.........ich glaub jetzt geht es los.
Vor einigen Wochen war ich mit den WW in der Werkstatt. Die Mechaniker in der Werkstatt erzählten, dass ein Kunde den Führerschein abgeben musste da sein WW ca. 7% Überladung (ca. 100 kg) hatte. Umladen war nicht möglich, da der ZW bereits ausgelastet war. Der Führerschein wurde 4 Wochen eingezogen und er bekam von der Polente einen sog. "Heimwegführerschein". So konnte er wenigstens die Heimfahrt noch antreten. Ob er die 100 kg Überladung mit der Spedition schicken musste entzieht sich meines Wissens.
Ich habe hier den Eindruck, dass das eigentlich nicht angehen kann. Wer hat schon sowas mal gehört ? Wo steht denn so etwas geschrieben ?
Viele Grüße
Hymernova
Vor einigen Wochen war ich mit den WW in der Werkstatt. Die Mechaniker in der Werkstatt erzählten, dass ein Kunde den Führerschein abgeben musste da sein WW ca. 7% Überladung (ca. 100 kg) hatte. Umladen war nicht möglich, da der ZW bereits ausgelastet war. Der Führerschein wurde 4 Wochen eingezogen und er bekam von der Polente einen sog. "Heimwegführerschein". So konnte er wenigstens die Heimfahrt noch antreten. Ob er die 100 kg Überladung mit der Spedition schicken musste entzieht sich meines Wissens.
Ich habe hier den Eindruck, dass das eigentlich nicht angehen kann. Wer hat schon sowas mal gehört ? Wo steht denn so etwas geschrieben ?
Viele Grüße
Hymernova