden, zumindest was den 90-Tage-Aufenthalt angeht, wird keine konkrete Aussage getroffen, aber wie willst du nachweisen, wann du eingereist bist, wenn du dich nirgends angemeldet hast? Da koennte ja jeder einfach sagen, dass er gestern grad eingereist ist. :)

Das Auswaertige Amt ist wiederum auf meiner Schiene: "Ausländer müssen sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder über das örtliche Tourismusbüro anmelden. Bei der Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung in der Regel durch deren Besitzer. Dasselbe gilt beim Einklarieren mit dem Schiff. Bei privater Unterbringung kann der Gastgeber die Anmeldepflicht übernehmen. Individualreisende müssen ihrer Anmeldepflicht selbst nachkommen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder."

Die von dir, Peter, verlinkte Seite hingegen, sagt, dass der Vermieter nicht mehr verpflichtet ist eine polizeiliche Avmeldung seines Gastes vorzunehmen, sehr wohl aber die Anmeldung beim Fremdenverkehrsbuero (TZ). Das bedeutet auf jeden Fall, dass wenn man auf die 90-Tage-Karte setzt, muss man sich auf jeden Fall spaetestens am zweiten Tag in der TZ anmelden (Kurtaxe!).

Will man die Kurtaxe umgehen, muss man sich polizeilich voruebergehend oder dauerhaft anmelden (Eigenheim oder Mietvertrag).

Solange ich keine anderslautende Aussage vom Innenministerium habe, werde ich auf jeden Fall jeden Gast auch pol. anmelden, kostet ja nix, da diese ueber das gleiche Portal wie die TZ-Anmeldung laeuft. Bei Individualreisenden verlangen die Tourismusbueros durchschnittlich 20 Kuna fuer die TZ inkl. pol. Anmeldung.

Vermieter und deren Vermittler sollten dafuer eigentlich gar nichts verlangen, der Service ist fuer sie gratis.
 
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Marius

Guest
Ja, die voruebergehende so wie auch die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung kosten ein bisschen was.
Bei der 5-jaehrigen (dauerhaften) kannst du uebrigens auch einen kroatischen Personalausweis beantragen :)
 
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Christl

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Hallo mario,

die Aufenthaltsgenehmigung, die wir bisher brauchten für max 6 Monate kostete 520 HRK pro Person :)
 
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perovuk

Guest
Das Auswaertige Amt ist wiederum auf meiner Schiene: "Ausländer müssen sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder über das örtliche Tourismusbüro anmelden.

Will man die Kurtaxe umgehen, muss man sich polizeilich voruebergehend oder dauerhaft anmelden (Eigenheim oder Mietvertrag).

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Danke Mario
Um die Kurtaxe geht es mir nicht, ich zahle ohnehin als Hauseigentümer nur eine geringe Pauschale, letztes Jahr waren das 60.-Kuna für den gesamten Zeitraum.
Ich wollte nur wissen was es mit der Aussage von Christl's erstem Satz in #1 auf sich hat.;)
Gruß
Peter
 
M

Marius

Guest
Aehm, ja, das ist das sogenannte Touristenvisum, das gibt's ueberall in der EU und man muss als EU-Buerger in einem anderen Land (plus Schweiz) bis zu 90 Tagen Aufenthalt keine Aufenthaltsgenehmigungen bei den jeweiligen Auslaenderbehoerden beantragen.
 
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