Nur um sicher zu gehen, möchte ich fragen.
Ein Kanu mit einer Länge von 3,35 Metern ist nicht anmeldepflichtig, sehe ich das richtig!?
Muss ich sonst irgend etwas beachten, wenn ich mit meinem Kanu die Adriaküste unsicher mache?
Ein Kanu mit einer Länge von 3,35 Metern ist nicht anmeldepflichtig, sehe ich das richtig!?
Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge ab 3 Meter aufwärts, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht.
Weiterhin sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Länge unter 3 Metern, jedoch mit Motoren, die eine Leistung von mehr als 5 KW haben, anmeldepflichtig.
Ausnahmen : Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge (Ruder- und Paddelboote) sowie Boote, die an Wettbewerben teilnehmen.
Gleichzeitig sind alle anmeldepflichtigen Wasserfahrzeuge führerscheinpflichtig !
Muss ich sonst irgend etwas beachten, wenn ich mit meinem Kanu die Adriaküste unsicher mache?