Kroatien erweitert Radarkontrollen

claus-juergen

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Hat denn schon jemand ein Knöllchen für zu schnelles fahren bekommen? Vor Ort oder per Post…

Ja, ich habe in sehr gutem Deutsch vor zwei Jahren einen Brief aus Labin erhalten. Ebenfalls in sehr gutem Deutsch habe ich geantwortet, dass ich nur Halter bin und nicht weis wer gefahren ist. Bis heute habe ich vom Absender nichts mehr gehört. Und doch wage ich es immer noch die Straßen rund um Labin zu befahren.

Grüße

Jürgen
 

SL55

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Hat denn schon jemand ein Knöllchen für zu schnelles fahren bekommen? Vor Ort oder per Post.

Fahre schon seit Jahren die Strecke von Graz über Zagreb nach Rijeka und Krk, ständig mit 150-160 Km/h mit dem Tempomat. Sehe bei jeder Fahrt Polizisten in ihren zivilen VW Passat. Es interessiert die nicht die Bohne wenn man an ihnen vorbei fährt, die suchen nur Transporter, Minivans und sonstige Schlepperfahrzeuge.
..... Bis jetzt zumindest war es so.
 

McFive05

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so nun hat es mich doch erwischt, heute bekam ich Post aus Sibenik :arghh: mehrere Seiten in Kroatisch und eine gute deutsche Übersetzung, in der mitgeteilt wurde das der Fahrer mit folgenden Kennzeichen B.... auf der Road bla bla eine Verkehrsordnungswidrigkeit der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit begangen hat.
Gemessen wurden 129 km/h, verringert um 10% der Sicherheitsdifferenz bleiben 116 km/h die auf Fahrbahn festgestellt, wo die Höchstgeschwindigkeit 90 km/h beträgt.
Strafe 500 HRK , ja richtig gelesen Kuna, der Bescheid ist vom Juli 2022 (Verjährungsfrist in Kroatien 5 Jahre!!!)

Ich konnte das überhaupt nicht nachvollziehen, ich hatte dort gar keinen Blitzer gesehen, ja was erwarte der deutsche ;) riesengroßes Equipment am besten noch von zwei Ordnungshütern bewacht, nö man bedient sich modernster Technik aus dem ach so rückständigen Russland :D
CORDON M2 heißen die "Sensoren"


kleine unauffällige Mistviecher :banghead:

Muss wohl in Zukunft ein wenig ruhiger werden ;):D:D:D
 

McFive05

Mister Lost Place
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Hallo Uwe,

Gibt es ein Frontphoto wo du eindeutig als Fahrer zu identifizieren bist?

Grüße

Jürgen
ja in verdammt guter Qualität :p

full


das was grün eingerahmt ist, wird entsprechend vergrößert ...aber das möchte ich hier nicht zeigen:angelic:
 
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McFive05

Mister Lost Place
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ja leider, auch wenn es hier nicht so aussieht

Man muss den Kroaten auch eins zugestehen, die sind echt großzügig, in Deutschland wäre das Ticket wesentlich teurer (innerhalb geschlossener Ortschaften) und wenn Du das Knöllchen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt bezahlst, dann darfst du die Strafe halbieren!
 

claus-juergen

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ja leider, auch wenn es hier nicht so aussieht

Man muss den Kroaten auch eins zugestehen, die sind echt großzügig, in Deutschland wäre das Ticket wesentlich teurer (innerhalb geschlossener Ortschaften) und wenn Du das Knöllchen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt bezahlst, dann darfst du die Strafe halbieren!

Dann beeil dich mal mit der Überweisung. Normalerweise dauert es nur einen Tag bis das Geld beim Empfänger im Ausland ankommt. Künftig solltest du dich aber auf den Straßen nicht so beeilen. Zehn Prozent oder zehn km/h über dem Limit sind meine persönliche Grenze, wenn nicht ausnahmsweise ein Laster oder Wohnwagengespann die Sicht auf ein Verkehrsschild behindert.

Grüße

Jürgen
 

SheldonSJP

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Die Überwachungstechnik wrd eben immer besser und auch billger zu beschaffen. Im Namen der Verkehrssicherheit wird man es dann wohl in Zukunft auch erlauben die Durchschnittsgeschwindigkeit zu erfassen und damit dann Geschwindigkeitsverstöße zu verfolgen.
Man kann es ja eben nicht mehr unterscheiden, ob es "nur" der Mauterfassung dient bzw. die Kennzeichen abgleicht ob bezahlt wurde oder nicht. Teilweise sind die sogar so gut, dass sie erkennen ob man angeschnallt ist oder nicht.
Bin vor einigen Jahren mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit an einer Zivilstreife vorbei und die haben dann eben Gas gegeben mit Blauchlicht, aber nur um dann per Handzeichen zu zeigen, ich solle doch etwas langsamer fahren und dann sind sie auf und davon. Bin dann gemütlich mit 140-150 km/h weiter und habe sie nicht wieder gesehen. Die Überwachungsorgane aus Fleisch und Blut haben eben eine deutlich höhere Tolleranz, als irgenwelche technischen Geräte.

Aber du hast ja trotzdem noch Glück, da die Strafe nicht wirklich hoch ist und du ja auch deine Fahrerlaubnis nicht verlierst. Willst du zahlen oder willst es darauf ankommen lassen und dagegen angehen?
 

Durran

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Ich weiß nicht wie es in HR genau ist, aber ich nehme an die haben wie in Österreich eine Halterhaftung. Da ist es egal wer gefahren ist, es ist immer der Halter des Fahrzeugs haftbar zu machen.
Da muss gar nicht nachgewiesen werden wer der Fahrer war. Es zählt nur der Halter.

In Deutschland hingegen gilt die Fahrerhaftung. Da muss der Fahrer ermittelt werden, dem Halter kann es fast egal sein. Natürlich kann der Halter zu einem Fahrerbuch gezwungen werden wenn es mehrere Fahrer eines Fahrzeuges gibt.

Von daher können österreichische Strafen wegen Geschwindigkeitsübertretungen die an den Halter gerichtet sind nicht vollstreckt werden. Mich haben sie mal in Linz geblitzt mit dem Auto meiner Frau. Strafe ging an meine Frau. sie war auf dem Foto natürlich nicht zu erkennen.

Ich hatte es nicht bezahlt und irgendwann kam dann der Gerichtsvollzieher. Einspruch eingelegt und ging zurück. Nie wieder was gehört. Klar, wenn sie uns mal richtig in Österreich filzen, dann muss ich sicherlich noch bezahlen. egal, irgendwann ist es verjährt. Wahrscheinlich jetzt schon da es schon einige Jahre her ist. Das deutsche Kennzeichen gibt es auch längst nicht mehr.
 

claus-juergen

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Hallo Durran,

Selbst wenn in Kroatien eine Halterhaftung existiert ist der Strafzettel nicht in Deutschland vollstreckbar.

Was dein altes „Organstrafmandat“ aus Österreich betrifft brauchst du keine Angst haben. Wie auch bei uns in Deutschland gibt es dort kein nationales Register wo alle offenen Verkehrsdelikte erfasst sind und demnach hat die Polizei der einzelnen Bundesländer genauso wie das BKA des Landes keinen Zugriff auf diese Daten.

Grüße

Jürgen
 

Durran

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Wie auch bei uns in Deutschland gibt es dort kein nationales Register wo alle offenen Verkehrsdelikte erfasst sind und demnach hat die Polizei der einzelnen Bundesländer genauso wie das BKA des Landes keinen Zugriff auf diese Daten.

Jürgen,

Angst habe ich grundsätzlich nie. aber wenn du in Deutschland eine Verwaltungsstrafe wie einen Parkzettel oder eine Geschwindigkeitsübertretung nicht bezahlst, dann wird das gespeichert.
Zahlst du nicht erwirkt die Verwaltungsbehörde einen Haftbefehl bzw. verhängt eine Ersatzfreiheitsstrafe. Und die ist dann schon in der Polizeiakte drin.


Also wenn du nicht zahlst kommt es irgendwann zu einem Haftbefehl und der geht, zumindest bei Ordnungswidrigkeiten, dann auch zur Polizei. Hält die dich dann an zahlst du entweder oder gehst in den Knast.
Wenn in Deutschland nichts klappt, der Einzug von Steuern und strafen funktioniert immer noch bestens.
 

claus-juergen

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Hallo Durran,

In Deutschland hat natürlich derjenige, der dich einer VOWi bezichtigt Zugriff auf dich als Schuldner. Das muss keine Behörde sein. Auch ein Privatunternehmen kann z. B. im Auftrag der Stadt X. den Parkraum bewirtschaften und überwachen oder die Geschwindigkeit von Verkehrsteilnehmern überwachen. Das hat grundsätzlich nichts mit der Polizei zu tun! Folglich bist du doch nicht elektronisch bei allen Polizeien der Länder gespeichert weil du irgendwo im Land trotz wiederholter Mahnung deinen Strafzettel nicht bezahlt hast. In dem Fall wird ein Zivilverfahren gegen dich eingeleitet. Mit dem Strafrecht bzw. einer möglichen Strafhaft hat das nichts zu tun.

Du hast oben einen link gesetzt aus dem ich zitiere:

„Eine Erzwingungshaft ist eine der letzten Möglichkeiten, die ergriffen wird, wenn eine andauernde Zahlungsverweigerung besteht. Gegebenenfalls bekommt der Betroffene vorher Besuch von einem Gerichtsvollzieher, der dessen Zahlungsfähigkeit überprüft.“

Das nennt man Erzwingungshaft. Die gibt es natürlich im Zivilverfahren wenn der Schuldner sich hartnäckig weigert zu bezahlen. Ein Owi-Verfahren ist ein Zivilverfahren. Die allermeisten Fälle von Erzwingungshaft sind übrigens Väter die ihren Unterhaltsverpflichtungen für ihre Kinder nicht nachkommen. In diesen Fällen kommt allerdings noch ein Straftatbestand zur zivilrechtlichen Forderung hinzu.



Wenn du nun glaubst, dass du wegen deinem unbezahlten Knöllchen genauso wie ein Krimineller deshalb per Haftbefehl deutschlandweit zur Fahndung ausgeschrieben bist dann irrst du.

Grüße

Jürgen
 
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Milan

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Diese ganzen Diskussionen kann man sich sparen wenn man sich an an Vorschriften hält. Erstrecht wenn man zu Gast
in einem anderen Land ist. Und wenn einem die Vorschriften nicht so wichtig sind dann sollte man eben die Strafe dafür auch akzeptieren.
 

McFive05

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SL55

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Stimmt nicht, seit 2010 können Vergehen die in Kroatien begangen werden auch in Deutschland vollstreckt werden
Genau so wie auch aus ALLEN anderen Ländern der EU, sofern die Strafe incl. Bearbeitungsgebühr (in den meisten Ländern schon im Preis inkludiert), ab € 70,- beträgt.
Hatte diesen Fall bei einer Radsrkontrolle in Österreich wo gleich darauf eine Lenkererhebung ins Haus flatterte.
 
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claus-juergen

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Genauso ist es. Und doch muss immer wieder darauf hingewiesen werden, dass es in Deutschland keine Halterhaftung gibt. Der Fahrer muss also eindeutig festgestellt werden wenn im EU Ausland vollstreckt werden soll. Dazu gibt es den oben von Hans-Peter erwähnten Mindestbetrag. Der gilt nur für die Verkehrsstrafe und nicht für evtl. Gebühren.

Vergleiche hierzu §87b/III Nr. 9 IRG

Grüße

Jürgen
 
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