...hat das Parlament in Zagreb beschlossen. Weil es dabei nicht nur um VOWi sondern auch andere Arten von Ordnungswidrigkeiten geht, habe ich dazu diesen Strang eröffnet.
"Am Mittwoch änderte das kroatische Parlament das Ordnungswidrigkeitengesetz. Die Änderung sieht höhere Höchststrafen vor und modernisiert das Verfahren durch die Einführung der elektronischen Kommunikation vor Gericht, um eine schnellere Durchführung des Verfahrens, einen effizienteren Briefwechsel und eine Senkung der Verfahrenskosten zu ermöglichen.
Die Änderungen des Gesetzes über geringfügige Straftaten wurden von 79 Abgeordneten unterstützt, 53 enthielten sich der Stimme.
Die elektronische Kommunikation ist nun für staatliche Stellen, kommunale Einrichtungen, die Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Gerichtssachverständige, Gerichtsdolmetscher und juristische Personen verpflichtend. Der Angeklagte, der Geschädigte und andere Beteiligte, die natürliche Personen sind, sind nicht zur Nutzung der elektronischen Kommunikation verpflichtet, können aber teilnehmen, wenn sie dem zustimmen.
Ab dem 1. Juli 2027 ist auch die Audioaufzeichnung der Hauptverhandlungen obligatorisch.
Die Änderungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes haben die Höchststrafen erhöht. Die Höchststrafe für die Ausstellung eines obligatorischen Haftbefehls wegen einer Ordnungswidrigkeit wurde von 663,61 auf 1.000 Euro angehoben, während die Höchststrafe, die am Tatort erhoben werden kann, von 265,45 auf 390 Euro erhöht wurde. Auch die Höchststrafe für Ordnungswidrigkeiten, für die anstelle einer Sanktion eine schriftliche oder mündliche Verwarnung ausgesprochen werden kann, wurde von 132,72 auf 300 Euro angehoben.
Die Möglichkeit, zwei Drittel einer durch ein rechtskräftiges Urteil oder ein Urteil zur Bestätigung einer Ordnungswidrigkeitsverfügung verhängten Geldstrafe nach Zurückweisung eines Einspruchs zu zahlen, wurde abgeschafft...."
grüsse
jürgen
"Am Mittwoch änderte das kroatische Parlament das Ordnungswidrigkeitengesetz. Die Änderung sieht höhere Höchststrafen vor und modernisiert das Verfahren durch die Einführung der elektronischen Kommunikation vor Gericht, um eine schnellere Durchführung des Verfahrens, einen effizienteren Briefwechsel und eine Senkung der Verfahrenskosten zu ermöglichen.
Die Änderungen des Gesetzes über geringfügige Straftaten wurden von 79 Abgeordneten unterstützt, 53 enthielten sich der Stimme.
Die elektronische Kommunikation ist nun für staatliche Stellen, kommunale Einrichtungen, die Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Gerichtssachverständige, Gerichtsdolmetscher und juristische Personen verpflichtend. Der Angeklagte, der Geschädigte und andere Beteiligte, die natürliche Personen sind, sind nicht zur Nutzung der elektronischen Kommunikation verpflichtet, können aber teilnehmen, wenn sie dem zustimmen.
Ab dem 1. Juli 2027 ist auch die Audioaufzeichnung der Hauptverhandlungen obligatorisch.
Die Änderungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes haben die Höchststrafen erhöht. Die Höchststrafe für die Ausstellung eines obligatorischen Haftbefehls wegen einer Ordnungswidrigkeit wurde von 663,61 auf 1.000 Euro angehoben, während die Höchststrafe, die am Tatort erhoben werden kann, von 265,45 auf 390 Euro erhöht wurde. Auch die Höchststrafe für Ordnungswidrigkeiten, für die anstelle einer Sanktion eine schriftliche oder mündliche Verwarnung ausgesprochen werden kann, wurde von 132,72 auf 300 Euro angehoben.
Die Möglichkeit, zwei Drittel einer durch ein rechtskräftiges Urteil oder ein Urteil zur Bestätigung einer Ordnungswidrigkeitsverfügung verhängten Geldstrafe nach Zurückweisung eines Einspruchs zu zahlen, wurde abgeschafft...."
Drastično se povećavaju maksimalne kazne za prekršaje, mijenja se i mogućnost plaćanja dvije trećine novčane kazne
Hrvatski sabor u srijedu je izmijenio Prekršajni zakon kojim se uvode veće maksimalne novčane kazne te modernizira postupak uvođenjem e-komunikacije pred sudovima kako bi se omogućilo brže vođenje postupka, efikasnija razmjena pismena i smanjenje troškova postupka.
www-glasistre-hr.translate.goog
grüsse
jürgen