Kanu anmelden!?

R0Li84

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Nur um sicher zu gehen, möchte ich fragen.
Ein Kanu mit einer Länge von 3,35 Metern ist nicht anmeldepflichtig, sehe ich das richtig!?

Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge ab 3 Meter aufwärts, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht.
Weiterhin sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Länge unter 3 Metern, jedoch mit Motoren, die eine Leistung von mehr als 5 KW haben, anmeldepflichtig.
Ausnahmen : Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge (Ruder- und Paddelboote) sowie Boote, die an Wettbewerben teilnehmen.
Gleichzeitig sind alle anmeldepflichtigen Wasserfahrzeuge führerscheinpflichtig !


Muss ich sonst irgend etwas beachten, wenn ich mit meinem Kanu die Adriaküste unsicher mache?
 
F

Fred

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