Info zur Verzollung von Booten in HR

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harri

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Ich habe unsere User Mick gebeten, zu diesem Thema beim ADAC nachzufragen und eben diese Info bekommen:

http://www.adac.de/reise_freizeit/w...tt.aspx?ComponentId=161431&SourcePageId=58438

@ Mick,Du hast uns sehr geholfen

Vielen Dank Mick und an den ADAC

Das heist, laut ADAC ist das jetzt mit der 8 Jahres-Regelung durch?!?
...sprich Boote deren Erstinbetriebnahme vor mehr als 8 Jahren des EU-Beitrittes von Kroatien war, ist das Thema Mwst. gegessen...???

Gruß harri
 

freerider13

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Servus!

Es ist noch nicht endgültig verabschiedet, in anderen Foren geistern aber schon Entwürfe des Gesetzestextes rum. Der ADAC-Artikel bezieht sich ja auf die Aussage der EU, daß Kroatien die 8-Jahresregel einführen MUSS um EU-konform zu sein. Für mich persönlich ein neuer Aspekt, aber gut.

Im Moment spricht eigentlich alles dafür das die 8-Jahresregel kommt. Für Eigner älterer Boote heisst es daher erst mal noch abwarten und nix tun.

Schöne Grüße,
Jan
 
M

Marius

Guest
Danke, Jan!

Diese Anweisung werde ich hoechst gewissenhaft befolgen, und dass ich das kann, habe ich in den letzten Jahren bereits hinreichend bewiesen:

"Erstmal nix tun" ist meine Spezialitaet :)
 

dieMaxi

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Ich hoffe, dass ich mit meiner Frage hier richtig bin. Meist geht es nur um Boote, die dauerhaft in Kroatien liegen. Wir fahren jedoch Mitte Juni mit unserem Boot auf dem Trailer nach Kroatien, bleiben 3 Wochen und trailern es im Juli wieder zurück. Was müssen wir in diesem Fall beachten? Wir sind der 2. Besitzer unseres Bootes, der Erstbesitzer hat das Boot in Deutschland gekauft, aber die Originalrechnung nicht mehr vorliegen.
So richtig konnte uns bisher niemand Auskünfte erteilen, wie zu verfahren ist bzw. welche Dokumente mitzuführen sind. Der Zoll hat uns ein "Rückwarenregelung Auskunftsblatt" (INF. 3 Nr. B) ausgehändigt. Das Boot soll wohl bei dem für uns zuständigen Zollamt vorgeführt werden, soweit ich es richtig verstanden habe. Ich denke, es könnte jedoch problematisch an der Grenze werden, da dieser Nachweis auf deutsch ist?!

Hat jemand hier Erfahrungen damit? Ich denke, in der gleichen Situation werden sich noch andere befinden.
 

skipperjames

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Hallo Maxi,

vom Zoll mit dem INF 3 ausgefüllt zur Grenze HR, dort bei der Einreise abstempeln lassen, bei Ausreise wieder abstempeln lassen, und keiner kann Dir was!
Originalrechnung mit Mwst - Nachweis wäre einfacher gewesen, oder einfach nach dem 1.7.2013 nach HR fahren.... da dann EU...,

Gruß
Hans
 
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